Luxusreil- >. 21 Erscheint Dienstag unö Freitag. 18. März 2iur durch die Pust zu beziehen. 1932 8.ä.r»as.n. - »m». Mb «au,„|.„a,,t|ll «l.frf. - ^Bba(„M„u?££n'-8„fä. -g&?£: 3. 33.: Dr. Braun. d Klauen- nuenseuche t: Provinz Ziehungs- üie in Nr. 10 10—40 RM. 10—40 RM. für die April: Mai: 29. Juni: Juli: 5. 16. 19. 26. 3. 5. 17. 19. 24. decke. Alle auf Federn Kreises äse wieder- mitz; Berni 1932. ünsters in t: 12. Mui Eießen, den 16. März 1932. Kreisamt Gießen. spritze nach Albach, Lumda, Stangenrod, Weitershain. Arnsburg, Birklar, Mufchenheim. Mendorf (Lahn). Kesselbach, Odenhausen, Rüddingshausen. Bellersheim, Inheiden, Utphe. Harbach, Saasen. Grohen-Linden. Daubringen, Ruttershausen, Staufenberg. Leihgestern. Allertshausen, Climbach. Die Abgabe beträgt jährlich: a) für jeden Automat, je nach Größe, dem Ankaufspreise und ,der Leistungsfähigkeit desselben b) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk, je nach der Größe, dem Ankaufspreis und der Leistungsfähigkeit desselben Dem Polizeiamk Gießen und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wiederholt zu veröffentlichen. Gießen, den 7. März 1932. Kreisamt Gießen. 3.33.: Dr. Braun. stimmungen Jebetwagen )32 bei dn Wir machen und Feder- m 15. April nbenftempel — Zu ent- vagen und 'gen. 5e>derwagen oder seiner »örde seines ftlich anzu- ltarifs vom ichten. Betr.: Das Abbrennen von Grasflächen, Rainen und Hecken. An die Bürgermeistereien des Kreises. Wir empfehlen 3hnen, durch öffentliche Bekanntmachung in 3hrer Gemeinde auf die Bestimmungen des Art. 8 des Naturschutzgesetzes vom 14. Oktober 1931 hinzuweisen, wonach das Beschneiden, Ausroden und Abbrennen von Hecken, das Abbrennen von Bodendecken auf Wiesen, Rainen, Hängen und auf Oedland, sowie das Beseitigen von Rohr und Schilf zum Schutze der Vögel und Vogelbruten in der Zeit vom 1. März bis 31.3uli verboten ist. Gießen, den 15. März 1932. Kreisamt Gießen. 3. 33.: Schmidt. Reiseplan Besichtigung der Feuerlöscheinrichkungen und Abhaltung von Hebungen für das Jahr 1932. 17. Bersrod, Reinhardshain. 24. Weickartshain, Stockhausen. Bekanntmachung. Betr.: Die Ausführung des Gesetzes über den Urkundenstempel vom 12. August 1899; hier: Erhebung der Stempelabgabe für Verkaufs-, Spiel- und Waagautomaten, für automatische Kraftmesser, für öffentlich ausgestellte Klaviere und sonstige Musikwerte. 1. Lich, Nieder-Bessingen. 22. Garbenteich, Hausen, Watzenborn-Steinberg. Uebungs- und Vorführungsfahrt mit der Kreismotor- Belr.: Die Ausführung des Reichsgesetzes vom 19. Mai 1913, die Gewährung von Beihilfen an Kriegsteilnehmer betreffend. An die Bürgermeistereien des Kreises. Wir weifen wiederholt darauf hin, daß uns das Ableben von ehemaligen Kriegsteilnehmern, die die Kriegsteilnehmerbeihilfe beziehen von Ihnen alsbald anzuzeigen ist. August: 7. Langd, Rabertshausen, Rodheim. September: 4. Alten-Buseck, Wieseck. 24. Heuchelheim' Gießen, den 14. März 1932. Hessisches Kreisamt Gießen. 3- 33.: Ritzel. Unter Hinweis auf Artikel 33 obigen Gesetzes sowie auf die nachstehend abgedruckten Ausführungsbestimmungen wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Erhebung der Stempelabgabe für die Verkaufs-, Spiel- und Waagautomaten, für automatische Kraftmesser, für öffentlich auf- gestellte Klaviere oder sonstige Musikwerke, worunter auch Radioapparate fallen, für das Rechnungsjahr 1932 im Monat März I. 3. erfolgt. Die Jahreskarte ist bei bet Zahlung vorzulegen. 33on allen denjenigen Personen, die ausweislich unseres Ve-zeichniffes im Fahre 1931 Automaten usw. angemeldet und die Abgabe entrichtet haben, wird die Stempelabgabe zwangsweise beigetrieben werden, wenn sie nicht bis spätestens 15. April 1932 ihre Automaten usw. bei uns zur Abmeldung gebracht oder die Abgabe bezahlt haben. 1. Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an anderen öffentlichen Orten und Plätzen einen Geschicklichkeitsspiel-, Verkaufs- oder Waagautomaten oder automatischen Kraftmesser, sowie wer in einem öffentlichen Wirtschaftslokal ein Klavier ober sonstiges Musikwerk aufstellen will, hat zuvor bei dem Kreisamt seines Wohnortes oder Aufenthaltsortes eine Erlaubniskarte zu erwirken und für die Lösung dieser Karte " " des Tarifs vorgesehene Stempelabgabe zu entrichten. Für besonders leistungsfähige Fnstrumente kann die Stempelabgabe bis auf den zweifachen Betrag erhöht werden. Stempelpflichtig sind auch solche Musikwerke, die feinen Geldeinwurf haben. Die Aufstellung von Automaten für Bahnsteigkarten ist stempelfrei. Klaviere, die ausschließlich für Vereinszwecke benutzt werden: ein Zehntel der Sätze unter 1b. Solche Klaviere mässen durch Aufschrift oder durch Befestigen eines Zettels an sichtbarer Stelle des Klaviers mit der Aufschrift „Benutzung nur dem Verein.....zu Vereinszwecken gestattet", besonders bezeichnet sein. 3n Zeiten der Nichtbenutzung durch den Verein müssen die Klaviere verschlossen sein. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat Heranziehung zu dem untgr Ziffer 1b festgesetzten Stempelbetrag zur Folge. Betr.: Feuerlöschwesen im Kreise Gießen; hier: Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Hebungen. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nach dem gemäß § 8 der Dienstanweisung für die Kreisseuerwehr- infpettoren vom 7. Mai 1921 von uns genehmigten Reiseplan werden die Besichtigungen und Hebungen der Feuerwehren im 3ahre 1930 in den einzelnen Gemeinden des Kreises, wie in nachstehendem Verzeichnis angegeben, abgehalten. Die Stunde, zu der die Besichtigung an dem betr. Tage stattfindet, wird 3hnen von dem Kreisfeuerwehrinspektor noch mitgeteilt werden. Wir empfehlen Fhnen, dafür Sorge zu tragen, daß die Bekanntmachung Fhrerseits rechtzeitig gemäß § 10 der Kreisfeuerlöschordnung erfolgt. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, daß der Kreisfeuerwehrinspektor beauftragt ist, insbesondere auch die nach § 11 der Verordnung vom 1l. Oktober 1890 und die gemäß § 27 der Kreisfeuerlöschordnung (siehe auch unsere Bekanntmachung vom 20. Februar 1922 — Amtsverkündi- gungsblatt Nr. 25) zu führenden Listen und Verzeichnis einzusehen und auf die Pflege und Behandlung des Schlauchmaterials zu achten. Wegen etwaiger Entschuldigungen verweisen wir auf unsere Bekanntmachung vom 21. Mai 1922 (siehe Amtsverkündigungsblatt Nr. 69 vom 6. Juni 1922) und bemerken dazu noch, daß der Besuch von Festlichkeiten ohne besondere Genehmigung des kreisamks nicht als Entschuldigung angesehen werden kann. Wir weisen hierbei darauf hin, daß nur in den dringendsten Fällen (familiäre oder geschäftlich unaufschiebbare Angelegenheiten), eine Befreiung durch den Bürgermeister ober Kommandanten gewährt werden kann, damit die Mannschaften bei den Hebungen möglichst vollständig sind. Gleichzeitig verweisen wir bezüglich der Verlegung von Besichtigungen aus die Ausführungen in unserem umgedruckten Ausschreiben an die Bürgermeistereien des Kreises vom 3.3uli 1930. ®s erscheint notwendig, daß die Bürgermeister der betreffenden Gemeinden bzw. ihre Stellvertreter bei den Besichtigungen anwesend sind, damit etwaige Beanstandungen an Ort und Stelle besprochen werden können. Wir weisen noch darauf hin, daß die in dem nachstehenden Reiseplan mcht benannten Gemeinden unangemeldete Besichtigungen der Feuer- wscheinrichtungen jederzeit zu erwarten haben. AM. Amtsverkündigungsblatt I für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen 2 Bekanntmachung. Betr.: Die Erhebung der Stempelabgabe für Luxuswagen, Luxusreit- pferüe und Federwagen. Unter Bezugnahme auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen werden die Besitzer von Luxuswagen, Luxusreitpferden und Federwagen aufgefordert, diesen Besitz alsbald, spätestens bis 1. April 1932 bei der Bürgermeisterei ihres Wohnorts zur Anmeldung zu bringen. Wir machen darauf aufmerksam, daß alle Luxuswagen, Luxusreitpferde und Federwagen zur Anmeldung zu bringen find. Die Stempelabgabe für das Rechnungsjahr 1932 ist bis zum 15. April 1932 bei Meidung der in Artikel 33 des Gesetzes über den Urkundenstempel festgesetzten Strafen auf unserem Bureau — Zimmer Nr. 8 — zu entrichten. Die Jahreskarte von bereits angemeldeten Luxuswagen und -Pferden sowie von Federwagen ist bei der Zahlung mitzubringen. I. Wer in den Besitz von Luxuswagen, Luxuspferden oder Federwagen gelangt, welche zum persönlichen Gebrauch des Besitzers oder seiner Angehörigen bestimmt sind, ist verpflichtet, bei der Polizeibehörde seines Wohnorts oder Aufenthaltsortes 1. diesen Besitz binnen acht Tagen mündlich oder schriftlich anzumelden und 2. die für die Lösung einer Jahreskarte Nr. 53 des Stempeltarifs vom 12. August 1899 vorgeschriebene Stempelabgabe zu entrichten. Diese Abgabe beträgt jährlich für jeden Luxuswagen 60 Reichsmark, jedes Reitpferd 60 Reichsmark, jeden Federwagen 4 Reichsmark. II. Als Federwagen gelten Breaks, Iagdwagen, Halbverdecke. Alle übrigen Wagen gelten als Luxuswagen. Für Wagen, die nicht auf Federn ruhen, ist keine Abgabe zu entrichten. Dem Polizeiamt Gießen und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wiederholt zu veröffentlichen. Gießen, den 7. März 1932. Kreisamt Gießen. 