Kreises. Verfügung vom li 1931 — bis tische und frei- ), da für diese ist genau anzu- üne Wegstrecke :gen gegen seit- tktes. sarbach, sind zu Hessen die Er- er der Jnne- )n Geldspenden in evgl. Zeit- )cssen gestat- ie der W art- eptember 1933; e n Kreuz in ungstermin der e b e r l i n g e n e st a t t e t: Im nalsozialistischen er Serie I am ziehun-gsheim in der Losbriese r Losbriefe des nnber 1933. rfreunde" in cher Wille" e. B Hessen die Er- m 31. Dezember Deutscher Wille- Amtsverkündigungsbtaii-J für dre provinzial-,rektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen —- _ _ --------------------- ' । li l |||||||| |ti i ,i ,-ri- _ __ XL 29 Erscheint Dienstag und Freitag. „ , .. m ----- ==-------------—- -JW»»2kur durch die Post zu beziehen. 1933 Cisbielen ; Xrin&en”SiOksTrtÖ Är nari) Frankreich. - Die Regelung der Polizeistunde für Bekanntmachung betreffend Einfuhr frischen Obstes, lebender pflanzen und Teilen von solchen nach Frankreich. Vom 23. Mai 1933. In Zukunft müssen außer den Sendungen frisches Obstes auch alle Sendungen von lebenden Pflanzen und Teilen von solch n bie aus irgendeinem Land nach Frankreich gehen, von einem UrsprungszeuMs begleitet fein aus dem zu ersehen sein muß, an welchem Ort das in^der SaS/fS f ' Ö’e übenden Pflanzen oder Teile von solchen Die erforderlichen Ursprungszeugnisse sind nach nachstehendem Muster von der Bürgermeisterei auszustellen. m AU|ter Darmstadt, den 23. Mai 1933. Hessisches Ministerium der Finanzen. Der Staatskommissar für Landwirtschaft. Dr. Wagner. Ursprungs-Zeugnis. Hiermit wird bescheinigt, daß der Inhalt der nachstehend bezeichneten Sendung im Land Provinz und zwar in der Gemeinde......gewachsen ist. Obstart und Sorte Lebende Pflanzen oder Teile von solchen Anzahl und Art der Packungen der Sendungen Zeichen und Nummern Datum: Unterschrift. 3. 4. 5. 6. 7. 1. 2. Gießen, den 6. Juni 1933. Ser Vorsitzende des Provinzialtags der Provinz Oberhessen. G r a e f. Bekanntmachung. Montag, den 19.3uni 1933, vormittags 11 Ubr findet im cifinnnc {aal des Regierungsgebäudes zu Gießen die diesjährige ordentliche Tagung des Provinzialtags der Provinz Oberhessen statt mit folgender Tagesordnung.- " Mn?dn Mitglieder.^^°'"^°"°^' Diensteinführung und Verpflich- ' ?1^E.ungsbericht des Provinzialausschusses der Provinz Ober- Hessen über den Stand der Provinzialverbandsanaeleaenheiten und S7m L»' 6in,,C",m’" "ni beTÖn 06... MfrennünSjÜ6i933bie ®inn^me" und Ausgaben der Provinz Ober- Jn Verbindung hiermit: Festsetzung der Tagegelder, Uebernachtungsgebühren und Reiie- schusses^er ^^l-eder des Provinzialta'gs Snb des Pr°v?nzia-aüs- ^uirag des Provinzialausschusses auf Genehmiauna der Ans- Ichlagssatze für die Provinzialumlagen des Rj. 1933. ^?Waste!w?r7s^nU-mF'°°^Ä^"bfchusses über die Verwaltung ™t> a,ue9*n b“ »"»«->-->- be’ w unb ®"*" d°- u-d-,l-»dw-r„ Verordnung über die Regelung der Polizeistunde für Eisdielen, Trinkhallen und Gekränkewagen. Vom 31. Mai 1931. Me2aei?übMtt ^Äistättengefetzes vom 28. April 1930 fügendes Ärordnet?" M6 6 TWd) 2tn^orun8 ber beteiligten Verbände § 1. für^rinfhn^n roiri? füJ Eisdielen auf 10 Uhr abends, nn/ t hallen und Getrankewagen in der Zeit vom 1. April bis mm Sä?