Amtsverkündigungsblatt für die provinzialdirekiion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen I. 61 Erscheint Dienstag und Freitag.18. Mvember Aur durch die Post zu beziehen. 1932 Zlihalts-llebersicht: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen für das Kj. 1933. — Gewerbelegitimationskarten für Kj. 1933. — Ungültiger Dienstausweis. Viehzählung am 1. Dezember 1932. — Herstellung des Hachborner Wegs. — Xie r[chuschälender 1933. — Schulgeld für ortsfremde Fortbildungsschüler. — Dienstnachrichten. Letr.: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen für das Kj. 1933. An das Polizeiamk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Sie wollen die Wandergewerbetreibenden, die den Gewerbebetrieb im llmherziehen im Jahre 1933 fortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auffordern, ihre Anträge auf Erteilung des Wandergewerbescheins bei Ihnen so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang nächsten Jahres im Besitze des erforderlichen Wandergewerbescheins sein können. Zu der nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend Aus- sührungsbestimmungen zur Gewerbeordnung, vom 4. März 1912 (Reichsgesetzblatt S. 189) vorgeschriebenen und in die Wandergewerbescheine einzuklebenden Photographie bemerken wir: Die Photographie muß von Visitenkartenformat, unausgezogen, ähnlich, gut erkennbar sein, eine Kopfgröße von mindestens 1,5 cm haben und darf nicht älter als fünf Jahre (ein; sie ist zu erneuern, wenn in dem Aussehen des Gewerbetreibenden eine wesentliche Veränderung einge- treten ist. Bei gemeinsamen Wandergewerbescheinen genügt die Photographie des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vorhanden ist, die eines Mitgliedes. Auf den bei der Stellung der Anträge auf Erteilung von Wander- gcwerbescheinen vorzulegenden Photographien wollen Sie sofort auf der Rückseite die Persönlichkeit vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Photographien, die von uns bereits in Wandergewerbescheine eingeklebt und abgestempelt waren und die von den Wandergewerbetreibenden wieder abgelöst und zur Wiederverwendung in neue Wandergewerbescheine Ihnen vorgelegt werden, sind unzulässig und daher von Ihnen zurückzugeben. Wir machen darauf aufmerksam, daß die ausgefertigten Wandergewerbescheine von uns unmittelbar an die zuständigen Finanzämter abgegeben und von diesen, nach Verwendung des gesetzlichen Urkundenstempels und nach Regelung der Wandergewerbesteuerfrage, an die Wandergewerbetreibenden ausgehändigt werden. Sie wollen die Wandergewerbetreibenden bei Stellung der Anträge hieraus besonders Hinweisen. Die Wandergewerbescheine werden demnach nicht mehr am kreisamk mitgenommen, sondern müssen bei dem Finanzamt abgehott werden; das persönliche Erscheinen der Antragsteller bei ms ist daher zwecklos. Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars baldigst vorlegen und die Photographie des Wandergewerbe- Ichein Nachsuchenden und, wenn derselbe im Umherziehen Druckschriften oder Bildwerke feilbieten will, ein Verzeichnis derselben mit eigenhändiger Namensunterschrift in zwei Ausfertigungen dem Berichte bei- Ichließen. In dem Verzeichnis sind die Druckschriften und Bildwerke mzelu aufzuführen. , Will ein Wandergewerbetreibender andere Personen von Ort zu Ort mt sich führen, so hat er dieselben ihrer Zahl nach bei der Landkranken- kasse des Ortes als Mitglieder anzumelden, bei dessen Polizeibehörde er dm Schein beantragt. Bei der Anmeldung hat der Arbeitgeber die Beiträge für die Zeit bis Mm Ablauf des Wandergewerbescheins oder mit Erlaubnis des Kassen- Mstaudes für kürzere Zeit im voraus zu entrichten. Die hierüber ausgestellte Bescheinigung ist gleichfalls dem Antrag auf Erteilung des Äandergewerbefcheins beizuschließen. Wandergewerbetreibende, die in diesem Jahre oder früher bereits im besitze eines Wandergewerbescheins waren, haben diesen bei Entgegennahme des neuen Wandergewerbescheins zurückzugeben. Die Rückgabe der ungültigen Wandergewerbescheine liegt im Interesse der Wandergewerbe- Wenden selbst, da hierdurch einer mißbräuchlichen Verwendung dieser vorgebeugt wird. Die Wandergewerbetreibenden sind bei Stellung 8Cr Anträge