AmtroerkimdigungMatt für die Provinzialdlrekiion Tberhefsen und für das Kreisamt Gießen. Sienitag und SreUag. Otor durch Bf« Post ,u b«-ieheu Nr. 25 26. März 1926 ^°";-Ucb-rsicht: Erhebung einer Vergnügungssteuer in Klein-Ljnden - Straßensperre. - Maul- und Klauenseuche in Beuern Oberstadt' Ober-Hörgern, und Ste.nheun. - Feldbereinigungen Lindenstruth und Ober-Hörgern. - 6d)u[. unö Kmderzuschlage und Kinderbeihllsen. — Vorkehrungen gegen Beschädigungen der' Passanten bei Dachdeckerarbeiten. — Dienstnachrsthlen. Bekanntmachung. Betr.: Erlast einer Ortssatzüng über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Gemeinde Klein-Linden. Vachstehend bringen wir die genehmigte Ortssatzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Gemeinde Klein- Linden gut öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 25. Mürz 1926. Kreisamt Gtesten. 3. V.: Dr. H eß. Ortssatzüng über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Klein-Linden. ! Vus Grund des Artikels 111 § 1 und 12 der Bestimmungen des Veichsrats üoer die Vergnügungssteuer vom X. Full ly23 (VGVl. 19^3 1. ti. 583 ,f.) uno der Verordnung des Veichsrats dom 10. 2lpril 1924 fVGVl. 1924 1. ö. 411 ff.) zur Aoauoecung dieser Begimmungen w.ro auf Veschlug des Gemeinoerats vom 1. Februar 1926, nach Anhörung des KreisaussuMises und mit Genehmigung ues Ministers des 3nnern vom lc. März 1926 zu Ar. Ak. l>. 3. 9Ji9 für die Gemeinde Klem-Linden folgende! Ortssatzung erlassen: 8 1. Der § 19 Absatz 2 der Bestimmungen des Veichsrats über die Dergnügungssteuer vom l. Fuli 1923 unt> 10. April 1924 gilt in der ti/eindnae Kleiii-Lin^en in folgeirrer Fastung: 1 Die Steuer betragt bei einem Flache,iraum bis zu qm Für Lanzbe- Für 'Masten- Für alle übrigen in § 19 lustigungsn balle u. uostüm- Abj. 1 der reichsrechtlichen teile Vorschriften g.nannt.n Ver- anftaitungen 100 10 Mark 20 Mark 10 Mark 200 .0 „ 40 „ . 20 „ cOO 30 „ 60 „ 30 „ 400 40 „ und mehr. 40 „ Für die im Freien gelegenen Teile der Veranstaltungsfläche, soweit sie gemäst Absatz 1, Satz 3, anzurechnen smo, wird die Halfre dieser Satze in Anrechnung gebracht. 8 2. Diese Ortssatzüng tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amts- verküiibigungsblalt für den Kreis Giesten in Kraft. Klein-Linden, den 2. Februar 1926. Hess. Bürgermeisterei Klein-Linden. , I u ii g. Bekanntmachung. Betr.: Kreisstraste „Giesten—Frankfurt". Die Kreisstrastenstrecke „Klein-Linden — Großen- 2in ben“ wird vom 6. April 1926 ab wegen Ausführung von Kleinpfla st erarbeiten für den Fuhrwercs- uiib Autoverkehr gesperrt. Der Durchgangsverkehr von Giesten nach Frankfurt wird über Klein-Linden — Lützellinden — Großen- Linden, derjenige, von Frankfurt nach Gießen üoer Groh en- Lino en—Leihgestern getestet. Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten und den Anordnungen der Straßenbauoeumten ist Folge zu leisten. Giesten, den 24. Mürz 1926. Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. H e ß. I Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. In B e u e r n ist die Seuche erloschen, Die Gemarkung Beuern wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und zum Deobachtungs- jgebiet erklärt. ' Giesten, den 24. März 1926. Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr, Brau n. Bckanntmachnug. Betr.: Maul- und Klauenseuche. Sn Eberstadt ist die Seuche erloschen. Die durch unsere Bekanntmachung vom 9. März 1926 — Amtsverkündigungsblatt Olr. 21 vom 12. März 1926 — ungeordneten Schutzmaßnahmen, werden ausgehoben. Gießen, den 24. März 1926. Kreisamt Gießen. 3. 93.: Dr. Braun. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. 3n Ober-Hörgern ist die Seuche erloschen. Die durch unsere Bekanntmachung vom 19. März 1926 — Amtsverkündigungsblatt Vr. 24 vom 23. März 1926 — angeordneten Schutzmaßnahmen werden aufgehoben. Gießen, den 24. März 1926. Kreisamt Giesten. 3. 03.: Dr. 93 r a u n. Beku nntmachuttg. Betr.: Maul- und Klauenseuche. 3n Steinheim ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Steinheim wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden. G i e st en , den 24. März 1926. Kreisamt Gießen. 3.93.: Dr. Braun. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in Teilen der Fluren I, IV und V der Gemarkung Linden st ruth. Hiermit lade ich sämtliche beteiligten Grundeigentümer zu der in der Gemäßheit des Artikels 25 des Felüberein.gungsgesetzes am QH d n t a g, dem 12. April 1 926, vormittags lip/4 Llhr, im Schulhaus zu Lindenstruth stattfindenven Verfamm- lung oer beteiligten Grundeigentümer ein. Die Dersammlung hat zu beschließen, wie die Feldbereini- guiigskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt ouer, den Abfcyätzungswert oer Grundstücke, ober, abgcfetze.l von den in Artiiel 28 o'es FAobereinigungsgeiehes bezeichneten Fullen, ourch Biloung und Verlauf von Vkafiegrund- stüaen, sowie ferner, ob die Besträge nach Bedürfnis erhoben, ober die laufenden Mittel durch d.e Aufnahme von Darlehen beschafft werben sollen. Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Beteil.gien vorgebracht und beraten werden. 3n dieser Dersammlung hat jeder anwesende beteiligte Grunbeigenlumer eine Stimme. Die Beschlüße erfordern zu ihrer Gulstgteit e.ne stlkehrheit der Anwesenden und s.nd unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteil.gien verbindlich. Kommen gültige Beschlüsse nicht zustande, so hat die V o llz u g s t o m m i s f ion die erforderlichen Beschlüsse zu f a f f e n. Die außerhalb obiger Gemarkung wohnenden beteiligten Grundeigentümer sAusmarker) werden au,gefordert, zur Wahrung ihrer Fntereßen eine daselvst wohuenue Persönlichkeit zu bestellen, da eine gesetzliche Verpflichtung zu einer westeren besonderen Zuschrift an sie un Laufe des Feldberein>gungsverfahrens nicht besteht. Lauterbach, den 9. März 1926. Der Hessische Feldbereinigungskommissar: O h l h, Vegierungsassessor. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in den Fluren I, IV und V der Gemarkung Lindenstruth. -Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 19 März If. 3s. bringe ich hiermit zur Kenntnis, daß die Versammlung der beteiligten Grunde.gentümer gemäß Artikel 24 und 25 Feld- bereinigungsgesetzes am Montag, dem 12. April ds. 3s von — 2 vormittags 9'/t ^>hr ab nicht im Saale des Gastwirts Kaspar Sch,epp zu Lindenstruth, sondern im Schul Haus daselbst stattfindet. Lauterbach, den 23. März 1926. Der Hessische Feldbereinigungskommissar. __Ohly, Regierüngsassessor._________•_________ Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Ober-Hörgern; hier: die Schlußrechnung. 