1932 Gehöfte Kreis 15 I. Qualität von - bis von - bis von - bis von-bis von-bis 1 2 1 47 20 2 5 7 2 2 1 3 2 Gemeinden (Eutsb-zirke) insgesamt Herrensohlen Tamensohlen Knabensohlen Kmdersoblen 29,34 Kmdersohlen 25/28 Kmdersohlen 19,24 Herrenabsätze Tamenabsätze Knabenablätze Kinberabsätze Aachweisrmg über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 15. Januar 1932. 3 8 29 1 198 23 4 2 8 9 davon (Sp. 3) neu 4 5 5 1 4 1 9 106 1 7 4 23 317 § 2 [”Wento$er^h«Sn Ti? I ist rein eichenlohgegerbtes Kern- behandluno ßei3er- öas nur in der Grube ohne Rach- wiung und vorwiegend mit Eichenlohe gegerbt ist. ^ÄentÄTS »ach Qualität II können alle übrigen Leder- U"d Vauchteile^ ?omi7 ston- "^Ausnahme von Leder aus Hals-, Kopf- neuen sowie Leder unter der Starke von 3% mm. insgesamt ~~1 3 7 1 20 5 1 1 5 4 1 3 1 3 55* Betr.: Das Beschneiden der Hecken. An die Bürgermeistereien des Kreises bott m^beick^d ° 6h5 931on“l5 September die neuen Schößlinge^w^eder- hnlt zu beschneiden oder zuruckzubinden. ’ ° H roieoer- 2Bir empfehlen Ihnen, die Garten- und Feldbesißer auf dies» mungen hinzuweisen. Zuwiderhandlungen sind strafbar Nack bem^nhlT ^nten Termin, insbesondere im So^mm'er, dürfe!!lebeVLn nicht 35*58.«*» «'"•»»« ™»°»m 17. s«. ... _ . Verordnuna u^r Preisverzeichnisse für Schuhreparakuren. „ Vom 18. Januar 1932. Preisverzeichnis für Schuhreparakuren. j Darmstadt.......... Bensheim ' Dieburg Erbach...........’ ’ Groß-Eerau Heppenheim '. Offenbach Alsfeld....... Büdingen. ......... Friedberg ..'. Gießen . Lauterbach Schotten ........ Alzey / ' Bingen Mainz ' Oppenheim. ........ Worms........ Hessen Amtsverkündigungsbtatt und für «r-i-um. Gich.u ------- ^^ebl-uar Aur^rch die Post ,u blieben Inhalks-Aebersichk: Stand der Maul- und @rn„ r . davon (Sp. 1) neu 2 1 „ III. II. Qualität Quält § 4 _ «»SÄ» ÄÄS I § 5 - m*n § 6. - “äf&ssi* °u, SteÄS 1932 in K-" Ser Reichskommissar für Preisüberwachung, x 9^3*• Dr. ©ocrbcler. I ... Verordnunq UJEr Elu-H°ng von Preisverzeichnissen im Kleinhandel mit künstlichen Düngemitteln. 9, , Dom 20. Januar 1932. *Ä^&j6SS8S&UÄ**i »—-* W-- bi. I § 1. «■SÄ w >» auszuhängen, welches für jedes der Äwt oeko^ >?"^verzeichnis sichtbar Angaben enthält: ’ f ° D ° rt gehandelten Düngemittel folgende 1. genaue handelsübliche Bezeichnung; 2. Gehalt an wirksamer Substanz; 4 Nr»!- T ^buahme von mindestens 50 kg; ™ VrrSf-6e‘ pfuudweisem Verkauf. 8 Sie Preise sind sämtlich ohne Sack zu verzeichnen § 2 Siefe Verordnung tritt am 1. Februar in Kraft. I Berlin, den 20. Januar 1932. Ser Reichskommissar für Preisüberwachung, gez.: Dr. Goerdeler. I Vetr.: Trichinenschau. 2ln die Bürgermeistereien des Kreises MSSSx WSSZW Gießen, den 5. Februar 1932. Kreisamt Gießen. J.V.: Schmidt. genagelt Ml genäht oder geklebt MC genagelt MC genäht oder geklebt Ml JIM Betr.: Benachrichtigung der Gendarmeriestationen durch die Ortspolizeibehörden. . v 2ln die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. s rr her Dienstvorschrift für die hessische Landesgendarmerie sind b^OZärständedr Otte °hn staatliche Polizeiverwaltung verpflichte st den Gendarmettebeamten nicht nur aus ihr Verlangen alle erorder Auskunft zu erteilen, sondern sie auch unausgefordert von allem, was die öffentliche Sicherheit betrifft, in Kenntnis zu setzen. Wir weisen Sie ausdrücklich aus diese Vorschrift hm und erwarten deren genaueste Beachtung. Gießen, den 5. Februar 1932. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. Bekanntmachung, **• ä*»« eeMm*7t mit zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 4. Februar 1932. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. b,Än3b L °»°- »TÄS19S4?Tnn®Ä«« Sr Ätemtoung über die Verkehrsregelung in der Stadt Gießen vom 30. November 19 folgende Polizeiverordnung erlassen: § 1. e,n Eraänmna des 83 der Polizeiverordnung über die Verkehrsregelung in der Stadt Gießen vom 30. November 1928 wird das Tr.ller- gahchen für den Durchgangsverkehr gesperrt. § 2. ^imiderbandlunaen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis^zu ISO RM, die im Uneinbringlichkeitsfalle in Haft umgewandel wird, bestraft. 8 3* Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Amtsverkündigungsblatt in Kraft. Gießen, den 4. Februar 1932. Hessisches Polizeiamt. Wolf. beschnitten werden, da hierd.irch unzählige Bruten der nützlichsten Vogelarten vernichtet werden. Gießen, den 5. Februar 1932. Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt. Betr.: Die zur Entlassung kommenden Schüler, die ein Handwerk erlernen wollen. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir weisen auf unser Ausschreiben vom 10. Februar 1927, Amtsver- kündigungsblatt Nr. 11 vom 15. Februar 1927, hm. Gießen, den 3. Februar 1932. Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Kinkel. Dienstnachrichten des Kreisamtes. Der Minister des Innern hat im Wege des Loseaustauschverkehrs im Volksstaat Hessen gestattet: III Kölner Dombau-Geldlotterie 1931, Ziehungstermm: 12. uno 14. März 1932. . . . ™ 4. Naturheilpark-Geldlotterie des Naturheilvereins Weimar e. K, ^^Dn^Zie^ngstttMn^der Geldlotterie des Deutschen Auslandinstituts in Stuttgart ist auf den 20. Februar 1932 verlegt worden Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates H fl die Erlaubnis erteilt: « Dem Reichsbund der Kinderreichen zum Schutze der Famme ", Landesverband Hessen, Offenbach a M zur Sammlung G ' r durch Strahenfammlung (Blumentag) für die Unterstützung veoui Mütter und kinderreicher Familien am 8. Mai 1932. u , ]ld). In Massenheim (kreis Friedberg) ist die Maul- undi Klar s ausgebrochen. Der Ort wurde zum Sperrgebiet, die Gemarkung II heim zum Beobachtungsgebiet erklärt. In Rödgen (kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erlolche". Die angeordneten Schutzmaßnahmen wurden wieder ausgehoben. In Krofdorf (kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche am N festgestellt worden. Die Kinzenbacher Straße des genannten Ortes s 3 Sperrbezirk erklärt worden. Wieienvorstand unter Zuziehung der Feldschühen und Wiesenwärter vor- runehmen Sie wollen demgemäß alsbald die erforderlichen Anordnungen trttfen und dafür besorgt sein, daß ordnungsmäßiges Protokoll über den Wiefengana errichtet wird. Versuchsweise wollen w.rauch weiterhin zur Erivarunq der Schreibarbeit von der seither vorgeschriebenen Einsendung der Abschrift dieses Protokolls absehen, es sei denn, daß unsere Mitwir- kuna zur Beseitigung von Anständen nötig wird. Wir hegen das Vertrauen daß die Gemeinden im eigenen Interesse auch ohne unsere Beauf- sichtigüng die Wiesengänge sorgsältig vornehmen lassen und die Beseitigung von Anständen herbeisühren. Zu der Art, wie das aufzunehmende Protokoll aufzustellen ist, verweisen wir aus Absatz II unserer Bekanntmachung vom 18. September zg22 Amtsverkündigungsblatt Nr. 106 vom Jahre 1922. Das Protokoll über den Wiesengang ist von allen Beteiligten zu unter- reicknen öar ein Mitglied des Wlesenvorstandes oder em Feldschuhe oder ttn Wiesenwärter au der Teilnahme verhindert, so ist der hmde- rungsgrund am Schlüsse des Protokolls anzugeben. Sollte der Wiesenvorstand nicht mehr vollzählig sein so wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald besondere Vorlage machen. Sie wollen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Wiesengang der Vorstand etwa in Ihrer Gemeinde bestehender Wassergenossenschaften die voraeschriebene Lokalfchau vornimmt. Die Genossenschaftsvorstande haben hierbei insbesondere ihr Augenmerk daraus zu richten, ob sich die acnossenschaftlichen Anlagen in gutem Zustande befinden und ob etwa Unterhaltungs- oder Verbefserungsvorschiage zu machen sind. Gießen, den 4. Februar 1932. Kreisamt Gießen. 1.23.: Schmidt. Betr.: Die Ausführung des Art. 20 des Volksschulgesetzes. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, uns bis spätestens zum l.JDtarS die Namen der Schüler und Schülerinnen mitzutcilen, auf die der Art. 20 des Volks- schulgesetzes Anwendung finden soll. Fehlberichte sind nicht zu erstatten. Gießen, den 3. Februar 1932. Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Kinkel. Betr.: Forst- und 3agdschutz; hier: die Mitnahme von Hunden in Felder und Wälder. . „ An die Orlspolizeibehörden und die Gendarmerlestakronen des Kreises. Nach Art. 28 des Hessischen Jagdstrafgesetzes vom 19. Juli 18581 macht fick derjenige strasbar, der einen Hund in fremdem Jagdgebiet bei s ) h?t und denselben außerhalb der erlaubten Verbindungswege über hundert Schritte von diesem entfernt frei herumlausen laßt. smir henuftraaen Sie, alle Zuwiderhandlungen gegen diese Bestim- entsprechend anzuweisen. Gießen, den 4. Februar 1932. Kreisamt Gießen. 1.23.: Schmidt. Betr.: Wiesenrundgänge im Frühjahr 1932. An die Bürgermeistereien des Kreises. Nach Art. 4 der Wiesenpolizeiverordnung für den Kreis Gießen ist im Laufe des Monats März der Frühiahrswiesenrundgang durch den