ver- der »tn= sM 5 Kreises. auf die genaue ür Kultus und »gedruckt in der ai 1933, hinzu- eine Abschrift -en und jedem mischen Nation , Anschauungs- >tto Zimmer III., , Villingen ver- uß für Arbeiter- M. erteilte Ee- und Straßen- ckgezogen. Kreises. die Zuteilung aßen geregelt» 'berhessen und ' Aufbauschule Kreises. ich selbst ehrt, Ur Kultus und :e in würdiger üchsprüsidsnten olf Hitler an- beiden großen 2er Händedruck der symbolische aus der deut- euerten fugend- Sperrung Les Hachborner Wegs. - Dienstnachrichtenllanzeigen an die 'Gewerbeaufsichtsämter. — Bekannkmachung. Betr.. Gesetz über die Einziehung von Schußwaffen. Bekannkmachung. Betr.: Polizeistunde für Speiseeiswirtschaften. 19.ÄÄrnbT 1AM4 un? £5 des Gaststättengesetzes vom 28. April m=hi»r ‘ m r®‘ 1/6) wird für Speiseeiswirtschaften und ogenannte Eisdielen die Polizeistunde auf 7 Uhr festgesetzt. Darmstadt, den 22. April 1933. Der Hessische Minister des Innern. Sr. Mülle r. fidi^PfMtnnh^aU siner sogenannten „Einliegerwohnung", die in Ui'S1™«,,8, "ÄgKV'Ä' S*'*”... e> SS'»ÄÄÄ’ bevorzugt, deren Herstellungskosten unter 5000 RM liegen ) -Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist die Zuweisung der notwendigen Arbeitskräfte durch das zuständige Ar- Bauvorhaben örtlich zu einer Gruppe zuammen- Sollte in b'E^n^e l^ä^s Unternehmer ausgefllhrt werden können, ^oute tn i n z e l fallen ein dringend erwünschtes Vorboben führbar sein°"io da"« “on Stammarbeitern durch- inr»A»nhl ' 3* ö Landesarbeitsamt ermächtigt, eine ent- 2tus.na^me zuzulassen. An die Stelle der Bescheinigung SÄffl"1* 3i",r 12 ”» »-"»«WS Bekannkmachung. Betr.: Belehrung der Pilzsammler. In der Zeit der Pilzernte werden alljährlich zahlreiche Erkrankungen und Todessalle durch den Genuß giftiger Pilze verursacht. Dabei handelt es sich in den meisten Fallen um den Genuß selbstgesuchter Pilze. Jedem Pilzsammler kann nicht dringend genug empfohlen werden, nur Pilz- Derroenpen, bie ihm zweifellos als eßbar bekannt sind. Einen Ueberblick über die wichtigsten eßbaren und schädlichen Pilze gibt das im . 23°n der Erhebung besonderer Gebühren für die Durchführung des Verfahrens bei «taats- und Gemeindebehörden ist im Interesse der Kostensenkung und mit Rücksicht auf das wesentliche Ziel einer Verminderung der Arbeitslosigkeit abzusehen. k) Reichs sowie der Reichsanstalt stt das Recht vorbehalten, die Verwendung dieser Mittel durch Beauftragte nachprufen zu lassen. II. 9r„®ür die Behandlung der Anträge ist die Bekanntmachung, betreffend Anordnung zur Durchführung der Bestimmungen über Reichsbaudar- ^>en für Eigenheime vom 28. November 1932 (Darmstädter Zeitung Nr. 289 vom 8. Dezember 1932) maßgebend. 8 Zur Ergänzung der Antragsunterlagen ist jedem Antrag eine Bescheinigung der einzelnen an den Neubau beteiligten Unternehmer beizufugen darüber: ’ a) wieviele Arbeitskräfte von dem zuständigen Arbeitsamt anqefor- oert werden, 3 1 b) wieviel Stammarbeiter dabei beschäftigt werden. Darmstadt, den 25. April 1933. Der Hessische Minister des Innern. Dr. M ü l l e r. 8 1. i-chußwaffen im Sinne Les Reichsgesetzes über Schußwaffen und Munition vom 12. April 1928 (RGBl. I, S 143) können ,naanu3 '^Eaates ohne Entschädigung eingezogen werden, ohne Rücksicht daraus, wem s-e gehören, wenn sie sich im Besitz von Personen befinden oder befunden haben, die nicht zuverlässig im Sinne Les § 16 ö s er wähnten Reichsgesetzes sind. s ues er" § 2. ~ Tunern erläßt die erforderlichen Vorschriften zur Durchführung dieser Verordnung. 