Amtsverkündigungsblatt y für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen «3 Erscheint Dienstag und Freitag. 18. Oktober Nur durch die Past zu beziehen. 1932 Inbalts-Uebersicht: Die Ausübung und den Schutz der Fischerei. — Die Prüfung der Lichtspielvorführer. — Gemeindefinanzstatistik. — Die Eroff- „unct ordentlichen Lehrganges 1932/33 an den Landwirtschaftlichen Schulen. — Dienstliche Versammlung der Fleischbeschauer und Trrchlnen- schauer des Kreises Gießen. — Das Feilhalten und den Verkauf von Weidenkätzchen. — Erinnerungsfeier an den Tod Gustav Adolfs. fitä ts - Buch- und Steindruckerei, R Lange, Gießen. Druck der BrühDschen Äniver Bekanntmachung, betreffend Prüfung der Lichkfpielvorsührer. Vom 7. Oktober 1932. Am 10 November 1932 findet in Darmstadt eine Prüfung von Lichtsvielvorführern statt. Anträge um Zulassung zur Prüfung sind bei dem für den Wohnort des betreffenden Vorführers zuständigen Kreisamt em- zureichen. Meldeschluß: 1. November 1932. Den Anträgen sind folgende Unterlagen beizufugen: 1. Geburtsschein, 2. amtsärztliches Zeugnis, 3 das von einem geprüften Vorführer ausgestellte und behördlich beglaubigte Zeugnis über eine mindestens sechsmonatige Bedienung eines Vorführungsapparates in einem öffentlichen Lichtspieltheater unter Aufsicht eines geprüften Vorführers, 4. ein unaufgezogenes Lichtbild des Antragstellers, , 5. Quittung einer Finanzkasse über die eingezahlte Prüfungsgebühr im Betrage von 10,— RM. Darmstadt, den 7. Oktober 1932. Der Minister des Innern. I.V.: Dr. Reitz. Bekanntmachung, die Ausführung des Gesetzes vorn 27. April 1881 über die Ausübung und den Schuh der Fischerei belresfend. Vom 12. Oktober 1932. Auf Grund des § 10 Absatz 2 der Verordnung vom 14. Dezember 1887 mirb der Fang von Lachsen in der Bähe in diesem Jahr in Abweichung von der Bekanntmachung vom 14. März 1898 für die Zeit vom 1. jiü- yember 1932 bis einschließlich 26. Dezember 1932 untersagt. Darmstadt, den 12. Oktober 1932. Der Minister des Innern. I. V.: Dr. Rei tz. Betr.: Dienstliche Versammlung der Fleischbeschauer und Trichinenschauer des Kreises Gießen. An die Bürgermeistereien des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, die Fleischbeschauer und Trichinenschauer Ihrer Gemeinde auf die nachstehende Bekanntmachung aufmerksam zu machen und sie darauf hinzuweisen, daß sie an der Versammlung teilzunehmen haben. Gründe des Fernbleibens sind schriftlich mitzuteilen. Gießen, den 17. Oktober 1932. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. Betr.: Wie oben. Am Samstag, dem 22. Oktober, nachmittags 2 Uhr, findet im „hessischen Hof" zu Grünberg eine dienstliche Versammlung der Fleischbeschauer und Trichinenschauer des Kreises statt. Die Trichinenmikroskope, Kompressorien und Reagenüen sind mitzu- bringen. Gießen, den 17. Oktober 1932. Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt. Butzbach an Herrn Landwirtschaftsrat vr. Dienst, Butzbach, im Schulgebäude, Langgasse Nr. 17. , Genannte Herren erteilen auch nähere Auskunft über das Alter der auf- zunehmenden Schüler, den Lehrplan und die evtl. Unterbringung von Schülern in Privathäusern. Fernruf: Lich Nr. 39, Grünberg Nr. 70, Butzbach Nr. 387. Die in die Unterklasse aufzunehmenden Schuler muffen Mindestens Ostern 1931 aus der Volksschule entlassen sein. Das Schulgeld, das seither 30 RM. für Hessen und 35 RM. für Nichthessen für das Winterhalbjahr betrug, wird ermäßigt werden.