Jlr.28 Erscheint Dienstag und Freitag. 2. Zum Nur durch die Post zu beziehen. 1933 eordneter der Zu Nr. St. M. I. 4177 Darmstadt, den 22. Mai 1933. jer Beigeord- 5 7. Juni bei Kreises. es Jungvolks, Kreise Gießen u geben. Am ■eit werden. usses während •' ftlich und mit Amtsverkündigungsblaii ^^inzialdirettion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen Nachtveisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen. Am 15. Mai waren sämtliche Kreise seuchenfrei. de^Maul- und Klauenseuche'in Hessem—'Sttaßensperre—“ßweruM ÖrUnVeS-®cfc&es 3um Schutze des Einzelhandels. — Stand Bahnkörper. — Bekämpfung des Frühlings-Kreuzkrautes — Die Beraebuna m entzündlichen Gegenständen in der Nähe der " »I». - *■ - Schul,UN, Bekanntmachung. ®'lr': Ä'Kto'Ä?,"1'"1 “* «*■**• Um die Gefahr einer Entzündung durch Funkenauswurf der Loko- uen ötird) Fahrlässigkeit der Reisenden zu verhüten ist die Laqe- W Z summet, sowie die Aufstellung von Getreide in der - ni* Gießen, den 23. Mai 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. I. 23.: Grein. Betr.: Die Vergebung öffentlicher Slufträge. An die Bürgermeistereien des Kreises. Wir weifen Sie auf das in Nr. 121 der „Darmstädter ^eitunn" nnm 26. d. M. abgedruckte Ausschreiben des Hess. Ministerpräsidenten bin und erwarten dessen strengste Beachtung. mgrerprapoenten hm und Gießen, den 30. Mai 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. 3.23.: Grein. Setr.. Bekämpfung des Frühlings-Kreuzkrautes. An die Bürgermeistereien des Kreises. , ,UUl.i3je Gefahr des starken Auftretens des Frühlings-Kreuzkrautes zu unterdrücken,- r,t auch in diesem Jahre eine gemeindeweise Bekämpfuna unbedingt erforderlich. Wir empfehlen Ihnen deshalb erneut, alsbald fü? d geme.ndeweife Bekämpfung des Unkrautes besorgt zu ein und Me erforderlichen Matznahmen einzuleiten. Es dürfte zweckmäßig sein wenn be, der Bekämpfung des Frühlings-Kreuzkrautes die Schul nder mst herangezogen werden, nachdem sie vorher über das Aussthen des Unkrautes und dessen Vertilgungsart unterrichtet sind. daher, sich mit den Lehrern und dem Schul- 6 -Inn? rni .Mmeind^lnBerbindung zu setzen. Unsere Verfügung vom 6. Jun, 1930 in der wir Ihnen empfohlen hatten, uns alljährlich bis spätestens 1. Ium zu berichten, ob und in welcher Weife die Vertilgung Eu^uhlings-Kreuzkrautes zweckmäßig erfolgt ist, bringen wir in Erim Gießen, den 26. Mai 1933. Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt. 2Xn die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Bekanntmachung weifen wir Sie hin mit dem Auf- t ag, diese den in Betracht kommenden Landwirten alsbald zur Kenntnis zu bringen und für Beachtung Sorge zu tragen. Gießen, den 23. 9J?ai 1933. Kreisamt Gießen. 3.23.: Grein. Betr. Vergebung von Aufträgen aus öffentlichen Mitteln Bevorzuauna deutscher Arbeit und deutscher Erzeugnisse. 399 Dec hessische Mniskerpräsidenk an sämtliche unlerskellke Behörden. ßnr?e ^es deutschen Arbeitsmarktes und der deutschen Wir schaft gebietet mehr als je, daß der Grundsatz, deutsche Arbeit und eutsche Erzeugnis e be, Beschaffungen der öffentlichen Hand in erster Lime zu berücksichtigen, genauestens befolgt wird. 1 jiadj diesem Grundsatz dürfen Erzeugnisse ausländischen Ursprunas nicht verwendet werden, wenn die Gegenstände in geeigneter Besdiaffen- '£?U OHSemefienen Preisen auch im 3nlande hervorgebracht wer- ®tnn ausländische Erzeugnisse mit deutschen in Wettbewerb treten kann der reine Preisunter chied nicht allein ausschlaggebend sein, sondern -- müssen alle wichUgen Umstände volkswirtschaftlicher, soz al- arbeits" plilitischer und ähnlicher Art berücksichtigt werden, so daß im Einzelfalle °uch höhere Preise gerechtfertigt sein können, ohne daß von einer un- '-hchastlichen Verwendung der Mittel gesprochen werden kann. . D-r Herr 2reichsw,rtschpstsminister hat gebeten, diese Grundsätze besonders auch bei der Beschaffung von Leder und Ledererzeuqnissen beachten bes Mfugs von Fensterputzledern wird bemerkt, daß be, diesen Ledern neuerdings die Unterscheidung der in- und aus- and,scheu Ware gewährleistet ist, da die in Deutschland hergestellten Leder den von dem Zentralverein der Deutschen Lederindustrie heraus- gegebenen stempel „Deutsches ßeber" trugen. 