1 J |Wl 3Ul 8 3. in Kraft." ÜÜt "" ber ®erfünäun9 in der „Darmstädter Zeitung- Darmstadt, den 28. April 1933. Hessisches Gesamtministerium. Dr. Werner. Dr. Müller. Ausgefertigt, Darmstadt, den 28. April 1933. Der Staatspräsident. Dr. Werne r. hJSDlit der Auszahlung der Einzelbeträge nach Fertiqstelluna des Baues ist die Deutsche Bau- und Bodenbank A.-G. in Berlin W. 8, -aubenstraße Nr. 48/49, beauftragt. Sie wird auch die Schuldverpflichtung, die dingliche Sicherstellung Les Darlehens sowie die Einziehung der Zins- und Tilaunas- Letrage für die Reichsanstalt veranlassen. 8 8 Imv^San'a^;8en{Ji/1^ Bescheinigungen der Arbeitsämter entsprechend obiger Ziffer f) (Satz 1 und 2) beizufügen. i) Die Höhe der Verzinsung beträgt 2 v.H. vom Tage der Auszab- beläuft sich auf 2 v.H, unter H' Zurechnung der ersparten Zinsen, und zwar vom 1. Januar 1934 r «--r ?-9, der Annuitäten sowie der Werwaltunasaebübr erfolgt halbjährlich nachträglich am 1. Januar und 1. Juli. Bei Auszahlung Les Betrags wird eine einmalige Bearbei- v. H. des Darlehens, jedoch mindestens 9 RM., in 2lbzug gebracht; die jährliche, vom Bauherrn zu tragende Verwaltungsgebühr beträgt i v. H. 6 9 Amtsverkündigungsblati fftr die Provinz,aldirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen 2ir. 23 Erscheint Dienstag und Freitag. q ......। 1 — --Nur durch die Post zu beziehen. 1933 Betr.: Förderung des Eigenheimbaues aus Mitteln der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Bestimmungen über Reichsbaudarlehen für Eigenheime aus Mitteln der werkschaffenden Arbeikslosenfürsorge betreffend. Vom 25. April 1933. 3ch gebe folgendes bekannt: I. Ini3er .Borstand der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits- w enfurforge hat auf Anregung des Reichsarbeitsministers beschlossen, i-in t "n wertschaffende Arbeitslosenfürsorge bereitgestellten Mit- "IuM Millionen RM. für die Förderung des Eigenheimbaues 97nr»n SU stellen. Hiernach entfällt auf Hessen ein Betrag von „5 RM. Aus diesen Mitteln dürfen nach Maßgabe der Bestimmun- 9 Reichsarbeitsministers über Reichsbaudarlehen für Eigenheime m»rh„330t,e^er 1832 Reichsbaudarlehen für Eigenheime zugesagt «. c^ven Auszahlung nach Fertigstellung des Baues erfolgen wirb. 7 rDei 'wo ledoch folgende Ergänzungen und Aenderungeir zu beachten: a) PJV Rö^^ch^ auf den geringen Umfang der Mittel können nur lolche Orte und Bezirke berücksichtigt werden, in denen bei Besse- rung der wirtschaftlichen Verhältnisse voraussichtlich mit dauernder Arbeitsgelegenheit gerechnet werden kann. v) Lie Unterverteilung der bereitgestellten Mittel erfolgt nach An- \ n?ren oes zuständigen Landesarbeitsamts. c) Bauvorhaben, die erst nach dem 15. Mai 1933 begonnen werden 1°* ™; ?md zunächst auszuschetden. Als äußerster Termin für die vollständige innere und äußere Fertigstellung Les Eigenheimes güt der 31. Dezember 1933. i -,r