für die ProvmzialdirMsn Gberhesie» und für dar Kreisamt Liehen. Erscheint Dienstag und Freitag. Rur durch die Post zu beziehen. Rv. 64 10. 2luguft 1926 : Anschluß Des Kreisamts Gießen an das Fernsprechnetz. - Maut- und Klauenseuche in Inheiden. - Sicherheit bei Lichtspletvorfuhrungen. - Aufwertung von Stistungskapitalien. — Dienstanweisung sür die Schulleiter. Lehrer und Elternbeiräte. — j -t?*! ^drsKane sur die Fortbildungsschulen. — Belehrung der Schüler über Postvertendungsvorschriften. — Muttersprache, Zeil- Idirift des Deutschen Sprachvereins. — Schulstatistik. — Jeldbereinigung Holzheim. — Gesunden, verloren. — Straßensperren. — Konzession als Dienstmann. — Dienstnachrichten. Bekanittmachttttfl. Betr.: Anschluß des Kreisamts Gießen an das Fernsprechnetz. Oberregierungsrat Dr. Heß ist unter der Nummer 1667 an das Fernsprechnetz in Gießen angeschlossen. x Gießen, den 5. August 1926. __________, Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.______________ Bcka>iilt«lachtt>lst. Betr.' Maul-- und Klauenseuche in Inheiden. Sn Inheiden ist die Maul-- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. ES wird gebildet ein Sperrbezirk bestehend aus der Gemarkung Inheiden und ein Beobachtungsbezirk bestehend aus den Gemarkungen Utphe und Trais-Horlofs. Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblatts sindet sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des St.G.B. mit Ge-t sängnis. Gießen, den 5. August 1926. Kreisamt Gießen. 3. 93.: Dr. Brau n. Detr.: Grundsätze sür die Sicherheit bei Lichtspielvorführungen. Polizci-Bcrordruurg Aus Grund des Artikels 64 des Gesetzes, die innere Ver- waltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen betreffend, vom 8. Juli 1911 (Reg.-Bl. S. 367), der Artikel 3. 37, 40, 41, 48, Abs. 3, 51, 55, Abs. 3 und 60 des Gesetzes, die All-, gemeine Bauordnung betreffend vom 30. April 1881 (Reg.-Dl. S. 71) und der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 4. Februar 1924 (R.G.Dl. I, S. 44) wird nach Anhörung des Kreisausschusses mit Genehmigung des Ministers des Innern vom 30. Mai 1926 zu Ar. M. d. I. 11 493 für den Kreis Gießen folgende Polizeiverordnung erlassen: § 1. Bei der Veranstaltung von a) öffentlichen Lichtspielvorsührungen, b) nichtöffentlichen Lichtspielvorsührungen in Räumen, die von ihrem Besitzer gewerbsmäßig oder gegen Entgelt zur Versügung gestellt werden, c) Lichtspielvorsührungen von Vereinen unter den Voraussetzungen von a und b, d) Schullichtspielen, sind die von dem Minister des Innern jeweils erlassenen und im Regierungsblatt veröffentlichten Grundsätze für die Sicherheit bei Lichtspielvorsührungen zu beachten. § 2. I . Inhaber von Lichtspieltheatern müssen im Besitze eines Abdruckes der Grundsätze sein. Das gleiche gilt für Lichtbildvorführer, 'die im Kreise Bildstreifen vorführen. 1 § 3. Zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne der Grundsätze ist für den Bezirk der Stadt Gießen das Polizeiamt Gießen, im übrigen das Kreisamt. § 4. Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 bezeichneten Grundsätze oder diese Polizeiverordnung werden, insoweit! nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark bestraft, die im Falle der Uneinbringlichkeit nach den Vorschriften des Reichsstrafgesetzbuchs in Haftstrafe umgewandelt wird. § 5. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft. Gießen, den 7. August 1926. Kreisamt Gießen. I. 93.: Dr. Krüger. Betr.: Wie oben. , An das polizeiaml Giefzen und die Orlspolizeibehorden des Kreises. Wir beauftragen Sie, die Interessenten sür Lichtspielvorsührungen auf obenstehende Polizeiverordnung hinzuweisen. Die in der Polizeiverordnung erwähnten, zur Zeit maßgeblichen Grundsätze für die Sicherheit bei Lichtspielvorsührungen sind im Regierungsblatt Ar. 10 vom 24. Juni 1926 abgedruckt. Gießen, den 7. August 1926. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger. Betr.: Aufwertung von „Stistungskapitalien". An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Es ist die Frage zu prüfen, ob eine Aufwertung in den Füllen zu erfolgen hat, in denen dem Staate Kapitalien als Eigentum mit der Auflage zugewandt worden sind, den Kapitalertrag für bestimmte gemeinnützige, insbesondere wohltätige Zwecke zu verwenden. Zuwendungen dieser Art sind wohl in der Regel als „Stiftungen" bezeichnet worden. Für das Rechtsverhältnis werden gewöhnlich die § 525 BGB. oder 2194 in Frage kommen. Wir sehen Ihrem Bericht innerhalb von .3 Tagen darüber entgegen, ob Kapitalien dieser Art bei Ihnen in Frage kommen, unter welcher Bezeichnung die Verwaltung bisher geführt worden ist, wie hoch der seinerzeit dem Staate zugewandte Kapitalbetrag war und ferner in welcher Weise der Ertrag verwendet morden ist. Fehlanzeige ist nicht erforderlich. Gießen, den 2. August 1926. Kreisschulamt Gießen. I. 93.: Fischer. Betr.: Dienstanweisung für die Schulleiter, Lehrer und Elternbeiräte an den hessischen Volksschulen. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir weifen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten — Landesamt für das DildungSwesen — vom 27. Juli 1926 zu Ar. L.B. 26 234 in Ar. 176 der Darmstädter Zeitung vom 31. Juli 1926 hin. Gießen, den 4. August 1926. Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer. Betr.' Bedarf an Lehrplänen für die Fortbildungsschule. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die neuen Lehrpläne für a) die gewerbliche Abteilung und allgemeine Abteilung (Klasse für ungelernte Arbeiter), b) die ländliche Fortbildungsschule (landwirtschaftliche und gemischte Klassen), c) für die kaufmännische Abteilung werden demnächst im Staatsverlage — in 3 Hesten — erscheinen, ilm die Höhe der Auflage des einzelnen Heftes sestsetzen zu können, ist Angabe des Bedarfs erwünscht. Wir sehen bis spätestens zum 2 0. August Ihrem Bericht darüber entgegen, wieviel Abdrucke (a, b, c) von Ihnen benötigt werden. Gießen, den 5. August 1926. Kreisschulamt Gießen. I. 93.: Fischer. Betr.: Belehrung der Schüler über Postversendungsvorschriften. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir weisen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten — Landesamt für das Bildungswesen —- vom 22. Juli 1926 zu Ar. L.B. 24 999 in Ar. 172' der Darmstädter Zeitung vom 27. Juli 1926 hin und empfehlen Ihnen, das Erforderliche zu veranlassen. Gießen, den 2. August 1926. Kreisschulamt Gießen. I. 23.: Fischer. Betr.: Muttersprache, Zeitschrift des Deutschen Sprachvereins. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir machen Sie auf die seit 1. Januar 1926 im Verlag von Diesterweg erscheinende „Muttersprache: Zeitschrift des Deutschen Sprachvereins" empfehlend aufmerksam. Es wird möglich sein, Aussätze uud Abhandlungen der einzelnen Rummeru gelegentlich im deutschen Unterricht in den Oberklassen zu besprechen und aus diese Art auch die Schüler auf den Verein, seine Zeitschrift und seine Ziele hinzuwÄsen. Gießen, den 2. August 1926. Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer. — 2 Bet r.: Schulstatistik. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir bedürfen umgehend genauer Angaben darüber, wieviel Kinder (getrennt nach Knaben und Mädchen) an Ostern 1922, 1923, 1924, 1925 und 1926 aus der Volksschule entlassen worden sind. Ihrem Bericht hierüber sehen wir umgehend entgegen. Die Angelegenheit ist eilig. ©ießeit, den 7. Augrist 1926. Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Holzheim; hier: Drainagen in den Fluren 6, 8 und 9. In der Zeit vom 11. bis einschließlich 17. August 1926 liegen auf dein Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Holzheim 1. Kostenanschlag, 2. 6 Lagepläne zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei.Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 31.Juli 1926. ! Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Dr. Andres, Regierungsrat._______________ Bekanntmachung. Betr.: Verzeichnis der gesundenen und verlorenen Gegenstände. Das Verzeichnis über die in der Zeit vom 1. bis 31. Juli 1926 auf dem Fundbureau als gefunden und verloren gemeldeten Gegenstände liegt vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf die Dauer von einer Woche aus dem Polizeiamt, Weidengasse Nr. 5, Zimmer 3, zur Einsicht offen. G i e ß e n , den 2. August 1926. Polizeiamt Gießen. Büchler. Bekanntmachung. Wegen Vornahme von Pslasterarbeiten wird hiermit die! Damm- stratze zwischen Walltorstrahe und Nordanlage von Mittwoch, den 4. August 1926, ab bis auf weiteres für jeglichen Fährverkehr gesperrt. Gießen, den 4. August 1926. Polizeinmt Gießen. B ü chler.________________ Bekanntmachung. Die von uns unterm 17. Juni 1926 angeordnete Sperrung des D r i l l e r g ä ß ch e n s wird hiermit wieder ausgehoben, da die Ausbruchsarbeiten beendet sind. Gießen, den 5. August 1926. Polizeiamt Gießen. Bllchler. Bekanntmachung. Die Rohrverlegungsarbeiten im W etzlarer Weg zwischen Klinik- und Glaubrechtstraße sind inzwischen beendet, und wird hiermit die von uns unterm 4. Mai 1926 erlassene Sperrung des Wetzlarer Wegs wieder aufgehoben. Gießen, den 5. August 1926. Polizeiamt Gießen. B ü chler._________________ Bekanntmachung. Georg Siegel, Stephanftrnße Nr. 41, hat die Konzession als Dienstmann mit der Nr. 3 erhalten. Gießen, den 5. August 1926. Polizeiamt Gießen. B ü chler. Dienftuachrichtcn des Kreisamtes. Der Minister des Innern hat im Wege des Loseaustauschver- sahrens gestattet: Königsberger Automobil- und Pferdelotterie, Ver- triebsgelüet: Hessen, Ziehungstermin: 10. September 1926. In Mücke ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die Maul- und Klauenseuche in Kinzenbach ist erloschen. Die Maul- und Klauenseuche in Dornholzhausen ist erloschen. In Ober- und Mittel-Seemen (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. In der Gemeinde Rendel (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Druck der Drübl'fchen Aniverlitäts-Buch. und Steindruckerri. A. Lange, Gießen.