AmtsverkündigungsblaEU für die provinzialdirettion OSerheffen und für das Kreisamt Gießen flr.47 Erscheint Dienstag und Freitag. 3. Juli Dur durch die Post zu beziehen. 4931 Jnhalts-Aebersicht- Straßensperre. - Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in den Landgemeinden des Kreises Gießen. - Antrag der Gemeinde Klein-Linden auf Genehmigung einer Klaranlage. — Schülerferienkarten. — Dienstnachrichten. Straßensperre. Wegen Erneuerung des Bohlenbelags der Brücke über die Lahn wird die Provinzialstraße „He u che l h ei rn — A l l e n d o r f" vom 13. bis 22. Juli 1931 für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Gießen oder Dorlar. Die aufgeftetlten Warnungstafeln sind zu beachten. Giehen, den 29. Juni 1931. Hessische Provinzialdirektion Oberhessen. Bekanntmachung. “Betr.: Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in den Landgemeinden des Kreises Giehen. Auf Grund der §§ 105b, 105c und 41a der Gewerbeordnung treten für die Landgemeinden des Kreises Giehen die nachstehenden Bsstirn- tnungen über Deschäftigungs-- und Verkaufszeiten an Sonn- und Festtagen im Handelsgewerbe in Kraft. I. An Sonn- und Festtagen barf ein Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen nicht stattfinden, II. Gehilfen, Lehrlinge und' Arbeiter dürfen an Sonn- und Festtagen im Handelsgewerbe nicht beschäftigt werden. III. Ausnah m en: 1. an den drei letzten Sonntagen vor Weihnachten, an den zwei letzten Sonntagen vor Ostern und am letzten Sonntag vor Pfingsten dürfen bis zu acht Stunden, jedoch nicht über 6 Ahr abends hinaus die Läden offengehalten unb Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe beschäftigt werden. 2. Für nachfolgende Gewerbe, deren vollständige oder teilweise Ausübung an Sonn- und Festtagen zur Befriedigung täglicher oder am diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse erforderlich ist, werden folgende Beschäftigungs- und Verkaufszeiten an Sonn- un.b Festtagen zugelassen, mit Ausnahme des 2. Oster-, 2. Psingst- und 2. Weihnachtstages. a) Für Bäckereien und Konditoreien von 7 bis 9 und 11 bis 1 Ahr, b) Für Milch- und Roheisverkaufsstellen von 7V2 bis 9 und 11 bis 1 Ahr, c) Für Metzgereien, Handel mit Fleisch- und Wurstwaren von 71/2 bis 9 Ahr, jedoch nur in der Zeit vom 1. April bis 30. September, d) Für Tabak, Zigarren und Zigaretten von 11 bis 1 Ahr, e) Für Gärtnereien, Obst- und Temüsehänbler von 11 bis 1 Ahr, f) Für Friseure von 7y2 bis 9 Ahr und von 11 bis 1 Ahr. Gewerbetreibende, die neben dem unter a bis f bezeichneten Gewerbe noch ein Rebengewerbe betreiben, das nicht unter a bis f fällt, dürfen Gegenstände dieses Rebengewerbes in den erlaubten Zeiten nicht verkaufen. Gewerbetreibende, bei denen das unter a bis f bezeichnete Gewerbe nur Rebengewerbe ist, haben ihre Verkaufsstellen geschlossen zu halten. 3. Ap 0 thek e n dürfen an Sonn- und Festtagen, mit Ausnahme der unter III Ziffer 1 bezeichneten Sonntage, nur Arzneimittel unb sonstige Gegenstände der Krankenpflege verkaufen, •öm übrigen bleiben die bisherigen Bestimmungen in Kraft. Iv. Das Feilbieten von Waren, Aufkäufen von Waren, Aufsuchen von Warenbestellungen und Anbieten gewerblicher Leistungen im Amherziehen ist an Sonn- und Festtagen sowohl innerhalb als außerhalb des Wohnorts unb der dem Gemeindebezirk des Wohnorts gleichgestellten Umgebung verboten (§ 55a der Gewerbeordnung). Ausnahmen werden gemäß § 55a Abs. II der I Gewerbeordnung unb der §§ 89 und 147 der Ausführungsverord- nung zur Gewerbeordnung durch uns von Fall zu Fall erteilt. | V. Zuwiderhandlungen werden nach § 146a der Gewerbeordnung bestraft. Gießen, den 1. Juli 1931. Kreisamt Gießen. I. V.: Or. Braun. Bekanntmachung. Betr.: Antrag der Gemeinde Klein-Linden auf Genehmigung einer Kläranlage. Die Gemeinde Klein-Linden beabsichtigt im Zusammenhang mit der Durchführung einer Kanalisation die Errichtung einer Kläranlage Pläne und Beschreibung dieser Anlage liegen, vom Tage der Bekannt- tnachung ab, während einer Frist von 14 Tagen auf der Bürgermeisterei Klein-Linden offen. Etwaige Einwendungen sind innerhalb der Offenlegungsfrist bei Meldung des Ausschlusses bei der genannten Bürgermeisterei schriftlich oder zu Protokoll einzureichen. Gießen, den 1. Juli 1931. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmid t. Betr.: Schülerferienkarten. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die „Köln-Düsseldorfer Rheindampfschiffahrt" gewährt den Schülern und Studenten für die Reise in ihre Heimat unb die Rückreise 'M Beginn und Schluß der Ferien ähnliche Vergünstigung auf ihren fahrplanmäßig verkehrenden Schiffen, wie die Reichsbahngesellschaft. Schüler und Studenten erhalten eine Fahrpreisermäßigung von 331/g Prozent in allen Fahrten. Hierzu ist die Vorlage eines Ausweises der Schul- oder Hochschnl- leitung erforderliche, an Lessen Stelle der von der Aeichsbahngesell- scheaft vorgeschriebene Antrag zur Erlangung der Eisenbahnfahrpreisermäßigungen treten kann. Gießen, den 30. Juni 1931. Hess. Kreisschulamt. I. V.: Kinkel. Dienstnachrichten des Kreisamkes. Wir weifen empfehlend hin auf das neu erschienene „Daubuch für die evangelischen Pfarreien der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt", den ersten Band eines dreibändigen Werkes, bas Prälat Dr. Diehl im Auftrag der Historischen Kommission für den Volksstaat Hessen über die Daupflicht bezüglich der evangelischen Kirchen und Pfarrhäuser in Hessen herausgibt. Das Buch ist sowohl wegen der geschichtlichen Darstellung der Baugeschichte der in ihm behandelten Kirchen und Pfarrhäuser, als auch wegen der Darstellung des Rechtsstandes der Baupflichtigen an diesen Gebäuden in gleicher Weise wie für die Kirchengemeinden selbst, so auch für die bürgerlichen Gemeinden von Bedeutung. Ser Ladenpreis beträgt 15 Mark. Bei Bestellungen, die bis zum 1. September d. I. bei dem Verfasser einlaufen, wird ein Vorzugspreis von 10 Mark eingeräumt. Der Minister des Innern hat im Wege des Loseaustauschverkehrs im Volks st aat Hessen gestattet: 12. Zwingerlotterie des Landcsvereins Sächsischer Heimatschutz, Dresden; Ziehungstermin: 10. unb 12. Oktober 1931. Dresdener Frauenkirche-Geldlotterie; Ziehungstermin: 18. und 20. Juli 1931. ' ADAC.-Lotterie, Gegenstandslo11erie des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs in München; Ziehungstermin: 8. August 1931. Vertrieb nur durch die Geschäftsstellen und nur an Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs. Druck der Drühl'schen Aniversitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.