Amtsverkündigungsblati M die provinzialdirektio« Oberheffen und für das Kreisamt Gießen flr lO Erscheint Dienstag und Freitag.10. FebMar Nur durch die Post zu beziehen. 1931 Inhalts-Aebersicht: Der Stand der Maul- uud Klauenseuche in Hessen. - Schlachthausanlage des Konrad Schmidt V. zu Großen-Buseck - Wiesen- mndgange im Fruhzahr 1931. - Das Beschneiden der Hecken. - Mitnahme von Hunden in Felder und Wälder. - Die Ausführung des Art. 20 des Dolksschulgesetzes. — Die zur Entlassung kommenden Schüler, die ein Handwerk erlernen wollen. Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 15. Januar 1931. Kreis Gemeinden (Gutsbezirke) Gehöfte insgesamt davon lSp. 1) neu insgesamt davon (Sp. 3) neu 1 2 3 4 Darmstadt........... — — _ _ Bensheim............ — — — — Dieburg............. — •— — — Erbach.............. — — — — Vroß-Berau.......... — — — — Heppenheim.......... — — — — Offenbach ............ 1 — 1 — Alsfeld .............. — — — — Büdingen............ — — — — Friedberg............ — — — — Gießen.............. — — — — Lauterbach........... — — — — Schotten............. — — — — Alzey............... — — — — Bingen .............. — — — — Mainz.............. 1 — 4 1 Oppenheim........... 5 5 7 7 Worms.............. — — — — Hessen ’ 1 ~ [ 8 Bekanntmachung. Betr.: Schlachthausanlage des Konrad Schmidt V. zu Großen-Buseck. Der Metzger Konrad Schmidt V. zu Großen-Buseck beabsichtigt, das ihm gehörige Schlachthaus in Flur I Nr. 384 der Gemarkung Großen- Buseck umzubauen. Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung int Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, auf der Bürgermeisterei Großen-Buseck zur Einsichtnahme für Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind bei Meidung des Ausschlusses binnen dieser Frist schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Großen-Buseck vorzubringen. Gießen, den 4. Februar 1931. _________Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun._______________ Setr.: Wiesenrundgänge im Frühjahr 1931. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. . Nach Artikel 4 der Wiesenpolizeiverordnung für den Kreis Gießen ist M Laufe des Monats März der Frühjahrswiesenrundgang durch den Mcsenvorskand unter Zuziehung der Feldschühen und Wiesenwärker vorzunehmen. Sie wollen demgemäß alsbald die erforderlichen Anordnungen Nfen und dafür besorgt sein, daß ordnungsmäßiges Protokoll über den Ewsengang errichtet wird. Versuchsweise wollen wir auch weiterhin zur ?"parung der Schreibarbeit von der seither vorgeschriebenen Einsendung eer Abschrift dieses Protokolls absehen, es fei denn, daß unsere Mitwirkung R Beseitigung von Anständen nötig wird. Wir hegen das Vertrauen, h- sm- ^chsinden im eigenen Interesse auch ohne unsere Beaufsichtigung A r.- wsengänge sorgfältig vornehmen lassen und die Beseitigung von Anständen herbeiführen. Zu der Art, wie das aufzunehmende Protokoll aufzustellen ist, ver- mir auf Absatz II unserer Bekanntmachung vom 18. September y-.il — Amtsverkündigungsblatt Nr. 106 vom Jahre 1922. . ?as Protokoll über den Wiesengang ist von allen Beteiligten zu unter- i «ftn, War ein Mitglied des Mesenvorstandes oder ein Feldschühe oder ein Wiesenwärter an der Teilnahme verhindert, so ist der Hinderungsgrund am Schlüsse des Protokolls anzugeben. Sollte der Wiesenvorstand nicht mehr vollzählig sein, so wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald besondere Vorlage machen. Sie wollen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Wiesengang der Vorstand etwa in Ihrer Gemeinde bestehender Wassergenossenschafken die vorgeschriebene Lokalschau vornimmt. Die Genossenschaftsvorstände haben hierbei insbesondere ihr Augenmerk darauf zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem Zustande befinden und ob etwa Unterhaltungs- oder Verbesserungsvorschläge zu machen sind. Gießen, den 4. Februar 1931. Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt. Betr.: Das Beschneiden der Hecken. An den Herrn Oberbürgermeister der Skadk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nach dem Polizeireglement vom 24. Februar 1882 haben die Garten- und Feldbesitzer die ihren Grundbesitz an öffentlichen Fahr- oder Fußwegen umfriedigenden Hecken in jedem Frühjahr bis zum 1. März eines jt’öen Jahres auf 1,25 Meter Höhe und 0,50 Meter Breite zurückzuschneiden und im Laufe des Monats September die neuen Schößlinge wiederholt zu beschneiden oder zurückzubinden Wir empfehlen Ihnen, die Garten- und Feldbesitzer auf diese Bestimmungen hinzuweisen. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Nach dem obenerwähnten Termin, insbesondere im Sommer, dürfen lebende Hecken nicht beschnitten werden, da hierdurch unzählige Bruten der nützlichsten Vogelarten vernichtet werden. Gießen, den 5. Februar 1931. Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt. Betr.: Forst- und 3agdschutz; hier: Mitnahme von Hunden in Felder und Wälder. An die Orkspolizeibehörden und die Gendarmeriestakionen des Kreises. Nach Art. 25 des Hessischen Jagdstrafgesetzes vom 19. Juli 1858 macht ßch derjenige strafbar, der einen Hund in fremdem Jagdgebiet bei sich hat und denselben außerhalb der erlaubten Verbindungswege über hundert Schritte von diesem entfernt frei herumlaufen läßt. Wir beauftragen Sie, alle Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Die Ortspolizeibehörden werden beauftragt, das ihnen unterstellte Polizei- und Feldschutzpersonal entsprechend anzuweisen. Gießen, den 6. Februar 1931. Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt. Betr.: Die Ausführung des Art.20 des Volksschulgesetzes. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen 3hnen, uns bis spätestens zum 1. März die Namen der Schüler und Schülerinnen mitzuteilen, auf die der Art. 20 des Volks- fchulgcfetzes Anwendung finden soll. Fehlberichte sind nicht zu erstatten. Gießen, den 5. Februar 1931. Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Kinkel. Betr.: Die zur Entlassung kommenden Schüler, die ein Handwerk erlernen wollen. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir weisen auf unser Ausschreiben vom 10. Februar 1927 Amtsver- kündigungsblatt Nr. 11 vom 15. Februar 1927 hin. Gießen, den 6. Februar 1931. Hessisches Kreisschulamt. 1.23.: Kinkel. Druck der Drübl'schen Universitäts-Buch« und Steindruckerei, A. Lange, Dietzen.