Amtsverkündigungsblatt für die provinzial-irektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen Jlr. 73 Erscheint Dienstag und Freitag. H. Oktober Dur durch die Post zu beziehen. 1929 Schlachthausanlage des Metzgers°Paul un^Weafamk^?d^St°"b"""^^ Kreisfürsorgerinnen. - Schule". - Die Schrift ..Was jed'er DeutLLm^ZnXT^^ Uy " Verordnung über Zulassung eines Volksbegehrens. »7 ^9 ^nb bes Gesetzes über den Volksentscheid vom 2?. Juni 1921 (RGBl. S. 790) wird hiermit verordnet: Artikel I. Äden von dem „Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren" Antrag wird ein Volksbegehren mit dem Kennwort „Freiheits- 8el6B für folgenden Gesetzentwurf zugelassen: Entwurf eines Gesetzes gegen die Versklavung des deutschen Volkes. . ®er1^.e*$sta9 6at auf Volksbegehren das folgende Gesetz beschlossen, ms mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: . § 1- t.; J.'l Reichsregierung hat den auswärtigen Mächten unverzüglich in ^r^ee ü'orm Kenntnis davon zu geben, daß das erzwungene Kriegs- ^^?"Erkenntms des Versailler Vertrages der geschichtlichen Wahrheit verbmdlich ist"" ^en Voraussetzungen beruht und völkerrechtlich un- : § 2. Reichsregierung hat darauf hinzuwirken, daß das Kriegsschuld- ?'"enntmsdes Art. 231 sowie die Art. 429 und 430 des Versailler Ver- mgs förmlich außer Kraft gesetzt werden. unitori1",„rUerntr vorauf hinzuwirken, daß die besetzten Gebiete nunmehr üh„r r®,;5 un& bedingungslos sowie unter Ausschluß jeder Kontrolle äblphnnnl s® .geräumt werden, unabhängig von Annahme oder Ablehnung der Beschlüsse der Haager Konferenz. flächten gegenüber dürfen neue Lasten und Verpflich- beruhen übernommen werden, die auf dem Kriegsschuldanerkenntnis LU--?ie Lasten und Verpflichtungen, die auf Grund MrqXnh»n sn Pariser Sachverständigen und nach den daraus Heroen Vereinbarungen von Deutschland übernommen werden sollen. [ § 4. bet BoriEik?^' o^K?winister und deren Bevollmächtigte, die entgegen Werlieapn^satz I Verträge mit auswärtigen Mächten zeichnen, liegen den ,n § 92 Nr. 3 StGB, vorgesehenen Strafen. _ 5. ,cies Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft." 8je Artikel II. bem 29. Oktober "192^^ d^8>nnt mit dem 16. Oktober 1929 und endet mit Berlin, den 30. September 1929. Der Reichsminister des Innern. S e v e r i n g. Bekannkmachung. Auf Grund des §9 des Gesetzes über den Volksentscheid vom 27 Juni Ml (Reichsge etzblntt S. 790) tn der Fassung des Artikels III des Zweiten Gesches zur Aenderung des Reichswahlgesetzes vom 31. Dezember 1923 (Reichsgesetzblatt 1924 I S. 1) haben wir den Ministerialrat Bornemoiw in Darmstadt (Dienstadresse: Staatsministerium, Neckarstr. 7 Tel-Nr 83) Zum Abstimmungsleiter des Stimmkreises Nr. 33 Hessen-Darmstadt und dm Legationsrat Dr. Heinemann in Darmstadt (Dienstadresse- wie vo--) zu dessen Stellvertreter für das Volksbegehren „Freiheitsgesetz" ernannt. Darmstadt, den 2. Oktober 1929. Hessisches Gesamtministerium, gez.: Dr. Adelung. Bekannkmachung. äuf Grund des § 72 der Reichsstimmordnung vom 14. März 1924 werben die nachstehenden Verordnungen des Reichsministers des Innern gebracht ®enntnis öer Bürgermeistereien des Volksstaates Hessen Darmstadt, den 2. Oktober 1929. Hessisches Gesamtministerium, gez.: Dr. Adelung. m, , y.n) e *1 ® V e r o r d nung zum Volksbegehren. /!»ra«i i §.1®7 ber Reichsstimmordnung vom 14. März 1924 “’m bas Emtragungsvcrfahren vom 16. bis 29. Oktober 1929 zum Volksbegehren mit dem Kennwort „Freiheitsgesetz" hiermit verordnet: a 1 J . § 1. Eintragungsberechtigte, die in keiner Stimmkartei oder Stimmliste eingetragen sind, weil sie aus einer Gemeinde mit fortlaufend geführter Srlmmrartei verzogen sind, und in der Stimmkartei dieser Gemeinde nicht mehr geführt werden, in die Stimmkartei oder Stimmliste ihres neu-m Wohnorts zedoch noch ruchLaufgenommen worden sind, erhalten auf Antrag - £monn -A r ci g u N g s s ch e ia oon der Gemeindebehörde ihres neuen Wohnorts. 