Forderungsbetrag beträgt nach Maßgabe der durch diese Arbeitsbeschaffung eintretenden Ersparnis an Unterstützung je Eigenheim bis zu 800 RM. im d--ch bl. Gesetz über die Einziehung von Schußwaffen. »s "ms fünbet^rö: S’ 153 Ö“5 0enbe ®efeö beschlossen, das hiermit 3 — 2 wegen gestattet. § 3. leitung oder nach Lösung der von dieser ausgegebenen Eintrittskarten und lediglich auf den von der Flugleitung hierzu bestimmten 3ugangs= der Brühl',ch-n Aniversi't'äts.Buch. und Steindruckerei, R. Lange. Gießen. Betr.: Dienstliche Fleischbeschauer- und Trichinenschauerversammlung. An die Bürgermeistereien des Kreises. Wir emvieblen Ihnen, die Fleischbeschauer und Trichinenschauer Ihrer Gemeinde auf die nachstehende Bekanntmachung aufmerksam zu machen und sie darauf hinzuweisen, daß sie an der Versammlung teilzunehmen haben. Gründe des Fernbleibens sind schriftlich mitzuteilen. Gießen, den 5. Mai 1933. Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt. Betr.: Die Einsendung von Unfallanzeigen an die Gewerbeaussichtsämter. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nach den §§ 1552 ff. der Reichsversicherungsordnung haben Betriebs- Unternehmer jeden in ihren Betrieben sich ereignenden Zufall rechtzeitig anzuzeiqen, wenn durch den Unfall ein im Betrieb Beschäftigter getötet oder so'verletzt wird, daß er stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig wird. Die Anzeige ist schriftlich oder mündlich bei der Ortspolizeibehörde des Unfallorts zu erstatten. Bei Entgegennahme der Anzeigen find die üblichen Formulare (Unfallanzeigen) zu verwenden. Die Unfallanzeigen sind der zuständigen Berufsgenofsenschaft zuzusenden. Eine Abschrift der Unfallanzeige ist dem Gewerbeaufsichts- amt Gießen alsbald einzusenden. Diese letztere seit Jahren bestehende Anordnung (ngl. Gießener Anzeiger Nr 176 von 1901) wird, w.e uns bekannt geworden ist, vielfach nicht beachtet. Es muß erwartet werden, daß die Bürgermeistereien dieser Zuordnung nachkommen. Für die in landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieben sich ereignenden Unfällen findet diese Anordnung keine Anwendung. Gießen, den 4. Mai 1933. Kreisamt Gießen. I. V.: G r e i n. Betr.: Flugveranstaltung in Gießen am 14. Mai 1933. Polizeiverordnung. Auf Grund des Art. 65 des Gesetzes betreffend die mnere Verwal- tuna und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8.Ju!i INI werden im Einvernehmen mit der Provinzialdirektion Oberhessen für die ani 14 Mai 1933 auf dem Flughafen in Gießen stattfindende Flug- veranstaltung innerhalb der von dem Herrn Reichsverkehrsminister bestimmten Flughafenzone folgende Sicherheitsmaßnahmen angeordi i . § 1. Während des 14. Mai 1933 wird für die Zeit Dort 13.30 Uhr bis 18 Uhr das innerhalb der nachstehend näher bezeichneten Grenzen liegende Gelände polizeilich gesperrt: Im Süden: 100 Meter südlich entlang an der Straße Gießen—Rod- 4 gen von der 4. Schneise bis zur Ueberfuhrung der Bahnlinie Gie- hen—Fulda. I m O st e n : Bahndamm non Kreuzung Bahnlinie Giehen-^Fulda, Rod- qener Straße bis zum Ostrande des Waldes, genannt der Junkernstrauch, sodann in nordwestlicher Richtung durch den Wald bis zur Struppmühle. 