Erscheint Dienstag und Freitag. 22. März 2lur durch die Post zu beziehen. 1932 z.H. von Abschrift. den An verband der Aerzke Deutschlands (Harkmannbund), z. H. von Herrn Or. H a e d e nk a mp, W8, Potsdamerstraße 118 b; den Deutschen Aerztevereinsbund Herrn Or. eoch neid er, Potsdam, Schützenstraße 10; Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 1. März 1932. 3elr-: iln die Bürgermeistereien des Kreises. erttlnern toieBergoIt, soweit noch nicht geschehen an die Erledigung unserer Verfügung vom 6. Februar 1932. Gießen, den 18. März 1932. Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Ritze l. Detr.: Die Bekämpfung der Schnakenplage. An das Polizeiamk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Aach § 3 der Polizeiverordnung, betreffend die Bekämbfuna der Schnakenpflage vom 28. November 1911, hat jeder GrunNtückIgen- tumer rn den Monaten April bis September einschließlich mindestens einmal monatlich die auf seinem Grundstück befindlichen, den Schnaken T^^^^Enenden stehenden Gewässer (Wassertümpel Aeaenfässer Srrfferladjen, Fauchegruben, Abortgruben usw) mit einem au ütaglS3 6er ®CUt 9eei9neten Mittel (Saprol, Petroleum usw.') M^r empfehlen Ihnen, durch ortsübliche Bekanntmachuna die mlrstan^zu^mach^m °Uf &tCfe obliegende Verpflichtung auf- Gießen, den 18. März 1932. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. Detr.: Ausführung der Polizeiverordnung über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. Aovember 1904. a uer An die Bürgermeistereien des Kreises. ir machen darauf aufmerksam, daß gemäß § 3 der obengenannten ^^^E.ordnung der Aundgang der Kommission nunmehr alsbald SStn5nbU wr ^testens 1. Juni 1932 erwarten wir Ihren tSzL b Ber PoliMverordnung entsprochen wurde und welche Beobachtungen gemacht wurden. Gießen, den 18. März 1932. Kreisamt Gießen. 3.33.: Schmidt. Bekanntmachung betreffend Senkung der Gebühren für die privakärztlichen Leistungen der Aerzke und Zahnärzte. Dom 14. März 1932. toafnn„n?4ftABe schreiben des Aeichskommissars für Preisüber- SSVsÄ.“" 23' Mvu" 1932 6”«« •» »«rmlt Su. Darmstadt, den 14. März 1932. Der Hessische Minister des Innern. In Vertretung : Or. A ei tz. den Reichsverband der Zahnärzte Deutschlands e.v., z.H. von Herrn Or. Hoffmann, W57, Bülowstraße 104. B^.?on mir vorgeschlagenen Maßnahmen, ^ukung Gebühren für die privatärztlichen Leistungen der Ä 1 ^t, bitte ich ergebenst, auf Grund taäfih B 2’ 1 ’ ietI 1 öer 4. Verordnung des Herrn Aeichs- Schuke 3Ur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum ÄnBorf,™nhIen ^Bre-ns vom ch Dezember 1931, die nachstehende 9 £e£n Mitgliedern Ihres Verbandes zur sofortigen b'tt?i? m?r bekanntzugeben. Lieber die getroffenen Maßnahmen ,ue lcv, mrr zu berichten. Senkung der Gebühren für die privatärztlichen Leistungen der Aerzte und Zahnärzte. in d^mk^^^vungen der Gebühren der Aerzte und Zahnärzte Privatpraxis sind die Satze der Preußischen Gebührenordnung Amtsverkündigungsblatt^ für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen 7!r. 22 ' tiffhe^sTt^311953«1^' f e^t,“ hi n 3s” i I nC u'n b V^rzugsz9uschläa^f'§ S^t ^s.^^^rztlichen Leistungen der Aerzte und tilgen der Blutlaus. — Bekämpfung der Schnakenplage.'