6. November 1925 Nr. 87 5 \» Bekanntmachung. betreffend die Bestellung von Treuhändern anläßlich der Ablösung der IN ark an leih en der Gemeinden und Gemeindeverbänds. Bom 8. Oktober 1925. Gemäß § 40 Abs. 4 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen (RGBl. 1925 l S. 137) werden für alle Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes (Städte, Landgemeinden, Kreise und Provinzen) zur Wahrnehmung der Rechte der Anleihegläubiger der Reqierungsrat Dr. 2Hl in Darmstadt als Treuhänder, sowie die Aegierungsräte Dr. Braun in Gießen, Falk in Mainz und Dr. Wolff in Darmstadt als seine Vertreter bestellt. Der Treuhänder und seine Vertreter bilden die Treuhänderstelle mit dem Sitz in Darmstadt (Luisenplatz 2). Soweit Anträge auf Bestellung von Treuhändern für die öffentlich-rechtlichen Körperschaften vorliegen, für welche nach § 46 des Anleiheablösungsgesetzes die Reichsregierung die Bestimmungen über die Markanleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände für anwendbar erllären kann, bleibt die Entscheidung über die etwaige Bestellung von Treuhändern Vorbehalten. Den Anträgen, die nach § 40 Abs. 4 des Gesetzes über Ablösung öffentlicher Anleihen die Bestellung von Treuhändern für Anleihen des Staates, von Industriegesellschaften, insbesondere Unternehmungen der Elektrizitätsversorgung, von Hypothekenbanken und ähnlichen Anstalten, von privaten Personen-Dereini-, gungen oder Einzelpersonen verlangen, kann nicht entsprochen werden, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestellung von Treuhänden nach § 40 Abs. 4 des Gesetzes in diesen Fällen nicht gegeben sind. D a r m st a d t, den 8. Oktober 1925. Der Minister des Innern, von Brentano. Inhalts-Ueberstcht: Ablösung der Markanleihen. — Die Wahl der Kreistagsmitglieder. — Ergebnis der Hauptkörung 1925. - Lehrgang an den Landwirtschaftlichen Schulen. - Beerdigung und Leichentransport. — Feldbereinigung Beltershain, Stangenrod und Ronnenroth. AmtrverlüMgungrblatt für die provinzialdirettion Gberheffen und für das Kreisamt Giehen Erscheint Dienstag und Freitag. Rur durch die Post zu beziehen. 62 Ziegenböcke, davon mit der Rote in Haltung sehr gut Alten-Buseck (Wärter: K. Bötz H.), Grüningen (Wärter: Hobe- ler), Inheiden (Iohs. Lehr), Mainzlar (Wärter: K. Müller V.), Staufenberg (Wärter: L. Benzler). Gut waren die Ziegenbock- Haltungen in Bellersheim (K. Börger), Bettenhausen (Heinrich Ruppel), Birklar (H. Metzler), Burkhardsfelden (L. Münster), Langd (E. Haas), Langsdorf (Wärter: L. Schmidt II.), Lich (Wärter: Pfannenkuchen), Muschenheim (Iohs. Wagner), Obbornhofen (Ferd. Kammer), Ober-Hörgern (W. Schmalz), Steinbach (Wärter: K. Gerhard VI.) und Trais-Horloff (Kd. Seid). Äe übrigen Ziegenbockhaltungen waren befriedigend mit Ausnahme derer in Daubringen, Oppenrod und Trohe. 24 Schafböcke, davon mit der Rote sehr gut in Haltung und Körperbau Burkhardsfelden (Kaspar Schäfer), Holzheim (Paul Schmid), Hungen (Otto Klaus) und Trais-Horloff (K. Klös). G u t waren die Schafböcke in Eberstadt (Schäferei-Gesellschaft), Oppenrod (Bürgermeister Kloos), Rödgen (H. Bellof) und Steinbach (H. Schneider). Eine Anzahl Bürgermeister hatte wieder vergessen, die Schäfer rechtzeitig zu benachrichtigen, so daß mehrere Schafböcke nicht besichtigt werden konnten. Künftig werden die Versäumnisse durch eine Ordnungsstrafe geahndet. _ „ . Abzuschaffen sind 3 Dutten (Albach, Hungen, Lollar), deren Ankörung seitens der Körkommission abgelehnt wurde: 2 Butten wegen Krankheit (Holzheim, Steinbach), 1 Bulle in Obbornhofen wegen LInfruchtbarkeit, 2 Dutten (Holzheim, Mu- schrnheim) wegen Llntauglichkeit. 