* “f 10 iu” -bi* i™ »Äf ? ’u“ § 2. trän^mn^5 3<’abe,r Eer Eisdiele, einer Trinkhalle oder eines Ge- die qemäfi 8 1°bMf nnJfpM Br r £eS ?n^.abers duldet, daß ein Gast über gemäst 8 29 h^tero5r/iy-e11Itunbe tn dem Betriebe verweilt, wird g°etzblat?k VGaststattengefetzes vom 28. April 1930 (Reichs- Mer dieser JLnlpn r”' Geldstrafe bis zu 150 RM. oder (i n nU,n ^irafen bestraft. Die gleiche Strafe hat gemäß § 29 Ziffer 6 über S’^feftaSp^n^-ft13 h" £-”em ber im S1 genannten Betriebe oder dessenPolizeistunde hinaus verweilt, obwohl der Inhaber Mgehen ^ortreter oder ein Polizeibeamter ihn aufgefordert hat, weg- §3. für bie Zeit bis 31. Dezember 1933. Sie tritt hrer Veröffentlichung tn der Darmstädter Zeitung in Kraft. P°lsteistundp'sn^chung vom 22. April, betreffend die Festsetzung der Darmstadt, den 31. Mai 1933. Der Minister des Innern. I. V.: Jung, Staatssekretär. Bekanntmachung. Betr.: Die Wahlen zum Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen. ££rrmfiritri- r» f)Y> .. , oosdor^ aus Vilbel ist von Vilbel nach L-LmLL ■"= »Ä irarsrsSKtfÄ fe’Ä.TSf 8*- ten"e;niv,le‘c'1* SKNZWMsSS- Gießen, den 6. Juni 1933. Der Provinzialwahlkommissar: Graes, Provinzialdirektor. Bekanntmachung. Betr.: Die Wahlen zum Provinzialtag der Provinz Oberhessen Provinzialtag zu berufen ist 16 a 5 -luitglied tn den Sans Braun, Angestellter in Alsfeld, Jahnstraße 30 Gießen, den 6. Juni 1933. Ser Provinzialwahlkommissar: Graef, Provinzialdirektor. — 2 Betr.: Feuerlöschwesen im Kreise Gießen; hier: Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Hebungen. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nach dem gemäß §8 der Dienstanweisung für die Kreisfeuerwehrinspektoren vom 7. Mai 1921 von uns genehmigten Reiseplan werden die Besichtigungen und Hebungen der Feuerwehren im Jahre 1933 in den einzelnen Gemeinden des Kreises, wie in nachstehendem Verzeichnis angegeben, abgehalten. Die Stunde, zu der -die Besichtigung an dem betr. Tage stattfindet, wird Ihnen von -dem Kreisfeuerwehrinspektor noch mitgeteilt werden. Wir empfehlen Ihnen, dafür Sorge zu tragen, daß die Bekanntmachung Ihrerseits rechtzeitig gemäß §10 der Kreisfeuerlöschordnung erfolgt. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, daß der Kreisfeuerwehrinspektor beauftragt ist, insbesondere auch die nach § 11 der Verordnung vom 11. Oktober 1890 und die gemäß §27 der Kreisfeuerlöschordnung (siehe auch unsere Bekanntmachung vom 20. Februar 1922 — Amtsverkünü'.- gungsblatt Nr. 25) zu führenden Liften und Verzeichnis einzusehen und auf die Pflege un'd Behandlung des Schlauchmaterials zu achten. Wegen etwaiger Entschuldigungen verweisen wir auf unsere Bekanntmachung vom 21. Mai 1922 (siehe Amtsverkündigungsblatt Nr. 69 vom 6. Juni 1922) und bemerken dazu noch, daß der Besuch von Festlichkeiten ohne besondere Genehmigung des Kreisamts nicht als Entschuldigung angesehen werden kann. Wir weisen hierbei darauf hin, daß nur in den dringendsten Fällen (familiäre oder geschäftlich unaufschiebbare Angelegenheiten), eine Befreiung durch den Bürgermeister oder Kommandanten gemährt werden kann, damit die Mannschasten bei den Hebungen möglichst vollständig sind. Gleichzeitig verweisen wir bezüglich der Verlegung von Besichtigungen auf die Ausführungen in unserem umgedruckten Ausschreiben an die Bürgermeistereien des Kreises vom 3. Juli 1930. Es erscheint notwendig, daß die Bürgermeister der betreffenden Gemeinden bzw. ihre Stellvertreter bei den Besichtigungen anwesend sind, damit etwaige Beanstandungen an Ort und Stelle besprochen werden können. , rl , . m .. , Wir weisen noch darauf hin, daß die in dem nachstehenden Reiseplan nicht benannten Gemeinden unangemeldete Besichtigungen der Feuerlöscheinrichtungen jederzeit zu erwarten haben. Reiseplan für die Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Hebungen für das Jahr 1933. Juni 10.: Allendorf/Lumda; „ 11.: