Jlr. 57 Erscheint Dienstag und Freitag. 14. August Qtut durch die Post zu beziehen. 1931 gemäß 8 monatlich. 33,— RM. 49,50 „ 10,— „ 16,50 „ Sozial- „ 4 mehr als 4 Gießen, den 7. August 1931. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. Bekanntmachung. Betr.: Die Wahlen zur Tierärztekammer. . 100,—RM. . 130,— „ . 150,- „ 42,— RM. 63,- „ 13,- „ 21- „ Richtsätze für die Unterstützungen in der allgemeinen und der gehobenen Fürsorge im Bezirksfürsorgeverband Gießen-Land. Grund der Bekanntmachung des Herrn Ministers für Arbeit und vom 28. März 1931 - Darmstädter Zeitung vom R.Mrz 1931, Jir.75 — wird für die Gemeinden des Bezirksfürsorqe- verbandes Gießen-Land Nachstehendes bestimmt: 9 I. Richtsätze. Sie Richtsätze für die monatlichen Unterstützungen betragen: Amtsverkün-igungsblaii für die provinziaMrettion OSecheffen und für das Kreisamt Gießen L-ste der für dre Tierarztekammer wahlberechtigten Tierärzte liegt ßen^ ^3 der Wahlordnung auf der Registratur des Kreisamts Gießen ~ Dom 31. 2111011(1 bis 5. September einschließlich während der Luenststunden zur Emstcht offen. 1. in der allgemeinen Fürsorge: a) Haushaltungsvorstände und alleinstehende Männer und Frauen ............ b) Ehepaare \ c) Kinder im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils: 1. unter 14 Jahren 2. über 14 Jahre.........‘ 2 inber gehobenen Fürsorge (Kleinrentner, rentner und ihnen Gleichgestellte):' a) Haushaltungsoorstände und alleinstehende Männer und Frauen ........ b) Ehepaare ’ c) Kinder im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils: 1- unter 14 Jahren 2. über 14 Jahre Die Sätze für Kinder über 14 Jahre gelten auch für anöere im Haushalt befindliche unterhaltsberechtigte, hilfsbedürftige Personen. Bekannkmachung. Betr.: Sperrung einer Lahnstrecke. Aus Grund des Art. 65 des Gesetzes, die innere Berwaltunq und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911, wird die Lahn auf der Strecke vom Wehr bis zum Felsen am 29. und 30. August 1931 '"der Zeit von 7.30 bis 11 Ahr und von 14 bis 19 Ahr für alle Boote unö Personen, die nicht an der Durchführung der in dieser Zeit statt- findenden Regatta des Lahn-Regatta-Verbandes beteiligt sind, gesperrt. Geldstraf7b^s"zu"90,— RM."bestrafi^"^^^ Anordnung werden mit Gießen, den 10. August 1931. Kreisamt Gießen. 9. 23.: Schmidt. einschließlich Zubereitung, Beleuchtung, Heizmaterial, Flick- und Reini- gungsmaterial sowie Unterkunft. Dieben den nach vorstehenden Richtsätzen zu gewahrenden Unterstützungen werden bei nachgewiesenem Bedarf im Emzelsalle bewilligt: Kleidung, Wäsche, Schuhe, ärztliche Hilfe und Medi- tcimeme, jedoch nur bei Borliegen ganz besonderer Verhältnisse. IV. Kürzung der Richtsätze. ®tei, ^erfonen, die keinen eigenen Haushalt führen, ermäßigt sich der ^tichtsatz um den in ihm enthaltenen Mietbetrag von 10,— bis 13, RM. Bei arbeitsscheuen und offenbar unwirtschaftlichen Personen'sind die Voraussetzungen aus das strengste zu prüfen, sowie Art und Maß der ,°uf Unerläßliche zu beschränken. Die Unterstützung soll 80 Prozent des Richtsatzes nicht übersteigen. V. Anrechnungen auf die Richtsätze. k- r,Uf mic^(ä^e meri3en angerechnet: Wohnung im eigenen Hause, Einsitzrecht, Pachteinnahmen, Reinertrügnisse aus der Bewirtschaftung eignem oder gepachtetem Grundbesitz, Allmendnutzen. Die Anrechnung etwaiger Mieteinnahmen soll unterbleiben, wenn diese die Kosten