Amtsverkündigungsblatt für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen M.42 Erscheint Dienstag und Freitag. 16. ZUM " Aur durch di- Post zu beziehen. 1931 Bekanntmachung. die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr. Vom 5. Juni 1931. Die Länder Thüringen und Braunschweig, die Regierungsbezirke Potsdam, Magdeburg, Merseburg, Schleswig, Hannover, Hildesheim Lüneburg, Niederbayern, die Kreishauptmannschaften Dresden und Leipzig, der Landeskommissariatsbezirk Mannheim gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne meiner Anordnung vom 13. Januar 1928 (Req.-Bl. Seite 3). Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Jucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften. Die Bekanntmachungen vom 2. September und 26. November 1930 und vom 14. und 27. Januar 1931 sind hiermit aufgehoben. Darmstadt, den 5. Juni 1931. Der Minister des Innern. I. V.: D i e h l. Bekanntmachung, die Einfuhr von Kirschen nach England betreffend. Vom 10. Juni 1931. Die Deutsche Botschaft in London hat mitgeteilt, daß die Bestimmungen unter denen die Einfuhr von Kirschen nach England für das Jahr 1931 zugelassen worden ist (siehe Bekanntmachung vorn 11. Mai 1931) auch für die Einiuhr nach Schottland Gültigkeit haben. Darmstadt, den 10. Juni 1931. Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Rößler. Bekanntmachung. Setr.: Gesuch des Städtischen Schlachthofs Gießen um Erlaubnis zur Abgabe von Eis an Sonntagen. Der Städtische Schlachthof Gießen hat unter-Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die Erlaubnis erhalten, bis auf weiteres an Sonntagen und fEN gesetzlich zugelassenen Festtag.en in der Zeit von 7 bis 9 und 11 bis la Upr Kunsteis an Private und Gewerbetreibende in Gießen und Umhegend verkaufen zu dürfen. Gießen, den 8. Juni 1931. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun. Polizeiverordnung. W.: Polizeiverordnung über den Kraftfahrzeugverkehr in der Gemeinde Kesselbach. Arund des § 30 der Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr h« nr 1930 in der Fassung der Verordnung vom 24. Oktober 1930, mittels 64 des Gesetzes, betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911 wird nach Anhörung der Gemeindevertretung und der Ortspolizeibehörde mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 27. Mai 1931 zu Nr. M d I 28 615 die nachstehende Polizeiverordnung erlassen: § 1. . Die Borngasse Mittelgasse, Steingasse, Friedhofstraße und Schulftraße m Kesfelbach werden für den Durchgangsverkehr mit Fahrzeugen aller Art gesperrt. § 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe bis ,zu 150 RM, die im Uneinbringlichkeitsfalle in Haft umqewandelt wird, bestraft. § 3. Diese Polizeiverordung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft. Gießen, den 8. Juni 1931. Kreisamt Gießen. 3.53.: Schmidt. Betr.: Beihilfe an die Volksbibliotheken des Kreises. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Für die Unterstützung der Volksbüchereien im Kreise stehen uns auch in diesem Jahre einige Mitte! zur Verfügung. Anträge auf Beihilfen können uns bis spätestens zum 1. Iuli voraelegt werden. Dabei empfehlen wir Ihnen anzugeben: 1. Wieviel Bände besitzt die Bücherei? 2. Welche Beiträge und Zuschüsse erhält sie? 3. Ist sie Mitglied der „Gesellschaft für Volksbildung" in Berlin? Da die Mittel, bie wir den Volksbüchereien zuwenden können, beschränkt sind und auch in den nächsten Jahren wohl nicht viel größer sein werden, empfiehlt es sich, an Stellen mit dem Ersuchen um Gewährung von Zuschüssen heranzulreten, denen öffentliche Aufgaben obliegen, oder von denen Verständnis für die Aufgaben und die Notlage unserer Volksbüchereien erwartet werden kann. (Bürgermeistereien, Kassen, Bildungsvereine usw.) Eine Mitteilung darüber, inwieweit Sie mit entsprechenden Anregungen Erfolg haben, ist erwünscht. Gießen, den 11. Juni 1931. Hessisches Kreisschulamt. 3.53.: Fischer. Dienstnachrichken des kreisamkes. Hermann Belher, Adolf Dächer, Heinrich Gustav Rudlos, Hermann Hublih von Trais-Horloff find zu Wiessnvorstandsmitgliedern der G- meinde Trais-Horloff ernannt und verpflichtet worden. Hermann Belher, Adolf Böcher, Heinrich Gustav Rudlos, Hermann hublih aus Trais-horloff find zu den Feldgefchworcnen der Gemeinde Trais-Horloff ernannt und verpflichtet worden. Bei der am 31. Mai l. I. stattgefundenen Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Langsdorf wurde der seitherige Bürgermeister Hermann Kneipp II. wiedergewählt. Druck der BrühlHchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R Lange, Gießen