Amtrverkün-igungMatt für die prooinzialdirektion Gberheflen und für das Kreisamt Sichen. Erscheint Dienstag und Freitag. "Hut durch die Post gu beziehen. Nr. 74 18. September 1925 Inhaltö-Aebersicht: Die Wahlen der Stadtverordneten und Gcmeinderatsmitglieder. sowie der Mitglieder der Kreis- und Provinzialtage — Kanalanschluh der Theo-jXoch-Strahe zu Grünberg. — Hegezeit für Rehwild — Wiesenrundgänge. — Errichtung einer Turbinenanlage sür Daniel Ludwig Christ, Heuchelheim. — Maul- und Klauenseuche in Sleinheim. — Dienstnachrichten. B e t r.: Die Wahlen der Stadtverordneten und Gemeinderatsmitglieder. sowie der Mitglieder der Kreis- und Provinzialtage. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und an die Bürgermeistereien DerSrod, Eberstadt, Lich, Muschenheim, Odenhausen, Rabertshausen, Rodheim, Ruttershausen, Staufenberg, Atphe und Watzenborn. Aus Grund des Art. I I Abs. V des Gesetzes über die Wahlen der Stadtverordneten und Gemeinderatsmitglieder sowie der Mitglieder der Kreis- und Provinzialtage vom 19. August 1922 teilen wir hiermit für die Kreis- und Provinzialtagswahlen zu: Gemarkung Winnerod an Abstimmungsbezirk Bersrod, „ Arnsburg an Abstimmungsbezirk Cberstadt, „ Schiffenberg an Abstimmungsbezirk Dietzen XIII, „ Hof Albach und Mühlsachsen an Abstimmungsbezirl Lich I, „ Kolnhausen und Mühlbach an Abstimmungsbezirk Lich II, „ Hof-Güll an Abstimmungsbezirl Muschenheim, „ Appenborn an Abstimmungsoezirk Odenhausen, „ Ringelshausen an Abstimmungsbezirl Rabertshausen, „ Hos Gratz an Abstimmungsbezirk Rodheim, „ Kirchberg an Abstimmungsbezirk Ruttershausen, „ Friedechausen an Abstimmungsbezirk Staufenberg, „ Feldheim an Abstimmungsbezirl Atphe, x „ Obersteinberg an Abstimmungsbezirk Watzenborn. Die Zuteilung ist in den in Frage kommenden Gemarkungen ortsüblich bekanntzumachen. " Die Bewohner selbständiger Gemarkungen sind nicht stimmberechtigt für die Gemeindewahlen, sondern nur für die Kreistags- und Provinzialtagswahlen. Cs empfiehlt sich deshalb, in einer besonderen Abteilung am Schluß der Wählerliste die Stimmberechtigten dieser Gemarkungen besonders aufzuführen. Gietzen, den 15. September 1925. ______________Kreisamt Gietzen. 3. D.: Dr, Hetz.______________ Bekanntmachung. Betr.: Kanalanschlutz der Theo-Koch-Strahe zu Grünberg. Wegen Bornahme von Kanalarbeiten wird die Londorfer Stratze in Grünberg, zwischen Gietzener Straße und Gallusstratze, vom 18. ds. Mts. ab bis auf weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt durch die Bahnhofstratze und Gallusstratze. Gietzen, den 15. September 1925. ______________Kreisamt Gietzen. 3. B: Ur, Hetz.______________ Verordnung die Hegezeit für Rehwild betreffend. - Born 10. September 1925. Aus Grund des Artikel 29 des 3agdstrasgesehes vom 19. 3uli 1858 bzw. 19. August 1893 bestimme ich hiermit in Abweichung von den Bestimmungen im § 2 Ziffer 1 und 2 der Verordnung. die Ausführung des 3agdstrafgesetzes, insbesondere Anordnungen wegen der Hegezeit betreffend, vorn 29. April 1914 (Reg.-Dl. S. 218) in der Fassung der Verordnung vorn 12. Dezember 1921 (Reg.°Bl. S. 324) das Folgende: 1. hie Schutzzcit für weibliches Rehwild wird im laufenden 3ahr auf die Zeit vorn 1. bis 30. November beschränlt, 2. die Hegezeit für männliches Rehwild beginnt in diesem 3ahre mit dem 1. Dezember. Darmstadt, den 10. September 1925. Der Minister des 3nnern. 3. D.: Kirn berg er. Detr.: Wie oben. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen, die 3agdinteressenten auf vorstehende Verordnung aufmerksam zu machen. Gietzen, den 14. September 1925. _________Krctsamt Gietzen. 3. V.: Dr. Krüger.__________ Betr. Wiesenrundgänge. