Amtsverkündigungsblatt ffir die provinzial-irektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen N. 43 Erscheint Dienstag und Freitag. 49. Juni Rur durch die Post zu beziehen. 4934 Inhalts-Aebersicht: Gesuch der Gewerkschaft Constanze in Giefien um re ... "","”E"an--------- »4° Mitgliederversammlung des Hessischen Schutzvereins fürentlassetG?anaene'.^^^ng emes neuen Schlammteiches in Hungen. - Orbent- Hauptstadt Gießen MenstnackAchlem ^ Ednung für den Flughafen der Provinzial- Bekanntmachung. Die Gewerkschaft Constanze in Gießen beabsichtigt, in Flur VII der Gemarkung Hungen und Flur IV der Gemarkung Inheiden an dem in Letrieb befindlichen Schlammteich in Hungen an ihrer Erzwäsche eine Erweiterung derart anzuschließen daß das in dem Dreieck der beiden Bahndamme gelegene Gelände (Parzelle Nr. 60) durch Errichtung eines kurzen Dammes bei „A. unb Benutzung einerseits der beiden Bahn- damme, anderseits der Bo chungen an der Gemarkunasarenze fiunapn- JnhÄen (Parzelle Nr1E/n>) als neuer Schlammteich^hkr erachtet L Die Zuleitung des Schlammes erfolgt von der bestehenden Erzwäsche bei „ll nach „C in der vorhandenen Schlammleitunq, von C" mich D" in einem neuen Durchlaß unter den Gleisen der Nebenbahn, so daß "der geforderte Schlamm bei Punkt „D" in den neuen Schlammteich eintritt. Die Plane nebst Beschreibung liegen auf den Bürgermeistereien Hun- gen und Inheiden zu jedermanns Einsicht vom 24. Juni ab 14 Tage lang offen. D,e Interessenten werden hiermit aufgefordert, etwaige Einwendungen mit Begründung innerhalb der Offenlegungsfrist bei dem Kreis- obermbe,1 Bürgermeistereien Hungen oder Inheiden christlich oder zu Protokoll vorzubringen. Nach Ablauf der Frist können Einwendungen rechtsgültig nicht mehr erhoben werden. Gießen, den 18. Juni 1931. Kreisamt Gießen. I.B.: Schmidt. § 1. g-, Lenzen des in der Gemarkung Gießen auf dem Vordersten : Ä ÄWJÄÄ***' " _ § 2. demsAben^ des Flughafens sowie das Reiten auf S ßuf?üer^tEe^Ur 5IU0^fen bIeibt ausschließlich _. § 3. hbuurstehende Landung eines Flugzeuges wird durch Sirenen- wJ Beim Ertönen der Sirene ist das Betreten des fon tlkhp9n°9«pn ^e9bS m ber- Länge des Rollfeldes verboten und von sämtlichen Wegebenutzern zu raumen. aufhattmn"" bÜrfen fid) nur auf den zugewiesenen Aufstellungsplätzen n § 4. nur ffteIten aaa Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen darf Katzen erfolgen. Ausgenommen hiervon sind § 5. mp;npUnbm Mässen an einer kurzen Leine geführt werden. Die allqe- meinen Bestimmungen über das Führen von Hunden (Maulkorbzwang u. dgl.) werden durch diese Verordnung nicht berührt. 9 § 6. Das Betreten der Räume der Flugleitung, der Werkstätten und an- bes Luftverkehrs dienenden Räumlichkeiten Genehmigung der Flugleitung im Benehmen mit der Luftfahrtuberwachungsstelle untersagt. § 7. Es ist verboten, in der Nähe der Flugzeuge und der Tankanlaqen zu aunM11™ auverwahrtes Feuer und andere Leuchtmittel außer elektrischen fotl3umerfen ^eber9^oc^en 3U benutzen, sowie brennende Streichhölzer § 8. r, .3n ben Werkstätten müssen Handfeuerlöscher betriebsfertig bereit stehen. Die Inhaber der betreffenden Räume sind hierfür verantwortlich ffnbc, a^pflichtet, allen behördlichen Weisungen bezüglich Beschaffung und Erhaltung von üreuerloschgeräten Folge zu leistem 9 § 9. Den Anordnungen der Beamten der Luftfahrtllberwachungsstellen ist 13 leinen. § 10. Sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt ^ werben Uebertretungen dieser Verordnung mit Geldstrafe bis zu ISO JiJJi., im Falle des Unvermögens mit entsprechender Haft bestraft. § 11. ®tefe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gießen, den 2. Juni 1931. Hessisches Polizeiamt. Wolf. Diensinachrichken des kreisamkes. Bei der am 27. Mai 1931 stattgefundenen Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bettenhausen wurde der seitherige Bürgermeister Heinrich Leidner wiedergewahlt. ' ' .Bei ber am 4. Juni d. I. stattgefundenen Bürgermeisterwahl der Gemeinde Bidingen wurde der seitherige Bürgermeister Heinrich Pauli III wiedergewahlt. v In Dorheim (Kr. Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Schutzmaßnahmen sind aufgehoben. Der Haust..hundel mit Klauenvieh bleibt dagegen vorerst weiterhin verboten. „ ®des Innern hat im Wege des Loseaustauschverkehrs im Volksstaat Hessen gestattet: Geldlotterie des Schwäbischen Frauenvereins in Stuttgart, Ziehungstermin: 26. Juni 1931. » , x) j « Geldlotterie zugunsten der Wiederherstellung der St. Martinskirche in Landshut, Vertriebszeit: 1. August bis 1. Oktober 1931. BAr.: Gesuch der Gewerkschaft Constanze in Gießen um Erlaubnis zur Erricytung eines neuen Schlammteiches in Hungen. 4 eNasien? D°m 301 1931 3U Nr. M. d. I. 25483 wie folgt SBetr.: Ordentliche Mttgliederversammlung des Hessischen Schutzvereins für entlassene Gefangene e. V. den Herrn Oberbürgermeister der Sfabf Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir machen Sie auf die am Miikwoch, dem 1. Juli 1931, vormittags 10.30 Uhr, der Bürgermeisterei Groß-Gerau stattfindende ordentliche austnerksam" 065 Schutzvereins für entlassene Gefangene Gießen, den 17. Juni 1931. Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt. hessisches Polizeiamt Gießen. Fernsprecher 2751. Gießen, den 2. Juni 1931. &tL: £gDerorimun0 für den Flughafen der Provinzialhauptstadt Ki^°'°^°rdnung für den Fluglandeplatz der Provinzialhaupt- ‘ ‘ ® e6en 20. Oktober 1926 wird nach Anhörung des Stadtrats 1811 5os ^errn Ministers des Innern vom 30. Slpril i ; bl * i * 3- 25 483 wie folgt ergänzt: hastn" “nb 2 roerben bie Worte „Flugplatz" ergänzt durch „Flug- ^Der §3 erhält folgende Fassung: finnnib»rP°r^^enbe Landung eines Flugzeuges wird durch Sirenen- a flrrr/enrim°E gemacht. Beim Ertönen der Sirene ist das Betreten nnh i r ^,?b9er Weges" in der Länge des Rollfeldes verboten 9 LDon sämtlichen Wegebenutzern zu räumen. aufHen "°Ur 6n nur auf ben Zugewiesenen Aufstellungsplätzen 3'SteFa6n ihre'Stell? " merben aufgehoben. Die §§12 bis 17 4 SufhlZrJ”!lb bas Wort „Polizeiflugwache" und im § 15 das Wort fteCe" ^wachungsdienftes" ergänzt durch „Luftfahrtüberwachungs- Polizeiverordnung für den Flughafen der $ro= Pc? eraphpnhtabtiC®1^en ulit den aus der Verordnung vom 2. Juni 1931 9 nben Ergänzungen und Aenderungen bekanntgemacht. ... Polizei-Verordnung Nt öen Flughafen der Provinzialhauptfkadk Gießen (Neufassung), des b°i. Artikels 129b der Städteordnung vom 8. Juli 1911, über $prmLU n b',e Lirtspolizei vom 14. Juli 1921 und der Verordnung “ttorbnnn/ grnsstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 wird die Polizei- I S.Juni laEi (Ur ben Flughafen der Provinzialhauptstadt Gießen vom nach Anhörung des Stadtrats und Genehmigung des Herrn ! Druck der Drühl'fchen Llniverfitäts-Buch- und Stei ndruckerei. R. Lange, Gießen.