AmtzverlüMguiMblatt für die Provinzialdirektion Gberhessen und für das Kreisamt Gietzen. Erscheint Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen. Nr. 90 17. November 1925 Inhalts-Ueberficht: Staatliche Stenographielehrerprüfung. — Herbstkonferenzen der Lehrer. — Straßensperre. — Polizeiverordnung über das Befahren der Kaplansgaffe zu Gießen. — Dienstnachrichten. L._f. d. D. N. Ql. 36 490. Detr.: Staatliche Stenographielehrerprüfung. Die durch Verordnungen vom 30. Mai und 22. November 1924 eingerichtete Prüfung über die Fähigkeit zur Erteilung kurzschristlichen Unterrichts wird am 18. Januar 1926 und den folgenden Tagen in Darmstadt abgehalten werden. Meldungen dazu müssen bis zum 20. Dezember 1925 bei dem Vorsitzenden des ZZrüfungsamtes, Regierungsrat Schaible (Landtag), unter Vorlegung der in Puirkt5 der Prüfungsordnung (Reg.- Dlatt von 1924 S. 271) bezeichneten Schriftstücke und unter Anfügung von 1 Ml. 50 Pf. Stempelmarken erfolgen. Außerhalb Hessens wohnende Bewerber können die Stempelgebühr dem Gesuche beilegen. D a r m st a d t, den 11. November 1925. Der Staatspräsident. Landesamt für das Dildungswesen. 3. V.: Urstadt. Betr.: Herbstkonferenzen der Lehrer. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die diesjährigen Herbstkonferenzen finden statt: 1. für den Bezirk Grünberg: Mittwoch, den 25. November, 91/4 älhr, im Schulhause zu Grünberg, 2. für den Bezirk Giehen-Land II: Donnerstag, den 26. Noveniber, * 1 2 3/<9 IHjr, im Schulhause zu Grohen-Duseck, 3. für den Bezirk Lich-Hungen: Samstag, den 28. November, 9 ä2hr, im Schulhause zu Hungen. Die Tagesordnung lautet bei allen Konferenzen. 1. Der Werkunterricht. Ziel und Methode in der Landschule. Referenten: die Herren Welter-Nonnenroth und Meckel-Lich. 2. Die Einrichtung des hauswirtschaftlichen Unterrichts in der ländlichen Mädchenfortbildungsschule. 3. Verschiedenes. Wir empfehlen Ihnen, den Lehrkräften hiervon Kenntnis zu geben. Dießem den 11. November 1925. Kreisschulamt Gießen. 3. V.: Fischer. Bekanntmachung. Da die Vornahme von Walzarbeiten in der Dismarckstraße. zwischen Südanlage und Löberstrahe, beendet sind, wird unsere am 16. Ottober angeordnete Straßensperrung wieder aufgehoben. Gießen, den 11. November 1925. Polizeiamt Gießen. 3. D.: Schmidt. Bekanntmachung. Betr.: Erlaß einer Polizei-Verordnung über das Befahren der Kaplansgaffe zu Gießen. Die nachstehende Polizei-Verordnung für die Stadt Gießen bringen wir hiermit wiederholt zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 16. November 1925. Polizeiamt Gießen. 3. D.: Schmidt. Polizei-Verordnung. Auf Grund des Artikels 56 der Städteordnung wird nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung mit Genehmigung des Ministers des 3nnern vom 16. März 1899 zu Nr. M. d. 3. 7375 für die Provinzialhauptstadt verordnet wie folgt: § 1. Das Befahren der Kaplansgasse mit Fuhrwerken ist nur in der Richtung von der Bahnhofstraße nach dem Kreuz zu gestattet. § 2. Alle durch die Kaplansgasse gehenden Fuhrwerke dürfen nur im Schritt fahren. § 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach § 366 pos. 10 des Reichsstrafgesehes mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Gießen, den 27. März 1899. Polizeiamt Gießen, gez. Muhl. Dienst,rachrichten des Kreisamtes. Der Minister des 3nnern hat gestattet: 8. Hessische Rote- Kreuz-Lotterie, Vertriebsgebiet Hessen, Vertriebszeit: 1926; Mannheimer Fürsorge-Geldlotterie, Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 18. Dezember 1925. Die Maul- und Klauenseuche ist in der Gemeinde Lehnheim (Kreis Alsfeld) erloschen. Druck der Brühl'schen Llniversitäts-Buch- und Steindruckeret. R. Lange, Gießen. -L- ir» uf Z m ft. te, L 1 - < ..