Amtsverkündigungsblatt für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen Nr. 1 Erscheint Dienstag und Freitag. 7. ZaNttür Nur durch die Post zu beziehens 1977 Jnhatrs»Ae0erstwt: VoUsbegehren aus Amlchung des 3. Hessischen Landtags. — Anschlußgleis für die Basaitwerte Launspach L Co. in Ettings- Hausen. - Kreisstraßenfperre— Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Watzenborn-Steinberg. — Anfälle auf Bahnübergängen. — Blaut- und Klauenseuche in Reiskirchen- — Benutzung der'Leichen von Gefangenen zu wissenschaftlichen Zwecken. — Ansteckender Scheidetatarrh des Rindviehs. — Die Sprungregister. - Aeberspringen der Klaffen in der Volksschule. — Schlußprufung der Schulamtsanwärler. - Ober- hessisches Heimalbuch. — Dienstnachrichten. Bekanntmachung, betr. Volksbegehren auf Auflösung des 3. Hessischen Landtags. Der Landesabstimmungsausschuß hat in feiner heutigen Sitzung das endgültige Ergebnis der Volksabstimmung vom S. Dezember 1926 über das Volksbegehren auf Auflösung des 3. HessisckM Landtags wie folgt festgestellt: Es find im ganzen Land abgegeben worden: 202 326 gültige Ja-Stimmen, 219 845 gültige Nein-Stimmen. Das Volksbegehren auf Auflösung des 3. Hessischen Landtags ist somit abgelehnt. Darmstadt, den 24. Dezember 1926. Der Landesabstimmungsleiter. ‘ > gez.: Borne mann, Ministerialrat. Bekanntntachnng. Betr.: Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs eines Anschlußgleises für die Basaltwerke Launspach & Co. in Ettingshausen an die Butzbach—Licher Eisenbahn. , Die Basaltwerke Launspach & Co. zu Ettingshausen haben den Antrag gestellt, ihnen ein Anschlußgleis auf dem Bahnhof Ettingshausen der Strecke Butzbach—Lich—Grünberg zu erbauen. Der Plan nebst Anlagen liegt acht Tage vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an auf der Bürgermeisterei Ettingshausen zur Einsicht der Interessenten offen. Die Interessenten werden hierdurch aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen den Plan schriftlich während der Ossenlegungsfrist bei dem unterzeichneten Kreisamt bei Meidung des Ausschlusses in diesem Verfahren vorzubringen. Gießen, den 3. Januar 1927. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß. Bekanntmachung. Betr.: Kanalisation Daubringen. I Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten in Daubringen wird die Kreisstraßendurchsahrt Gießen—Mainzlar vom Ortseingang bis zur Waldstraße und die Abzweigung nach Alten-Vuseck vom 9. d. Mts. ab bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerks- und Automobilverkehr gesperrt. Der Durchgangsverkehr von Mainzlar nach Gießen oder Alten- Buseck ist über Lollar oder umgekehrt zu leiten. Gießen, den 4.Januar 1927. Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß. Bekanntmachung. Betr.: Erlaß einer Ortssatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Watzenborn-Steinberg. Nachstehende vom Herrn Minister des Innern genehmigte Ortssatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Watzenborn- Steinberg wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gießen, den 4. Januar 1927. Hess. Kreisamt. I. V.: Dr. Heß. Ortssatzung r, über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Watzenborn-Steinberg. Auf Grund der Artikel 15 und 192 LEO. und bes Artikels 3, §§ 1 und 14 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1926 (R.G.Bl. I S. 262) wird auf Beschluß des Gemeinderats vom 3. Dez.1926 nach Anhörung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Ministers des Innern vom 28. Dez. 1926 zu Nr. M. d. 1.45 749 für die Gemeinde Watzenborn- Steinberg folgende Ortssatzung erlassen: 8 1. • Der § 20 Abs. 2 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1926 (R. G. Bl. I. S. 262) gilt für die Gemeinde Watzenborn-Steinberg in folgender Fassung: Die Steuer beträgt ohne Rücksicht auf die Größe der Veranstaltungs- f lache: a) Für Tanzbelustigungen 10.