>.10 Erscheint Dienstag und Freitag. 7. Februar 2kur durch die Post zu beziehen. 1928 Betr.: Das Beschneiden der Hecken. An den Herrn Oberbürgermeister der Skadk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nach dem Polizeireglement vom 24. Februar 1882 haben die Garten- und Feldbesitzer die ihren Grundbesitz an öffentlichen Fahr- oder Fußwegen umfriedigenden Hecken in jedem Frühjahr bis zum 1. März eines leden Jahres auf 1,25 Meter Höhe und 0,50 Meter Breite zurückzuschneiden und im Laufe des Monats September die neuen Schößlinge wiederholt zu beschneiden oder zurückzubinden. Wir empfehlen Ihnen, die Garten- und Feldbesitzer auf diese Bestimmungen hinzuweisen. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Nach dem obenerwähnten Termin, insbesondere im Sommer, dürfen lebende Hecken nicht beschnitten werden, da hierdurch unzählige Bruten der nützlichsten Voqel- arten vernichtet werden. Gießen, den 4. Februar 1927. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. Bekanntmachung betreffend Hindenburg-Wohlfahrtsbriesmarken. Vom 26. Januar 1928. Der vertrieb der Hindenburg-Wohlfahrtsbriefmarken ist bis zum 31- verlängert. Die postalische Gültigkeit der Marken erlischt am 31. Ma, 1928. Darmstadt, den 26. Januar 1928. Der Minister des Innern. 3. 33.: Spamer. Bekanntmachung. ble E'chuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betreffend. Vom 27. Januar 1928. Die preußischen Regierungsbezirke Schleswig-Holstein, Hannover und Stade, sowie der Landesteil Oldenburg gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne meiner Anordnung vom 13. Januar 1928 („Darmstadter Zeitung Nr. 14 vom 17. Januar 1928). ui sUS bMenc Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Nutz- und Zucht- v;eh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften. M Darmstadt, den 27. Januar 1928. Der Minister des Innern. I. V.: S p a m e r. Druck der Brühl'schen Aniversitäts - Buch, und Steindruckeret. 21. Lange. Gießer,. Diensknachrichken des Kreisamkes. Der Minister des Innern hat gestattet: %9e1 .bt5 Lojeaustauschverfahrens: Fünfte Dresdener Zwinger- 71 »r^rrber ßofe: Volksstaat Hessen, Ziehungstermim 5. uno <. zipru lyzo \ die Verlegung des Ziehungstermins der Geldlotterie des Badischen Landesvereins vom Roten Kreuz auf den 10. Februar 1928. Minister des Innern hat die der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Vinzenz von Paul in Mainz zugunsten der Errichtung eines Mutterhauses erteilte Sammelerlaubnis bis zum 31 Dezember 1928 verlängert. . Die in den Gemeinden Harheim, Dorheim und Nieder-Esch- b a ch (Kreis Friedberg) herrschende Maul- und Klauenseuche ist erloschen Die angeordneten L-perrmaßnahmen sind aufgehoben Amtsverkündigungsblatt für die provinzialdirektion OSerheffen und für das Kreisamt Gießen Jnhalts-Aebersicht- Das Beschneiden der Hecken. - Hindenburg-Wohlfahrtsbriefmarken. - Einfuhr von Dieh aus stark verseuchten Gebiets- teilen. - Vienstnachrichten.