Amtsverkündigungsblatt für die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen Ar. 6 Erscheint Dienstag und Freitag. 25. JOtiUOr Nur durch die Post zu beziehen. 1929 Illhaiis-Aeberstcht: Dierteljahrsausweis der Provinz Oberheffen. — Polizeiverordnung über den Kraftfahrzeugverrehr in der Gemeinde Grünberg. Derfaffungsfeier 1929. — Berufsberatung. - Drehm-Ltleralur. - Feldbereinigung Nonnenrolh. — Dienstnachrichten. Bekanntmachung. Gemäß § 15 der Verordnung über Finanzstatistik vom 23. Juli 1928 veröffentliche ich nachstehend den Vierteljahresausweis über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Oberheffen im 3. Vierteljahr (Oktober—Dezember) des Rechnungsjahres 1928. Gießen, den 19. Janurr 1929. Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen. Graes. A. Ordentlicher Haushalt. Aus dem Vorjahr*), und zwar: a) Bestand zur Deckung restlicher Verpflichtungen . . —,— 513t b) lieberschuß (-st) des Vorjahres . ........ 477 302,— „ Zusammen . . 477 302,— £#♦) Jahressoll (Haushaltsoll-st Rechnungsoll der Vorjahrsreste) Ist-Einnahme oder Ist-Ausgabe seit Beginn des Rechnungsjahres bis einschl.des Vorviert.- jahres im Berichtsvierteljahr zusammen 1 2 3 4 I. Einnahmen: 1. Steuern....... 2. Von den Unternehmungen und Betrieben und der Vermögensverwaltung abgelieferte Ueber- schüsse........ Verbleiben . . 3. Sonstige Einnahmen: Allgemeine Verwaltung. Tiefbauwesen..... Besondere gemeinnützige Anstalten und Einrichtungen ..... klebrige Kämmereiverwaltungen ..... Einnahmen insgesamt . . II- Ausgaben: 1. Allgemeine Verwaltung. 2. Tiefbauwesen (Wege-, Straßen-, Brückenbau u. -Unterhaltung)..... 31 Wohlfahrtspflege u. Ge- fundheitswesen (ausschl. Arbeitslosenfürsorge und Wohnungswesen) . . . Besondere gemeinnützige Anstalten und Einrichtungen ...... 6- klebrige Kämmereiverwaltungen (soweit nicht unter 1 bis 4 aufgeführt) Ausgaben insgesamt . . Mithin: Mehreinnahme . . 1 263 000 (319 044) 250 000 191 291 (299 045) 120 000 375 826 (19 999) 60 000 886 161 180 000 1 513 000 (319 044) 3 200 (1 473) 1 516 500 (147 673) 214 840 (35 505) 219 730 (8 540) 311291 (299 045) 335 (1 473) 1 315 242 (147 673) 87 213 (35 505) 154 691 (8 468) 435 826 (19 999) 411 393 718 68 865 530 260 (72) 1 066 161 2 219 1 856 633 191 583 693 491 3 467 270 (512 235, 1 868 772 (492 164) 1 429 080 (20 071) 3 810 087 91 910 (14 355- 2 840 000 (645 087) 9 207 282 540 (47 371) 243 613 (64 531) 38 557 (14 355) 1 393 732 (645 087) 370 122 286 (47 371) 135 633 (44 341) 20100 984 732 4187 70 792 33 976 (20 190) 73 012 3 023 551 4 557 240 449 234 140 3 467 270 (771 344) 1 690 578 (751 154i 1 113 787 (20 190) 3 575 709 — — — 234 378 B. Außerordentlicher Haushalt. Aus dem Vorjahr: Ueberschuß....................... Jahressoll (Haus- haltsoll-st Rechnungsoll der Vorjahrsreste) Ist-Einnahme oder Ist-Ausgabe seit Beginn des Rechnungsjahres bis einschl.des Vorviert.- jahres int Berichts- Vierteljahr zusammen 4 1 2 3 I. Einnahmen: 1. Schuldenaufnahme. . . 2 100 000 1 738 805 313 240 2 052 045 Einnahmen insgesamt . . 2 100 000 1 738 805 313 240 2 052 045 II. Ausgaben: 1. Tiefbauwesen (Wege-, Straßen-, Brückenbau u. -Unterhaltung)..... 2100 000 1 776 901 165104 1 942 005 Ausgaben insgesamt . . 2 100 000 1 776 901 165 104 1 942 005 Mithin: Mehreinnahme . — ■ — — 110 040 Abschluß. A. Ordentlicher Haushalt. Aus dem Vorjahr..................... 477 302 Mehreinnahme (-st) aus den Monaten April bis Dezember 1928 . 234 378 Ergibt Bestand am Schlüsse des Berichtsmonats........711 680 B. Außerordentlicher Haushalt. Aus dem Vorjahr..................... — Mehreinnahme (-st) aus den Monaten April bis Dezember 1928 . 1 l0 040 Ergibt Bestand am Schlüsse des Berichtsmonats........ 