Amisverkündigungsblait für die provinzial-irekü'on Oberheffen und für das Kreisamt Gießen Jir. 19 Erscheint Dienstag und Zrettaa. A 4 “WÄri m 3 ~7. 37~--------------------------— ___________________________ “ Jviar§ Nur durch die Post zu beziehen. 1930 Jnhalts-Aeberficht: Merkmale der falsben Rentenbankscheine — Anbauverbot und ornmofhohfirrM k ar •» fü, den S’ " Bekanntmachung. Die nachstehende Bekanntmachung der Deutschen Rentenbank vom 12. yebruar 19o0 über Merkmale falscher Rentenbankscheine bringe ich hiermit zur Kenntnis sämtlicher hessischen staatlichen Kassestellen. Darmstadt, den 26. Februar 1930. Der Hessische Finanzminister. Kirnberger. Merkmale der falschen Renkenbankscheine zu 10 Renkenmark II. Ausgabe der Fälschungsklasse IID. 1. li e nn ze i ch e n. Eindrucksfälschung, die durch den starken, verklecksten L)rucr auffaUL Rapier: Besteht aus zwei dünnen, zusammengeklebten Blättern K a s s e r z e i ch e n: Durch Aufdruck mit Deckweiß auf der Rückseite des vorderen Blattes angedeutet. St0ffsarof-Laaf: Uebertünchen mit grüner Farbe auf Border- unü Rückseite nachgeahmt. Durch Aufdruck eines leichten schmutzigen Punkttons auf dem Schaurande des Scheines soll Berkebrr,- abnutzung vorgetäuscht werden. ' 5 a j / r,n- Durch Aufzeichnen einiger roter Striche angedeutet. 1 "u9 erUtenn^enZ rocke nstempel^ Schlecht ausgefllhrt bzw. Druckbild: Der Aufdruck der Schrift ist stärker als der auf den echten Scheinen. Die Beschriftung der Vorderseite steht schief — besonders deutlich am oberen Rand des Scheines erkennbar. Auch s'e .ärOr^ ^Wertzahl „10" unter dem Kopfbildnis ist schief aufqe- sy> ! $$ouf dem Schaurand steht höher als auf den echten Noten. In der dritten Textzeile besteht im Worte „Rentenmark das große „R auf den echten Scheinen aus zwei nicht zusammenhängenden Teilen, während auf dem Falschschein der vordere und Hintere Bogen sich in der Mitte berühren. Die Buchstaben der Unterschriftszeile „Deutsche Rentenbank" halten nicht Urne und stehen schlecht ausgerichtet. Das Untergrundmuster ,ft grob und unsauber ausgerichtet. Einzelne Muster auf der Rück- seite sind kaum noch zu erkennen. Im Strafsatz fehlt in der letzten Pfeile der Zwischenraum zwischen „unter/zwei". -t.Die Nummernbezeichnung ist mehr oder weniger schief aufgedruckt, die Serienbezeichnung steht höher als die Nummer. Die ^,l)pen wirken wie Gummistempel: sie sind plump und breit. Die „Zer aufgetauchten Scheine tragen die Nummern B 2 587 361 5/1 296 und ähnliche durch Umstellung veränderte Zahlen. ^Herstellungsart: Buchdruck. 4. A e r b r ö j t u n g s g eb i e t: Berlin. Berlin, den 12. Februar 1930. Deutsche Rentenbank. An sämtliche unterstellken Kassen. Auf vorstehende Bekanntmachung weisen wir Sie ausdrücklich hin. ließen, den 6. März 1930. _____Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel. Bekanntmachung, öeiresfend: Anbauverbot und Anmeldepflicht von Amerikanerrebcn und deren hybriden. Vom 4. März 1930. hrÄnuftrHt Rebengallenlaus, welche an den oberirdischen Teilen ve auftritt, sowohl in Baden wie auch in Württemberg angetroffen mürbe, ist die Reblausfrage für unser Weinbaugebiet in ein noch ernsteres Stamum getreten. Wir machen die Winzerbevölkerung und die mit der tieberwachung der Rebpflanzungen beauftragten Organe hierauf aufmerk- am und erwarten strengste Beachtung des §44 der Bekanntmachung, be- » b/m Reichsgesetzes vom 6. Juli 1904 über die Bekämpfung der Reblaus (Reg.-Bl. 1907, Seite 28). Der § 44 lautet: „Es ist verboten amerikanische Rebsorten oder deren Hybriden in Einlagen, für die nicht besondere staatliche Erlaubnis hierzu erteilt worden ist, anzupflanzen, zu vermehren oder zu veredeln. 'bereits bestehende Anpflanzungen amerikanischer Rebsorten sind wegen ihrer staatlichenBeaufilchtigungen von den Eigentümern innerhalb dreier Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Orts- pollzeibehorde berjemgen Gemarkung anzumelden, in der die Anpflanzung stattgefunden hat. Darmstadt, den 4. März 1930. Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abt. für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Rößler. Bekanntmachung. $etr-: Sefobereinigung in der Gemarkung Harbach: hier Hauptgeldaus- Jn der Zeit vom 17. März 1930 bis einschließlich 24. März 1930 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Harbach J der Kommissionsbeschluß vom 7. März 1930 nebst Hauptgeldausgleichsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten offen. ®inn>enbungen hiergegen find bei Meldung des Ausschlusses während ^..Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Harbach schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Lauterbach, den 10. März 1930. Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Ohly, Regierungsrat. Retr.: Die Vergütung für den nebenamtlichen Fortbildungsschulunter- An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, die Kostenverzeichniffe für das 4. Vierteljahr (Raimar—ffllarj 1930) bis spätestens zum 25. März an uns einzusenden. Spater eingehende Verzeichnisse müssen einen Monat zurückgelegt werben. einlcktiekli^^Ä^^ if? nuL bie Vergütung für den Unterricht bis einschließlich 31. Marz aufzunehmen. Die Beträge für bie Tage vom m 5’-; entfaUen auf bas neue Rechnungsjahr und sind in den Verzeichnissen für 1/1930 Rj. (April-Juni) zu verrechnen. Gießen, den 10. März 1930. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Kinkel. Dienstnachrichken des Kreisamkes. Landwirt Gustav Koch aus hausen wurde zum Mitglied des Wieken- vorstandes der Gemeinde hausen bestellt. a Wlqen ®rud der Drühl'fchen U ni v ersi täts . Bu ch° und Steindruckerei. R. Lange. Gießen