Amtsverkündigungsblatt für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen Zehnter Verfassunastaq. - Das Buch „Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919. - Die Schriftenreihe ÄvMMnische Erziehung"-^ - DieSchrift „Die Schule im Dienste derVolksversöhnung und der Dölkerversöhnung" - Einführung von neuen M^iirh Auf Grund des Artikels 15 und 192 der LGO. vom 8. Juli M der Fassung des Gesetzes vom 15. April 1919, wird durch BesOtz Gemeinderäts vom 5. April 1929 nach gutachtlicher Aeußerung beii M Meisters und des Kreisausschusses mit Genehmigung des Herrn «» des Innern und des Herrn Ministers für Arbeit und Wirtschaft vm* 1929 zu Nr.M.A. W. 19 974 unter Aufhebung der Ortssatzung der-- Grünberg vom 23. Juni 1925, die Festsetzung des Marktstandgelte Stadt Grünberg betreffend, und des Nachtrags hierzu vom 11. 1926 folgende Ortssatzung beschlossen: § 1. Für die Märkte der Stadt Grünberg werden folgende Marktstltztz § 2. Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Verkündigung Verkündigungsblatt in Kraft. Grünberg, den 25. Juli 1929. Hessische Bürgermeisterei: 1.33.: Keller. Inh Wegen „Gießen- für jeglich Umleit hausen—3 Süteroerli Die ar Gießer Betr.: Ha Die di veterinära Tagen sta 1. Do, Lar tim 2. Jre rod, 3. Sa, beri 4. IHo hau 5. Ml hau Die Kc rechtzeitig (Eintreffen zugegen z: für die Ve Der B wohnen, i bereitzuha