Amtsverkündigungsblati A ffir die provinzial-irettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen Nr. 23 Erscheint Dienstag und Freitag. 26. März Dur durch die Pust zu beziehen. 1932 — Die Ein- und Durchfuhr von ««ch°um»u».. -................. ________«JAc. ASXIN d-, Bekanntmachung, Betr.: Fleischbeschau in Lich. Bnn?™ Untert besonderen Bedingungen von mir genehmigt werden. 2)n0egen unterliegt die Einfuhr von roher Wolle aus Ueberfee sowie llchen Beschränkungen " fEanbinaDiWen Ländern keinen veterinärpolizei- Darmstadt, den 14. März 1932. Der Minister des 3nnern. L e u s ch n e r. An das Polizeiamt Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Gendarmeriestakionen des Kreises. äes Innern ^n6'6 bU ""^stehende Verordnung des Herrn Ministers Gießen, den 21. März 1932. Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt. Bekanntmachung. SBetr.: Die Erhebung der Gemeinde-Biersteuer in Watzenborn-Steinberg. Auf Grund des 8 2 Abs. 2 der hessischen Verordnung zur Sicherung “?r Haushalte von Gemeinden, Gem-indeverbänden und sonstigen Körper- schaften des öffentlichen Rechts vom 25. September 1931 (Req.-Blatt S 175) "'it Art. 3 Abf 2 des Ausführungsgefetzes zu dem Zweiten ^b^Nlttder Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände, vom 26. 3uli 1930 (RGBl. I S. 311) "E II^Dezember 1930 (Reg.-Bl.S.311) wird angeordnet, daß die Ge- meinde-Biersteuer in der Gemeinde Watzenborn-Steinberg auch weiterhin und zwar bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1932 in höhe des Zweifachen der reichsgefehlichen Steuersätze zu erheben ist. Gießen, den 18. März 1932. Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritze l. Bekanntmachung. Betr.: Die Gemeinde-Biersteuer in Treis a. d. Lda. Auf Grund des Art. 3 Abf. 2 des hessischen Ausführungsgesetzes zu dem Iweiten Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung manzieller wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26. 3uli 1930 (Aeichsgesetzblatt I S. 311) vom 11. Dezember 1930 (Regierungsblatt S. 311) .ch^ngs-Biersteuerordnung für den Gemarkungsbezirk der Gemeinde Treis a. d. Lda. vom 28. November 1931, wonach die Gemeinde- olerpeuer in höhe des Zweifachen der reichsgesetzlichen Sätze eingefllhrt wurde, auf das Rj. 1932 erstreckt. Gießen, den 21. März 1932. Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. hn,.;3iv£ci^fern 'P die Seuche erloschen. Die hofreite des Kaspar Lanqs- dorf IV. wird aus dem Sperrgebiet und die Gemarkung Leihgestern aus dem Beobachtungsgebiet au-geschieden. Gießen, den 23. März 1932. Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt. 23etr.: Fleischbeschau; hier: Abrechnung für das Rechnungsjahr 1931. SUn die Gemeinderechner der Landgemeinden des Kreises. für Abrechnung der Fleischbeschau für das Rechnungs- ja^ 1931 sind nunmehr zum Abschluß zu bringen und uns die Abrechnung bis spätestens 15. April l. 3. vorzulegen. $ Dabei sind folgende Gebührensätze zu berücksichtigen: A. Schlachlscheingebühren. blatt Ä. 24) Bekanntmachung vom 25. März 1927 (Amtsverkündigungs- B. Fleischbeschau- und Trichinenschaugebühren. Nach der Verfügung des Min. d. 3nnern vom 30. September 1931 und unser ubergedrucktes Ausschreiben vom 8.1< 1931. ö < Ueber die Fleischbeschau- und Trichinenjchaugebühren ist je eine beson- dere Abrechnung vorzulegen. Das seither übliche Formular kann nach Vornahme der erforderlichen handschriftlichen Aenderungen verwendet werden. Gießen, den 21. März 1932. Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt. Bekanntmachung. 23etr.: Maul- und Klauenseuche. 3n Dorf-Gill ist die Seuche erloschen. Die Gemeinde Dorf-Gill wird aus dem Sperrgebiet und die Gemarkung Dorf-Gill aus dem Beoback tungsgebiet ausgeschieden. ^eovach- Gießen, den 23. März 1932. Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt. — 2 Ortssatzung über die Erhebung einer kanalbenuhungsgebühr in der Gemeinde Klein-Linden. Steuern. § 2. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Monat nach erfolgtem Anschluß. Die Zahlung der Kanalgebühr geschieht in zwei Monatsraten. § 3. Die Gebühren werden nach Art. 108 der Gemeindeordnung festgesetzt. Auf Grund des Artikels 21 der Hessischen Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 wird zufolge Beschlusses der Gemeindevertretung Mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 10. Februar 1932 zu Nr. M. d. I. 18 749 die nachstehende Ortssatzung erlassen: § 1. Für alle gemäß der Polizeiverordnung, betr. die Entwässerung von Grundstücken in der Gemeinde Klein-Linden vom 29. Mai 1931 an das Kanalnetz der Gemeinde Klein-Linden angeschlossenen oder spater zum Anschluß gelangenden Grundstücke ist von den Eigentümern odM Nießbrauchern eine jährliche Kanalbenutzungsgebühr zur Gemeindekasse zu zahlen Mehrere hiernach Verpslichtete haften als Gesamt, chuldner Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr ruht auf den Grundstücken als dingliche Last und unterliegt der Zwangsbeitreibung wie die direkten § 4. Die Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung tm Amtsverkündigungsblatt in Kraft. Klein-Linden, den 10. März 1932. Hessische Bürgermeisterei: Jung. Gebührenordnung über die Erhebung einer Kanalbenutzungsgebühr in der Gemeinde Klein-Linden. In Ausführung des § 3 der Ortssatzung vom 10. März 1932 werden auf Grund des Artikels 108 der Gemeindeordnung auf Beschluß des Gememde- rat- mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 10. Februar 1932 zu Nr. M. d.J. 18 749 folgende Gebühren festgesetzt: Von je 100 Mark Brandversicherungswert der Gebäude 50 Pf. jährlich. Der Jahreshöchstbetrag soll jedoch für eine Hofreite den Betrag von 80,— RM. nicht übersteigen. Klein-Linden, den 10. Mürz 1932. Hessische Bürgermeisterei: Jung. Diensinachrichten des Kreisamtes. Wilhelm Höchst, Gießen, Marburger Straße 66, wurde zum Wiesenvorstandsmitglied der Stadt Gießen ernannt und verpflichtet. In Wittelsberg (Kreis Marburg) ist die Waal- und Klauenseuche aus- gebrochen. Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet: XI. Hessische Rote-Kreuz-Geldlotterie; Bertriebszeit: l.Juni 1932 bis 31. Mai 1933. Ferner im Wege des Loseaustauschverkehrs: Geldlotterie für die Instandsetzung des Speyerer Doms; Bertriebszeit: 1. Mai bis 31. Juli 1932. Geldlotterie für die Instandsetzung des Passauer Doms; Ziehungstermin: 12. Mai 1932. Der Ziehungstermin der 13. Zwingerlotterie, Dresden, ist auf den 21. und 22. März 1932 verlegt worden. Druckfehlerberichkigung. In der Bekanntmachung vom 14. März im Amtsverkündigungsblatt Nr. 21 vom 18. März 1932 muh es im 1. Absatz, dritte Zeile statt „1930 heißen „1932".