Amtsverkündigungsblatt sür die Provinz,aldirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen 7lr. 43 Erscheint Dienstag und Freitag. 14 =s . ,|M||| m|, T-4. 2lur durch die Post zu beziehen. 1932 id) und ter^gjen.^e:«usoerta^ Heuchelheim, RM- täglich Llmts- im 10 20 20 25 30 60 20 15 30 Hess. Bürgermeisterei Heuchelheim. R i n n. ?*cf? Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung verlundigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ortssatzung vom 31. Dezember 1926 außer Kraft. Heuchelheim, den 11. Juni 1932. b) über 200 Quadratmeter 2. für Maskenbälle und Kostümfeste bei einer Größe der Veranstaltungsfläche a) von unter 200 Quadratmeter b) über 200 Quadratmeter 3. für Vereinsfeste im Freien 4. für Kirchweihfeste bei einer Größe der Veranstaltungsfläche a) von unter 200 Quadratmeter b) über 200 Quadratmeter 5. für alle übrigen in Artikel II § 20 Abs. 1 der reichsrechtlichen Vorschriften genannten Veranstaltungen bei einer Größe der Veranstaltungsfläche a) van unter 200 Quadratmeter b) über 200 Quadratmeter § 2. Artikel II § 20 Absatz 2 und 3 der Bestimmungen des Reichsrats über Fafsu ^rgnugungssteuer gilt in der Gemeinde Heuchelheim in folgender Die Steuer beträgt: 1. für Tanzbelustigungen bei einer Größe der Veranstaltungsfläche a) von unter 200 Quadratmeter ---— " Bekanntmachung. . RMwoch, den 22. Juni 1932, mittags 12 Ahr, findet im Sihunqssaal des Regierungsgebaudes zu Gießen die diesjährige ordentliche Tagung des Provlnziaitngs der Provinz Oberheffen statt mit folgender J 9 Tagesordnung: 1. Diensteinweisung und Verpflichtung eines neu in den Provinzialtag berufenen Mitglieds. J 2. Verwaltungsbericht des Provinzialausschusses der Provinz Ober- Hessen über den Stand der Provinzialverbandsangelegenheiten und Rechnung liberale Einnahmen und Ausgaben der Provinz Ober- Hessen im «Jv i. 1930» 3. Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Ober- hesten im Rp 1932. 0 4' f?eS Provinzialausschusses betr. Festsetzung der Tagegelder und Uebernachtungsgebuhren der Mitglieder des Provinzialtags und des Provinzialausschusses. a 5. R^^'!choHobericht des Prooinzialausfchufses über die Verwaltung des Wasserwerks Inheiden und Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Wasserwerks Inheiden im Rj. 1930. 6- gn^^Ia^rUi932b^j®inna^men und Ausgaben des Wasserwerks 7. Rechnungsabschluß über die Verwaltung des Ueberlandwerks Oberhessen für das Rs. 1930. 8- Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben des Ueberlandwerks Oberhessen im Rs. 1932. Gießen, den 6. Juni 1932. Der Vorsitzende des Provinzialtags der Provinz Oberhessen. Graes. Bekanntmachung. Nachstehende vom Herrn Minister des Innern genehmigte Orts- hitzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der 'Gemeinde Heuchelheim wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gießen, den 11. Juni 1932. Kreisamt Gießen. 1.33.: Ritzel. Orkssahung "der die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Heuchelheim. Auf Grund des Artikels 21 der Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 unb be3 Slrhfels III der Paragraphen 1 und 14 der Bestimmungen des lieichsrats über d,e Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekanntmachung voni 12. Juni 1926 (RGBl. I S. 262) wird auf Beschluß des Ge- ^'Uderats und mit Genehmigung des Ministers des Innern vom 8. Juni 1932 zu Nr. M. d. I. 32 619 für die Gemeinde Heuchelheim folgende Orts- sntzung erlassen: § 1. Bekanntmachung. Setr': £a|em"inb?r$tbäd,.3Ur ^^b""9 Bergniigungssteuer in ^c^tesiende vom Herrn Minister bes Innern genehmigte Ortsiatiuna hi‘errmirAeurnnlf»Dnfr ^rgnügungssteuer in der Gemeinde Kesselbach wird hiermit zur osfentlichen Kenntnis gebracht. Gießen, den 30. Mai 1932. Hessisches Kreisamt Gießen. 3. 33.: Ritzel. ... Orkssahung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Kesselbach. Auf Grund des Artikels 21 der Gemeindeordnung vom 10 Juli 1931 und des Artikels III § 1 und 14 der Bestimmungen des Reschs?