Amtsverküli-igungsbsatt für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreksamt Gießen ^r* scheint Dienstag und Freitag. s , „ " " -------- iESa===^ —^U9UI» Nur durch die Post zu beziehen. 1921 Kreises Reichs- werden Bekanntmachung. Betr.: Ordentliche Sitzung des Kreistags des Kreises Gießen. , ® 2(rt 39 Abs. IV Kr.- at. Prov.-O. wird zur össentlichen Kenntnis schlllff? gesaszt ^rt.®rei5ta° feiner Sitzung nm 9. d. M. -stllgende Be- 11 ?c5 .der Rechnung der Kreiskasse für Rj. 1925 wird vor- drufung durch die Oberrechnungskammer genehmigt, desgleichen die Kreditüberschreitungen. ' 0 ' 21 Zf0 über Einnahmen und Ausgaben -des Kreises für Jij. 1927 wird mit einigen Aenderungen.genehmigt. 31 ^/^tchkeitsbericht der Bezirksfürsorgestelle und des Jugendamts für das Rj. 1926 wird gutgeheißen. 4‘ Ser ei,1(:r Kreissatzung über die Erhebung einer Wert- Ziiwachssteuer in den selbständigen Gemarkungen des ‘ Gießen wird beschlossen. Betr.: Durchführung d^er Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar 1924; hier: Kreissatzung des Kreises Gießkm Kreissatzung. ?rCmv .®ic6en uni) Mit Ermächtigung des Ministers des Innern8 lomis ir5199 r- 11110 Wirtschaft -von, 27. Juni 1927 zu Nr M 2t W 16122 fuu den Kreis Gießen folgende Kreissatzung erlassen § 1. Sie Bezirksfürsorgestelle kann die in § 1 Abs. 1 b c und k der Reicks- Verordnung, über die Fürsorgepflicht vom 13. gebruar1924 temnnten Sur orgcanfgnben m ihr geeignet erscheinenden Fällen auf einzelne Ge- meinden übertragen. Im Falle einer Uebertragung kann ledoch die Be- Se&Tftea<' fOaWiLlie to für erfo^iTÄMeSg § 2. I »ass»w b"-"' srsM Ä(XWn»\SÄ”n»',a“8Ll te 8 3. . Die. Zahl der nach Art. 19 des Hess. Ausfnhrungsgesetzes zur Bildung ! ?räfit56 °r8eaU5 rf)U e5 b5m' bes Beirats zu wählenden Mitglieder be8 w'tt' Mitgliedern sind von dem Kreisausschuß je 2 Mitglieder aus feiner Mitte aus der Gruppe der Klein- und Sozialrentner und aus der Gruppe der sozial erfahrenen Personen zu berufen. Stelle der Vertreter der Klein- und Sozialrentner treten bei der fir>\)neh'mn i Durchführling der Fürsorge für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen 2 Vertreter der Kriegsbeschädigten und Kriegshinter- R'^benen welche gleichfalls von dem Kreisausschuß berufen werde m Für lebe« Mitglied ist ein Stellvertreter aus dem für das Mitglied be- I stimmten Personenkreis zu berufen. 1 01100 ue' Die Bezirksfürsorgestelle hat die im Bezirksfürsorgeverband mirfenben ffri7n"h9M"Y iber frtime Wohlfahrtspflege, der Hilfsbedürftigen und der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen zur Ausübung ihres Vor- I 3?fÖrben? """ iJ)tonat nnd> Inkrafttreten dieser Satzung auf- [rhlM0 Wahlen gelten für die Dauer der Wahlperiode des Kreisaus- W5' bt« Mitglieder und deren Stellvertreter bleiben nach Ablauf der I Wahlperiode im Amt, bis Neuwahl stattgefunden hat I §4. m»!nsr ^'l'kssürsorgeverband übernimmt die Hälfte der -von den Ge- Numme" ffrünn!?6 l9p[^eift€s!ra.nfe' Schwachsinnige, Blinde, Taub- u»en^,n^n P5^ ept,^e un;b für Wochenfürsorge endgültig aiif- K “1 Pflegekosten, ferner d,e Hälfte der Kosten der Fürsorge C m>b I00-EFennt von beiden Eltern untergebrachte eheliche I Wf9b0burftige Mlnderiahrige D,e Kosten der Fürsorge für vollverwaiste JUnber und ini. Lehrverhaltms stehende vollverwaiste Minderjährige Verden von.dem Bezirksfursorgeverband in voller Höhe getragen. j hoc [■ilan^ruri)re ^er Gemeinden können für die Zeit, die vorÄnmeldung I fiir Ersatzanspruchs bei der Bezirksfürsorgestelle zurückliegt, nur längstens I lur die Dauer eines Jahres geltend gemacht werden. _. § 5. Die Bestellung 'der 4 Beisitzer des Beschwerdeausschusses und -deren I Uelluertreter erfolgt durch den Kreisausschuß nach Maßgabe der gesetz- chen Bestimmungen. