Amtsverkündigungsblatt für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen M. 49 Erscheint Dienstag und Freitag.45. Juli Äur durch die Post zu beziehen. 4932 Inhalls-Rebersichl: Das (Ergebnis der Hauptkörung 1932. ■— 3. Notverordnung zur Vereinfachung der Staatsverwaltung. — Der Voranschlag der Hessischen Handwerkskammer für das Rj. 1932 und die Aufbringung der Mittel. — Verordnung über den Handel mit Tapeten. ■— Die Aufnahme der blinden Kinder in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten. — Die Aufnahme der taubstummen Kinder in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten. Ausverkäufe und ähnliche Veranstaltungen. — Verzeichnis über Personen, die durch Einbürgerung im Auslande ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. — Die Ferien des Kreisausschusses. — Dienstnachrichten. Bekanntmachung. Betr.: Das Ergebnis der Hauptkörung 1932 im Dienstbezirk der Amtsveterinärarztstelle Gießen. Nachstehend bringen wir das Ergebnis der Hauptkörung der Faseltiere im Kreise Gießen (Dienstbezirk der Amtsveterinürarztstelle Gießen) zur allgemeinen Kenntnis. Es wurden begutachtet: 79 Bullen, davon mit der Note in Haltung sehr gut in: Hausen 1 (Halter: Harnisch), Muschenheim 1 (Haupt), Langsdorf 4, Nonnenroth 1 (Metzger), Alten,Buseck 2, Bersrod 2 (Böcher, Gehrhard), Lich 4, Hattenrod 1 (Rau), Reiskirchen 4. Gut in: Hungen 2 (Kammer), Rödgen 1, Trohe 1 (Schmidt), Alten-Bufeck 1, Beuern 3, Climbach 1 (Leierer), Garbenteich 1 (Wallbott), Oppenrod 1 (Klingenhöfer), Albach 2 (Becker), Birklar 2 (Müller, Kraufch), Muschenheim 2 (Eller und Schwarz), Bettenhausen 2, Langsdorf 1, Nonnenroth 1 (Stephan), Willingen 3 (Leidner, Nürnberger), Langd 3 (Hübner, Gall, Köhler), Rodheim 1 (Kröll), Steinheim 1 (Rudel), Utphe 1 (Beltzer), Obbornhofen 1 (Reitz), Bellersheim 3 (Kopf, Hahn, Gäbel), Inheiden 2 (Frank, Perfchbacher), Allertshausen 1 (Henkel), Steinbach 3, Hattenrod 1 (Sehrt), Burkhardsfelden 2 (Haas), Großen-Bufeck 5. 3m ganzen gut in: Oppenrod 1 (Seuling), Rodheim 1 (Müller), Rabertshausen 1 (Crispens), Steinheim 1 (Velte), Trais-Horloff 1 (Schneider), Utphe 1 (Lehr), Obbornhofen 1 (Löschhorn), Rödgen 1, Allertshausen 1 (Müller). Genügend in: Garbenteich 1 (Wallbott), Rödgen 1. 32 Eber, davon mit der Rote in Haltung sehr gut in: Lich 1, Langd 1 (Fritz), Gut in: Garbenteich 1 (Kissel), Birklar 1 (Müller), Muschenheim 1 (Becker), Langsdorf 2 (Dörr, Block), Nonnenroth 1 (Münch), Willingen 1 (Lotz), Rodheim 1 (Momberger), Steinheim 1 (Rudel), Trais-Horloff 1 (Hublitz), Utphe 1 (Schäfer), Obbornhofen 2 (Müller, Reitz), Bellersheim 1 (Emmel), Inheiden 1 (Weber), Hungen 1 (Kammer), Trohe 1 (Schmidt), Bersrod 1 (Graulich), Allertshausen 1 (Römer), Lich 1, Hattenrod 1 (Simon), Rabertshausen 1 (Filsinger). 3m ganzen gut in: Bettenhausen 1 (Sames), Beuern 1 (Kumpf), Steinbach 1, Großen-Bufeck 1 (Esau). Genügend in: Oppenrod 1 (Scheid), Birklar 1 (Loth), Bellersheim 1 (Kammer), Reiskirchen 1 (Gundrum). 37 Ziegenböcke, davon mit der Note in Haltung sehr gut in: Rödgen 1, Alten-Vuseck 1, Hattenrod 1 (Münster), Reiskirchen 1. Gut in: Steinbach 1, Hausen 1 (Klöß), Garbenteich 1 (Stumpf), Oppenrod 1 (Albach), Langsdorf 1 Nonnenroth 1 (Hedderich), Willingen 1 (Pfarrer), Langd 1 (Haas), Rodheim 1 (Kröll), Steinheim 1 (Schilli), Obbornhofen 2 (Kammer), Inheiden 1 (Günther), Bersrod 1 (Kutscher), Beuern 2, Lich 2, Burkhardsfelden 1 (Münster), Grohen-Buseck 2. 