AmtrverlüMgungrblatt für die provinziaidirettion Gberheffen und für dar Kreisamt Gießen. Erscheint Dienstag und Freitag. Hur durch die Post zu bezieh«». Jir. 96 11. Dezember 1925 Znhalts-Ucbersicht: Aufruf und Einziehung von Rentenbanlicheinen. - Bildung einer Wassergenostenfchaft in Rüddingshausen. — U laub des Det.-Aates Dr. Martin in Grunderg. -- Herbstversammlung der Fleischbeschauer. — Maul- und Klauenseuche in.Lumda und Allertshausen. - Biehmarkt in Lutz. - Mieteintgungsämler im Landkreis (Sieben. — Kreis,ursorgerinnen. — Jnvaliden-Aente. — Tierschuytalender. — Schulferien. - Dienststunden des Kreisschulamts. - Dienstnachrichten. Bekanntmachung über den Aufruf und die Einziehung der Rentenbantscheine zu 10 Aentenmark — ohne Kopfbildnis — mit dem Ausfertigungsdatum 1. Aovember 1923. Mit Genehmigung der Reichsregierung rufen wir hierdurch gemäß § 21 der Durchführungsbestimmungen vom 31. Januar 1925 zum Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbantscheinen (RGBl, l l S. 29) die Rentenbankscheine zu 10 Renten mark — ohne KoPfbildnis — mit dem Ausfertigungsdatum l.Rovember 1 923 zur Einziehung auf. Die ausgerufenen Scheine können bei den öffentlichen Kassen noch bis 31. Dezember 1925 in Zahlung gegeben, bei den Kassen der Reichsbank aber bis 30. April 1926 gegen andere Rentenbankscheine oder gegen gesetzliche Zahlungsmittel umgetauscht werden. Mit Ablauf des 30. April 1926 werden die ausgerufenen Rentenbankscheine kraftlos und es erlischt damit auch die Umtausch- und Einlösungspflicht der Deutichen Rentenbant. An Stelle der durch diese Bekanntmachung ausgerusenen Rentenbanftcheine gelangen neue Scheine zu 10 Renten mark vom 3. Juli 192 5 mit dem Kopfbildnis einer Landfrau, wie solche sich bereits seit September 1925 im Verkehr befinden, zur Ausgabe. Berlin, den 24. Rovember 1925. Deutsche Rentenbank. Kitzler Lipp. An sämtliche unterstellten Kassen. Auf vorstehende Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich hin. Gießen, den 4. Dezember 1925. ______________Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr, Hetz._____________ Bekanntmachung. Betr.: Die Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft zur Entwässerung in den Fluren 1 bis 4, 6, 7, 11 bis 18, 22, 23 der Gemarkung Rüddingshausen. Rachdem zur Ausführung von Entwässerungsanlagen in den Fluren 1 bis 4, 6, 7, 11 bis 18, 22. 23 der Gemarkung Rüddingshausen Antrag auf Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschast gestellt worden ist, und das Ministerium sür Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtichaft, die Einleitung des Verfahrens zur Bildung der öffentlichen Wasser- genofsenschaft angeordnet hat, wird hiermit belanntgegeben, daß die Vorarbeiten hierzu vom Dienstag, dem 22. Dezember 1925, bis Montag, dem 4. Januar 1926, einschließlich, auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Rüddingshausen zur Einsicht sämtlicher Grundeigentümer, deren Grundstücke in die zu verbessernde Fläche fallen, offen liegen. Die Grundeigentümer werden zur Versammlung und Be- schluhsassung sowie zur Wahl ihrer Vertreter für das weitere Verfahren auf Montag, den 18. Januar 1926, vormittags lQ_ilhr, in das Gemeindehaus zu Rüddingshausen geladen, unüE Androhung des Rechtsnachteils, daß die Richterscheinenden sowie die Richtabstimmenden als dem beantragten Unternehmen beistimmend, mit der Wahl der Vertreter einverstanden angesehen und mit ihren Einwendungen gegen die Art der Ausführung später nicht mehr gehört werden. Gleichzeitig werden die Grundeigentümer und Wasser- nutzungsberechtigung, welche an dem Unternehmen nicht unmittelbar beteiligt erscheinen, aufgefordert, etwaige Emwendungen gegen das Unternehmen in der vorerwähnten Tags ah rl geltend zu machen, widrigenfalls die Einwendungen nach Ablauf der ^nst nicht mehr berücksichtigt werden und nur noch privatrechtliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden können. Gießen, den 25. Rovember 1925. Kreisamt Gießen. 3. D.:-Dr. Braun. Bekanntmachung. Betr.: Urlaub des Vet.-Rates Dr. Martin in Grünberg. Veterinärarzt Dr. Marlin tritt den im Amtsverkündigungs- blatt Rr. 94 vom 4. Dezember 1925 bekanntgegebenen Urlaub nicht an, da sein zur Vertretung bestimmter Amtstierarzt ertrankt ist. Wir empfehlen, dies alsbald zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Gießen, den 7. Dezember 1925. Kreisamt Gießen. 