für die proviiyialdirektion Sberheffen und für das Ureisamt Sieben. - Stftfrtfat Dienstog Ltni) SreitaQ. Aur durch di« Psst zu b«^«h«n. Jlr. 45 4. Juni 1926 Bekanutmachung. Bet r.: Flugveranstaltung auf dein Flugplatz Gießpn. Auf Grund des Art. 65 des Gesetzes, betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vonr 8. bult 1911, wird für die am 6. Juni 1926 stattfindende Flugveranstaltung auf dem Flugplatz Gießen verordnet, was folgt: Polizeiberordmmg. § 1. Während des 6. Juni 1926 wird in der Zeit von 1 Uhr nachmittags bis zum Eintritt der Dunkelheit das Gelände welches umgrenzt wird: im Süden von der Kreisstraße Gießen- Aödgen, im Osten von dem Bahndamm Gießeni— Fulda von dessen Kreuzung mit der Kreisstraße Gießen-Aödgen bis zum Ostrande des Waldes, genannt der Junkernstrauch, sodann in nördlicher Aichtung durch den Wald bis zur Struppmühle im Aorden von der Wieseck bis zur Gansmühle, von dort in 'südlicher Richtung auf die Kreisstraße Gießen—Aödgen zu am Ostrande des Trieb entlang, Polizeilich gesperrt. Die StraßeWieseck— Alten-Buseck ist nur für den Durchgangsverkehr geöffnet. § 2. Für die Dauer der Sperrzeit ist das Betreten des vben- bezeichneten Gebietes nur mit Ausweisen der Flugleitung, oder nacht Lösung der von dieser ausgegebenen Eintrittskarten und lediglich^ auf den von der Flugleitung hierzu bestimmten und kenntlich gemachten Zugangswegen gestattet. § 3. Das Betreten des Start- und Landeplatzes der Flugzeuge ist von 7 Uhr morgens an bis zum Eintritt der Dunkelheit für alle Personen,, welche nicht von der Flugleitung ausdrücklich hierzu ermächtigt sind, wegen der damit verbundenen Lebensgefahr verboten. § 4. Die Kreisstraße Gießen—Rödgen wird von 1 Uhr nachtmittags bis zum Eintritt der Dunkelheit für jeden Durchgangsverkehr von Fußgängern gesperrt. Sie dient lediglich dem Verkehr von und zum Flugplätze. Ebenso ist die Kreisstraße Gießen—Aödgen für den Durchs gangsverkehr von Fahrzeugen jeder Art gesperrt. Fahrzeuge dürfen diese Straße nur in der Aichtung nach dem Flugplatz befahren. Die Rückfahrt hat über die 7. Schneise— Grün berg er Straße zu erfolgen. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge, die Zwecken der Flugleitung dienen, und deren Führer im Besitz eines von der Flugleitung ausgestellten Ausweises sind. § 5. Züwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geldstrafen bis zu 90 Reichsmark bestraft. Gießen, den 1. Juni 1926. Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. H e ß. An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Gemeinden Rödgen, Wieseck und Alten-Buseck zur Kenntnisnahme und ortsüblichen Bekanntmachung. Gießen, den 1. Juni 1926. Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Hetz. Bekanntmachung Betr.: Die Wahlen zum Kreistag des Kreises Gießen. Die am 15. Rovember 1925 gewählten Mitglieder 1. Georg Deckmann, Angestellter, Gießen, 2. Paul Hornberger, Rechtsanwalt, Gießen, ^3.''Friedrich Bommersheim, Landwirt, Langsdorf, 4. Wilhelm Fenchel, Landwirt, Ober-Hörgern, 5. Dr. Otto Lenz, Studienrat, Gießen, haben, nachdem sie in den Kreisausschuß gewählt worden sind, ihr Amt als Kreistagsmitglieder niedergelegt. Die Kreiswählkommission hat in ihrer Sitzung vom 2. ds. Mts. festgestellt, daß gemäß den Vorschriften des Art. 57 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und Gernei^deverbände (Kreise und Provinzen) vom 7. Oktober 1925 an ihre Stelle als Mitglieder in den Kreistag zu berufen sind: 1. Friedrich Herber, Lagerhalter, Großen-Duseck, 2. Albert Denner, Sekretär der Kriegsbeschädigten, Heuchelheim, 3. Hermann Schieferstein, Fabrikant, Lich, 4. Richard Schäfer, Landwirt, Hungen, 5. Jakob Gerhard V., Sparkassenrechner, Steinbach. Gieß e n, den 3. Luni 1926. Der Kreiswahlkommissar: __Dr. H e h, Ober-Aegierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lauter, Ober-Dessingen, Ettingshausen, Saasen, Göbeln- r o d und Geilshaus en. In Lauter, Ober-Desfingen, Ettingshausen, Saasen, Göbelnrod und Geilshausen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Cs wird ein Sperrbezirk gebildet, bestehend aus den Gemarkungen Lauter, Ober-Desfingen, Cttingshaufen, Saasen, Göbelnrod und Geilshausen. Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. Gießen, den 1. Juni 1926. ____________Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.____________ Bekanutmachung. Detr.: Maul- und Klauenseuche in Mühlsachsen. Auf dem Hofgut Mühlsachsen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Cs wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Mühlsachfen, und ein Deobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Aieder-Dessingen. Ansere Detanntniachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwenduiig. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn die wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. Gießen, den 31. Mai 1926. ____________Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Brau n. Bekanntmachung. B e t r.: Maul- und Klauenseuche in Hause n. In Hausen ist die Maul- yn£> Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Steinbacher Straße in Hausen, und ein Deobachtungsgebiet, bestehend aus dem übrigen Teil des Dorfes und der Gemarkung Hausen. Untere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen ©trafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGD. mit Gefängnis. Gießen, den 31. Mai 1926. ____________Kreisamt Gießen. I. L.: Dr. Braun.___________* Bekanntmachung. Detr.: Maul- und Klauenseuche in Alten-Buseck. Da die Maul- und Klauenseuche in Alten-Buseck zum Stillstand gekommen ist, werden die Gemeinden Großen-Duseck, Trohe und Wieseck aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden. Alten-Buseck bleibt nach wie vor Sperrgebiet. Gießen, den 3. Juni 1926. ____________Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun._______ Betr.: Konferenzen der Handarbeitslehrerinnen. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die für Donnerstag, den 10. Juni, für den Bezirk Lich- Hungen angesetzte Konferenz der Handarbeitslehrerinnen wird auf Montag, den 7. Juni, verlegt. 2 Wir empfehlen Ihnen, die in Frage kommenden Lehrkräfte umgehend zu verständigen. Außerdem beauftragen wir Sie, den Handarbeitslehrerinnen der beiden Bezirke zu empfehlen, zu der Konferenz die amtlichen Lehrpläne und die Richtlinien fiir den Unterricht an bei Pflicht- fortbildungsschule für Mädchen mitzubringen. Gießen, den 1. Juni 1926. Kreisschulamt Gießen. I. B.: Fischer. Bet r.: Turnunterricht. | An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir sehen bis zum 1. Juli Ihrem Bericht darüber entgegen, ob die Turnplätze in Ordnung, sowie ob die vorgeschriebenen Geräte vorhanden und in gutem Zustande sind. Gießen, den 1. Juni 1926. ___________Kreisschulamt Gießen. I. B: Fischer.___________ Bet r.: Reichsjugendwettkämpfe 1926. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. .Unter Hinweis auf die Berfügung. des Herrn Staatspräsidenten — Landesamt für das Bildungswesen — Ar. L. B. 16 916 vom 18. Mai 1926, Darmstädter Zeitung Ar. 114 vom 19. Mai 1926 — und die Richtigstellung in Ar. 115 der Darmstädter Zei- tung vom 20. Mai 1926 — empfehlen wir Ihnen, das zur Durchführung der Reichsjugendwettkämpfe 1926 Erforderliche alsbald in die Wege zu leiten. In denr erstgenannten Ausschreiben sind folgende zwei Druckfehler richtigzustellen: Unter 13II b 1 muß es in Zeile 5 statt „S-ctgaUifcytoung“ „Felgumschw ung", unter BIII c 1 in Zeile 6 statt „Felgumschwung" „Felgaufschwung" heißen. Zum 15. September 1926 sehen wir — unabhängig von der in Absatz 