äts über 1926^^RKM'l"R in- her ^a«Urnirb-r Bekanntmachung vom 12. Juni rflon hm-•i?lrö uuf Befchlusz des Gemeinderats und mit Ge- MMn fürh9 bffi öhn,Jem des Innern vom 20. Mai 1932 zu Nr.M.d.J. 30 590 für die Gemeinde Weitershain folgende Ortssatzung erlassen- ' § 1. h. Artikel II, § 20 Absatz 2 und 3 der Bestimmungen des Reichsrats über 5nffmigl$nU9Un9S *eUer 9*1 in der Gemeinde Kesselbach in folgender fläche'^ ®tCUer beträ0t °^ne Rücksicht auf die Größe der Veranstaltungs- 1. für Tanzbelustigungen 2. „ Maskenbälle und Kostümfeste 3. „ Vereinsfeste im Freien 4. „ Kirchweihfeste 5. „ alle übrigen in Artikel II § 20 Abs 1 der reichsgesetzlichen Vorschriften genannten Veranstaltungen § 2. 5,— RM. täglich 8'— 8,— ' „ Diefe Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichuiiq im Amts- verkundigungsblatt für den Streis Gießen in Kraft J (iu^rCÄraftSfaÖU"8 ÖOm 22' Dezember 1926 tritt hiermit gleichzeitig Kesselbach, den 30. Mai 1932. Hessische Bürgermeisterei Kesselbach. Weber. Bekanntmachung. Betr.: Erlaß einer Ortssatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer m der Gemeinde Weitershain. Nachstehende vom Herrn Minister des Innern genehmigte Ortssatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Weitershain wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht Gießen, den 30. Mai 1932. Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel. 10,— 10,— RM. täglich 10,— „ 10- „ „ 1. für Tanzbelustigungen 2. „ Vereinsfeste im Freien (ohne Tanzbelustigung) 3. für Kirchweihfeste 4. „ alle übrigen in Artikel II § 20 Abs 1 der reichsgesetzlichen Vorschriften genannten Veranstaltungen g, hjz Orkssahung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde weitershain. Auf Grund des Artikels 21 der Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 und des Artikels III, § 1 und 14 der Bestimmungen des Reichsrats über Ino« e/mraU«* Weitershain, den 30. Mai 1932. Hessische Bürgermeisterei Weitershain. Reichert. Vekannkmachung, Betr.: Ausverkäufe und ähnliche Veranstaltungen. . In der in unserer Bekanntmachung vom 30. Mai d. 3. im Amtsver- fiinhiaunasblatt Rr 40 veröffentlichten Verordnung muß es bet de Ueberschrift zu IV und am Anfang des Textes zu § 9 statt Inventurausverkäufe Jnventurverkäufe heißen. Gießen, den 9. Juni 1932. Kreisamt Gießen. 3. 33.: Grein. Dienstnachrichten des Kreisamtes. nn Ober-Mörlen (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen Der Ort wurde zum Sperrgebiet und die Gemarkung Ober-Mörlen zum Beobachtungsgebiet erklärt. In kleinkiarben (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Der Ort wurde zum Sperrgebiet und tue Gemarkung Klem- Karben zum Beobachtungsgebiet erklärt. 3n Melbach und Beienheim (Kreis Friedberg) ' ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden ab 10. d.M. wieder ausgehoben. Bauernheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die Anordnungen bzgl. der Sperrmaßnahmen wurden ausge- Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet: , Ausspielung anläßlich des Zuchtviehmarktes 1932 in Pfungstadt; Ziehungstermin: 20. August 1932. Ferner im Wege des Loseaustauschverkehrs: Bayerische Rotkreuzlotterie; Ziehungstermin: 26. Oktober 1932. Geldlotterie des Vereins zur Förderung der Deutschen Zentralbucherei für Blinde, (E. 33., Leipzig; Ziehungstermm: 25. Juli 1932. 10. Geldlotterie zur Wiederherstellung des Münsters in Breisach; Ziehungstermin: 9. Juli 1932. Der Ziehunqstermin der Geldlotterie des Volkswohlbund?s zugunsten der ' sozialen Fürsorge in Hamburg ist auf den 29. und 30. Juli 1J3l verleg und die Vertriebszeit der Losbriefe der Geldlotterie der Pensionsanstalt der Genossenschaft deutscher Bühnenangehoriger in Berlin bis zum 1. Oktober 1932 verlängert worden. H7^HD7ühl'schen UniversitätUch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.