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter aus dem ben Beisitzer bestimmten Personenkreis zu wählen. Die Amtsdauer der Beisitzer -und deren Stellvertreter ist die gleiche wie I Wmgc der Kreisausschußmitglieder. Bei Wegfall eines Beisitzers oder I 'Stellvertreters findet Ergänzungswahl für den Rest der Amtszeit statt, j § 6. Die Entscheidung über Beschwerden erfolgt im Beschlußverfahren.' 8 7. Veschwerbe-führer ist von dem Termin in Kenntnis zu setzen mit I Dinwels darauf, Laß fein persönliches Erscheinen oder -das eines Per- I erforderlich ist, und daß auch im Fall seines Ausbleibens I entschieden -wird. .... I I 8 8. ano?dne?°Jn^Ä-m^m,^ persönliche Erscheinen des Beschwerdeführers angeinellene Tonnen letzterem Ersatz der Reisekosten und eine werden Hieran! ist n h-,- ""üRewiesene Zeitversäumnis gewährt Iveroen. hieraus ist in der Ladung hinzuwei en. ""terliegeiiden Beschwerdeführer kann in besonderen Fällen ein tueröen. etWr ’'8etra8 Jur Deckung der Kosten des Verfahrens auferlegt 8 9. RiirinmanJl^ bie Beschwerde gegen die von einer Gemeinde auf eimn W Seninmfd’eibun0' ,0 ift ein Vertreter der Gemeinde tifeM^ 9fMm,ens TU&«fin füllen, in denen die Gemeinde gemäß Ar- 5 Ausfu-Hrmigsgesetzes an den Kosten des Fürsorgefalles beteiligt ist, die Gemeinde auf ihren Antrag beigeladen werden. 8 10 ™bte«sS;S,3iUS,ld' 8 11. harten6 reaU5fcMfes unb deren Stellvertreter er- befchließ^ 8 9 unb Reisekosten, über deren Höhe -der Kreisausschuß 8 12. Diese Satzung tritt am 1. April 1927 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten Lieser Satzung verliert die Satzung vom 30. Oktober 1924 ihre Gültigkeit Gießen, den 27.Juli 1927. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun. 5. Der Erlaß einer Kreissatzung über die Durchführung der Verordnung über die Fiirsorgepslicht wird beschlossen.^ 61 gtJ^^1't10[i€ber ber Körkominifsion für die Jahre 1927—1930 A. Für Fleckvieh (Simmentaler). _ _ Mitglieder. Karl Hahn, Bellersheim. Heinrich Görlach, Ober-Hörgern. n . . Ersatzmitglied e r. Ludwig Damer, Röthges. Gg. Langsdorf III., Leihgestern. B. Für Vogelsberger. Mitglieder. Hermann Velten, -Göbelnrod. Hermann Von Eiff, Grünberg. E r s a tz m i t g l i e d e r. Wilhelm Kreiling III., Heuchelheim. Altbürgermeister Hirz, Watzenborn. C. Für Schafe. _r Mitglied. Oberverwalter Büchsenschütz, Lich. _,... Ersatzmitglied. Schäfer Otto Klaus, Hungen. D. Für Ziegen. _ M i t g l i ed. , . Heinrich Münster, Hattenrod. Blutarmut ber^in^ -ALng^de? Volksbüchereien t? S-raßensperre. - Ansteckende ___ Oppenheim. — Dienstnachrichten. jageluntoetter in den Kreisen Mainz und Die erforderlichen Anordnungen hinsichtlich Leistung der Brandhilfe hat in der Hilfepflichtigen Gemeinde der Bürgermeister oder ein von ihm direkt Beauftragter (Feuerwehrkommandant usw.) zu treffen (siehe § 25, III K. F. L>.). Gießen, den 28. Juli 1927. Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun. "1 B et r.: Förderung der Botksbüchereien. An die Schulvorstände dec Landgemeinden des Kreises. ; besteht Veranlassung, erneut auf die Unterstützung hinzuweisen, die die Gesellschaft für Volksbildung, Berlin NW 40, Lüneburger Straße 21, unbemittelten Volksbüchereien erweist. Unter anderem verwaltet die Gesellschaft die Rickert-Stiftung, aus der unbemittelten Büchereien, die Mitglied der Gesellschaft sind, bedeutende 'Bestände von Büchern unentgeltlich zugewiesen werden. In diesem Jahre verteilt die Stiftung wieder 45 000 Bände völlig unentgeltlich. Von 'den gebundenen Büchern ist lediglich der Einband zu entschädigen. Die Stiftung besteht seit 1903 und hat bisher 8141 Büchereien mit sehr erheblichen Büchermengen unterstützt. Im Jahre 1927 wurden bisher schon Bücher im Werte von rund 20 000 RM. an 364 Büchereien abgegeben. Für wenig bemittelte, kleinere Büchereien wird auf diese Weise wirksame Hilfe geschaffen. Gießen, den 28. Juli 1927. Hess. Kreisschulamt. 