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Rach Artikel 4 der Wiesenpolizeiordnung für den Kreis * Gietzen ist im Laufe des Monats Oktober der Herbstwiesenrundgang durch den Wiesenvorstand unter Zuziehung der Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen. Sie wollen demgemätz alsbald die erforderlichen Anordnungen treffen und dckfür besorgt sein, datz ordnungsmäßiges Protokoll über den Wicsengang errichtet wird Versuchsweise wollen wir auch weiterhin zur Ersparung der Schreibarbeit von der seither vorgeschriebenen Einsendung der Abschrift dieses Protokolls absehen, es sei denn, datz unsere Mitwirkung zur Beseitigung von Anständen nötig wird. Wir hegen das Vertrauen, datz die Gemeinden im eigenen 3nteresse auch ohne unsere Beaufsichtigung die Wiesengänge sorgfältig vornehmen lassen und die Beseitigung von Anständen herbeiführen. Zu der Art. wie das aufzunehmende Protokoll aufzustrllen ist, verweisen wir auf Abs. II unserer Bekanntmachung vom 18. September 1922 - Amtsverk.-Dlatt Rr. 106 vom 3af)rc 1922. Das Protokoll über den Wiesengang ist von allen Beteiligte,, zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvor- standes pder ein Feldschütze oder ein Wiesenwärter an der Teilnahme verhindert, so ist der Hinderungsgrund am Schlüsse des Protololls anzugeben. < Sollte der Wiesenvorstand nicht mehr vollzählig sein, so wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald b e • sondere Vorlage machen. 3 n den nachstehend verzeich neten Gemeinden wird ein Beamter der Kulturinspektion, G i e«tz en gemäß Artikel 4, Absatz 2, der Wiesenpolizeiordnung an dem Wiesengang teilnehmen. Der Tag und die Zeit des Beginnes des Wicsenganges sind bei jeder Gemeinde- besonders bemerkt. Annerod am 7. Oktober 1925, vormittags 9 Ahr, Grünberg am 9. Oktober 1925, vormittags 9> , Ahr, Hausen am 14. Oktober 1925, vormittags 9 Ahr, Münstcr am 16. Oktober 1925, vormittags 10' _• Ahr, Weickartshain am 21. Oktober 1925, vormittags 10' , Ahr, Weilersheim am 23. Oktober 1925, vormittags 8' , Ahr. Zusammenkunft zu der angegebenen Zeit jeweils auf den: Amtszimmer der Bürgermeisterei. Sie wollen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Wiesengang der Vorstand etwa in 3hrer Gemeinde be st ehender Wassergenossenschaften die vorgeschriebcne Lokalschau vornimmt. Die Genossenschaftsvorstände haben hierbei insbesondere ihr Augenmerk darauf zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem Zustande befinden und ob etwa Anterhaltungs- oder Verbesserungsvorschläge zu machen sind. Gietzen, den 16. September 1925. ____________Hess. Kreisamt Gietzen. 3. V.: Wolf.____________ Bekanntmachung. Detr.: Errichtung einer Turbinenanlage für Daniel Ludwig Christ, Heuchelheim. Der Daniel Ludwig Christ zu Heuchelheim hat bei uns Antrag auf Errichtung einer Turbinenanlage unter Benutzung des Biebcrbaches gestellt. Pläne und Erläuterungen liegen in der Zeit von Samstag, den 19. September, bis Freitag, den 2. Oktober 1925 auf der Bürgermeisterei Heuchelheim zur Einsicht cfsen. Einwendungen gegen die Anlage sind bei Meldung des Ausschlusses daselbst innerhalb obiger Frist schriftlich oder zu Protokoll vorzubringen. Gietzen, den 16. September 1925. ____________Hess. Kreisamt Gietzen. 3. D.: Wolf.____________ Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Steinheim. 3n Steinheim ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Cs wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der G-emarkung Steinheim. Ansere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Rr. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. Gießen, den 15. September 1925. ____________Kreisamt Gietzen. 3. D.: Schmidt._____________ Dienstnachrichten des zrrcisamtcs Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Mudersbach ist erloschen. Die angeordneten Schuhmatznahmen sind auf- gehoben. Druck der Brüh l'schen Universttäts-Buch- und Steindruckerei R Lange, Gietzen.