1 geforderten Berichterstattung — einem kurzen Bericht über den Verlauf der Wettkämpfe und die dabei gemachten Erfahrungen (ohne Angabe der Preisträger und der Teilnehmer an den Kämpfen) entgegen. Gießen, den 27. Mai 1926. Kreisschulamt Gießen. I. B.: Fischer. Bckcnnltmachung. Betr: Verzeichnis der gefundenen und verlorenen Gegenstände. Das Verzeichnis über die in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Mai 1926 auf dem Fundbureau als gefunden und verlorene gemeldeten Gegenstände liegt, vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, auf die Dauer von einer Woche auf dem Polizeiamt Gießen, Weidengasse Ar. 5, Zimmer 3, zur Einsicht ossen. Gießen, den 2. Juni 1926. Hessisches Polizeiamt. Viichler. Bekattntttlnchung. Die Aufbesserungsarbeiten im vorderen Wiesecker Weg sind beendet. Unsere unterm 3. ds. Mts. erlassene Sperrung des Wiesecker Wegs von der Marburger Straße an bis zum Haus Ar. 40 wird daher aufgehoben. Gießen, den 27. Mai 1926. Hessisches Polizeiamt. Bii chler. Tienstnnchrichtcn des Krcisamtcs. Der Minister des Innern hat gestattet: Wertlotterie zugunsten der Deutschen Kampfspiele 1926, Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 1. Ziehung am 17. und 19. Juli 1926, 2. Ziehung am 26., 27., 28., 30., 31. August 1926; Wohlsabrtsgeld- lotterie zugunsten des Maria-Diktor.a-Stists in Rastatt, Der» triebsgcbiet: Hessen, Dertrirbszeit: 1. Mai 1926 bis 31. Januar 1927; Ausspielung anläßlich des Zuchtviehmarktes in Pfungstadt, Dertriebsgebiet: Hessen, Ziehungsterin.n: 21. August 1926; der Ziehungstermin der Badischen Rote-Kreuz-Lotterie wurde auf den 23. Juli 1926 verlegt. Bürgermeister L e.niz von Alba ch wurde als Feldge- fchworener für die Gemeinde Albach bestellt und verpflichtet. Bürgermeister Reinhardt von Allertshausen wurde als Feldgeschworener für die Gemeinde Allertshausen bestellt und verpflichtet. Bürgermeister L i n d e n st r u t h aus Beuern wurde als Feldgeschworener sür die Gemeinde Beuern bestellt und verpflichtet. Bürgermeister Albach von Burkhardsfelden wurde als Feldgeschworener sür die Gemeinde Burkhardsfelden bestellt und verpflichtet. Bürgermeister Wagner aus Geilshausen wurde als Feldgeschworener für die Gemeinde Geilshausen bestellt und verpflichtet. Bürgermeister S ch o m b e r aus Harbach wurde als Feldgeschworener für die Gemeinde Harbach bestellt und verpflichtet. Bürgermeister Aeeb aus Hattenrod wurde als Feld- geschworener für die Gemeinde Hattenrod bestellt und verpflichtet. Bürgermeister Kreiling von Heuchelheim wurde als Feldgeschworener für die Gemeinde Heuchelheim bestellt und verpflichtet. Bürgermeister Steuer nagel von A i e d e r - B e s s i n - gen wurde als Feldgeschworener für die Gemeinde Aieder- Dessingen bestellt und verpflichtet. Dürgermeister Kloos auS Oppenrod und Louis Seu - l in g aus Oppenrod wurden als Feldgeschworene für die Gemeinde Oppenrod bestellt und verpflichtet. 'Bürgermeister Schmitt aus Saasen wurde als Feld- geschworener für die Gemeinde Saasen bestellt und verpflichtet. Dürgermeister Will aus Treis a. d. Lda. wurde als Feldgeschworener für die Gemeinde Treis a. d. Lda. bestellt und veerpflichtet. Dürgermeister S ch ä f e r von Watzenborn-Steinberg wurde als Feldgeschworener sür die Gemeinde Watzenborn-Steinp berg bestellt und verpflichtet. Dürgermeister Becker von Dersrv d und Gutsbesitzer Reum eh er von Winnerod wurden als Feld geschworene für die Gemeinde Winnerod bestellt und verpflichtet. Bei der am 16. Mai ds. 2s. stattgesundenen Bürgermeister- Wahl der Gemeinde R ü d d i n g s h a u s e n wurde der seitherige Bürgermeister Müssig wiedergewählt. In Oppershofen (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Druck der Br üblichen Unioerlckäls-Buch- und wteindruckeret R. Lange. Euchen.