Amtsverkündigungsblatt für die Provinzialdirettton Oberheffen und für das Kreisamt Gießen flr.ll Erscheint Dienstag und Freitag. 13. Februar Aur durch die Post zu beziehen. 1931 Inhalts-Aebersicht: Aushebung des Umzugsverbots vor der Universität in Gießen. - Die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Staufenberg. - Drenstnachrichten. Verordnung. Mr.: Verbot öffentlicher Auf- und Umzüge sowie Ansammlungen in der Ludwigstraße zwischen Garten- ünd Bleichstraße, der Bismarck- und Goethestrahe zwischen Löber- und Stephanstraße. Das Verbot vom 29. Januar 1931, abgedruckt im Amtsverkündigungsblatt Nr. 7 vom 30. Januar lfd. I., wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 11. Februar 1931. Hessisches Polizeiamt. Wolf. Bekanntmachung. Nachstehende Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Staufenberg bringen wir zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 9. Februar 1931. Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt. Betr.: Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Staufenberg. Orkssahung, über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Staufenberg. Auf Grund der Art. 15 und 192 LEO. und des Artikels III §§ 1 und 14 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1926 (RGBl. Seite 262) wird aus Beschluß des Gemeinderats vom 8. Dezember 1930 nach Anhörung des Bürgermeisters und des Kreisausschustes mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 3. Februar 1931 zu Rr. M. d. I. 17258 für die Gemeinde Staufenberg folgende Ortssatzung erlassen. § 1. Die Bestimmungen des Artikels II, § 20 Abs. 2 und 3 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer gelten für die Gemeinde Staufenberg in folgender Faffung: f(äcbe'e SteUer ^trägt ohne Rücksicht aus die Größe der Veranstaltungs- 1. für Tanzbelustigungen 8.— Mk. täglich 2. „ Maskenbälle und Kostümfeste 20.— 3. „ Vereinsfeste im Freien 10.— 4. „ Kirchweihfeste ig.__ 5. „ alle übrigen in Artikel II, § 20 Abs. 1 der reichsrechtlichen Vorschriften genannten Veranstaltungen 10 — § 2. ..... Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amts- verkundigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft. Staufenberg, den 17. Dezember 1930. Hessische Bürgermeisterei. Meyer. Diensinachrichken des Kreisamkes. In Altenstadt, Kr. Büdingen, ist die Maul- und Klauenseuche aus- gebrochen. In Wenings, Kr. Büdingen, ist die Maul- und Klauenseuche aus- gebrochen. Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen die Erlaubnis erteilt: Dem Arbeiter-Samariterbund e. 23., Offenbach a. M., zur Sammlung von Geldspenden durch Plakate, Werbeschreiben, Aufrufe und mündliche Werbung sowie zur Veranstaltung einer Haus- und Straßensammlung, verbunden mit Blumentag, für die Beschaffung von Gegenständen für Hauskrankenpflege, Krankentransportgeräten und Ausrüstungen für die Kolonnen, vom 19. April bis 17. Mai 1931. Dom Freien Deutschen Hochstist, Frankfurt a. 9JI. (Goethemuseum) zum Vertrieb einer Goethe-Wohlfahrtsmedaille in Silber und Gold zum Preise von 6 RM., 25 RM. und 100 RM., für die Erhaltung des Goethehauses Fortführung seiner Sammlung usw. bis 31. Dezember 1931. Druck der Brübl'fchen Universitäts-Buch, und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.