2s?1 m?2‘U|5J oqc ben be. Gesamtministeriums vom 2. August 1924 zu ?uni 1926 ZU Nr. Et. SN. 6207 und vom »rnf;-929 3s r; St. 8N. I 7130 werden in Erinnerung gebracht mit daß der Bezug von Waren aus Warenhäusern, Einheits- triebm untersag^lf^^emen unb sonstigen mittelstandsvernichtenden Be- 3. Die Kreisämter wollen darauf hinwirken, daß auch die Gemeindebehörden nach den Vorschriften zu 1 und 2 verfahren. Dr. Werner. Betr.: Vergebung von Aufträgen aus öffentlichen Mitteln Bevorzuauna deutscher Arbeit und deutscher Erzeugnisse. Bevorzugung An die Bürgermeistereien des Kreises. Das nachstehende Ausschreiben des Hess. Ministerpräsidenten teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und Nachachtung mit. P Gießen, den 30. Mai 1933. Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt. Straßensperre. ftrölT1ffliefternSfÜ^Äfhp°" Kleinpflasterarbeiten wird die Provinzial- gesperrl b ^ ch h "" Vom 11 3uni 1933 für jeglichen Verkehr Umleitung erfolgt über die Straße Windhof—Heuchelheim tMraulwus- ffraße) und umgekehrt. Die aufgestellten Warn^tastln sind zu beachtet Gießen, den 29. Mai 1933. Hessische Provinzialdirektion Oberhessen. Verordnung die Ausführung des Gesetzes zum Schuhe des Einzelhandels vom 12. Bkai 1933 (Reichsgefetzbl. I, S. 262) betreffend. Vom 18. Mai 1933. 12 ^Jührung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels vom 'J3ai 1333 (Reichsgefetzbl. I, S. 262) wird hiermit bestimmt: „ § 1. im. Sinne des Artikel I, § 5 des angezogenen Mye Snlsam?05 Ur ben Drt ber Errichtung der Verkaufsstelle zu- ben "^chnenden Bescheid des Kreisamts ist binnen 2 Wochen zulässig °n ba5 Ministerium des Innern (Arbeit und Wirtschaft) § 2. 'ch Sinne des Artikel I, §8 des angezogenen Reichs- amt® "t,11? Gemeinden mit staatlicher Polizeiverwaltung das Polizei- ”mt- tm übrigen der Kreisdirektor. § 3. aenttSnsb’e ihukerfagung und die Wiederaufnahme des Handels mit Ge- 78 SIM 9rt 's ichglichen Bedarfs gelten die Vorschriften der §§ 63 und wmi so sh^ffifchen Ausführungsverordnung zur Gewerbeordnung Om 20- Marz 1912 (Reg.-Bl. S. 48) entsprechend Darmstadt, den 18. Mai 1933. Der Ministerpräsident: 3.23.: 3 un g. — 2 Bekanntmachung. Betr.: Den Kreisfeuerwehrinspektor. Durch Beschluß des Kreisausschusses des Kreises Gießen vom 31. Mai 1933 ist Robert Roufsier, Gießen, Mühlstraße 32 p, ab 1. Juni 1933 zuin kreisseuerwehrinspektor des Kreises Gießen bestellt worden. Gießen, den 1. Juni 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. I. B.: G r e i n. Betr.: Aushänge politischer Vereine usw. in den Sienfträiumen. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Nachstehend teilen wir Ihnen Abschrist einer Verfügung des Herrn Ministerpräsidenten vom 16. Mai 1933 zu Nr. St. M. I 4412 zur Kenntnis und Beachtung mit. Gießen, den 27. Mai 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Hen ß. Betr.: Katechetenunterricht im Schuljahr 1933/34. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir sehen Ihrem Bericht zu obiger Sache — vergl^Verfügung vom 13. Mai 1931, Amtsverkündigungsblatt Nr. 36 vom 19. Mai 1931 — bis spätestens zum 10. Juni entgegen. Wir weisen darauf hin, daß israelitische, sreiprotestantische und freireligiöse Lehrer nicht in Ihren Bericht aufzunehmen sind da für diese keine Vergütungen mehr gezahlt werden. In Ihrem Bericht ist genau anzugeben, ob ein öffentliches Verkehrsmittel benützt oder ob eine Wegstrecke mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Aenderungen gegen seither sind zu erläutern, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunktes. Der Termin ist unbedingt einzuhatten. Fehlbericht nicht erforderlich. Gießen, den 30. Mai 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Henh. Zum Aushang in behördlichen Räumen sind nur dienstliche Mitteilungen der Behörden, sowie solche privaten Benachrichtigungen zugelassen, die im dienstlichen Interesse gelegen sind, wie etwa Nachweisung von Wohnungen zwecks leichterer Unterbringung versetzter Beamter von billigen Sommerfrischen zur Erholung der Beamten wahrend des Urlaubs, Angebote der Erteilung von Unterricht in Fertigkeiten an deren &rmerb .durch die Beamten, die Behörde ein Interesse hat (Sprach-, Kurzschnft- und Sportunterricht u. dgl.). Sonstige privaten Mitteilungens.nd zum Aushang in behördlichen Räumen nicht zugelassen. Das gilt auch für den Aushang von Aufrufen, die zum Beitritt zu politischen Organisationen und Verbänden ausfordern. Betr.: Schulfunk-Zeitung. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die Südwestdeutsche Rundfunkgesellschaft m Frankfurt a.M. gibt bekannt, daß die bisher halbjährlich erschienene Schulfunk-Zeitung des Sudwestdeutschen Rundfunks in Frankfurt ajjt wegen Umstellung des Pro- grämms im Sommerhalbjahr 1933 nicht erscheint Das Rahmenprogramm des Schulfunks für das Kommerhalbjahr wird den Beziehern der Schulfunk-Zeitung noch zugehckn. Gießen, den 30. Mai 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. B.: Dr. Henh. Betr.: Sprechstunden des Kreisschulamts. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die Sprechstunde bei dem Kreisschulamt füllt Mittwoch, 7. Juni, nui Gießen, den 2. Juni 1933. Hessisches Kreisschulamt. 3. SB.: Dr. H e n h. Dienstnachrichken des krelsamkes. Heinrich Scheid HI. und Heinrich Döring I., beide aus Harbach, sind zu Ehrenseldschützen verpflichtet worden. Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen die Erlaubnis erteilt: dem Hilfsverein für Berufsarbeiter der Inneren Mission in Berlin-Zehlendorf zur Sammlung von Geldspenden durch Bittschreiben und Veröffentlichung von Ausrufen in evgl. Zeitschriften bis zum 31. März 1934. — Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gesta!- tet- Im Wege des Lofeaustauschverkehrs: Geldlotterie der Wart- burg-Waldbühne in Eisenach; Ziehung am 12.September 1933; Geldlotterie des Bayerischen Landesvereins vom Roten Kreuz in München; Ziehung am 31. Oktober 1933. — Der Ziehungstermin der 23. Geldlotterie zur Wiederherstellung des Münsters in U e b e r l i n g e n wurde auf den 4. September 1933 verlegt. Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen g e st a t t e t: Im Wege des Loseuustauschverkehrs: Geldlotterie des Rationalfoziallstlfchen Deutschen Arbeitervereins e. V. München; Ziehung der Serie I am 27/28 September 1933. — Geldlotterie für das Landeserziehungsheim in Kochel der Vereinigung St. Anna-Schwestern; Vertrieb der Losbriefe vom 15. Mai bis 15. Juli 1933; — die Verlängerung der Losbriefe des Deutschen Ledermuseums in Offenbach bis zum 30. September 1933. Die Geldlotterie des Toiiriftenvereins „Die Naturfreunde" in Nürnberg wird nicht d u r ch g e f ü h r t. Der Minister des Innern hat der Vereinigung „Deutscher Wille" e.B Berlin-Charlottenburg für das Gebiet des Volksstaates Heffen die Erlaubnis zum Vertrieb folgender Druckschriften bis zum 31 Dezember 1933 erteilt: Das Jahrbuch „Deutscher Wille , die ,;Deutscher Wille- Monatshsste" nnb die „Deutschen Flugschriften'. Druck der Brühl'schen Universitäts-Duch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.