irr. 61 Erscheint Dienstag und Freitag. 2. Oktober Nur durch die Post zu beziehen. 1931 RM. ■ die Bürgersteuer mit dem l^fadjen Kreisamt Gießen. 3. 33.: Ritze l. Sonntag, der 15. November 1931, bestimmt. Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun. worden. Die zur Erhebung gebet Einfachbier „ Schankbier „ Vollbier „ Starkbier 3,75 5,62 7,50 11,25 3,75 RM. 5,62 „ 7,50 „ 11,25 „ die Bürgersteuer mit dem Ursachen 3,75 RM. 5,62 „ 7,50 „ 11,25 „ Einfachbier Schankbier Vollbier Starkbier b) für das Rechnungsjahr 1931 Landessatz erhoben. Gießen, den 30. September 1931. Einfachbier Schankbier Vollbier Starkbier b) für das Rechnungsjahr 1931 Landessatz erhoben. Gießen, den 30. September 1931. einer Biersteuer'^in den Gemeinden^Lumda,^Watzenborn°Stehibem' und^Stanaenrod^' Ö®n ^°^sbüchereien. - Die Erhebung H-uch-lheim.' - in b- Gemeinde Sie Erhebung des Zuschlags erfolgt vom 1. Oktober 1931 ab bis zum Beginne des Monats, der auf die rechtswirksame Beschlußfassung des Gemcinderats über die Realsteuersätze für das Rechnungsjahr 1932 oder deren Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde folgt. Gießen, den 24. September 1931. Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Braun. Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 15. September 1931. Bekanntmachung. Vetr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Stangenrod. Bekanntmachung. , „ ®runb des Artikels 8 des Landtagswahlgesetzes vom 10. Sep- (Reg.-Bl. S. 135) wird als Tag der Wahl zum Landtag für « nnmr 20 i3er Hessischen Verfassung vom 12. Dezember 1919 in der Fassung des Gesetzes vom 28. März 1930 S. 49) beginnende neue Landtagsdauer Bekanntmachung. 3n der Gemeinde Watzenborn-Steinberg wird auf Beschluß des Ge- memderats vom 27.3uli 1931 auf Grund von § 6 Abf. 1 Ziffer 2b des t XeUs Kapitel 1, Artikel 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 (RGBl. I, a) die Gemeindebiersteuer vom 1. Oktober 1931 ab bis zum Ende UhTI196« in dem die rechtswirksame Beschlußfassung über die Realsteuersatze 1932 oder deren Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde erfolgt, mit folgenden Sätzen erhoben: Bekanntmachung, 13 a'^a roJrb auf Beschluß des Gemeinderats vom ÄnD?te( T 91rtiM 1 ®runb uon §6 Abf. 1 Ziffer 2b des 1. Teils runä nnn Ä ber .Verordnung des Reichspräsidenten zur Siche- 6 517) °n 3B r ^aft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 (RGBl. I, a) die Gemeindebiersteuer vom 1. Oktober 1931 ab bis zum Ende oesienigen Monats, in dem die rechtswirksame Beschlußfassung die Realsteuersätze 1932 ober deren Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde erfolgt, mit folgenden Sätzen erhoben: Bekanntmachung. ®c*r" Unterstützung von Volksbüchereien. Dic Gesellschaft für Volksbildung, Berlin NW 40, Lüneburger Str. 21, n 1 a es!LtteIrfen Volksbüchereien auf Antrag 50 000 Bände (Volks- bei Ä-^i^^n) als Unterstützung zur Verfügung. 3n der Regel sind igj.s. wuchern die Einbandkosten zu vergüten, eine bestimmte Anzahl unti hnt • u o19 unentgeltlich abgegeben. Die Stiftung besteht seit 1903 Wit ?aufe der 3ahre an 10 609 Büchereien 228 813 Bände ver- 60n'co ^iahre konnten 781 Stellen mit 18 630 Büchern im Werte » v' unterstützt werden. Anträge sind an die oben angegebene lonLr! stUle der Gesellschaft zu richten. Die Auswahl nach einem be- 1 Verzeichnis wird den Antragstellern überlassen. . ließen, den 28. September 1931. Kreisamt Gießen. 3. 23.: Ritzel. Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Hess. Ausführunqsqesetzes zu dem zweiten Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26.3uli 1930 (RGBl. I, S. 311) vom 11. Dezember 1930 (Reg.-Bl. S. 311) ist die Erhebung eines Zuschlags von 50 v. h. zu den in §1 der Biersteuerordnung angegebenen Sätzen verfügt worden. Die zur Erhebung gelangenden Satze betragen daher: Gemäß Artikel 10 des Landkagswahlgesetzes wird der Ministerialrat m nr,e "In üx" 'N Darmstadt (Dienstanschrift: Staatsministerium, mrsiraße 7) zum Landeswahlleiter und der Legationsrat Dr. Heine- ernannt’H Darmstadt (Dienstanschrift: wie vor), zu dessen Stellvertreter ®suud des Artikels 15 des Landtagswahlgesetzes wird bestimmt, S t Wählerlisten und Wahlkarteien vom 18. bis 25. Oktober 1931, «Oe Tage einschließlich, auszulegen sind. Darmstadt, den 23. September 1931. hessisches Gesamtministerium: Adelung. Kirnberger. Leuschner Korell. Amtsverkündigungsblatt für die provmzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen Kreis Gemeinden (Wutsbezirke) Gehöfte insgesamt davon (Sp. 1) neu insgesamt davon (Sp. 3) neu 1 2 3 4 Darmstadt........... 1 1 1 6 1 1 1 1 1 4 1 1 1 2 1 21 1 1 1 1 I 2 18 1 1 Bensheim............ Dieburg ............. Erbach.............. Braß-Gerau.......... Heppenheim.......... Offenbach ............ Alsfeld .............. Büdingen............ Friedberg............ Bichen.............. Lauterbach........... Schotten............. Alzey............... Bingen.............. Mainz.............. Oppenheim........... Worms.............. Hessen 12 8 1 28 23 — 2 Betr.: Die Regelung des Reklamewesens. Polizeiverordnung. Auf Grund des Artikels 64 der Kreis- und Provinzialordnung des Artikels 65 des Gesetzes, die Allgemeine Bauordnung betreffend des Ar- iW» S 7u SCTÄ8 ffÜHÄ' ®"b<" nachstehende Polizeiverordnung erlassen. § 1. Tin« Anbrinaen oder Aufstellen von Schildern, Aufschriften und Ab- dlwuv« fi, >It d-, geWl.n.n O-W-I'-» °^Das"'gleiche gilt für das Anbringen oder Ausstellen von sonstigen Schilder/ Aufschriften und dergleichen oder Gegenständen, die für da S-» i deren Fällen für den Bezirk der Stadt Gießenvondem Oberbürgermeister im übrigen von dem Kreisamt gestattet werden. L,rL eine Anpreisung auf oder an öffentlichen Straßen oder Wegen angebracht werden soll/ist die vorherige Zustimmung des Wegunter- haltungspflichtigen zu der Ausnahmebewilligung erforderlich. § 2. . innerhalb der geschlossenen Ortschaften dürfen auf oder an öffentlichen Plätzen, Straßen 'ober Wegen keine Schilder, Aufschriften und Abbil- Betr.: Polizeiverordnung über den Kraftsahrzeugverkehr in der Gemeinde Heuchelheim. Polizeiverordnung. Auf Grund des §30 der Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr . k igan ;n her Fafsung der Verordnung vom 24. Ottober uX des AttikAs 64 des Gesetzes? betreffend die innere Verwaltung und Nr. M. d. 1.40 237 nachstehende Polizeiverordnung erlassen. § 1. Der westlich der Bieberbach gelegene Teil der Brauhausstrahe wird sür den Durchgangsverkehr mit Kraftsahrzeugen aller Ar g sp § 2. Zuwiderhandlungen gegen diese strafe bis zu 150 RM. und im Uneinbr>ngl>chteitssalle mit Hast vestrasi. § 3. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Verosfentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft. Gießen, den 26. September 1931. Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Braun. dunaen für Werbezwecke ausgestellt oder angebracht werden, die den im Tresse des Kraftsahrzeugverkehrs vorgeschriebenen Vertehrszeiche,, lWarnungstafeln, Verbots- und Verkehrsbeschrankungsschlldern Weg- nieikrn unb Ortstafeln) in Gröhe unb Farbe ähnlich sindund daher zur Verwechslung Anlaß geben können. Die Werbszeichen dursen derartig- Verkehrszeichen nicht verdecken; sie müssen von ihnen mindestens 15 m e/ferti angebrac^t werden, insoweit es sich nicht um Anpr»,ungen ur ein Geschäft an einem Gebäude handelt, in dem das Geschäft be- ^^WerbezÄchen dürfen nicht mit Verkehrszeichen der genannten Art verbunden werden. § 3. Bereits bestehende Anpreisungen, sowie sonstige Schilder, Ausschnsiei, und vergleich n oder Gegenstände, die den Bestimmungen der Pam- araphen 1 und 2 widersprechen, müssen spätestens binnen zwei Monaten nach Inkrafttreten dieser Polizeiverordnung beseitigt werden. D,e e Fnst qill nicht für Geschäftsanpreisungen, die an dem Durchgangsverkehr im Sinne der Reichsverordnung über Warnungstafeln für den Kroftsahr- zeuaverkehr vom 8. Juli 1927 (Reichsgesetzblatt I, Seite 177) dienenden Straßen angebracht und bereits nach dieser Verordnung unzulässig sind. So/eit Vereinbarungen der Wegunterhaltungspsllchtigen über bie Aufstellung von Wegweisern und Ortstafeln mit Geschaftsanpreisungen Sen können diese Verkehrszeichen mit Genehmigung des Ministers des Innern bis auf weiteres belassen werden. § 4. -innerhalb der geschlossenen Ortschaften ist das Aufstellen und bringen von Schildern, Aufschriften und Abbildungen für Werbezweck-, iowie von Waren und Schaukästen, Lichtreklamen und sonstigen 21n= vreisunqsvorrichtungen für Werbezwecke, insoweit nicht derartige Anlagen bereits ^nack Artikel 64 der Allgemeinen Bauordnung genehnngungs- ± W vor dem Beginn der Ausführung der Baupolizeibehorde L Len wenn dffe W^bezeichen auf öffentlichen Plätzen, Straßen oder Wegen errichtet werden ober in diese vorsprmgen, oder wenn sie als bauliche Anlagen im Sinne des Art. 23 der allgemeinen Bmvrd- nuna an öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen errichtet wer en nung an, vMuin i v einerlei ob die Anlagen an Bauten oder" freistehend,auf ^bebauten oder unbebauten Grundstücken errichtet werden sollen. üorfpringenbe Anpreisungen ber vorgenannten Art sollen in ber Regel bei erhöhten Fußsteigen für ben Fuhgangerver chr Baupolizeibehörbe auf Anforbern Pläne unb Zeichnungen emzureiche. insoweit in örtlichen Baupolizeiorbnungen für Gememben B°n schriften über bie Anzeige ober Genehmigungspslicht unb die zulchg Gröhe ber in Absatz 1 bezeichneten Anpreisungen bestehen, bleiben d I Bestimmungen unberührt. § 5. Es ist verboten, Verkehrszeichen unbefugt zu entfernen, zu beschädig» ober sonstwie ihren Zweck zu beeinträchtigen. § 6. Zuwiberhandlungen gegen die vorstehenben Bestimmungen werM S-E5S SBs deren Stelle im Unvermögensfalle entsprechenbe Haft tritt. § 7. .. . ■ Diese Polizeiverorbnung tritt mit bem Tage ihrer Verkündigung »" Amtsverkündigungsblatt in Kraft. Gießen, den 25. September 1931. - Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Braun. Betr.: Festsetzung des Ortslohns. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir erinnern, soweit noch nicht geschehen, an die Erledigung unser» Verfügung vom 5. September 1931. Gießen, den 1. Oktober 1931. Hess. Kreisamt Gießen (Versicherungsamt). I. V.: Dr. Braun. Dekannkmachung. Betr • Die sog. „Freifischerei" im schissbaren Teil der Lahn. bis 311 30 Mark und evtl, mit Entziehung der Hischereitarte veslrasl. Gießen, den 30. September 1931. Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Braun. Druck der Brühl'schen Universitäts.BuH SteindHckerei, D. Lange. Gießen.