3n der Zeit vom 7. bis einschließlich 14. April 1926 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Ober-Hörgern die Schlußrechnung nebst den zugehörigen Belegen zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Osfenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 16. März 1926. ‘ Der Hessische Feldbereinigungskommissar. I. V.: Schnittspah n, Oberregierungsrat. Petr.: Schul- und Ferienfahrten zu Beginn der Ferien. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Rach Mitteilung der Reichsbahndirektion Mainz ist es infolge des Reiseverkehrs zu Beginn der Oster-, Pfingst- Und Sommerferien im Bezirk der Aeichsbahndirektion Mainz nötig, Schulfahrten, sowie Fahrten nach Ferienkolonien auf Kahrpreis- ermäßigung für folgende Zeiten auszuschl.eßen: vom 1. April bis 6. April einschl -eßlich, vom 21. Mai bis 26. Mai einschließlich, vom 17. Juli bis 21. Juli einschl.etzlich. Gieße n, den 20. März 1926. ' Kreisfchulamt Gießen. I. V.: Fischer. ■' Betr.: Die Gewährung von Kinderzuschlägen und widerruflicher Kinderbeihilfe. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Preises. Wir nehmen Bezug auf unser Ausschreiben vom!31. März 1925 (Ueberdruck) und empfehlen Ihnen, die dort geforderten Erklärungen bis spätestens 15. April 1926 an uns einzusenden. Gießen, den 20. März 1926. ' Kreisschulamt Gießen. I.D.: Fischer. , Bekanntmachung. Betr.: Borkehrungen gegen Beschädigungen der Straßenpassanten bei Vornahme von Dachdeckevarbeiten. Cs ist wiederholt die Wahrnehmung gemacht worden, daß Dachdecker bei der Vornahme von Dacharbeiten, nachdem sie an beiden Enden des betreffenden Gebäudes die üblichen Warnungszeichen (quer arrsgelegte Latten) ausgestellt haben, ohne weiteres Ziegel- und Schieferstücke auf die Straße Herunterwersen. Die hierdurch hervorgerusene erhebliche Gefährdung der Vorübergehenden veranlaßt uns, die betreffenden Handwerker darauf aufmerksam zu. machen, daß sie bei Vornahme von Dach- und Hausreparaturen verpflichtet sind, nicht nur gemäß Artikel 295 Pol.- Strafges. Warnungszeichen aufzustellen, sondern mit Rücksicht aus § 366 Ziffer 8 RStrGB. und Artikel 292 des Pol.-Strasges. alle Vorkehrungen zu treffen, um das Herabfallen von Ziegelund Schiesersteinen zu verhindere. Insbesondere sind während der fraglichen Arbeiten an der unteren Dachtante Brettervorlagen anzubringen; unter keinen Umständen dürfen, auch wenn Warnungszeichen ausgestellt sind, Ziegel- oder Schieferstücke absichtlich auf die Straße geworfen werden. Solche Gegenstände sind vielmehr in Körben oder dergleichen zu sammeln und herunterzutragen. Zuwiderhandlungen haben die Bestrafung auf Grund der genannten Gesehesstellen zur Folge. Das Publikum ersuchen wir, die Warnungszeichen gehörig zu beachten. Die Polizeibeamten sind angewiesen, die Beachtung obiger Vorschriften zu überwachen und gegen Zuwiderhandelnde Anzeige zu erheben. Passanten, welche durch herabsallende Gegenstände verletzt oder gefährdet werden sollten, wollen auf dem zuständigen Polizeirevier alsbald hiervon Anzeige machen, damit der Sachverhalt sofort festgestellt werden kann. Gießen, den 23. März 1926. Polizeiamt Gießen. Büchler. Trenstnachrichten des Sirciäautlcs. Die Maul- und Klauenseuche in Laufd orf (Kreis Wetzlar) ist -erloschen. In Büches und Wolf (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. — In Büdingen und Ortenberg (Kreis Büdingen) ist die euchr erloschen. * Ärurf der Brüd iächen Lniverlitäts-Buch. und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.