Amtsverkim-igungMatt für die prooinzialdirettion Gberhesfen und für da; Kreisamt Gietzen. Erscheint Dienstag und Freitag. Hut durch die Post -u beziehen. Tbc. 98 18. Dezember 1925 Znhalts-Ucbcrsicht: Kirchen- und Stistungsvorschläge. - Maul- und Klauenseuche in Sich, Allendorf a. d. Vba.. Grohen-Linden und Stein- heim. — Amtstage. — Niederlassung von Schulräumen. — Feldbereinigungen Reinhardshain, Harbach und Lauter. - Dienstnachrichten. Betr.: Die Kirchen- und Stiftungsvorschläge für 1926. An die Kirchrn-und Stiftung'Vorstände ''es Kreises. Aach dem Ausschreiben Ar. 31 des Landeskirchenamts, Verordnungsblatt Ar. 12 vom 16. Oktober 1925, waren die Voranschläge für 1926 bis M tte Oktober an das Dekanat einzusenden. Dis jetzt.steht jedoch nod> die größte Zahl der Berichte über die erfolgte Vorlage aus. Wir erwarten Erledigung bis spätestens 15. Januar 192 6, eventuell sind die Hinderungsgründe anzugeben. In Verbindung h'ermit verweisen wir auf unsere Bekanntmachung vom 7. Januar 1925, Amtsverkündigungsblatt Ar. 4 Absatz 2, 3 und 4 und empfehlen Ihnen deren Beachtung. Gießen, den 11. Dezember 1925. _________Kreisamr Gießen. I. V: Dr. Krüger 'ScftinnhHArtniuq. De 1 r.: Maul- und Klauenseuche in L i ch. In den Gehöften der Viehhändler Hermarrn Katz und Joseph Oppenheimer in Lich ist die Maul- und Klauenseuche amtlich feftgestellt worden. Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Ringstraße einschließlich der beiden Bahnhöfe und ein Deobach- tungsgebiet, bestehend aus dem übrigen Teil der Stadt und der Gemarkung Lich. älnsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen d e erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. Gießen, den 16. Dezember 1925. ___________Kreisamt Gießen. I. D: Dr. Braun.__________ Bckan ntmachnng. Betr: Maul- und Klauenseuche in Allendorf a. d. Lda. In Allendorf a .d. Lda. ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Es wird gebildet ein Sverrbezirk, bestehend aus der Kirchstrahe und der Rheingasse, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus dem übrigen Teil des Dorfes, und der Gemarkung Allendorf a. d. Lda. älnsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 tn Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen tver- den mit erheblichen Strafen.geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. Gießen, den 16. Dezember 1925. Kreisamt Gießen. I. V : Dr. Brau n. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Grohen-Linden. In Grohen-Linden ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Grohen-Linden, und ein Deobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Leihgestern. llnfere Bekanntmachung vom 10. Oktober 192d in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen d e erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. Gießen, den 14. Dezember 1925. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. . In S t e i n h e i m ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Steinheim wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden. Gießen, den 15. Dezember 1925. ________Kreisamt Gießen I V.: Dr Broun__ Betr.: Abhalten auswärtiger Amtstage. An die Bürgermeisterei Lich und die Bürgermeistereien der benachbarten Gemeinden Am 30. Dezember 1925 findet zw'schen 9 und 12' _> älhr auf dem Rathaus in Lich ein Amtstag statt. Wir empfehlen durch ortsübliche Bekanntmachung daraus hinzuweisen. Gießen, den 15. Dezember 1925. Krcisomt Gießen. I. V.: Dr. Broun. Betr.: äleberlassung von Schulräumen zur Pflege der Einheitskurzschrift. An die Schulvorstände und Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Der Deutsche Stenographenbund Gabelsberger, der sich um die deutsche Einheitskurzschrift große Verdienste erworben hat und in seiner weitverzweigten Organisation mit Eifer und Erfolg bemüht ist, überall im Deutschen Reich Kurse zur Erlernung! der Einheitskurzschrift einzurichten und die Kenntnis der Cin- heitskurzschrift in breitesten Volkskreisen zu vermitteln, verdient nach einer Zuschrift de3 Reichsministeriums des Innern vom 21. Aovember 1925 weitestgehende Unterstützung in seiner Tätigkeit. Das gilt nach der erwähnten Zuschrift insbesondere in der Beschaffung von geeigneten Anterrichtsräumen. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine wohlwollende Anwendung der Verfügung des Landesamts für das Bildungswesen vom 28. Februar 1923 über die äkeberlassung von Schulcäumen an Vereine und dergl. Es erscheint erwünscht, daß den Gabelsberger Stenographenvereinen zur Pflege der Einheitskurzschrift zum mindesten die Vergünstigungen zuteil werden, die sonstigen gemeinnützigen Vereinen bei der äleberlassung von Schulräumen gewährt werden. Gießen, den 12. Dezember 1925. Kreisschulamt Gießen. I. V: Fischer. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Reinhardshain; hier: Kostenausschlag. In der Zeit vom 18. Dezember bis einschließlich 24. Dezember 1925 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Dürgermeistere-i Reinhardshain der Kommissionsbeschluh vom 2. Aovember l. Is. nebst Kostenausschlag vom 9. Dezember 1925 zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Reinhardshain schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Lauterbach, den 11. Dezember 1925. Der Hessische Feldbereinigungskommissar. ______________Ohly, Regierungsassessor. Bekanntmachung Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Harbach: hier: Kostenausschlag. In der Zeit vom 15. Dezember bis einschließlich 21. Dezember 1925 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Harbach der Kommissionsbeschluh vom 13. Oktober 1925 nebst Kostenausschlag zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Harbach schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Lauterbach, den 8. Dezember 1925. Der Hessische Feldbereinigungskommissär: ______Ohly, Regierungsassessor. Bekanntmachung Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lauter; hier: .Kostenausschlag. In der Zeit vom 16. Dezember bis einschließlich 22. Dezember 1925 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lauter her Kommissionsbeschluh vom 9. Oktober 1925, Ziffer 2, nebst Kostenausschlag zur Einsicht der Beteiligten offen. 3 w Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lauter schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Lauterbach, den 9. Dezember 1925. Der Hessische Feldbereinigungskommissar: ______________Ohly, Regierungs-Assessor._______________ Ttcnstnachrllhtcn vcs zrrctsamtes. 3n Maibach und Wisselsheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgcchrochen. In Krofdorf und Oberquembach (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt wordm. -KMH ■ * W" M / M ■ , • . - ^ - ;D ■ vf-i ' ?,£ E ••_'-■ xfi.A i t;V • < -:. >«7rWLA..-.. ti ' ' . MdI ■