Reiskirchen, Lindenstruth, Burkhardsfelden, Oppenrod; „ 18.: Londorf, Odenhausen, Geilshausen; „ 25.: Hattenrod, Ettingshausen, Oueckborn. Juli 1.: Holzheim; „ 2.: Langsdorf, Bettenhausen, Obbornhofen; „ 3.: Lollar mit Buderus Werkfeuerwehr; „ 15.: Beuern; „ 16.: Ober-Bessingen, Münster, Nonnenroth; „ 17.; Grünberg; „ 3Q.: Röthges, Willingen, Trais-Horloff, Hungen mit der Kreismotorspritze Hebungs- und Vorführungsfahrt, Steinheim ohne Motorspritze; August 13.: Rödgen, Trohe, Großen-Buseck, Climbach; „ 20.: Göbelnrod, Bellersheim, Lauter; „ 27.: Grüningeii. September 2.: Klein-Linden; „ 3.: Dorf-Güll mit Hof-Gill, Eberstadt, Ober-Hörgern; „ 9.: Mainzlar; „ 16.: Annerod; „ 23.: Lang-Göns. Oktober 15.: Lich. Gießen, den 8. Juni 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Grein. Betr.: Fleischverkaufsordnung; hier: die Vorrätighaltung von Hackfleisch. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Gendarmeriestationen des Kreises. Mit Rücksicht auf die Bedeutung, die dem Hackfleisch bei der Entstehung von Fleischvergiftungen zukommt, ist in die Fleischverkaufsordnung das Verbot ausgenommen worden, Hackfleisch während der wärmeren Jahreszeit auf Vorrat herzustellen und vorgeschrieben, daß solches Fleisch bei Bedarf stets frisch zu bereiten ist. Wir weisen auf diese Vorschriften erneut hin und empfehlen, die Durchführung der Vorschrift streng zu überwachen. Besondere Aufmerksamkeit ist den Pferdemetzgereien zuzuwenden. Gießen, den 3. Juni 1933. Kreisamt Gießen. J.V.: Schmidt. Betr.: Ausführung der Polizeiverordnung über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. November 1904. An die Bürgermeistereien des Kreises. Wir erinnern die Rückständigen an die Erledigung unserer Verfügung vom 18.3. 1933 (AVBl. Nr. 11 vom 21. 3. 1933) mit Frist bis 20. d. M. Gießen, den 8. Juni 1933. Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lauter; hier: Ausschlag der ungedeckten Kosten. In der Zeit vom 13. Juni 1933 bis einschließlich 26. Juni 1933 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lauter der Kommissionsbeschluß vom 12. Mai 1933, Ziffer 1, nebst dazu gefertigten Kostenausschlag zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Osfenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lauter schristlich und mit Gründen versehen einzureichen. Lauterbach, den 6. Juni 1933. Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Ohly, Regierungsrat. Betr.: Sprechstunden des Kreisschulamts. An die. Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die Sprechstunden bei dem Kreisschulamt liegen nunmehr Donnerstag von 9 bis 12 und 15 und 17 Ahr. Wir empfehlen Ihnen, sämtlichen Lehrkräften hiervon Kenntnis zu geben. Wir weisen noch darauf hin, daß alle wegen Besuch bei dem Kreisschulamt ausfallenden Stunden stets vor- ober nachgehalten werden müssen. Gießen, den 9. Juni 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Henh. Dienstnachrichken des kreisamkes. Wilhelm Launspach V. von Reiskirchen wurde zum kommissarischen Bürgermeister für die Gemeinde Reiskirchen bestellt und verpflichtet. Ludwig Volk XXL und Ludwig Wagner IV., beide aus Allendors (Lahn), wurden als Feldgeschworene für die Gemeinde Alleudorf (Lahn) verpflichtet. . Postschaffner Karl Größer zu Großen-Buseck wurde als Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr zu Großen-Buseck verpflichtet. Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet: Die Verlängerung der Vertriebszeit der Losbriefe der 11. Geldlotterie des Hessischen Landesvereins vom Roten Kreuz bis zum 30. November 1933.