3. SB.: Dr. Brau n. Betr.: Petroleumpreise. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die abschriftlich nachstehende Anordnung des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 24. Februar 1932 bringen wir zu Ihrer Kenntnisnahme mit dem Auftrag, die Petroleumhändler entsprechend anzuweisen. Sie selbst wollen die Einhaltung der Verordnung überwachen. Gießen, den 16. März 1932. Kreisamt Gießen. I. SB.: Dr. Braun. Der Reichskommissar für Preisüberwachung. Berlin, den 24. Februar 1932. Potsdamer Straße 10—11. Auf Grund der §§ 1 und 4 der Verordnung über die Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzblatt I, S. 747) treffe ich hiermit folgende Anordnung: Der höchstzulässige Aufschlag auf die Tankwagenliterpreise für Petroleum wird auf 8 Pf. je Liter begrenzt. Soweit keine Tankwagenliterpreise für Petroleum an einzelnen Orten bestehen, tritt an deren Stelle der Einstandspreis. Aufschläge, die unter dem höchstzulässigen Satz liegen, sind beizubehalten und dürfen nicht erhöht werden. Die Regelung tritt mit dem l.März 1932 in Kraft. Die zuständigen Landesbehörden sind ermächtigt, eine Erhöhung des Zuschlages bis zum Betrage von 8 Rpf. je Liter auf begründeten Antrag in Einzelfällen zuzulassen. Ich ersuche Sie, Ihren Abnehmern von dieser Anordnung Kenntnis zu geben und mir mitzuteilen, an welchen Stellen ein höherer Aufschlag als 8 Rpf. je Liter auf die Tankwagenliterpreise vom 1. März 1932 ab erhoben wird. Eine Veränderung der Tankwagenliterpreise ist jeweils den obersten Landesbehörden mitzuteilen. gez.: Dr. Goerdeler. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Wieseck. In Wieseck ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus dem Gehöft des Karl Balser V., und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemeinde und Gemarkung Wieseck. Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblatts findet sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mii erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar aus Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. Gießen, den 16. März 1932. Kreisamt Gießen. 3. SB.: Schmidt. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Großen-Buseck; hier: den profilmähigen Ausbau der Wieseck. 3n der Zeit vom 16. März bis einschließlich 22. Wärz 1932 liegen aus dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Großen-Buseck 1. Abschrift des Kommistionsbeschlusses vom 8. März 1932, Ziffer 1, 2. Projekt und Erläuterungsbericht zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 10. März 1932. Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat. Dienstnachrichten des Kreisamtes. 3n Ulrichstein und Unter-Seibertenrod (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. 3n Assenheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche aus- gebrochen. Der Ort wurde zum Sperrgebiet und die Gemarkung Assenheim zum Beobachtungsgebiet erklärt. Wilhelm Schmeel I. und Friedrich Steul wurden als stellvertretende Wiesenvorstandsmitglieder der Gemeinde Bettenhausen ernannt und verpflichtet. Der Minister des 3nnern hat im Wege des Loseaustauschverkehrs im Volksstaat Hessen gestattet: Die 49. Münchener Pferdelotterie, Ziehungstermin: 9. April 1932. Die Mannheimer Maimarktlotterie 1932, Ziehungstermin: 7. Juni 1932. Der Ziehungstermin der Geldlotterie zugunsten des Erweiterungsbaues des Goethe-Nationalmuseums in Weimar ist auf den 5. und 6. August 1932 verlegt worden. Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaats Hessen die Erlaubnis erteilt: Dem Zentralverband deutscher Kriegsbeschädigter und Kriegshinterbliebener e. SB., Berlin, zur Sammlung von Geldspenden durch Werbung fördernder Mitglieder zugunsten seiner satzungsgemäßen Aufgaben bis zum 31. Dezember 1932. Dem Hilfsverein für die Berufsarbeiter der Inneren Mission, Berlin- Zehlendorf zur Sammlung von Geldspenden durch Aufrufe in Ev. Zeitschriften zugunsten der Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die in der Mission tätigen Berufsarbeiter bis zum 31. März 1933. Druck der Brühl'fchen Llniverfitäts. Buch- und Steindruckerei, A. Lange, Gießen.