Amtsverkündigungsblatt für die provinzialdirekiion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen NN 66__________Erscheint Dienstag und Freitag. 2. September Äur durch die Post zu beziehen. 1930 Inhalts-Aebersicht: Die Sitzung des Kreiswahlausschuffes. - Falsche Deichsbanknoten. - Strastensberre-Dufbebuna - Das Eraebnis der Hauptkorung. Prüfung für Musiklehrer und Musiklehrerinnen. - Orisbausatzung für die Gemeinde Obbornhofen. - Dienstnachrichten. Die Sitzung des Sreiswahlausfchufses des Wahlkreises Nr. 33 Hessen-Darmstadt wr Prüfung und Festsetzung der Kreiswahlvorschläge für die Reichs- tagswahl am 14. September 1930 findet am Mittwoch, dem 3. September 1930, vormittags um 11.30 Uhr, im Sitzungszimmer des Staatsministeriums in Darmstadt, Neckarstraße 7, statt. Die Sitzung ist öffentlich. Bekannkmachung. Die nachstehende Abschrift eines Schreibens des Reichsbankdirektoriums vom 21. Juli 1930 über Merkmale falscher Reichsbanknoten bringe ich hiermit zur Kenntnis sämtlicher hessischen staatlichen Kasse- stcllen. Darmstadt, den 16. August 1930. Der hessische Finanzminister. Kirnberger. Abschrift. Reichsbank-Direktorium. Berlin SW III, 21. Juli 1930. Nr. 6604 F. Wir teilen ergebenst mit, daß Mitte dieses Monats in Essen (Ruhr) eine neue Nachbildung der Reichsbanknoten über 20 RM. vom 11.Oktober 1924 festgestellt worden ist. Die Kennzeichen der Fälschungen geben wir in nachstehendem zur gefälligen Beachtung bekannt: Papier: Weicher im Griff, in der Stärke ähnlich dem echten. Es besteht aus zwei zusammengefügten Blättchen. Pflanzenfasern: Durch ausgezeichnete Striche vorgetäuscht. Wasserzeichen: Dünnlinig mit grießigem Druck auf der Innenseite eines der Blättchen nachgeahmt. Gemusterte Blindprtigung mit Kontroll stempel: Ungleich geprägt. Der Kontrollstempel ist oft nur schlecht sichtbar. Vorderseite: Das besonders im weiblichen Bildnis, der Zierleiste und den Unterschriften meist verkleckst, int allgemeinen Eindruck mehr eintönig gehaltene Druckbild kennzeichnet die Nachbildung als solche. An Stelle von „Reichsbankdirektorium" lies „Reiehsbank....." Die äußere Randlinie des Stempels Les Reichsbankdirektoriums ist linksseitig mehrfach unterbrochen. Rückseite: Im Druck grauer, in der Zeichnung ähnlich, die Strafandrohung meist auffallend dick gedruckt wiedergegeben. Reihenbezeichnung und Nummer: Mit dickgedruckten Typen, auf der Vorderseite mit gelblich-brauner, anstatt feurig roter Farbe aufgedruckt. Erstmalig beobachtete Notennummer J 6 224 461 (veränderlich). Herste llu n g s a r t: Buchdruck. Für die Aufdeckung der Falschmünzerwerkstatt, in der die obenbe- ichnebenen Nachbildungen hergestellt werden, und dahinführende Angaben hat die Reichsbank eine Belohnung bis zu RM. 3000— ausge- lejjt. Mitteilungen, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden, nimmt für Groß-Berlin Kriminalkommissar v. Liebermann, Alte Leipziger vtraße 16, Anruf: Merkur 3789, entgegen; für alle anderen Orte sind oie örtlichen Polizeibehörden zuständig. Reichsbankdirektorium. An sämtliche unkerstelllen Kassen. Auf vorstehende Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich hin. Gießen, den 25. August 1930. Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel. Siraßensperre-Aufhebung. Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke Wiesest—Aiien- Ftf ist wieder aufgehoben. Gießen, den 28. August 1930. Hess. Provinzialdirektion Oberhessen. Bekanntmachung. efr,: ®ns Ergebnis der Hauptkörung im Jahre 1930. iährn>aC^tct,eni3 bringen wir zusammengestellt das Ergebnis der dies- ra an huuptkörung der Faseltiere im Dienstbezirk des Oberveterinär- Ur- Monnard zur allgemeinen Kenntnis. Es wurden besichtigt: 58 Bullen. Davon mit der Note „sehr gut" in Haltung und Pflege: Heuchelheim 5, Klein-Linden, Ludwig Weigel XVII., 2; Großen- ßinöen 3; Leihgestern 1; Wieseck 3; Staufenberg 2; Mainzlar 2; Baubringen, Heinrich Braun II., 2; Holzheim 3; Ober-Hörgern, Heinrich Düringer Wwe., 1; Ruttershausen 2. „®ut" waren die Bullenhaltungen in Mendorf a. d. L., Fritz helz, 1, und Phil. Steinmüller III., 1; Leihgestern 2; Treis a. d. Lda. 3; Gruningen 3; Eberstadt 4; Ober-Hörgern, Wilhelm Eiff, 1 und Lollar 2. „Genügend" waren die übrigen Haltungen. Dazu gehören Gießen, Rudolf Heistermann, 2; Annerod, Heinrich Wagner, 2; Watzenborn- Steinberg 4; Lang-Göns 5, und Dorf-Gill, heinr. Martin Sarnes, 2. 15 Eber. Davon mit der Note „sehr gut" in Haltung und Pflege: Grohen- Linden 1; Leihgestern 1; Lang-Göns, Ludwig Konrad Luh und Karl Brücket, je 1; Ober-Hörgern, Wilhelm Düringer Wwe., 1. „®ut" waren die Haltungen in Treis, Heinrich Michel, 1; Grü- ningen 1, und Dorf-Gill, Martin Schmitt, 1. Mit der Note „genügend" sind zu bezeichnen die Gemeinden Gießen, Rudolf Heistermann, 1; Annerod, Wilhelm Hahn II., 1; Heuchelheim 1; Watzenborn-Steinberg 1; Eberstadt 2. Als schlecht ist zu bezeichnen die Eberhaltung der Gemeinde Holz- Heim, 1. 29 Ziegen. Davon mit der Note „sehr gut" in Haltung und Pflege: Großen-Linden 2; Wieseck 2; Staufenberg 2 und Daubringen Marie Gilbert Wwe., 1 Mit der Rote „gut" die Gemeinden Klein-Linden, Otto Etzel 2; Großen-Linden 1; Leihgestern 1; Lang-Göns 2; Treis 1; Grünin'gen 1; Holzheim 1; Eberstadt 1 und Lollar 2. „Genügend" waren die Haltungen in Gießen, hch. Panz 2; Annerod, August Stadtmüller, 1; Heuchelheim 3; Mendorf a. d.Lahn, Frieda Becker, 1; Mainzlar 1. Geradezu „schlecht" war die Haltung der Gemeinde Watzenborn- Steinberg, 2. 9 Schafböcke. Mit der Note „Gut" waren zu bezeichnen: Großen-Linden 1; Lang-Göns 2 und Holzheim 1. „Genügend" die der Gemeinden Annerod 1; Mendorf a. d. Lahn 1; Leihgestern 1; Mainzlar 1 und Daubringen 1. Abgekörl wurden: 1 Bulle der Gemeinde Annerod wegen ungenügenden Körperbaues und 1 Bulle der Gemeinde Baubringen wegen Bösartig- und Untüchtigkeit. 