3.03.: Dr. Braun. De 1 r.: Herbstversammlung des Vereins vereidigter Fleischbe- scyauer des Kreiie^ Gießen. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Am kommenden Somrtag, dem 13. Dezember, vormittags 10 Uhr, findet in Gießen im Hessischen Hof, Frankfurter Straße, die dienstliche Herbslversammlung der Fiei,chbeichauer des Kreises Gießen mit folgender Tagesordnung statt: Tagesordnung: 1. Angelegenheiten des Vereins der verpflichteten Fleischbeschauer des Kreises Gießen. Bericht über das Sommer- halbjahr 1925. 2. Referat des Prof. Dr. Knell über die neueren Methoden zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche. 3. Referat des Amtsveterinärarztes Dr. Stein: Betrachtungen zu den § 11 bis 17 der Fleischbeschauordnung. 4. Referat des Fleischbeschauers Römer-Wieseck: Heber das Schächten. 5. Verschiedenes. Die an der Versammlung teilnehmenden Fleischbeschauer erhalten die Vergütung ihrer Reisekosten 3. Klasse und ein Tagegeld von drei Mark. Der Betrag ist bei der nächsten Abrechnung über die zuständigen Beschaugebühren zu verrechnen. Wir empfehlen 3hnen, die Fleischbeschauer von Vorstehendem in Kenntnis zu sehen. Gießen, den 8. Dezember 1925. Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lumda. Da die Maul- und Klauenseuche in Lumda reine weitere Fortschritte gemacht hat, wird das Sperrgebiet Lumda aufgehoben. Ort und Gemarkung Lumda werden vorsorglich noch zum Beobachtungsgebiet erklärt. Gießen, den 7. Dezember 1925. Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun. Bekanntmachung. Detr.: Maul- und Klauenseuche. 3n Allertshausen ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Allertshausen wird aus dem Sperrgebiet aus geschieden. Gießen, den 10. Dezember 1925. Kreisamt Giehen. 3. D.: Dr. Drau n. Bekanntmachung. B e t r.: Viehmarkt in Lich. Mit Rücksicht auf den erneuten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Langsdorf wird die Abhaltung des Schweine- marktes am Montag, dem 14. Dezember 1925, verboten Gießen, den 8. Dezember 1925. Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun. Bekanntmachung. B e t r.: Den Vorsitz der Mieteinigungsämter im Landkreis Gießen. 3m Einvernehmen mit dem Ministerium der 3ustiz hat der Herr Minister für Arbeit und Wirtschaft mit Verfügung zu Rr. M. A. W. 25 782 vom 26. Rovember 1925 als Vorsitzende, der Mieteinigungsämter im Landkreis Gießen befteHt bzw. bestätigt: 1. für die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Butzbach: Oberamtsrichter Sellheim-Buhbach: Stellvertreter: Amtsgerichtsrat Leun-Butzbach; — 2 2. für die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Giehen-Land: Amtsgerichtsrat Reuroth-Giehen und Amtsgerichtsrat Schmidt- Gießen in gegenseitiger Vertretung! 3. für den Amtsgerichtsbezirk Grünberg-Stadt: Oberamtsrichter Zimmermann-Laubach: Stellvertretern Amtsgerichtsrat Glenz-Grünberg; 4. für die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirts Grünberg- Land: Oberamtsrichter Dölp-Grünberg; Stellvertreter: Amtsgerichtsrat Glenz-Grünberg: 5 für die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Hungen: Oberamtsrichter Volk-Hungen: Stellvertreter: Oberamtsrichter Rausch- Lich: 6. für die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Laubach: Oberamtsrichter Zimmermann-Laubach: Stellvertreter: Oberamts- richler Dölp-Grünberg; 1 für die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Lich: Ober- ämtsrichter Rausch-Lich: Stellvertreter: Oberamtsrichter Volk- Hungen. Gießen, den 7. Dezember 1925. Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Krüger. Vetr.: Wie oben. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Wir empfehlen, vorstehende Bekanntmachung alsbald ortsüblich zu veröffentlichen. Gießen, den 7. Dezember 1925. Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Krüger. Bekanntmachung Vetr.: Die Kreisfürsorgerinnen. Untere Kreisfürsorgerinnen, die Schwestern Amalie Schmölze, Lotte Eichmeyer und Marg. Müller^ sämtlich in Gießen wohnhaft, sind in den Landgemeinden des Kreises besonders in folgenden Zweigen der sozialen Fürsorge tätig: Mutter- und Säuglingsschuh, Tuberkulose- und Däderfürsorge, Kriegsbeschadigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge, Fürsorge für Pflege- Klein- und Schulkinder sowie uneheliche Kinder, Fürsorge für Krüppel. Trinker und Geschlechtskranke sowie für Sozial- und Kleinrentner. Es werden vorwiegend tätig sein: 1. SchwesterLotteEichmeyerimArbeitsbezirk Gießen-Land, umfassend die Gemeinden: Allendorf a. d. Lahn, Alten-Vuseck, Daubringen, Großen-Vuseck, Großen-Linden, Grüningen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden, Lang-Dons. Leihgestern, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Trohe. 2. Schwester Amalie Schmölze im Arbe it s- bezirk Lich-Hungen, umfassend die Gemeinden: Albach. Annerod, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gull Eberstadl, Garbenteich Hausen, Hungen, 3nheiden, Langd Langsdorf, Lich, Muschenheim, Obbornhofen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe. Villingen, Watzenborn-Steinberg, Wieseck. 3. Schwester Margarete Müller im Arbeitsbezirk Grünberg, umfassend die Gemeinden: Allendorf an der Lumda, Allertshausen, Beltershain, Bersrod, Beuern Burkhardsfelden, Climbach Ettingshausen, Geilshausen, Gobelnrod. Grünberg, Harbach, Hattenrod, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth. Londorf, Lumda, Münster, Rieder-Bessingen, Ronnenroth Ober- Bessingen, Odenhausen, Oppenrod, Queckborn, Reinhardshain. Reiskirchen, Röthges, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Treis an der Lumda, Weickartshain, Weitershain. Winnerod. Gießen, den 5. Dezember 1925. Kreisamt Gießen. 3. V.: Schmidt. Vetr.: Wie oben. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, ortsüblich betanntmachrn zu lassen, welche Kreis fürs orgenn vorwiegenv für Ihre Gememoe i.i Betracht kommt, in welchen Zweigen der sozialen Fürsorge sie tätig ist. daß die Schwester nur aus dem Kceisamt Rimmer 24 Dienstags vormittags und nur in dringenden Fällen Freitags vormittags zu sprechen ist. Fragende wollen Sie eingehend vedeuten. QÖte erwarten, daß Sie unsere Fürsorgerinnen in ihrer ^^^Äeses A^^chreiben ist in 3hrem Amtszimmer auszuhängen. Gießen, den 5. Dezember 1925. Kreisamt Gießen. 3. B.: Schmidt. Betr.: Dienststunden des Kveisschulamts. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die Sprechstunde des Kreisschulrats Fischer fällt am 15. Dezember vormittags aus. Gießen, den 9. Dezember 1925. Kreisschulamt Gießen. 3 B.: Fischer. Dicnstnachrlchtcn des zrrctsamlcs. Der Gärtner Friedrich Weber LU ® ‘ zum Friedhofsaufseher für die Stadt Gießen ernannt und ver pflichtet. Betr.: 3nvaliden- usw. -Rente. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Vom 1 Januar 1926 an dürfen die Empfänger der Zn- validen-, Alters-, Witwen- und Waisenrenten nur noch Rentenquittungsformulare, die die Größe von 148:210 AriltiE^ haben, verwenden. Damit Schwierigkeiten bei dec Rentenzahlung für Januar 1926 tunlichst vermieden werden, empfehlen wir, den Bedarf an Quittungsvordrucken mit dem Ausvruct w. und O., ferner für Altersrenten (A.), Krankenrente (K.) und Witwenkrantenrenten (Wk.) sofort bei der Landesversicherungsanstalt-in Darmstadt anzufordern. Gießen, den 8. Dezember 1925. Kreisamt Gießen. 3.D.: Schmidt. Vetr.: Tierschutzkalender für die Schuljugend. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Mit nächster Post gehen Ihnen die bestellten Der Preis beträgt 10 Pfennig für dos Stuck. Die Dersand- kosten belaufen sich auf 10 Pfennig für jede Sendung. Wir empfehlen Ihnen, den sich hiernach ergebenden Betrag alsbald an die Kreistage abzuführen. Gießen, den 3. Dezember 1925. Kreisschulamt Gießen. 3. D.: Fischer. __ Vetr.: Die Verteilung der Ferien an den Volks-- und höheren Schulen. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die Bestimmung in dem Amtsblatt Rr. 3 vom 2. Mai 1922 — xu Rr L f i> B. 6746 — (abgedruckt in der Darmstadter Zeitung Rr. lio" vom 12. Mai 1922 und im Am^veÄündigungs- blatt Rr. 64 vom 19. Mai 1922) wird bezüglich der Wechnachts- fecien dahin geändert, daß diese Serien, auch wenn der ^Dezember auf einen Freitag fällt, an dem diesem —ag vorhergehenden Sonntag beginnen. .. - ™ < n Für das laufende Schuljahr beginnen mithin die 2 Wochen dauernden Weihnachtsferien am Sonntag, dem 20. Dezember. Gießen, den 5. Dezember 1925. Kreisfchulamt Gießen. 3. V.: Fischer. ra,.-K. ,.„x nhriirfor»i 'S PflllflS GietzeN.