3 Ziegenböcke (Lich, Reiskirchen, Ruttershausen) wurden wegen schlechter Körperbeschaffenheit ab- gekört, desgleichen 1 Eber in Reiskirchen. Außerdem 1 Eber inGru- ningen wegen Hautkrankheit und 1 Eber in Langsdorf wegen schlechter Beinstellung. Ein Schafbock in Staufenberg i|l wegen Krankheit abzuschaffen. Wegen vorgeschrittenen Alters wurden abgekört 1 Dulle in Alten-Buseck und ein Ziegenbock in Großen- ^^Ämzutauschen sind wegen Gefahr der Inzucht je ein Ziegenbock in Birllar und Daubringen, sowie je ein Schafbock in Burkhardsfelden, Hungen, Rödgen und Trais-Horloff. Es handelt sich durchweg um hochwertige Zuchttiere. Allgemein kiel der Körkommission auf, daß viele Zuchttiere schlechten Gang und schlappes Temperament zeigten. Es liegt dies außer an schlechter Klauenpftege in der Hauptsache daran, daß den Dullen, Ziegenböcken und z. T. auch den Ebern kaum Gelegenheit zur Dewegung gegeben wird. Die Tiere befinden sich in den Faselställen geradezu in einem Gefängnis, in dem es mitunter sogar an Luft und Licht mangelt Die Gemeinden müssen zum Wohle der Tierzucht ernstlich ber Srage näher treten, auf welche Weise für die Faseltiere ausreichende Bewegung geschaffen werden kann. Rur durch mehrstündige tägliche Bewegung im Freien (sei es in Laufstatten oder auf den Fasekhöfen, sei es durch Amherführen) ist em gesundes Wachstum der Faseltiere, eine gute Zuchtvrrfassung derselben und somit ein gesunder, kräftiger Rachwuchs gewährleistet. Auch werden infolge der Dewegung die Bullen und Eber nicht so f^ell zu schwer und damit untauglich zum Sprung: viele an sich gute Zugtiere beider Gattungen gehen durch vorzeitige Mast ver- Sren Daher ist es z. B. vom züchterischen Standpunkt aus unbedingt erstrebenswert, die Iungbulley als Zugtiere anzulernen und sie zu ihrem eigenen Ruhen und zum Ruhen der Rachzucht zu mäßiger Arbeitsleistung heranzuziehen, wie Öie8 anöerg» wo (bayerisches Hochland) mit Erfolg geschieht. Benn Zuchttier, insbesondere beim Dullen, ist die Untätigkeit die Wurzel altes ^^^(Sezüglich der Bullenhaltung darf nicht unerwähnt bleibew daß in verschiedenen Gemeinden die Haftung, die fruyerals reckt gute zu bezeichnen war, zurückgegangen ist. Der Grund hierfür ist vor allem in der bedauerlichen Tatsache zu suchen, daß die betreffenden Halter bzw. Wärter kein Verstands für: ihre Pfleglinge und für die Viehzucht zeigen, sondern die Haltung lediglich vom Standpunkt des Geldverdienens aus ansehen und außerdem nachlässig sind in der Fütterung und P^ege der Faseltiere. Ferner wurde eine durchaus falsche Sparsamkeit seitens einiger Gemeinden beobachtet, die entweder bei der Bezahlung der Halter knausern oder minderwertige Zuchttiere beschaffen. Ihnen sei gesagt, daß bezüglich Halter und Zuchtmaterial das Beste das Billigste ist, unter der DorauZsetzung, daß es fernem Werte entsprechend behandelt wird. Richt zuletzt warnt die Kor- kommission dringend davor, Händler mit dem Ankauf von Zuchttieren zu betrauen. Auf diese Art beschaffte Zuchttiere sind Bekanntmachung. Detr.: Die Wahl der Kreistagsmitglieder 1925. Die im Amtsverkündigungsblatt Rr. 86 bekanntgegebrnen Wahlvorschläge 6, 7, 8 haben in llebereinstimmung mit der Bezeichnung der gleichen Wahlvorschläge zur Provinzialtagswahl die Rr. 12, 13, 14 erhalten. Gießen, den 3. Rovember 1925. Der Vorsitzende der Kreiswahlkommission. Dr. H e ß. Bekanntmachung. Detr.: Das Ergebnis der Hauptkörung 1925. . Rachstehend bringen wir zusammengestellt das Ergebnis der diesjährigen Hauptkörung der Faseltiere im Tienstbezirk des Amtsveterinärarztes Dr. Stein zur allgemeinen Kenntnis. Es wurden besichtigt: 86 Dullen, davon mit der Rote in Haltung sehr gut Alten-Duseck (Wärter: K. Bötz II.), Dettersheim (Markgenossenschaft), Garbenteich (Heinrich Wallbott XL), Grüningen . Ph. H. Hobeler), Hungen (Ferd. Kammer), Langsdorf (Wärter: L. Schmidt 11.), Lich (Wärter: H. Pfannenkuchen), Mainzlar (Wärter: K. Müller V.), Ober-Hörgern (H. Düringer), OppNirod (H. Kinzebach und L. Seuling), Staufenberg (Wärter: L. Denz- ler). Gut waren die Bullenhaltungen in Albach Dirklar (G. Krausch und H. Müller), Burkhardsfelden (K. Haas , Dorf-Glll (H. M. Sarnes), Eberstadt (Wärter: Heim, Großen-DusÄ, Holzheim, Langd (Ferd. Gall und E. Walter), Musch.nheim (K. Eller III. und H. Haupt), Reiskirchen Marter: Phil. Damm IV.), Steinbach (Wärter: K. Gerhard VI.), -rwais- Horloff (H. Delher) und Trohe (Bürgermeister üdjmiöt). Die übrigen Haltungen waren befriedigend mit Ausnahme der von äktphe, auch die in Hausen könnte besser sein. 28 Eber, davon mit der Rote sehr gut in Haltung die Eber in Bellersheim (Ph. Cmmel und L. Mathes), Grüningen (Wärter: Ph. H. Hobeler), Hungen (Ferd. Kammer), Inheiden (Ludwig Dietz), Muschenheim (W. Schwarz), Ober-Hörgern (K. 3. Düringer) und ältphe (Otto Schäfer). Gut waren die Eberhaltungen in Birllar (H. Müller), Dorf-Gill (Jak. Schwarz) Garbenteich (3. Hinterländer), Holzheim (Hartmann Schmidt), Langd (L. Rühl), Langsdorf (W. Dörr und H. Kohler XX.) Lich (Wärter: Pfannenkuchen), Reiskirchen (L. Launspach IL), Traw-- Horloff (G. Hublitz), Trohe (H. Schmidt) und ^Itphe (W. Moll). Die Eberhaltung in Großen-Buseck befriedigte nicht. 2 meist dunkler Herkunft und werden immer zu teuer bezahlt,' den geldlichen und züchterischen Schaden haben in erster Linie die Landwirte, aber auch die Allgemeinheit zu tragen. Die Zucht gehört in die Hände des Züchters und nicht in die des Händlers. Gießen, den 15. Oktober 1925. Kreis amt Gießen. 3. V.: Dr. Braun. Bekanntmachung. Betr.: Eröffnung des ordentlichen Lehrgangs 1925/26 an den Landwirtschaftlichen Schulen bei den Hess. Landwirt- schaftSämtern. Unter Hinweis auf die im Amtsverkündigungsblatt Ar. 85 vom 30. Oktober 1925 veröffentlichte Bekanntmachung des Hess. Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 15. Oktober 1925 bringen wir hiermit nochmals zur allgemeinen Kenntnis, daß der Unterricht an den Landwirtschaftlichen Schulen in Lich und Grünberg Montag, den 9. Aovember l. 3s., beginnt, und zwar in Lich um 10 Uhr und in Grünberg um 9 U h r vormittags. 1 Anmeldungen sind alsbald zu richten für die Landwirtschaftliche Schule in Lich bei Direktor Dr. Lehr, Landwirtschaftsamt Lich, Grünberg bei Direktor Trautmann, Landwirt - schaftsomt Grünberg, Butzbach bei Direktor Dr. Schad, Butzbach. Genannte Herren sind auch zur weiteren Auskunft jederzeit gerne bereit. Lich Fernruf Ar. 3 9, Grünberg Fernruf Ar. 7 0. Die Höhe des Schulgeldes steht zur Zeit noch nicht fest; sie wird den Schülern demnächst bekanntgegeben werden. Gießen, den 4. Aovember 1925. Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr. Braun. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir verweisen hiermit auf vorstehende Bekanntmachungen und empfehlen 3hnen, nochmals diese alsbald wiederholt ortsüblich veröffentlichen zu lassen, auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer, den landwirtschaftlichen Beruf ergreifenden Söhnen zum Schuleintritt hinzuwirken. Gießen, den 4. Aovember 1925. Kreisamt Gießen. 3. B: Dr. Drau n. Betr.: Beerdigung und Leichentransport bei sogenannten tragischen Fällen und bei Verbrechen. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Es ist in letzter Zeit verschiedentlich vorgekommen, daß bei gerichtlichen Leichenbesichtigungen ein Todeszeugnis nicht' ausgestellt wurde, weil entweder ein Arzt nicht zugezogen war oder weil die Ortspolizeibehörde der Ansicht war, daß ein Todeszeugnis nicht nötig sei, da von der Staatsanwaltschaft oder dem Richter eine nach § 157 Pos. 2 der Strafprozehordnung ausgefertigte „schriftliche Genehmigung der Beerdigung" vorlag. Aus dem letzteren Grunde ist auch in einem Falle unterlassen worden, die vorschriftsmäßige Genehmigung zum Transport der Leiche bei dem Kreisamt einzuholen. Wir sehen uns deshalb veranlaßt, darauf hinzuweifen, daß keine Beerdigung ohne schriftliche Genehmigung der Ortspolizeibehörde erfolgen darf. Diese Genehmigung darf erst dann erteilt werden, wenn der Ortspolizeibehörde ein von einem Arzt oder verpflichteten Leichenbeschauer vorschriftsmäßig ausgestelltes Zeugnis über das erfolgte Ableben der betreffenden Person (Todeszeugnis) übergeben worden ist. Das Todeszeugnis ist auch in den Fällen einzuholen, wo die Gerichtsbehörde bereits bestätigt hat, daß ihrerseits der Beerdigung nichts entgegenstehe. Ebensowenig ist die Ortspolizeibehörde berechtigt, einen Leichentransport zu gestatten, ohne daß die vorgeschriebene Genehmigung durch das Kreisamt erteilt worden ist, auch wenn von der Gerichtsbehörde die „schriftliche Genehmigung der Beerdigung" vorlag. Wir empfehlen 3hnen strenge Befolgung der bestehenden Vorschriften. > GieLen, den 2. Aovember 1925. Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun.___________ Bekanntmachung. Detr.: Feldbereinigung Beltershain; hier: Kostenausschlag. 3n der Zeit vom 6. bis einschließlich 12. Aovember 1925 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Beltershain der Kostenausschlag über 2 Mark pro Morgen zu erheben in 2 Raten, am 15. Aovember 1925 und 1. Februar 1926, nebst dem dazu gehörigen Kommissionsbeschluß vom 13. Oktober 1925 zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Beltershain schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Lauterbach, den 28. Oktober 1925. Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Ohly, Regierungs-Assessor. Bekanulmachnug. D e t r.: Feldbereinigung Stangenrod; hier: Kostenausschlag. 3n der Zeit vom 6. Aovember bis einschließlich 12. Aovember 1925 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Stangenrod der Kommissions-Beschluß vom 9. Oktober 1925 nebst dem dazu gefertigten Kostenausschlag über 2 Mark pro Aormal- morgen zu erheben in 2 Zielen, am 15. Aovember 1925 und 1. 3anuar 1926, zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Stangenrod schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Lauterbach, den 27. Oktober 1925. Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Ohly, Regierungsassessor. Bekanntmachung. Detr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Aonnenro'th, Kreis Gießen; hier: Einladung gemäß Artikel 25. Hiermit lade ich sämtliche beteiligten Grundeigentümer zu der in Gemäßheit des Artikel 25 des Feldbereinigungsgesetzes am Donnerstag, dem 12. Aovember 1 92 5, vormittags 111/2 Uhr, im Rathaussaale zu Aonnenroth statt- sindenden Versammlung der beteiligten Grundeigentümer ein. Die Versammlung hat zu beschließen, wie die Feldbererni- gungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächeninhalt oder den Abschätzungswert der Grundstücke, oder, abgesehen von den in Artikel 28 des Feldbereinigungsgesetzes bezeichneten Fällen, durch Bildung und Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob Beiträge nach Bedürfnis erhoben oder die laufenden Mittel durch die Aufnahme von Darlehen beschafft werden sollen. Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Beteiligten vorgebracht und beraten werden. 3n dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grundeigentümer eine Stimme. Die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich Kommen gültige Beschlüsse nicht zustande, so hat die Vollzugskommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Lauterbach den 21. Oktober 1925. Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Ohly, Regierungsassessor.