3m ganzen gut in: Birklar 1 (Metzler), Allertshausen 1 (Werner). Genügend in: Muschenheim 1 (Wagner), Bettenhausen 1 (Ruppel), Trais-Horloff 1 (Seipp), Utphe 1 (Sack), Bellersheim 1 (Oesterling), Hungen 2 (Roth), Rödgen 1, Trohe 1 (Licher), Climbach 1 (Wießner). 12 Schafböcke, davon mit der Note in Haltung sehr gut: 0. Gut in: Oppenrod 1 (Kloos), Willingen 1 (Vonderheit), Treis-Horloff 1 (Raab), Hungen 2 (DM), Rödgen 1 (Belloff), Alten-Bufeck 2 (Kahl, Becker), Steinbach 1, Lich 1, Burkhardsfelden 1 (Schäfer). 3m ganzen gut in: Garbcn- teich 1 (Arnold). Nicht gekört wurden: 1 Bulle in Großen-Bufeck, 1 Schafbock in Steinheim. Abgekört wurden: Wegen Bösartigkeit 1 Bulle in Albach. Wegen mangelhafter Beschaffenheit 1 Ziegenbock in Großen-Bufeck, 1 Ziegenbock in Bettenhausen, 1 Bulle in Rabertshausen, 1 Bulle in Alten-Buseck, 1 Eber in Inheiden, 1 Ziegenbock in Inheiden, 1 Eber in Hungen. Wegen Gefahr der Inzucht 1 Ziegenbock in Nonnenroth, 1 Eber in Willingen, 1 Schafbock in Villingen, 1 Eber in Trais-Horloff, 1 Schafbock in Hungen, 1 Eber in Beuern, 1 Ziegenbock in Allertshausen, 1 Eber in Steinbach. Wegen mangelhafter Entwicklung 1 Bulle in Langd, 1 Bulle in Trais-Horloff, 1 Schafbock in Trais-Horloff, 1 Bulle in Obbornhofen, 1 Ziegenbock in Rödgen, 1 Ziegenbock in Beuern, 1 Eber in Großen-Bufeck. Wegen Langhaarigkeit 1 Ziegenbock in Obbornhofen. Wegen nicht genügender Decklust 1 Bulle in Hungen. Wegen Hodenschwund 1 Ziegenbock in Alten-Buseck. Nicht gekört waren und trotzdem zum Sprung benutzt wurden: 1 Eber in Rabertshausen, 1 Ziegenbock in Rödgen, 1 Schafbock in Steinbach. Körscheine konnten nicht vorgelegt werden bei: 1 Bulle in Großen- Buseck, 1 Schafbock in Oppenrod, 1 Schafbock in Garbenteich. Nicht vorgeführt wurden: 1 Bulle in Obbornhofen, 1 Bulle in Bellersheim. Die Pflege der Faseltiere, besonders die Klauenpflege läßt in einer Anzahl Gemeinden noch viel zu wünschen übrig. Ein Bulle in Steinheim (Velte) hatte Läuse. , „ ,, Vorbildlich ist die Haltung der Bullen der Stadt Lich, die ihre Bullen in mäßigen Grenzen zur Arbeit benützt. Abgekörte Tiere sind alsbald abzuschaffen und durch bessere zu ersetzen. Fehlende Faseltiere, besonders Ziegenböcke und Schafböcke, sind bis zur nächsten Deckperiode zu beschaffen. Gießen, den 5. Juli 1932. Kreisamt Gießen. 3. 33.: Schmidt. An die Bürgermeistereien des Kreises. Wir lenken Ihre Aufmerksamkeit auf die in Nr. 154 der Darmstädter Zeitung vom 4. Juli 1932 veröffentlichten 3. Notverordung zur Vereinfachung der Staatsverwaltung auf dem Gebiete, des Vermesfungs- und Feldbereinigungswesens. Gießen, den 6. Juli 1932. Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt. Betr.: Den Voranschlag der Hessischen Handwerkskammer für das Rj: 1932 und die Aufbringung der Mittel. An die Bürgermeistereien des Kreises. Nachstehende Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern (Arbeit und Wirtschaft) vom 4.3uli 1932 teilen wir 3hnen zur Kenntnis und weiteren Veranlassung mit. Gesetzlicher Bestimmung gemäß sind die Beiträge zur Handwerkskammer von den Gemeinden zu tragen, die berechtigt sind, sie ihrerseits wieder auf die einzelnen in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebe umzulegeii. Wir machen Ihnen zur dringenden Pflicht, die auf Ihre Gemeinde entfallende Umlage ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der etwaigen Einzahlung durch die Handwerksbetriebe an die Handwerkskammer abzuliefern. Die Ablieferung kann in vier Raten geschehen, wovon die erste alsbald fällig ist. Soweit Gemeinden noch mit Entrichtung der Umlage aus früheren Jahren im Rückstände sind, ist für alsbaldige Abführung derselben an die Handwerkskammer Sorge zu tragen. Gießen, den 9. Juli 1932. Hessisches Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt. Bekanntmachung, betreffend die Erhebung einer Umlage zur Aufbringung der kosten der Handwerkskammer im Rj. 1932. Vom 4. 3uli 1932. Auf Grund des § 103 1 der Reichsgewerbeordnung und des § 49 der Satzung der Hessischen Handwerkskammer vom 30. Mai 1930 habe ich dieser für das Rj. 1932 die Erhebung einer Umlage von 366 000 RM. genehmigt. Als Stammbeitrag ist ein Satz von 6 RM. jährlich anzusehen. Weiterhin sind als Umlagebetrag 0,24 RM. für je 100 RM. Steuerwert des gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals festgesetzt worden. Die Handwerkskammer ist beauftragt, den einzelnen Gemeinden die auf sie entfallende Gesamtumlage mitzuteilen. Darmstadt, den 4. 3uli 1932. Der Hessische Minister des 3nnern (Arbeit und Wirtschaft). 3. V.: K a r ch e r. Betr.: Verordnung über den Handel mit Tapeten vom 1. 2.1932. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nachstehende Bekanntmachung des hessischen Herrn Ministers des 3nnern wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Wir empfehlen 3hnen, die in Frage kommenden Personen entsprechend zu bedeuten. Gießen, den 12. Juli 1932. Hessisches Kreisamt. 3.23.: Schmidt. Bekanntmachung, betreffend Verordnung zur Aenderung der Verordnung über den handel mit Papierlapelen vom 1. Februar 1932. Wom 7.3uli 1932. Der Reichskommissar für Preisüberwachung hat durch Verordnung vom 29.3uni 1932 die Verordnung über den Handel mit Papiertapeten 2 — d) a) b) c) gegen erheben. Die Einhaltung der gesetzten Frist wird bestimmt erwartet. Fehlbericht ist erforderlich. Gießen, den 4. Juli 1932. Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Kinkel. sind bzw., wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche Einwendungen sie hiergegen erheben. Die Einhaltung der Frist wird bestimmt erwartet. Fehlbericht ist erforderlich. Gießen, den 7. Juli 1932. Kreisschulamt Gießen. 3- 23.: Kinkel. vom 1. Februar 1932 (Reichsgesetzblatt 1932, Teil I, S. 56) bis zum 31. Dezember 1933 ausgedehnt. Darmstadt, den 7. Juli 1932. Der Hessische Minister des Innern (Arbeit und Wirtschaft). 3. 