noch hierauf besonders 'hinzuweisen. (f„s$aS5 Wandergewerbescheine nur noch für das laufende Jahr (bis Dezember 1932) ausgestellt werden sollen, ist dies in den Anträgen U| "er ersten Seite oben in der Rubrik besonders anzugeben. hat der Antragsteller erst im laufenden Jahre seinen Wohnsitz in S1: ™emeinöe genommen, so ist, sofern nach Lage der Sache die Mög- mißbräuchlicher Verwendung des Wandergewerbescheines nicht abgeschlossen erscheint, durch Nachfrage bei der Polizeibehörde des früheren Wohnorts festzustellen, ob dem Antragsteller bereits ein Wandergewerbeschein erteilt war. Die Beantwortung der gestellten Fragen ist von Ihnen so eingehend zu vollziehen, daß Rückfragen und damit Verzögerungen in der Ausstellung vermieden werden. Eine Beantwortung wie „unbekannt" hat zu unterbleiben, es sind vielmehr die erforderlichen Ermittelungen von Ihnen vorzunehmen. Ferner machen wir Sie noch darauf aufmerksam, daß Sie nicht berechtigt sind, Bescheinigungen an die Gewerbetreibenden auszustellen, wonach solchen erlaubt ist, in den Gemeinden zu hausieren usw. (8 59, Z. 1-4 GO.). Gießen, den 8. November 1932. Kreisamt Gießen. I. V.: Grein. Betr.: Gewerbelegitimationskarten für Kj. 1933. An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wer nach § 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen aufsucht ober Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte, welche nach § 44a der Gewerbeordnung für die Dauer des Kalenderjahres erteilt wird. Sie wollen die Interessenten, welche ihren Geschäftsbetrieb im Jahre 1933 fortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auffordern, ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei Ihnen so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres im Besitz der erforderlichen Legitimationskarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars baldigst vorlegen. Zur Erstattung des Berichts ist die Bürgermeisterei des Niederlasinngs- ortes der Firma zuständig, in Gießen das Polizeiamt. Ferner ist bestimmt worden, daß in die Legitimationskarten ein Lichtbild des Inhabers einzukleben ist. Es sind nur unaufgezogene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopfgröhe von mindestens 1,5 cm Haden, ähnlich, gut erkennbar, unabgeskempelt und in der Regel nicht älter als fünf Jahre sind. Auf der Rückseite des Bildes ist die Persönlichkeit sofort genau zu vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Lichtbilder, die bereits in Legitimationskarten ober bergleichen eingeklebt unb abgestempelt waren unb zur Wieberverwenbung in ber neuen Legitimationskarte Ihnen vorgelegt werben, finb unzulässig unb baher von Ihnen zurückzugeben. Der Gewerbeschein ber Firma ober bes Gewerbetreibenben ist gleichfalls miteinzusenben. Dabei wirb noch ausbrücklich barauf hingewiesen, baß allein bie Anwerbung bes Gewerbes beim Finanzamt nicht genügt, um eine Legi- timationskarte zu erhalten. Der Antragsteller muß auch tatsächlich ein stehenbes Gewerbe mit einer gewerblichen Niederlassung betreiben. Ferner darf bas Aufkäufen von Waren unb bas Aufsuchen von Bestellungen ohne vorgängige Bestellung nur bei Kaufleuten ober solchen Personen erfolgen, bie bie Waren probuzieren, ober in bem Geschäftsbetriebe Waren ber angebotenen Art Verwenbung finben. Bei Entgegennahme ber Anträge wollen Sie genau hierauf achten und bie Antragsteller entsprechen!) belehren. Zur Berechnung bes zu erhebenben Stempels ist in ben Berichten von Ihnen noch anzugeben, ob bas Geschäft bes Antragstellers einen großen, mittleren oder kleinen Umfang hat. Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und im Interesse der raschen Erledigung der Anträge machen wir Ihnen die genaueste Beachtung der im Vorstehenden gegebenen Anweisungen zur Pflicht. Gießen, den 8. November 1932. Kreisamt Gießen. I. V.: Grein. Bekanntmachung. Der Dienstausweis Nr. 203 des ehemaligen Polizeiwachtmeisters Hans (Johannes) Fink, geboren am 8. Mai 1909 zu Darmstadt, zuletzt bei der Bereitschaftspolizei bes Polizeiamts Darmstabt tätig, wirb gemäß Verfügung bes Herrn Ministers bes Innern für ungültig erklärt. Dieser Ausweis berechtigte zum Tragen von Schußwaffen — Faustfeuerwaffen. Gießen, ben 8. November 