— RM. (einschließlich Kirchweih und Nachkirchweihen) b) Für Maskenbälle und Kostümfeste 20.— „ c) Für größere Vereinsfeste im Freien 20.— „ d) alle sonstigen unter § 20, Abs. 1 genannten Veranstaltungen 10.— § 2. Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Verkündigung im Amts- verkündigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft. Watzenborn-Steinberg, den 3. Dezember 1926. Hess. Bürgermeisterei Watzenborn-Steinberg. Schäfer. Bekanntnlachnng. Betr.: Unfälle auf Bahnübergängen. Nach den eingegangenen Meldungen haben im Jahre 1925 die Unfälle an bewachten und insbesondere an unbewachten Bahnübergängen zugenommen. Hauptsächlich sind die Unfälle aus Fahrlässigkeit von Kraftwagen- und Kraftradfahrern oder von Fuhrwerkslenkern zurückzuführen. Um die Gefahren des Eisenbahnbetriebs nach Möglichkeit zu verringern, weisen wir die Bevölkerung auf die besonderen Gefahren hin, die beim Ueberfchreiten und Ueberfahren von unbewachten Bahnübergängen und Bahngleisen, insbesondere auch bei den Straßenbahnen durch Unaufmerksamkeit der Beteiligten entstehen. Gießen, den 6. Januar 1927. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß. An das polizeiamk Giefzen und die Orkspolizeibehörden des Kreises. Unter Bezugnahme auf obige Bekanntmachung machen wir Sie auf aufmerksam Surc^*ü^run9 üer bestehenden Polizeioorschristen besonders Gießen, den 4.Januar 1927. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß. Bekanntmachung. B e t r.; Maul- und Klauenseuche in Reiskirchen. Da die Seuche in Reiskirchen zum Stillstand gekommen ist, werden die Gemeinden Burkhardsfelden und Lindenstruth aus dem Beobachtunas- gebiet ausgeschieden. Reiskirchen bleibt nach wie vor Sperrgebiet. Gießen, den 6. Januar 1927. _______________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun. Setr.: Benutzung der Leichen von Gefangenen zu wissenschaftlichen Zwecken auf der Landesunioersiiät. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Polizeiamk Gießen. Bis 1. Februar ü. I. wollen Sie uns berichten, ob im verflossenen Jahr Leichen an das anatomische Institut abgeliefert wurden. Ferner wollen Sie sich darüber äußern, ob im verflossenen Jahr Fälle vorgekommen sind, in denen Leichen an die Anatomie nicht abqeliefert wurden, obwohl nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eine Ablieferung hatte erfolgen müssen. . ,roir bis 1. Februar d. I. nicht im Besitze eines Berichtes sind, wird Fehlanzeige angenommen. Gießen, den 6. Januar 1927. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun. Verordnung. Betr.: Maßregeln zur Unterdrückung des ansteckenden Scheidekatarrhs des Rindviehs. Die von uns erlassene Verordnung vom 11. April 1913 wird mit Ge- Ä01"’9 ®inif‘ers des Innern vorn 17. Dezember 1926 zu Nr. Ak. d. I. II 13872 hiermit aufgehoben. Gießen, den 6. Januar 1927. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun. 2 Betr.: Faselviehwesen: hier: -die (Sprunfjregifter. An den Herrn Oberbürgermeister der Stabt Liesten und die Bürgermeistereien der Canbgemeinbcn bcs Kreises. Art. 14, Absatz 1 des Gesetzes, das Fnselmcsen betreffend, vom 20. August 1020, sind von den Faselhaltern durch Ihre Vermittlung Ausluge aus den Sprungregistern, nachdem die Richtigkeit von Ihnen beglaubigt ist, UNS für das abgelaufene Jahr bis spätestens den 31. Januar in Vorlage zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, das Erforderliche assbald zu veranlassen. Das für die Anfertigung der Auszüge zu benutzende Formular kann selbst angefertigt werden. Das Muster befindet sich auf der letzten «eite der amtlichen Handausgabe des Gesetzes, das Faselwesen betreffend. Gießen, den 6.Januar 1927. . Kreisamt Gießen. 