1 Eber der Gemeinde Gießen wegen ungenügenden Körperbaues. Angekörk wurden je 1 Bulle der Gemeinden Mendorf a. d. Lahn, Treis an der Lumda, Leihgestern und 2 Bullen der Gemeinde Lang-Göns. 2 Eber ebenfalls der Gemeinde Lang-Göns und 1 Eber der Gemeinde Treis a. d. Lda. Weiterhin je 1 Ziegenbock der Gemeinden Gießen, Heuchelheim, Klein-Linden, Lang-Göns und Holzheim. Nicht gekört wurde 1 Ziegenbock der Gemeinde Mainzlar wegen ungenügenden Körperbaues. Bemerkungen: Zu allgemeinen Bemerkungen gibt vor allem die Klauenpflege besondere Veranlassung. Bereits im Vorjahre wurde darauf hingewiesen, daß es eine betrübende Tatsache ist, daß die Gemeinden wie die Züchter hierfür kein Verständnis haben. Tiere mit überwachsenen oder verkrümmten Klauen haben keine sichere Stützfläche mehr. Ihre Klauenstellung führt zu allen möglichen schmerzhaften Klauenleiden, die hart an Tierquälerei grenzen. Es wird künftighin erwartet, daß die Halter der Faseltiere der Klauenpflege mehr Rechnung zu tragen haben. Auch scheint den Schäfern wie den Schäfereigenossenschaften wenig bekannt zu sein, daß die Böcke, die zur Zeit verwandt werden sollen, gemäß den einschlägigen Ausführungsbestimmungen zum Faselgesetz angekört und vom Kreisamt zugelassen sein müssen. Verstöße dieser Art werden künftighin gerichtlich geahndet. Auch herrscht bezüglich der Zuchtrichtung einer Herde zur Zeit ein buntes Durcheinander. Sie Schafhalter einer Gemeinde wie einer Genossenschaft müssen unbedingt darauf bedacht fein, daß die eingeschlagene Zuchtrichtung auch gewahrt bleibt. Ein steter Wechsel in der Zuchtrichtung beweist, welches Interesse der Schafzucht hier zu Lande beigemessen wird. Diese Tatsache ist um so trauriger, weil die Schafzucht an und für sich schon stark zurückgegangen ist, was volkswirtschaftlich sehr zu bedauern ist. Gießen, den 27. August 1930. Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt. — 2 — Bekanntmachung, betreffend das Ergebnis der Hauptkörnng 1330 im Körbezirk Gietzen-Grünberg. Nachstehend bringen wir zusammengestellt das Ergebnis der Hauptkörung der Fasettiere im Kreise Gießen (Dienstbezirk des Veterinarrates Dr. Fuchs in Grünberg) zur allgemeinen Kenntnis. Es wurden besichtigt: 55 Lullen, davon mit der Note in Haltung sehr gut 24 Bullen (1 Ober- Bessingen, Halter Gustav Keil, 2 Nieder-Bessingen, Gemeindebullen- stall, 3 Ettingshausen, (3., 1 Stangenrod, K. Feuerstein, 1 Lumda, Hr. Maus, 1 Weickartshain, K. Schmitt II., 1 Stockhausen, K. Bmg- mnnn 1 Queckborn, G., 1 Lindenstruth, P. Zinnkann II., 4 Weiters- hain, Hr. Kirch II. und K. Rahn, 2 Rüddingshausen, I. Grün und W. Dietz V., 2 Geilshausen, G., 1 Beltershain, Aug. Schaaf, 2 Londorf, W. Lange und I. Fr. Lich, 1 Allendorf, G.); mit der Rote in Haltung gut 29 Bullen (1 Lauter, K. Schmitt III., 2 Röthges, L. Reitz und O. Gondrum, 2 Münster, Ehr. Pfeffer und W. Heß II., 1 Ober-Bessmgen, Hr. Rühl II., 2 Harbach, K. Dormg, 4 Grünberg, K. Heß, 1 Stangenrod, O. Horst, 1 Lumda, Hr. Maus, 1 Weickartshain, K. Schmitt II., 2 Göbelnrod, W. Becker und O. Lipp 2 Queckborn, G., 2 Saasen, O. Koller und W. Erbes, 1 Rüddingshausen, W. Peter, 1 Odenhausen, O. Konrad, 1 Beltershain, K. Petri, 2 Kesselbach, Fr. Becker und Gg. Schmelz, 1 Lohndorf, Fr. Lich, 2 Allendorf, ®.); mit der Note in Haltung genügend 2 Bullen der Gemeinde Rein- hardshain, O. Niebergall und Kaspar Löchel). 