der Instandhaltung der Gebäude nicht wesentlich überschreiten. Ebenso kommen Bnf»r^SU'n0'hUrnb s3tüa£. il?Bu°Uer Höhe das gesamte Einkommen der Unterstützten insbesondere die Renten aus der Sozialversicherung Kranken- Ehesrau""e Arbeitseinkommen auch das der im Haushalt befindlichen Das Arbeitseinkommen von Kindern, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils, der Großeltern oder eines Großelternteils leben kommt m Hohe von 50 Prozent zur Anrechnung. Einkommen aus Kapitalver- S°§en kommt voll zur Anrechnung, die Borzugsrente jedoch nur im Anle7h?n vomd^EJuliÄ25.0 ®efe6e5 Über bie Ablösung öffentlicher Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege oder dritter Personen zur ^rtianzung der öffentlichen Fürsorge ohne Bestehen einer rechtlichen oder besonderen sittlichen Verpflichtung werden nicht angerechnet es sei denn daß die Zuwendungen die wirtschaftliche Lage des Unterstützten so günstig beeinflußt, daß die öffentliche Fürsorge ungerechtfertigt wäre. Einnahmen aus Untermiete bleiben zur Abgeltung von Arbeitsleistungen Parole Abnutzung der Möbel und Bettwäsche in Höhe von zwei Drittel "ES Mietpreises frei. Die Veteranenbeihilfe nach dem Gesetz vom 22. Mai 1895 wird nicht angerechnet. VL Inkrafttreten der Richtsätze. Die Richtsätze treten am 15. August 1931 in Kraft. Gießen, den 10. August 1931. Kreisamt Gießen — Kreis-Ftirsorgeamt. 3.23.: Dr. Braun. Bekanntmachung, fressend Abänderung der Richtlinien für die Rückzahlung und Verzinsung der Winzerkredite vom 17. Juni 1931. Vom 30. Juli 1931. Ziffer 3 der Richtlinien für die Rückzahlung und Verzinsung der Reichswinzerkredtte vom 17 Juni 1931 („Darmstädter Zeitung" Nr. 141 uoni 20. Juni 1931) wird gestrichen und hierfür gesetzt: „3. Uebersteigen die einzelnen Darlehen den Betrag von 600 RM. von^Prozent^"^^ tiefer Darlehen bei dem seitherigen Zinssatz Bei Festsetzung der 600,—-RM.-Grenze werden bei Winzern mit mehreren Darlehen aus dem Reichswinzerkreüit die verschiedenen Darlehen nicht zusammengezählt, mit Ausnahme des Haupt- und Zusatzdarlehens 1925, die als ein Darlehen gelten. Die seither unverzinslichen Darlehen bis 350,— RM. aus dem Reichswinzerkredit 1926 bleiben auch weiterhin unverzinslich." Darmstadt, den 30. Juli 1931. Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Röhler. 3. Wochenfürsorge: . n.kommensfätze für die Wochenfürsorge werden festgesetzt: bei einer Familie mit höchstens 2 Kindern . wÄSai*1’1 L »*(,= fü. tok.w.ngc. .. II. Bedeutung der Richtsätze. einen rrmeber Höchst- noch Mindestsätze. Sie sollen nur tfütlnrn» r sb“ ^emessung der Unterstützungen geben. Art und Maß der ber stiistbedürsUge^"anzuMssen. wirtschaftlichen Verhältnissen » III. Inhalt der Richtsätze. ^diirinM-^^kfösten sind enthalten die Ausgaben für sämtliche laufenden 1 oes notwendigen Lebensunterhaltes. Dazu gehören Nahrung — 2 Bekanntmachung. Betr.: Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Allendorf an der Lumda. Nachstehend bringen wir die genehmigte Ortssatzung über die Erhebung ber Vergnügungssteuer in der Gemeinde Allendorf an der Lumda zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 4. August 1931. Kreisamt Gießen. 