— Maul- und KlauenseUch/wBurkhardsfelden~ r^°tti3«iöerorbnung über das Ver- in Garbenteich. — Feldbereinigung Großen-Buseck. - Die^s/nach^m 'Hlachthausanlage des Karl Sommer ^rerigo) oder der anderen landesrechtlichen Gebührenordnunaen w- der Leistungen NeUnkow/b n'^B Z^uärzte werden bei Bewertung verminderte KaüfkU i B°? ^veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse Die Aerzte und ^abnörrlUn^^U^f^9 Weitestgehend berücksichtigen, chchä- Ezre uno Zahnärzte behalten sich aber vor, in besonderen Fassen ä eUöette97 Ä mit deF Patwntem o- s, Velsen Zustand zulaht, von den Gebühren der Vreuao oder B^. Oberen landesrechtlichen Gebührenordnungen abzuweschen über Mchtanwenduna und zahnärztlichen Organisationen Wendung der Preugo und anderer landesrechtlicker Ge- B^ ürztlichen und zahnärztlichen Organisationen festgesetzte sogenannte ortsübliche Sätze dürfen nur aufrecht erhalten werden d) Die Festsetzung der Gebühren in Verträgen zwiscben Sm una’ SSieUSr9hrn ,?n& reichsgesetzüchen Kran- iv"mnen u. a. lowle oie Wahl der hierfür zugrunde zu leaenden GV- geregeenit.rbnUnS toie bisher, durch vertragliche Vereinbarung - Der Teil IV der Preugo (Gebühren der Zahnärzte der Kranken- 9Ist’ ^vweit nicht Sondervereinbarungen getroffen worden sind ?bvv ?vrden, auch für die Berechnung der Gebühren für die Behand- lung der Patienten, die unter die Fürsorgepflichtverordnung fallen. Zahnärztekammern (in ihrer Ermangelung die 3"bnnrztilchen Organisationen) richten soweit dies noch nicht gZchehen ist, Gutachterstellen ein, um Einsprüche von Patien- zuprüfm^ 5te Ber Gebührenberechnung im Sinzelfalle nach- gez.: Or. G o e r d e l e r. Kreis Gemeinden ____ (Sutsbi’jirte) Gehöfte insgesamt 1 davon (Sp. 1) neu 2 insgesamt 3 davon (Sp. 3) neu 4 Darmstadt........ 4 2 1 7 1 1 1 8 4 3 2 3 37 j 1 1 1 1 5 1 1 11 1 9 7 2 33 2 1 1 28 9 4 12 3 111 1 4 12 2 1 25 5 1 10 61 Bensheim........ Dieburg..... Erbach ..... Groß-Gerau. .... Heppenheim...... Offenbach ........ Alsfeld ........ Büdingen .. . Friedberg.......... Gießen.............. Lauterbach........... Lchotten............ Alzey............... Bingen .............. Mainz.............. Oppenheim........... Worms.............. Hessen Bekanntmachung. Detr.: Schlachthausanlage des Karl Sommer in Garbenteich. Sommer in Garbenteich beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur I Nr. 152/153 der Gemarkung Garbenteich ein Schlachthaus zu CrrSn und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Amtsverkunülgungsblatt an g auf hpr ^iiraeruieiitcTci ©dtbenietd) tut EÄsenwn offen Mwaige Einwendungen sind bei Meidung des IcuÄ dieser Frist schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Garbenteich vorzubrrngen. Gießen, den 18. März 1932. Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Braun. Bekanntmachung. Cßetr.: Maul- und Klauenseuche in Burkhardsfelden. Nachdem unter dem Viehbestand des Heinrich Häuser Ul die ndCh Sperrgebiet Wiederkäuergespanne dürfen nunmehr zur arbeit innerhalb der Gemarkung verwendet werden, soweit sie au^> seuchenfreien Gehöften stammen. Giehen, den 18. März 1932. Kreisamt Gießen. I. 23.: Schmidt. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Großen-Buseck; hier: Kostenausschlag. In der Zeit vom 29. März bis einschließlich 4. April 1932 liegt auf dem Amtszimmer der hessischen Bürgermeisterei zu Großen-Buseck: Beschluß der Vollzugskommission vom 8. März 1932 über die Erhebung eines weiteren koslenausschlags 3UrSSi bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 19. März 1932. Der hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat. Dienstnachrichten des Kreisamtes. In Melbach (Kreis Friedberg) ist die Maul- und KlEuseuche ausaebrochen. Die Große Gasse in Melbach wird zum Sperrgebiet, der übrige Ort und die Gemarkung Melbach zum Beobachtungsgebiet ^Jn Heuchelheim ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Der Minister des Innern hat gestattet: Die Pramienmarktlotterie 1932 in Lauterbach: Vertriebsgebiet: Provinz Oberhessen; Ziehungs- teI1Semer "Tm' Wege des Loseaustauschverkehrs: Die 3. Dresdener Frauenkirche-Geldlotterie; Vertriebsgebiet: Volksstaat Hessen; Sie» «iSKfifÄS« Dombau-Geldlotterie ist auf den 27. und 28. April 1932 verlegt worden.