9 80 Abs. 2 der Reichsstimmordnung gilt auch hier. § 2. „ s?bme'nden mit über 20 000 Einwohnern können an Stells des in 8 °5 Elbf. 1 Satz 1 der Reichsstimmordnung geregelten Verfahrens das folgende Verfahren treten lassen: 1. Die zur Eintragung erscheinenden Personen tragen sich in die Eintragungslisten ein, nachdem sie sich über ihre Person ausgewiesen haben. Die Cintragungsberechtigung der Personen, die keinen Eintragungsschein abgeben, wird von der Gemeindebehörde erst nach der Eintragung geprüft. Wird im Prüfungsverfahren die Cintragungsberechtigung bejaht, so ist in der Stimmkartei oder Stimmliste die Eintragung zu vermerken. Berechtigte, die keinen Eintragungsschein abgegeben haben, sind in der Stimmkartei oder Stimmliste mit Eintragungsvermerk nachzutragen Wird die Eintragungsberechtigung verneint, so ist in der Spalte „Bemerkungen' der (Eintragungslifte der Vermerk „Beanstandet" einzutragen. lieber die Beanstandung ist der Person, deren Eintragungsberechtigung beanstandet ist. spätestens am dritten Taae nad) dem Tage ihrer (Eintragung Mitteilung zugehen zu lassen unter Angabe der Grunde, die zur Beanstandung geführt haben. Die Mitteilung hat folgenden Zusatz zu enthalten: „Die Beanstandung güt als Ab ehnung der Zulassung zur Eintragung. Gegen diese Beringung steht Ihnen nach § 81 der Reichsstimmordnung der Einspruch zu." Wird dem Einspruch stattgegeben, so ist der Vermerk „Beanstandet" in der Spalte „Bemerkungen" der Eintragungsliste zu streichen. ö 1 2. Unterschriften, die in Eintragungslisten mit dem Vermerk , Beanstandet" versehen sind, werden bei Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses als ungültig behandelt (8 39 Nr 2 des Gesetzes über den Volksentscheid). Berlin, den 1. Oktober 1929. Der Reichsminister des Innern. S e v e r i n g. Bekanntmachung. Erste Anlegung der Handwerkgrolle. Nach Artikel IX § 1 des Gesetzes zur Aenderung der Gewerbeordnung (Handwerksnovelle) vom 11. 2. 29 hat die Handwerkskammer für die erste Anlegung der Handwerksrolle ein alphabetisches Verzeichnis derjenigen Gewerbetreibenden, die die in die Handwerksrolle einzutragen beabsichtigt während eines Monats auszulegen und die Auslegung mit dem Hinweis dreimal öffentlich bekanntzugeben, daß die Eintragung in d'e Ejnnbroe’-f^ rolle erfolgen werde, wenn nicht binnen einer Frist von 3 Monaten seit der Beendigung der Auslegung Einspruch bei der Handwerkskammer eingelegt wird. Demgemäß machen mir bekannt, daß das Verzeichnis der Betriebe die wir m die Handwerksrolle einzutrageii beabsichtigen, bei der Handwerkskammer-Nebenstelle Gießen zur Einsicht offen liegt. Die Offenlegungsfrist läuft vom 1. Oktober bis 31. Oktober 1929 Die Einspruchsfrist läuft vom 1. November 1929 bis 31. Januar 1930 und sind Einsprüche gegen die Eintragung in die Handwerksrolle spätestens bis zum 31. Januar 1930 an die Hessische Handwerkskammer Darmstadt oder an die Nebenstelle Gießen einzureichen. Darmstadt, den 1. Oktober 1929. Hessische Handwerkskammer. Nochl, Vorsitzender. Schüttler, Direktor. Bekannkmachung. Betr.: Schutz der Telegraphenleitungen. Die Besitzer von Bäumen zu feiten solcher Provinzial-, Kommunal- und Ortsstraßen, an denen Telegraphenleitungen entlang laufen, werden — 2 Bekanntmachung. Die Pläne hierüber liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser L kanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, auf der SSi* meisteret Wieseck zur Einsicht der Interessenten offen. Eiwarge Ginwt düngen sind bei Meidung des Ausschlusses binnen dreier Frist sch* oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Wieseck vorzubringen. Gießen, den 3. Oktober 1929. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun. ®rud der Driibl'ichen Lniversitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen. Betr.: Schlachthausanlage des Metzgers Paul Drescher in Wieseck. i Tier Meßaer Paul Drescher in Wieseck beabsichtigt, auf dem Grundstück i giur IV Nr^71 der Gemarkung Wieseck ein Schlachthaus zu errichten. Bekanntmachung. Betr • Aufhebung des Lokalreglements vom 10. November■1879, betret Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen iind Plätze, foroie >i Reinhaltung der Kanäle in der Prooinzialhauptstadt Siegen. Obige Polizeiverordnung ist mit Genehmigung des Herrn M* des Innern vom 19. September 1929 zu M. d. I. 37 660 aufgehobm Gießen, den 28. September 1929. Hessisches Polizeiamt. 