AmtsverkündigungsblaE für die provinziawirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen Ur. 4 Erscheint Dienstag und Freitag 14 'Xntiitnr n? s a, ------ Lnhalts-Aebersicht: Feldbereinigung Lindenstruth. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Lindenstruthhier: Hauptgeldausgleichungsver- ,c3sn der Zeit vom 14. Januar bis einschließlich 20. Januar 1930 liegt 2? -Inmi Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lindenskruth und vom meistere?ReÄirche? 28. Januar 1930 auf der Hessischen Bürger- m^??^^^^Sleichungsverzeichnis nebst einem Auszug aus Artikel 42 Feldbereimgunqsqesetzes 3Ur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszelt bet der Bürgermeisterei Lindenstruth bzw. Reiskirchen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Es wird ausdrücklich auf Artikel 42 Feldbereinigungsgesetzes hinqe- wiesen, der dem Hauptgeldausgleichungsverzeichnis vorgeheftet ist, indem hauptsächlich der Anspruch eines Dritten (dinglich berechtigten) auf die Geldausgleichsbetrage geregelt ist. Anträge nach Artikel 42 Feldbereinigungsgesetzes muffen binnen einer Frist von einem Monat nach Ablauf der Frist zur Offenlegung des Geldausgleichungsverzeichnis bei dem Vorsitzenden der Vollzugskommission gestellt werden. Lauterbach, den 9. Januar 1930. Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Ohly, Regierungsrat. Truck der Drühl'schen Aniversitäts-Buch- und Steinöruckerei, R. Lange, Gießen.