3.33.: Schmidt. Ortssahung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Allendorf a. d. Lda. Auf Grund der Art. 15 und 192 LEO. und des Artikels III §§ 1 und 14 her Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer m der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1926 (RGBl. I Seite 262) wird aUf Beschluß des Gemeinderats von 10. Juni 1931 nach Anhörung des Bürgermeisters und des Kreisausschusses mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 24. Juli 1931 zu Nr. M. d. I. 34 588 für die Gemeinde Allendorf a. d. Lda. folgende Ortssatzung erlassen: § 1. Die Bestimmungen des Artikels II, § 20 Abs. 2 und 3 der Bestmi- mungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer gelten für die Gemeinde Allendorf a. d. Lda. in folgender Fassung: Die Steuer beträgt ohne Rücksicht auf die Größe der Veranstaltungs- sliiche: 1. für Tanzbelustigungen......... 2. „ Maskenbälle und Kostümfeste..... 3. „ Vereinsfeste im Freien........ 4. „ Kirchweihfeste.......• • ■ ■ 5 „ alle übrigen in Artikel II, § 20 Abs. 1 der reichsrechtlichen Vorschriften genannten Veranstaltungen ............. § 2. Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amts- verkündigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft. Allendorf a. d. Lda., den 25. Juni 1931. Hessische Bürgermeisterei. Schneider. 10,— 10,— 20,— 10,— 10,— Betr.: Gehaltsüberweijungen auf Bank- usw. Konten. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Nach der Fassung des Artikels 1 § 2 Abs. 2 der Dritten Notverordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs an den iBantfeiertagen vom 18. Juli 1931 (Reichsgesetzbl. I, S. 376 ff.) kann über die nach bem 25. Juni 1931 an die Kreditinstitute überwiesenen Lohne, Geholter usw, frei verfügt werden. Danach besteht für die Beamten usw. als Inhaber von Bank- usw. Konten kein Grund, die Ueberweisung ihrer Bezüge auf diese Konten einstellen zu lassen und Barauszahlung zu fordern, was dem Vernehmen nach in zahlreichen Fällen geschehen fein soll. Hierdurch würde» die gegenwärtigen Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr, auf deren Behebung die Reichsregierung mit allen Kräften hinwirkt, nur erneut vermehrt werden. Gerade in der gegenwärtigen Krisenzeit muß von bet Beamtenschaft gefordert werden, daß sie der übrigen Bevölkerung ein gutes Beispiel gibt und nicht durch ihr Verhalten die Angstpsychose mit ihren schwerwiegenden Folgen vermehrt. Gießen, den 12. August 1931. Hess. Kreisschulamt. 3.33.: Kinkel. Betr.: Tagung des Vereinsverbandes deutscher Auslandslehrer. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Vom 21 bis 25. August tagt der Vereinsverband der deutschen Auslandslehrer in Darmstadt und in Mainz. Ehemaligen Auslandslehrm und -lehrerinnen, sowie Lehrkräften, die sich für den Auslandsschulbich wr Verfügung gestellt haben, kann zur Teilnahme an der Tagung der erforderliche Urlaub gewährt werden. Die Tagesordnung ist in bet Monatsschrift „Die deutsche Schule im Ausland" veröffentlicht unb kam auch von Staatsrat Block auf Ansuchen zugesandt werden. Gießen, den 7. August 1931. Kreisschulamt Gießen. 3.33.: Kinkel. Dienstnachrichten des kreisamkes. Karl Seip III. aus Lollar ist zum Mdschühen der Gemeinde Lollar ernannt und verpflichtet worden. Bei der am 14. 3uli 1931 stattgefundenen Wahl eines Beigeorbmi« der Gemeinde Birklar wurde der seitherige Beigeordnete Landwirt 3» rich Knorr wiedergewählt. Bei der am 26.3uli l. 3. stattgefundenen Wahl eines 38eigeorbneteii ber Gemeinde Meder-Bessingen wurde der seitherige Beigeordnete Laiid- wirt Heinrich Steuernagel II. wiedergewählt.