3m Norden: Von der Struppmühle dem Lauf der Wleiseck entlang bis zur Gansmühle. Die Straße Wieseck—Alten-Buseck ist nur für 3. SS* in Mw-Mch««ch*„-ch dem Trieb führenden Weg entlang, Ostrand der W-esecker Spielplätze bis zur Straße Gießen—Rödgen. § 2. Für die Dauer der Sperrzeit ist das Betreten des innerhalb, der obengenannten Grenzen liegenden Gebiets nur mit Ausweisen der FlugBekanntmachung. Am Samstag, dem 13. Mai 1933, um 14.30 Uhr, findet im Hotelrestaurant „Zum Bayerischen Hof" zu Gießen eine dienstliche Versammlung der Fleischbeschauer und Trichinenschauer des Kreises statt. Gießen, den 5. Mai 1933. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. Reichsgesundheitsamt bearbeitete Pilzmerkblatt, das im, Jahre 1924 in neuer,' erweiterter 'Ausgabe im Verlage von Julius Berlin W. 9, Linkstraße 23/24 — erschienen ist und von dort im Wege des Buchhandels bezogen werden kann. Der Preis für ein S.uct betragt 30 .hn. /einicklieklick Porto 33 Rpf.), für 100 stuck 27 RM., für 1000 stuck 220 RM zuzichlich Porto. In der Neuausgabe des Pilzmerkblattes werden 42 Pilzarten beschrieben, es enthält eine farbige Tafel nut 34 Abbildungen sowie eine Reihe von Belehrungen über das Sammeln von Pilzen und die Behandlung von Pilzvergiftungen Als Pilzkenner, die den Sammlern mit Rat und Auskunft zur Seite stehen, haben sich zur Verfügung gestellt: 1. Lehrer Keller, Lollar; 2. Gartenbaudirektor Rehnelt, Gießen. Gießen, bpt 4. Mai 1933. Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmid t. Die Straße Gießen—Rödgen ist von 13.30 bis 18 Uhr nur für den Durchgangsverkehr von Gießen nach Rödgen und umgekehrt geöffnet. § Der von dem Stadtwald unmittelbar nach dem Flughafen führende Feldweg wird von 15 bis 18 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt. § 5. Den Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten. § 6. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe bis zu 90 RM. bestraft. Gießen, den 9. Mai 1933. Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt. Bekanntmachung. Betr.: Sperrung des Hachborner Wegs. Wegen Herstellungsarbeiten des in der Gemeinde Hachborn gelegenen Staufenberger Wegs wird der in der Gemeinde Staufenberg gelegene Hachborne/Weg für den Durchgangsverkehr bis zur Landesgrenze bis auf weiteres gesperrt. Gießen, den 8. Mai 1933. Kreisamt Gießen. 3.23.: Grein. Dienstnachrichlen des Kreisamtes. Der Schlachthofarbeiter Philipp Günther zu Gießen, Wetzlarer Weg 5S, wurde zum Wiegemeister für den Schlachthof Gießen verpslichtell Wilhelm Reuter aus Staufenberg wurde als kommissarischer Bürgermeister der Gemeinde Staufenberg eidesstattlich verpflichtet. Der Glasermeister Wilhelm Launsbach V. aus Reiskirchen wurde ak kommissarischer Bürgermeister der Gemeinde Reiskirchen eidessta ch 'f Dn- Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen geftattet: 3m Wege des Loseaustauschverkehrs: Geldlotterie ZugunMl der • (Hebungen des Deutschen Luftschutz-Verbandes e. 23. B°rlm NM 40 3 - hung am 22. und 23. Juni 1933. Geldlotterie zugunsten der Wiederh stelluna des Veberünaer Münsters; Ziehung am 27. Juli ü» « lotteri® für den Ausbau des Studentenhauses in Wurzburg; Bertri zeit der Losebriefe vom 1. Ium bis 31. August 1933.