23.: Karch e r. Uck der Brühl'schen Tlniv-rfit'5IHch° und Steindruckerei, D. Lange, Gießen. Betr.: Die Aufnahme der blinden Kinder in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Unter Bezugnahme auf das Amtsblatt Nr. 1 des Hess. Landesamts für das Bildunqswefen für 1925 empfehlen wir Ihnen, unter Benutzung des darin angegebenen Vordrucks nach Muster B innerhalb einer Woche zu berichten ob in der dortigen Gemeinde blinde Kinder vorhanden find, die für die Aufnahme in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten an Ostern 1933 in Frage kommen. Dem Verzeichnis sind für jedes Kind beizuschliehen: Betr • Verzeichnis über Personen, die durch Einbürgerung im Auslande ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir erinnern an die Erledigung unserer Verfügung vom 5. Juli 1926, abaedruckt in Dir. 55 des Amtsverkündigungsblattes vom 9. Juli 1926. Falls bis zum 1. August 1932 kein Bericht von Ihnen zugeht, nehmen wir an, daß die Verfügung für Ihre Gemeinde nicht m Betracht kommt. Fehlbericht ist nicht erforderlich. Gießen, den 6. Juli 1932. Kreisamt Gießen. I. 23.: Schmid t. ein Geburtsschein; der Impfschein; eine Aeuherung des Schulvorstandes, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Kindes in einer Blindenanstalt vorliegen und insbesondere, ob das Kind bildungssühig erscheint, eine Erklärung der Eltern oder ihrer Stellvertreter, daß sie mit der Ausnahme des Kindes in eine Blindenanstalt einverstanden sind bzw., wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche Einwendungen sie hier- Bekauutmachung. Betr.: Ausverkäuse und ähnliche Veranstaltungen. Gemäß 8 9 Absatz 2 der Verordnung vom 30. Mai 1932 wird für die Durchführung der diesjährigen Saisonschlußverkäuse die Zeit vom 18. Juli bis einschließlich 6. August d. I. bestimmt. Außerhalb dieses Zeitraums dürfen Saisonschlußverkäuse nicht stattfinden. Gießen, den 5. Juli 1932. Kreisamt Gießen. 3. 23.: Grei n. Betr.: Die Aufnahme der taubstummen Kinder in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Unter Bezugnahme aus das Amtsblatt Nr. 1 des Hessischen Landesamts für das Bildungswesen für 1925 empfehlen wir Ihnen, unter Benutzung Ls narin anaegebenen Vordrucks nach Muster A innerhalb einer Woche zu berichten °b in dortiger Gemeinde taubstumme, taube oder stumme Kinder vorhanden sind, die Ostern 1933 für die Aufnahme m d,e für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten in Frage kommen. Dem Verzeichnis sind für jedes Kind beizuschließen. a) ein Geburtsschein, b) der 3mpfschein, c) eine Aeuherung des Schulvorstandes, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Kindes in einer Taubstummenanstalt vorliegen, und ob insbesondere das Kind bildungsfähig d) ün?Erklärung der Eltern oder ihrer Stellvertreter, daß sie mit der Aufnahme des Kindes in eine Taubstummenanstalt einverstanden Bekanntmachung. Betr.: Die Ferien des Kreisausfchuffes. Der Kreisausschuh hält während der Zeit vom 15. Juli bis 15. September Ferien. Während der Ferien können nur besonders eilige Sachen 3Ur2IuT^enbßauf der"gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohne Einfluß. Gießen, den 6. Juli 1932. Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Gießen, g. 23.: Schmidt. Dienstnachrichken des kreisamkes. Heinrich Kern aus Göbelnrod wurde als Polizeidiener der Gemeinde S°3n^'^ebe^-edenbad) ykreis Friedberg) ist die 9Jtou(= und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen wurden aufgehoben. Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet. , I. Hessische Geldlotterie für soziale und kulturelle Zwecke; Ziehungstermm: Marzipankugel-Geldlotterie zugunsten der Winterhilfe 1932/33; Vertriebszeit: 15. Juli bis 15. Oktober 1932 19. bis 22. August 1932.