Amtsverkündigungsblatt für die provinziaMrektiou Oberhessen und für das Kreisamt Gießen }tr "'0 Erscheint Dienstag und Freitag. 26. Juli Nur durch die Post zu beziehen. 1927 äÄÄ« s »S'fc «6™«s;n^Sä:ssu^£u'S Kl WWM LeiL NÄÄ^MKSf'W .* ■ "■■-1 U U - Äß: - r-V<: Am 21. Juli 1927 verftarb nach Ichwerem Leiden ■Otto von Brentano di Tremezzo Hefiifcher Miniiter des Innern und der Juftiz Der Dahingefchiedene hat feit der Errichtung des Volksftaates Helfen an deffen Aufbau und Leitung als Minifter in entfchloflener und hervorragender Weife mitgewirkt. Auch dem Wiederaufbau des neuen deutfchen Reiches ftellte er feine Kraft als Abgeordneter der Nationalverfammlung und des Reichstags fowie als Mitglied des Reichsrates zur Verfügung. Dem Heffifchen Gefamtminffterium war er feit deffen Beftehen ein wertvolles Mitglied, den übrigenVertretern der Regierung ein treuerund opferbereiter Kollege, feinen Beamten und Untergebenen ein gütiger und wohlwollender Vorgefetzter. , Das 1 leimatland wird dem Entfchlafenen nie vergeffen, dafs er getreu bis in den lod feine beften Kräfte dem Wohle feines Landes und feines Volkes gewidmet hat. Darmftadt, den 21. Juli 1927. Das Heffifche Gefamtminifterium Ulrich Henrich Raab Kirnberger Bekanntmachung. Betr.: Straßensperre. ' Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke „Lollar—Landes- örenze (Sichertshausen)" wird am 23. d. M. wieder aufgehoben.' Gießen, den 20. Juli 1927. _________________Hessische Provinzialdirektion Oberhessen. _____________ Bekanntmachung. 1 Betr.: Die Erhebung einer Wertzuwachssteuer in den selbständigen Gemarkungen des Kreises Gießen. Der Herr Minister des Innern hat durch Verfügung vom 18. d. M. zu Nr. N.d.J. 26094 die von dem Kreistag beschlossene Kreissatzung über die Erhebung einer Wertzuwachssteuer in den selbständigen Gemarkungen des Kreises Gießen genehmigt mit der Maßgabe, daß die Satzung mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft tritt und somit in allen Fällen gilt, in denen der Abschluß des Veräußerungsgeschäfts frühestens am Tage der Veröffentlichung erfolgt ist. Die genehmigte Kreissatzung liegt in der Zeit vom 27. d. M. bis einschl. 2.k. M. während der Dienststunden auf der Registratur des Kreisamts Gießen — Zimmer 6 — zu Jedermanns Einsicht offen. Gießen, den 25. Juli 1927. _____________Kreisamt Gießen. I.V.: vr. Braun. • ______ Bekanntmachung, Vetr.: Die vorläufigen Umlagen und die vorläufige Sondergebäude- fteuer des Kreises Gießen für das Rechnungsjahr 1927. Der Kreisausfchuß hat mit Ermächtigung des Kreistages für das Rj. 1927 folgende Ausschlagssätze festgesetzt, wozu der Herr Minifter des Innern feine Genehmigung erteilt hat. f A. Für die in den Genieindegemarkungeir gelegenen für die Stadt Gießen Rpf. 1. Auf je 100 Rm. Steuerwert der Gebäude und Bauplätze 0,3 2. Auf je ICO Rm. Steuerwert des land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes 0,7 3a) Auf je 100 Rm. des gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals 0,5 b) Auf 1 Rm. des für das Kalenderjahr 1925 feftgeftellten staatlichen Gewerbeertragssteuersolls 1,4 4. Aus je 1 Rm. des für das SR).>.1927 feftgeftellten staatlichen Sonder- gebäudefteuerfolls 4 Steuerwerke, für die Landgemeinden Rpf. 3,3 6,3 5,7 12,4 8 B) Für die in den selbständigen Gemarkungen und dem gemarkunqs- selbständigen Grundbesih gelegenen Skeuerwerte. 