Amtsverkündigungsblatt für die provinzial-,rektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen Kn37 Erscheint Dienstag unö Freitag. 7. Juli Nur durch die Post zu beziehen. > ......... T7-==-=T Bekanntmachung. Nachstehendes Schreiben des Herrn Reichsstatthalters in Hessen an das Hessische Staatsministerium dringen wir zur Kenntnis und Beachtung. Gießen, den 5. Juli 1933. Kreisamt Gießen. I. V.: G r e i n. Der Reichsstatthalter in Hessen. Abschrift. Darmstadt, den 6. Juni 1933. An das Hessische Staatsministerium, Darmstadt. Ich ersehe aus verschiedenen Schriftstücken, die mir zugeleitet worden sind, daß für den Reichsstatthalter verschiedene Bezeichnungen angewendet werden. Auch aus der Presse ergibt sich eine unterschiedliche Auffassung. Einmal liest man: „Der Reichsstatthalter des Landes Hessen" „Der Reichsstatthalter von Hessen" usw. Die amtliche Bezeichnung ist: Der Reichsstatthalter in Hessen. Ich ersuche Sie, allen Dienststellen durch Sonder-Rundschreiben hiervon Kenntnis zu geben und sie zur Beachtung anzuhalten. gez. Sprenger. Bekanntmachung. Betr.: Die Ferien des Kreisausschusses. Der Kreisausschuß hält während der Zeit vom IS. Juli bis 15 September 1933 Ferien. Während dieser Zeit können nur besonders eilige Sachen zur Verhandlung kommen. Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohne Einfluß. Gießen, den 5. Juli 1933. Der Vorsitzende des Kreisnusschusses. J V.: Grein. Bekanntmachung. Betr.: Saisonschlußverkäufe. „n Abänderung des § 9 Absatz 2 unserer Bekanntmachung vom «.Mai 1932, wird zufolge Verfügung des Ministers des Innern (Arbeit und Wirtschaft) vom 29. Juni 1933 zu Nr. 28 202 für die Durch- fichrung der diesjährigen Saisonschlußverkäufe die Zeit vom Montag, den 31. Juli, bis Samstag, den 12. August 1933, bestimmt. Außerhalb Ole