Nr. 73 Nur durch die Post zu beziehen. 1932 Amtsverkündigungsblatt für -ie provinzial-irektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen Erscheint Dienstag und Freitag. 27. Dezember Bekanntmachung. ®etr.: Die Umlagen und die Sondergebäudesteuer des Kreises Gießen für das Rechnungsjahr 1932. Herrn Minister Der Kreisausschuß hat aus Grund der ihm vom Kreistag erteilten Ermächtigung folgende Steuersätze festgesetzt, die von dem ' des Innern genehmigt wurden: A. Zur die in den Gemeindegemarkungen gelegenen Steuerwerke. Für die Stadt Gießen Rpf. 1. Auf je 100 Mark Steuerwert der Gebäude und Bauplätze g g 2. Auf je 100 Mark Steuerwerk des land- und forstw. genutzten Grundbesitzes 1,2 3. a) auf je 100 Mark des Gewerbekapitals 0,4 b) auf je 100 Mark des Gewerbeertrags 6 4. auf 1 RM. des staatlichen Sondergebäudesteuersolls 1931 (unter Senkung des vollen Jahresbetrags für das Rj. 1931 um 20 v. H. von den Steuerwerten: a) bis 7000 Mark 2 3 b) über 7000 Mark i Für die Landgemeinden des Kreises Rpf. 3,4 6,5 2,8 35 9,15 8 B. Für die in den selbständigen Gemarkungen gelegenen Steuerwerke und den gemarkungsselbskändigen Grundbesitz. 1. auf je 100 Mark Steuerwerk der Gebäude und Bauplätze 14,805 2. auf je 100 Mark Steuerwerk des landw. und gärtnerisch genutzten Grundbesitzes 31725 3. auf je 100 Mark Steuerwert des Waldbesitzes 3525 4. a) auf je 100 Mark des Gewerbekapitals ‘ 2'5 b) auf je 100 Mark des Gewerbeertrags 24' 5. auf je 1 Mark des staatlichen Sonüergebäudesteuersolls 1931 (unter Senkung des vollen Jahresbetrags für das Rj. 1931 um 20 io.!).) von den Steuerwerten: a) bis 7000 Mark 41175 b) über 7000 Mark 35'95 Der Ausschlag und die Erhebung der Kreisumlagen erfolgt wie bisher gemeinsam mit den Gemeindeumlagen. Die Umlagen werden in 6 Zielen, jeweils zum 25. der Monate Mai, Juli, September, November 1932, Januar und März 1933 erhoben. Bei verspäteter Zahlung der Kreisumlagen werden dieselben Zuschläge erhoben, wie sie der hessische Staat bei verspäteter Zahlung von Steuern und Abgaben erhebt. Gießen, den 24. Dezember 1932. Kreisamt Gießen. I. B.: Ritze l. Bekanntmachung Betr.: Ortslohn. In unserer Bekanntmachung vom 15. d. M., betreffend Ortslohn (Amtsverkündigungsblatt Nr. 72 vom 20. Dezember 1932) ist ein Druckfehler unterlaufen. An Stelle Versicherte von 16 bis 21 Jahren männlich.....2,80 RM. weiblich.....2,40 RM. . muß es richtig heißen: Versicherte von 16 bis 21 Jahren männlich.....2,80 RM. weiblich.....2,— RM. herungsamt). .'ein. Betr.: Dienstliche Fleischbeschaueroersammlung. An die Bürgermeistereien des Kreises. „ e^1P