1932. Hessisches Polizeiamt. Dr. Kayse r. Betr.: Viehzählung am 1. Dezember 1932. An die Bürgermeistereien des Kreises. »lm 1. Dezember 1932 findet wie alljährlich eine Viehzählung statt Die Leitung der Zählung ist dem Landesstatistischen Amt in Darmstadt übertragen. Die Ausführung liegt den Hessischen Bürgermeisterelen ob. Eine Vergütung für die Mitwirkenden wird von Staats wegen nicht 8C1Diet'nötigen Zähllisken und Gemeindebogen wird Ihnen das Landesstatistische Amt unmittelbar zusenden. Diejenigen Bürgermeistereien, die bi-i zum 25. November nicht im Besitz der notigen Zahlpapiere sind, wollen sich entweder mittels Fernruf 3tr. 2657 oder telegraphisch an die genannte Behörde wenden. Auf dem Gemeindebogen und auf der Zahlliste sind Anweisungen ciufqedruckt, wie die Zählung im einzelnen Äurchzusühren ist. Sie wollen sich mit diesen Anweisungen vertraut machen und die Zahler eingehend bel Dien‘au5gefüöten Zähllisten und die Urschriften der Gemeindebogen sind spätestens bis zum S. Dezember d. 3. an das Landesstatistlsche Amt in Darmstadt abzusenden. Der Termin mutz unbedingt ein- achalten werden. Reinschriften und Abschriften der Zähllisten brauchen nicht angefertigt zu werden, doch sind von dem Gemeindebogen Abschriften zu den Akten der Bürgermeisterei zu machen. Wer bei dieser Zählung unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis oder mit Geldstrase bestraft. Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zahlung auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und die erforderlichen Maßnahmen zur ge- wissenhasten Durchführung der Zählung alsbald zu treffen. Gießen, den 17. November 1932. Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt. Bekanntmachung. Betr.: Herstellung des Hachborner Wegs. Der in der Gemeinde Staufenberg gelegene Teil des Hachborner Wegs wird wegen Herstellungsarbeiten vom 18. d. M. ab bis aus weiteres für jeden Fuhrwerks- und Fußgängerverkehr gesperrt. Gießen, den 18. November 1932. Kreisamt Gießen. 3.23.: Grei n. Betr.: Tierschutzkalender 1933. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die von 3hnen bestellten Tierschutzkalender für 1933 sind bei uns eingetrosfen. Wir empfehlen 3hnen, die Kalender b,s spätestens zum 15. Dezember auf Zimmer 9 des Regierungsgebäudes abholen zu lassen Der Preis beträgt 10 Rpf. für das Stück. Einige Freistucke werden bei. gefügt. Für Versandkosten kommt ein Zuschlag von 10 Rpf. hinzu. Eine Berechnung des Gesamtbetrags ist der Sendung beigefügt. Wir empfehlen 3hnen, den auf Sie entfallenden Betrag alsbald an die Kreiskasse Gießen abzuführen. — Mit den bestellten Kalendern werden gleichzeitig die für 3hre Schule benötigten Abdrucke der Reichsverfajsung für Ostern 1933 ausgegeben. Gießen, den 11. November 1932. Hessisches Kreisschulamt. 3- V.: Fische r. Betr.: Schulgeld für ortsfremde Fortbildungsschüler. An die Bürgermeistereien und Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Es besteht Veranlassung, erneut auf folgende Bestimmung hinzuweisen: Wenn ein Fortbildungsschüler außerhalb seiner Heimatgemeinde beschäftigt oder in der Lehre ist, aber nicht hier sondern in einer drillen Gemeinde die Fortbildungsschule besucht, so ist zur Zahlung des Schulgeldes die Gemeinde verpflichtet, in der für den 3ugendlichen die Fori- bildungsschulpflicht besteht. Dies ist also nicht die Heimat- sondern die Beschäftigungsgemeinde. Gießen, den 10. November 1932. Hessisches Kreisschulamt. 3-V.: Fischer. Dienstnachrichien des Kreisamtes. Der Minister des 3nnern hat im Wege des Loseaustauschverkehrs im Volksstaat Hessen gestattet : Geldlotterie des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge <>.$, Landesverband Bayern, München; Vertriebszeit: vom 1. Dezember IW bis 28. Februar 1933. Geldlotterie zugunsten der 3nstandsetzungsarbeiten an den Domen in Freiberg und Wurzen, Freiberg i. Sa. Geldlotterie für die Erhaltung der Baudenkmäler in Rothenburg o. d. Tauber, Nördlingen und Dinkelsbühl; Ziehungstermin: 21. A- nuar 1933. Geldlotterie zur Wiederherstellung des Turms der St.-Kilians-Kirche in Heilbronn; Ziehungstermin: 23. Dezember 1932. Druck der Brühl'schen Liniversitäts-Buch. und Steindruckerei, A. Laage, Dießen.