1. Auf je 100 Rm. Steuerwerk der Gebäude und Bauplätze 15 75 2. Auf je 100 Rm. Steuerwert des landwirtsäMlich und gärtnerifch genutzten Grundbesitzes 33 75 3. Auf je 100 Rm. Steuerwert des Waldbefitzes 37'5 4a) Auf je 100 Rm. Steuerwert des gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals 5 7 b) Auf je 1 Rm. des für das Kalenderjahr 1925 feftgeftellten staatlichen Gewerbeertragsfteuerfoils 9 4 5. Auf je 1 Rm. des für das Rj. 1927 feftgeftellten staatlichen ’' Sondergebaudefteuerfolls 35 4 -2 — Die Aufrechnung her hiernach zu entrichtenden vorläufigen Steuerbetrüge auf die endgültig festgesetzte Steuer bleibt /Vorbehalten. . Der Ausschlag der vorläufigen Steuer vom Hausbesitz, Grundbesitz und gewerblichen Anlage- und Betriebskapitalien erfolgt auf der Grundlage der für das Rj. 1926 festgestellten Steuerwerte. Der Ausschlag der vorläufigen Gewerbesteuer und der vorläufigen Sondergebäuüesteuer auf der oben angegebenen Grundlage. • Die Steuer wird in sechs Zielen, jeweils zum 25. der Monate Mai, Juli, September, November 1927, Januar und März 1928, die Kreis- und Provinzialumlagen von den in den Gemeindegemar- kuntzen gelegenen Steuerwerten -werden wie bisher mit den Gemeinde- Umlagen ausgeschlagen und erhoben. Bezüglich derjenigen Gemeinden, die selbst keine Umlagen erheben, erfolgt der Ausschlag der Kreis- und Provinzialumlagen durch uns und di« Erhebung durch die Kreiskasse. Erheben Gemeinden Grund- und Gewerbesteuer, aber keine Sondergebäudesteuer, so ist trotzdem die Sondergebäudesteuer für den Kreis durch die Bürgermeisterei mit auszuschlagen und durch die Gemeindekasse mitzuerheben. ' . Die Heberegister sind uns zur Vollstreckbarkeitserklärung vorzulegen. Gießen, den 23. Juli 1927. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereingung Lindenstruth: hier die Arbeiten des I. Abschnitts. ? In der Zeit vom 27. Juli 1927 bis einschließlich 9. August 1927 liegt aus dem Amtszimmer der Hessisck)en Bürgermeisterei Lindenstruth ' der Allgemeine Meliorationsplan des Bereinigungsbezirks Linden- struch nebst Erläuterungsbericht und Pla-nprüsungsprotokoll zur Einsicht der Beteiligten offen. , , Reklainationstermin hiergegen findet daselbst ■ Y Mittwoch, den 10. August 1927, vormittags 101 bis 111 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit -dem Hinweis einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen, einzureichen. Lauterbach, den 22.Juli 1927. Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Ohly. H , v» Betr.: Die Kosten -des nebenamtlichen Fortbildungsschuluntetrichts iin Schuljahr 1927/28. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir erinnern an die Erledigung unserer Verfügung vom 19, Juli 1927 (Ueberdruck). Frist: 24, Stunden. Fehlbericht ist erforderlich. Gießen, den 24. Juli 1927. Hess. Kreisschulamt. I. V.: Fischer. Diensknachrichten des kreisamkes. Regierungsassessor Dr. Georg Krüger zu Gießen wurde mit Wirkung vom 1. Juni 1927 zum überplanmäßigen Kreisamtmann mit der Amtsbezeichnung „Regievungsrat" ernannt. In L a n-g e n b e r-g h e i m, Kreis Büdingen, ist die Maul- Und Klauenseuche ausgebrochen. . , < Der Minister des Innern hat gestattet: Geldlotterie des Württembergi- fchcn Kunstvereins, Stuttgart; Bertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 3. September 1927. Geldlotterie zur Erhaltung des Dresdener Zwingers, 4. Zwingerlotterie; Vertriebsgebiet Hessen/ ‘ Ziehungstermin: 8. unh 10. Oktober 1927. - Der Minister des Innern hat dem Blindenbeschäftigungssverein, Darmstadt, Karlstraße 21, die Erlaubnis zur Sammlung van Geldspenden durch Ha-ussammlungen zugunsten der in Not geratenen, Mitglieder des Vereins und zur Unterhaltung der, in Darmstadt, Karlstraße 21, befindlichen Blindenwerkstätte für das Gebiet der Provinz Starkenburg und des Kreises Worms bis zum 30. Juni 1928 erteilt. -Druck d«r Drübl'schen Universitäts-Duck« und Steindruckerei. 2L Lange, Sieben' I