Amtsverkündigungsblatt für die provinziawirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen 19 ~ frMdnt Dienstag und Freitag. 17. MZpz Nur durch di- Post m blieben. 1Q 31 2*S®r ?iVöen ÄoSen ‘-‘Ö ®käÜrh±nn Nacheichung im Kreise Gießen im Jahre 1931. - Abgang der MMHrükg d?s GesS über ^en° Arkundeks n^ekL L LuMsreitpferde und Federwagen? - Die Am Am Am Am Am Am Am Am Am Am Am Am Am Am Am Am Bekanntmachung. Betr.: Die Maß- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Nach- eichung im Kreise Gießen im Jahre 1931. Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (das sind Länaen- und Flussigkeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmaße Gewichte und transportable Handelswangen bis ausschtießlich 3000 kg) soll im Kreise Gießen demnächst beginnen und nach folgendem Rundreiseplan durchgeführt Durchführung der Racheichung werden örtliche Eichtage in nach- stehender Reihenfolge abgehalten: Dom Hessischen Eichamt Gießen aus: Am 13. April in Lollar, zugleich für Ruttershausen Staufenberg Mainzlar und Daubringen. Am 21. April in Treis a. d. Lumda. 5m 22- April in Allendorf a. d. Lumda, zugleich für Climbach. 5' FaJ'? Andorf, zugleich für Allertshausen, Kesselbach, Odenhausen, Geilshausen, Rudüingshausen und Weitershain. 13- 3uli in (Brünberg, zugleich für »Lauter, Stangenrod, Lumda Beltershain, Reinhardshain, Göbelnrod. 21. Juli in Villingen, zugleich für Ronnenroth. ^August in Hungen, zugleich für Utphe, Inheiden, Trais-Horloff, Rodheim, Steinheim, Rabertshausen und Langd 12. August in Bellersheim, zugleich für Obbornhofen. 14. August in Langsdorf, zugleich für Bettenhausen 17. August in Lich, zugleich in Rieder-Bessingen. 24. August in Muschenheim, zugleich für Arnsburg und Birklar 2b. Augu t in Eberstadt, zugleich für Ober-Hörgern Dorf-Güll 22. September in Lang-Göns, zugleich für Holzheim. 25. September in Watzenborn-Steinberg, zugleich für Grüningen, Garbenteich und Hausen. 8. Oktober in Leihgestern. 12. Oktober in Großen-Linden. "'W°ber in Klein-Linden, zugleich für Allendorf a. d. Lahn. 19. Oktober in Heuchelheim. 22.Oktober in Steinbach, zugleich für Albach. Im Bedarfsfälle mehr als ein Tag. 9J ®^mein^.e Annerod hat ihre eichpflichtigen Gegenstände nach Aufforderung dem Eichamt Gießen vorzulegen. 3e.^r Besitzer eichpflichtiger Gegenstände, soweit er uns namhaft roorben S- erhalt durch das Eichamt eine Aufforderung zur Nach- o>orin Tag und Tageszeit der Einlieferung angegeben ist Die Einhaltung des Eichtermins ist zur raschen Abwicklung der Eichgeschäfte pb ntm? °rf°rd°rl'ch. Interessenten, die keine Aufforderung erhalten, sind ^ifrnnVerp •tJ?re Gegenstände zum obengenannten öeilpunrte zur Nacheichung vorzulegen. ii^M^^^eihenfolge und angemessenem Abstande wird die polizeiliche Maß- und Gewichtsrevision stattfinden. in bi! Bürgermeistereien den Beginn der Eichtaqe hinm fi.n «: ^tfe b^t?jtnt0eben lassen und kurz vorher nochmals darauf ie S k Eine Benachrichtigung betreffs Tag, Tageszeit und Anzahl der bn