110 040 *) Erläuterungen: Die eingeklammerten Zahlen betreffen das Rj. 1927. Der wirkliche Ueberschuß aus dem Vorjahr beträgt nach Abzug der Mehrausgaben vom 1. April bis 31. Dezember noch 218 193 RM. Betr.: Polizeiverordnung über den Kraftfahrzeugverkehr in der Gemeind« Grünberg. Polizeiverordnung Auf Grund des § 30 der Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr vom 16. März 1928 in Verbindung mit § 3 der Ausführungsverordnung betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 24. März 1910, des Art. 64 des Gesetzes betreffend die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911 und der Verordnung über Vermögensstrafen und Buhen vom 6. Februar 1924 wird nach Anhörung der Gemeindevertretung und Ortspolizeibehörde mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 12. Januar 1929 zu Nr. M. d. 1.432 nachstehende Polizeiverordnung erlassen: § 1. Die Londorfer Straße in Grünberg vom Marktplatz bis zur Einmündung der Rosengasse, das „Brückelchen" und „Großer Graben" sind für den Durchgangsverkehr mit Lastkraftwagen über 5,5 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt. § 2. In den Straßen der Stadt Grünberg dürfen Kraftfahrzeuge, die nicht mit Luftbereifung versehen sind, eine Höchstgeschwindigkeit von 15 Kilometer in der Stunde nicht überschreiten. aebenen^tt1 Haushalts- und Rechnungsführung geltenden Vorschriften die Ausfüllung des Uebertrags aus dem Vorjahr in der ange- n oQllung ausschließen, hat seine Berücksichtigung in der nach den jeweiligen Vorschriften möglichen Fassung zu erfolgen. — 2 Betr.: Brehm-Literatur. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Anläßlich des 100. Geburtstages Brehms machen wir aufmerksam M 1. Das Brehmbuch, herausgegeben von der Brehm-Gefellschch Brehm-Verlag, Berlin, (M 3® 2. Brehms Leben desgl. 0,90 RM. Gießen, den 24. Januar 1929. Hess. Kreisschulamt. I. V: Dr. Alles. Bekanntmachung. sgetr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Nonnenroth; hier, den ßmist geldausgleich. In der Zeit vom 29. Januar 1929 bis einschließlich 4 Februar « liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Nonnenroth 9 das Hauptgeldausgleichungsverzerchms nebst einer Abschrift m Artikel 42 des Feldbereinigungsgesetzes zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses wahm der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Nonnenroth schristlich Mi mit Gründen versehen einzureichen. Lauterbach, den 22. Januar 1929. Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Ohly, Regierungsrat. Betr.: Verfassungsfeier 1929. . . An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Da der Verfassungstag auf einen Sonntag füllt, kann die Feier in den in die Ferien fällt, bleibt es bei der geltenden Verfügung. Gießen, den 22. Januar 1929. Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Dr. Alles. Dienstnachrichten des kreisamles. Die in Re n d e l (Kreis Friedberg) herrschende Maul- und Klauenjech ist abgeheilt Die angeordneten Sperrmaßnahmen sind aufgehoben. Betr.: Berufsberatung. . An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Auf Anordnung des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen ISÄSSäeasi Organisationen gegenüber neutral verhalten. Gießen, den 22. Januar 1929. Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Dr. Alles. § 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, soweit nicht nach anderen Bestimmungen höhere Strafe verwirkt ist m.t 'Geldstrafe b 3 150 RM. und im Uneinbringlichteitsfalle mit Haft bestraft. § 4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Amts- verkündigungsblatt in Kraft. Gießen, den 22. Januar 1929. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. föri ärjF betreffend Auf ö Zustimmi msters di Polizeivei Fassung erlassen: §5 er Die B betrieb d ausgenon dächtig sii gung gest Solchi Krank nannten besteht, d befördert Die L Keuchhusl zündung. Zwisä § 5a. Krankheit wenn die die Notw das Best, hervorzul Der N in Kraft. Gieße übe Auf ( vom 16.' waltung