3.93.: Dr. Heß. Betr.: Die Schrift „Was jeder Deutsche vom Grenz- und AuslaiiÄ«: tum wissen muß". An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir lenken Ihre Ausmerkfamkeit auf die im Verlag R. OLM München-Berlin, soeben in 6. Auflage neu erschienene Schr.st M - Deuticke vom Grenz- und Auslanddeutschtum wissen muß , van u.« fried Fittbogen. Die neue Auslage hat gegenüber der letzten wesentliche Erweiterung erfahren und ist auch tn sonstiger Hinsicht ''^ÄSchrMkostet einzeln 2,50 Mark und kann im geschichtlich«^ kundlichen und staatsbürgerkundlichen Unterricht gute Dienste lei* Gießen, den 3. Oktober 1929. Hessisches Kreisschulamt. 3.93.: Kinkel. Betr.: Monatsschrift „Die Schule". An bis Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen weist emM auf die von Professor Dr. Messer, Gießen, ,m Verlag Westsal Bch Kunstdruckerei Gustav Thomas, Bielefeld, herausgegebene Monat* „Die Schule" hin. m Der Bezugspreis betragt monatlich 0,90 RM. Die Schule" ist bestrebt, der deutschen Volksgemeinschaft zu ö--: und" die Stellungnahme der Lehrenden und Erziehenden zur h-ch Staatsform zum Gegenstand einer auf Klärung und Berstandiguiig.. ^^"Deiijenigen,^d'ch^aus^H^rzmisüberzeugung Republikaner sind bi* Gelegenheit darin darzulegen, daß auch die deutsche Republik idck Gehalt und Zukunft hat, und daß Erziehung tm republikanischen fc alle unsere geschichtlich überkommenen Bildungsguter von echtem, ife zeitlichen Wert auszunehmen und für die Erziehung deutscher *■ fruchtbar zu machen imstande ist. Gießen, den 2. Oktober 1929. Hessisches Kreisschulamt. 3.V.: Kinkel. WWZMSVKM Sommer ausgeschlossen sind. Gießen, den 3. Oktober 1929. Kreisamt Gießen. 3- 23.: Dr. Brau n. Bekannkmachung. Betr.: Die Kreisfürsorgerinnen. Unsere Kreisfürsorgerinnen, die Schwestern Amalie Schmölze, Lotte (F-rhnJner und Marq Müller, sämtlich in Gießen wohnhaft, sind m den Landgemeinden des Kreises besonders in folgenden Zweigen der sozialen ^ürim-ne tätig: Mutter- und Säuglingsschutz, Tuberkulose- und Baoerfm- iorae Krieasbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge, Fürsorge zur Pfstge-KWim-und^ Schulkinder sowie uneheliche Kinder Fürsorge ur Krüppel, Trinker und Geschlechtskranke sowie für Sozial- und Kleinrentner. Es werden vorwiegend tätig sein: « 1 S rh tn e ft e r Lotte Eichmeyer im Arbeitsb e z i r k K i e ß e n - L a n d umsnssend die Gemeinden: Allendorf a. d. Lahn, Alten- l-ck Dmibrinaen Großm-Buseck, Großen-Linden, Grumngen Heuchel- X’ÄSSwK» Sani-San, Seil,«*.«. Mo. *««*«■ Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Trohe. . . 2 S cd w e st e r A in a li e S ch m o lz e i m A r b e i t sb e zi r t L i ch- u n a e n umfassend die Gemeinden Albach, Annerod, Bellersheim, Bettenhausen Birk ar, Dorf-Güll, Eberstadt, Garbenteiä) Hausen, Hungen, ^beiden Lmigd Langsdorf, Sich, Muschenheim, Obbornhofen Ober- Hörgern,'Rabertshausen, Rodheim, Steinbach, Stelnheim, Trais-Horloff, Utphe, Watzenborn-Steinberg, Wieseck. ttS U ÄS Allendorf Ä MLhausen, Beltershain ^Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Climbach Ettin^shausen, iBii ireL a. d. Lda., Villingen, Weickartshain, Weltersham, Winnerod. Die Schwestern find auf Zimmer 23 des Regierungsgebäudes Dienstags und Freitags, vormittags, zu sprechen. Die Herren Bürgermeister, Geistlichen, Aerzte, Lehrer, die Hebammen und alle' °g gkn in der ozialen Arbeit stehenden Personen werden ge- beten die KrJsürsorgeri'rnen in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Gießen, den 4. Oktober 1929. Kreisamt. Bezirksfürsorgestelle. 3. V.: Dr. Brau n. D ►EüstÄSSS Jichatts- belreffenk tanbroii Der o und Erü und zwar Aume wirtschaft Landwirt Li- Gl (Senat Mfzimehr Unterurin Aerur Die in 1928 aus Winterha hessische L Auf bi ben landr Siegel An de 23 Wir i empfehlen lassen, nu< lichen Sei Sieget Betr.: ffie An Jnfolg in Schuft Schuldiens fohrung ; Schulbetri in den bi Schulkind- hung der Es Hei gen von bienen, oh Räumung nungen h Sieger Aus @ vom 22.; befannttni ßnnbgeme kicher 2(61) nehmigun Nr.M. d.! Für d< auf welch । nisftetlen wacht sink Auf di Selgräber Binder ut uorzusehe.