9. SB.: Fischer. Bekanntmachung, Set r.: Das Hagelunwetter am 16. Juli 1927 in den Kreisen Mainz und Oppenheim. - Die unterzeichneten Behörden geben bekannt, daß Spenden für die durch das Hagelunwetter am 16. Juli 1927 geschädigten Landwirte '> bei derVezirkssparkasse Mainz, Postscheckkonto Frankfurt a. M. und bei der Bezirkssparkasse Oppenheim, Postscheckkonto Frankfurt a. M. Nr. 7950, eingezahlt werden können. Die Verwendung der eingehenden Gelder wird im Einvernehmen mit dem vom Herrn Minister für Arbeit und Wirtschaft gebildeten Ausschuß für die Unwettergeschädigten durchgeführt werden. ' Mainz und Oppenheim, den 25. Juli 1927. Kreisamt Mainz. Kreisamt Oppenheim. ' 9. SB.: Dr. Seyferth. Herberg. Diensinachrichken des Kreisamtes. In Altenstadt (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt: ‘ Jur Sammlung von Geldspenden zugunsten der Hiirdenburgspende für das Gebiet des Volksstaates Hessen; 'dem Zentralverband deutscher Kriegsbeschädigter und Kriegshinterblie- bener e. SB., Berlin, zugunsten seiner satzungsmäßigen Aufgaben zur Wer-Z bung von Mitgliedern durch Werbebevollmächtigte und schriftliche Werbung, für das Gebiet des Volksstaates Hessen bis zum 31. Dezember 1927. Der Minister des 9nnern hat gestattet: Die Verlegung des Ziehungstermins der Lotterie anläßlich des Groß- Umstädter Pserdemarktes aus den 24. September 1927; die Festsetzung des Ziehungstermins der Landwirtschaftlichen Landesausstellung 1927 zu.Darmstadt auf den 11. November 1927, l' Druck der Brühl'schen UniversitatS-Buw« und Steindruckerei. X Lange, Sieben Der Vorsitzende des Kreistags des Kreises Gießen. I. SB.: Dr. Braun. ordentliche wie außerordentliche — angerufen werden soll, steht, sosern nicht der Kreisdirektor oder, sein Stellvertreter anwesend ist, und die nötigen Anordnungen trifft, nach § 21 K. F. O. dem Bürgermeister oder einem direkt Beauftragten zu. Es wird daher der um Hilfe angegangenen Geineinde dringend empfohlen, sich genau zu verlässigen, ob der Anruf von 'dem Bürgermeister,' bzw. in seinem Auftrag, erfolgt ist. . . l. sür '2 Pferde-einschl. der Bergütung für den Fuhr- , .? mann und die Stellung eines Wagens für die Stunde . . .... . . jedoch höchstens ...... ohne Stellung eines Wagens für die Stunde . 3,00 RM., j. 20,00 „ Bekanntmachung. ' Die Sperrung 'der Bahnhofstraße in Großen-Linden wird hiermit wieder aufgehoben. Greß en, den 28. Juli 1927. ' Kreisamt Gießen. 3. SB.: Dr. Braun. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. . Wir lenken Ihre Aufmerksamkeit auf das im Hessischen Regierungsblatt Nr. 11 vom 30. Juni 1927 veröffentlichte Gesetz, die Gewährung von Beihilfen bei der ansteckenden Blutarmut der Einhufer betreffend, vom 2tz, Juni 1927. . Gießen, den 28. Juli 1927. Kreisamt Gießen. 9. SB.: Dr. Braun. Ludwig Scheid V., Großen-Bufeck. Heinrich Weller, Schuhmacher, Wieseck. 7. Der Erlaß einer Kreissatzung über die Erhebung einer Kreisbiersteuer wird abgelehnt. h. Die in § 30 der Kreisfeuerlöschordnung -vorgesehenen Sätze werden . wie folgt geändert: a) für 2 Pferde einschl. der Vergütung für den Fuhrmann und die Stellung eines Wagens 'für die Stunde . . . . " ’ ledoch höchstens .... ohne Stellung eines Wagens für die Stunde 2,50 . jedoch höchstens . . . . .... . : .15,00 " b) Die Mannschaften erhalten pro Kopf und Stunde . 0,60 RM., - jedoch höchstens . . - . . . . . . . . . . 5,00 „ Gieße n , den 28.Juli 1927. Bekanntmachung. SB e t r.: Sie Brandhilfeleistung, insbesondere die Gewährung von Vergütungen für Brandhilfe. • - Gemäß Beschluß des Kreistages «vom 9.9uli 1927 sind mit Genehmigung des -Herrn Ministers des 9nnem vom 20. Juli 1927 zu Nr. M. d. I. 26 515 die Vergütungen für Branühilfeleistung (§ 30 K. F. O.) wie folgt festgesetzt worden: 3,00 RM., 20,00 „ 2,50 „ jedoch höchstens . .... . . ......15,00 „ 2. die Mannschaften erhalten pro Kopf und Stunde . . 0,60 „ jedoch höchstens . . . . .'........ 5,00 ., . • ■ Wegen des Umfangs der zu gewährenden Hilfe verweisen wir auf § 26 der Kreisfeuerlöschördnung. Für eine über dieses Maß hinausgehende Hilfeleistung kann eine SBergütung aus der Kreiskasse nicht gezahlt werden. ■- Sie Entscheidung darüber, ob und inwieweit Brandhilfe — sowohl