3.25.: Dr. Braun. B e tr..- Ueberspringen von Klassen in der Volksschule. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir weisen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten — Landesamt für das Bildungswesen — vom 21.12.26 zu Nr. L. B. 40963 bin, das in Nr. 1 des Schulboten für Hessen, Seite 11, abgedruckt ist. Wir bemerken dazu: , 1. Beim Ueberspringen von Klassen in der Volksschule, namentlich in der Grundschule, kann es sich nur um Ausnahmefälle bei ganz besonderer Leistungsfähigkeit handeln, um Fälle, in denen das Verbleiben in der an |td) zuständigen Klasse ein pädagogisch nicht zu verantwortendes Hemmnis für die Entwicklung des Kindes bedeuten würde. 2. Wir empfehlen Ihnen, entsprechende Anträge spätestens 4 Wochen uor dem m Frage kommenden Termin vorzulegen. Ueber die gemachten Erfahrungen sehen wir Ihrem Bericht erstmalig zum 1. September 1928 entgegen. , s Gießen, den 29. Dezember 1926. . Hess. Kreisschulamt. 3.25.: Fischer. Betr.: Schlußprüfung der Schulamtsanwärter. /- ' ■ An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die Schlußprüfungen für die Anwärter und Anwärterinnen des Volks- schuldienftes beginnen im Jahre 1927 am 14. Mürz und am 3. November. Meldungen zu der ersten Prüfung sind uns alsbald mit den vorqe- ichr,ebenen Belegen und dem Eingabestempel (1,50 Reichsmark) vorzu- Wegen der weiteren im Jahre 1927 abzuhaltenden Prüfungen (für Zeichenlehrer, Turnlehrer usw.) kann bei uns Auskunft eingeholt werden. Wir verweisen auch auf das 2lusschreibcn des Herrn Staatspräsidenten — Landesamt für das Bildungswesen — vom 7. Dezember 1926 in Str. 291 'der Darmstadter Zeitung vom 13. Dezember 1926. - , Gießen, den 3.Januar 1927. Hessisches Kreisschulamt. J.B.: Fischer. Betr.: Oberhessisches Heimatbuch. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir machen Sic auf das Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten — «anbesatnt für das Bildungswesen — vom 29. Dezember 1926 zu Nr. 1.. 23.41 777 m Nr. 305 der Darmstädter Zeitung vom 30. Dezember 1926 aufmerksam. 0 ®as Buch eignet sich besonders auch für die heimatkundlichen Arbeitsgemeinschaften. Gießen, den 3. Januar 1927. Hessisches Kreisschulamt. I. B.: Fischer. Dienstnachrkchten dos Kreisamtes. In Brauers ch w e nd (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Vadenrod (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. ’ In D a ne r n he im und Bleichenbach (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. a ' Die Maul- und Klauenseuche auf Hofgut Sickendorf (Kreis Lauterbach) ist erloschen. ' In der Gemeinde U e l I e r s h a u s e n (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. ' Die Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Roth und Gisselbe r g (Kreis Marburg) ist erloschen. erlöst!^ maMt= Unb Klauenseuche in Fronhausen (Kreis Marburg) ist erlösche n^""^ lmb Klauenseuche in Dreihausen (Kreis Marburg) ist Der Minister des Innern hat gestattet: Im Wege des Loseaustauschverfahrens: Geldlotterie des Charitas- verbandes Freiburg zugimftrn der Ktcintinderfürsorqe: «ertriebsqebict- Hessen, Vertriebszeit: 15. Dezember 1926 bis 30. Juni 1927 Druck der Brüh l'sch en An i v erf i t ä ts - B uch- und Steindruckerei, \K. Lange, Gießen