N. 26 Erscheint Dienstag und Areitag. 40. April 4934 19. März 1929 folgende Fassung: 1. ■ 6. Ist 2. 3. 4. 1,— RM. 2,— „ 3,- ,, 6,- „ 7,50 „ 2,— „ ■ I ®ruct der Brühl scheu Universitäts-Buch- und Sie. nbruderet, A. Lange. Gießen Nach-rag zum u.arif für die Benutzung der Abdeckerei in Garbenteich. , Unter Suftimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung de- Herrn Ministers des Innern vom 21. März 1931 zu Nr. M. d. 1.11 2402 erijnir der Tarif für die Benutzung der Abdeckerei vom 29. Februar 1928 Inhalts-Aebersicht: Nachtrag zum Tarif für die Benutzung der Abdeckerei in Garbenieick, - . Gemeinden. - Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben! -'Dienstnachrichtew^ulpflrchtlger Kinder m andere Artikel 1. 3m Falle des Artikels 5 zahlt der Abdeckereipächter neben der Ausrechnung der Abholungsgebühr noch eine Vergütung an den Tierbesitzer, u 11 o tö q r * 5ür ein Kalb von 3 Tagen, wobei der Tag der Geburt nicht mitgerechnet wird, bis zu 6 Monaten Für Jungvieh von % bis 1 Jahre Für Rindvieh von 1 bis 2 Jahre Für Rindvieh über 2 Jahre a) norddeutsches Gefälle b) süddeutsches (Befalle Für Fohlen und junge Pferde bis zu 4 Jahren yur Pferde über 4 Jahren 5 , r*p.e< AQUt nach dem Gutachten des Kreisveterinäramts'Gießen starl beschädigt und minderwertig, so ist der Unternehmer zur Zahluno einer Vergütung nicht verpflichtet. 3 3 hnr(?eL5ntr^9 iUf Ae?enr,yfu