22 Eber, davon mit der Note in Haltung sehr gut 6 Eber (1 Lauter, O. Volp, 1 Nieder-Bessingen, Hr. Hosmann, 1 Ettingshausen, G., 1 Stangenrod, K. Sauer II., 1 Beltershain, Hr. Hofacker, 1 Londorf, Becher) *, mit der Note in Haltung gut 9 Eber (1 Ober-Bessingen, K. Walter 1 Lumda, Hr. Niebergall, 1 Göbelnrod, W. Becker, 1 Saasen, W. Schepp II., 1 Lindenstruth, L. Schepp Wwe., 1 Weitershain, K. Schlosser, 1 Odenhausen, Reinheimer, 1 Kesselbach, Hr. Wagner, 1 Allendorf, Gg. Schaaf); mit der Note in Haltung genügend 7 Eber (1 Harbach, K. Döring, 1 Grünberg, Hr. Bausch Wwe., 2 Queckborn, Hr. Aff IV., 1 Rüddingshausen, Hr. Seid I., 1 Reinhardshain, K. Buchner, 1 Weickartshain, W. Becker). 20 Ziegenböcke, davon mit der Note in Haltung sehr gut 6 Bocke (1 Ober- Bessingen, K. Keller Wwe., 1 Stangenrod, A. Lind, 1 Kesselbach, I. Meisinger, 1 Londorf, H. Opper, 1 Allendorf, G., 1 Rüddingshausen, Hr. Becker II); ™ r mit der Note gut 11 Böcke (1 Lauter, Ernst Männche, 1 Munster, K. Heß, 1 Ettingshausen, G., 2 Grünberg, O. Gebauer, 1 Lumda, I. Ott, 1 Göbelnrod, O. Wilhelm, 1 Weitershain, K. Keller II., 1 Rüddingshausen, Hr. Becker II., 1 Geilshausen, G., 1 Beltershain, I. Sehrt); mit der Note genügend 3 Böcke (1 Harbach, K. Döring, 1 Grun- berg, O. Gebauer, 1 Saasen, W. Erbes). 6 Schafböcke, davon mit der Note sehr gut (1 Ettingshausen, 1 Allen- dors); mit der Note gut (1 Lauter, 2 Harbach, 1 Reinhardshain). Abzuschaffen waren: a) wegen schlechter Körperbeschaffenheit 1 Bulle der Gemeinde Weickartshain, 1 Eber in Weickartshain, 1 Eber in Harbach; b) wegen Gefahr der Inzucht 1 Bulle in Lumda, 1 Bulle in Saasen, 1 Bulle in Reinhardshain, 1 Eber in Lumda; c) wegen anderer Gründe 1 Bulle in Londorf. Angekört wurde ein Eber der Gemeinde Geilshausen. Nicht angekört wurden: a) wegen ungenügender Körperbeschaffenheit die Schafböcke zweier Herden in Allendorf; b) wegen zu jugendlichen Alters 1 Bulle der Gemeinde Grünberg, 1 Ziegenbock der Gemeinde Nieder-Bessingen, 1 Lumda, 1 Lindenstruth, 1 Schafbock Queckborn. Bemerkungen: Der Gesamteindruck der diesjährigen Hauptkörung war besser wie im Vorjahre. Vor allem wurden die Ratschläge für sachgemäße Klauenpflege beherzigt, so daß kaum Grund zu Beanstandung war. In einigen Gemeinden muß der Eberhaltung mehr Interesse entgegengebracht werden. Die Eber sind stets gut zu unterhalten, dabei aber nicht zu mästen. Die im Vertrag vorgeschriebene Haferration ist unbedingt zu verabreichen. Vor Ablauf der Verträge sind die Haltungen öfters durch die örtlichen Faselkommissionen zu besichtigen, damit die Tiere dem neuen Halter nicht in abgemagertem und ungepflegtem Zustande übergeben werden. Vor dem Ankauf zu jugendlicher Zuchttiere wird wiederum gc, warnt. Auch im letzten Jahr erlitten dadurch einzelne Gemeinden Verluste. Gießen, den 27. August 1930. Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt. Betr.: Prüfung für Musiklehrer und Musiklehrerinnen am 27.Oktober 1930 zu Mainz. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Steifes. Wir weisen Sie auf die Bekanntmachung in obiger Sache in der Darmstädter Zeitung Nr. 198, vom 27. August 1930 hin. Gießen, den 29. August 1930. Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Kinkel. Ortsbaufatzung für die Gemeinde Obbornhofen. Auf Grund des Artikels 2 der Allgemeinen Bauordnung und der Paragraphen 3 bis 5, 7 und 9 der zugehörigen Ausführungsverordnung wird auf Beschluß des Gemeinderats nach Anhörung des Bürgermeisters und Begutachtung des Kreisausschusses mit Genehmigung des Hem Ministers des Innern vom 1. August 1930 zu Nr. M. d. 1.35 043 folgende Ortsbausatzung erlassen: Zu Artikel 4 der Allgemeinen Bauordnung. § 1. Die Grenzen der Bebauung sind durch den genehmigten Ortsbauplo» der Gemeinde gegeben. Zu Artikel 18 der Allgemeinen Bauordnung. § 2. Da durch den genehmigten Ortsbauplan für Anlegung neuer Straße» vorgesorgt ist, dürfen außerhalb des Bereichs des Ortsbauplanes Gebäude nicht errichtet werden. Ausnahmen hiervon können im Einzelfall mit Rücksicht auf die 23e= stimmung, örtliche Lage oder sonstige Verhältnisse der beabsichtigte» Bauten nach Anhörung des Gemeinderats von dem Herrn Minister des Innern gestattet werden. ■ Zu Artikel 20 der Allgemeinen Bauordnung. § 3. In den noch nicht eröffneten Straßen dürfen Gebäude, die nach diesen Straßen ihren Ausgang haben, nur an den Straßenenden, welche sich an schon eröffnete Straßen anreihen, oder im Anschluß an bestehende Häuser errichtet werden. Zu Artikel 20 der Allgemeinen Bauordnung. § 4. Soll in einer uneröffneten Straße ein Gebäude errichtet werde», welches nicht Eckhaus an einer schon eröffneten Straße wird und sich auch nicht an ein schon gebautes Haus in der uneröffneten Straße anreihi, jedoch nach dieser Straße seinen Ausgang erhalten soll, so kann dies nur mit Genehmigung der Gemeindevertretung gestattet werden. § 5. Vorstehende Ortsbausatzung tritt mit dem Tage der öffentlichen Ber- kündigung in Kraft. Obbornhofen, den 19. August 1930. Hess. Bürgermeisterei Obbornhofen. Philippi. Dienstnachrichken des kreisamkes. Der Minister des Innern hat gestattet: Geldlotterie zugunsten des Hess. Roten Kreuzes, Vertriebsgebiet der Losbriefe: Volksstaat Hessen, Vertriebszeit: vom 1. September 1130 01-' 31. August 1931. Im Wege des Loseaustauschverkehrs: Geldlotterie zugunsten der Pensionsanstalt der Genossenschaft Deutsch« Bühnenangehörigen (in Sachsen genehmigte 4. Bühnenlotterie); triebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 6. und «• W tember 1930. Druck der Brühl'jchen Aniver)itäts. Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.