Amtsverlündigungsbiatt für die provlnzialdirettion Gberheffen und für das Kreisamt Eichen. Erscheint Dienstag und Freitag. Dur durch die Poft zu beziehen. IRr. 94 4. Dezember 1925 3nhalts-Ucberficht: Die Wahlen zum Provinzialtag. — Die Kreistogswahlen. — Festsetzung der Dezembermiete. - Behandlung der Zugtiere im Winter. — Ausstellung von Wandergewerbescheinen. — Gewerbelegitimationskarten. — Ernennung der Diehschätzer und Otellveitreter. — Geflügelmärkte und Ausstellungen. — Amtsveterinärarttstelle Grünberg. — Maul- und Klauenleuche in Langsdorf und Allertshausen. — Kriegergräbersürsorge - Versicherung der Handarbeitslehrerinnen. — Dienststunden des Kreisschulamts. Fort- b.ldungsschulstatistik. — Feldbereinigungen Allendorf a. d. Lda., Münster bei Giehen, Trohe und Treis a. d. Lda. — Slrahensperren. Offenhaltung der Geschäfte. - Dienstnachrichten Betr.. Die Wahlen zum Provinzialtag. Bekanntmachung. Bei der am Sonntag, dem 15. Aovemder 1925, in der'Provinz Oberhessen vorgenomm.nen Wahl zum Provinzialtag dec Provinz Oberhessen sind auf die einzelnen Wahlvorschläge und auf jede Gruppe verbundener Wahlvorschläge folgende gültige S.immen abgegeben worden: 1. Wahlvorschlag. Kennwort: Zentrumspartei 2. Wahlvorschlag. Kennwort: Sozialdemokratische Partei 3. Wahlvorscchlag. Kennwort: Deutsche Demokratische Partei 4. Wahlvorschlag. Kennwort: Deutsche Volkspariei 5. Wahlvorschlag. Kennwort: Bereinigte S.a.t- und Landliste der Deutschnationalen Volkspartei und des Hess. Landbundes im Krepe Giehen 6. Wahlvorschlag. Kennwort: Vereinigte Sta^t- und Landl sie der Deutschnationalen Volkspartei und d».s Hess. Landbundes im Kreise Alsfeld 5 825 Stimmen. 35 369 Stimmen. 6 103 Stimmen. 7 884 Stimmen. 12 819 Stimmen, 4 412 Stimmen. 7. Wahlvorschlag. Kennwort: Vereinigte Stadt- und Landliste der Deutschnationalen Dolkspartei und d.s Hess. Landbundes im Kreise Büdingen 8. Wah lvorschlag. Kennwort: Vereinigte Sta t= und Land'iste der Deutschnationa en Volkspartei und des H.ss. Landbundes im Kreise Friedberg 9. Wahlvorschlag. Kennwort: Vereinigte Stadt- und Landliste der Deutschnaticnalen Vclkspartei und des Hess. Landbundes im Kreise Lauterbach 10. Wahlvorschlag. Kennwort: Vereinigte Stadt- und Landl sie der Deutschnationalen Volkspartci und dvs Hess. Landbundes im Kreise Schotten 5 147 Stimmen. 9000 Stimmen. 3 733 Stimmen. 4 661 Stimmen. 11. W ah lvorschlag. Kennwort: Eintracht 579 Stimmen. Kennwort: 12. Wa.hlvors chl a g. Evangelische Volksgemiinschast 3 050 Stimmen. 13. Wahlvorschlag. Kennwort: Kommunistische Partei 14. Wahlvorschlag. Kennwort: Mittelstanrsvereinigung 3 006 Stimmen. 1 999 Stimmen. 15. Wahlvorschlag. Kennwort: Bürgerliche Partei Stimmer^ Die unter 1, 4 und 5 bis 10 aufgefuhrten Wahlvorschlage waren einfach verbunden. Auf sie entfielen insgesamt 53 oll etimmcn.^^ ^geführten Wahlvorschläge waren eng verbunden. Auf sie entfielen insgesamt 39 802 Stunmen. Aach der Reihenfolge der Wahlvorschlage smd in den Pro- vrnzialtag folgende Bewerber gewählt: 1. Wahlvorschlag. Kennwort: Zentrumsparte r. 1. Theodor Schröder, Friedberg, Rechtsanwalt, 2. Friedrich May, Giehen, Fabrikdirettor. 2. Wahlvorschlag. Kennwort: Sozialdemokratische Parter. 1 . Ant n Lux, Lan'tagsabgeordncter, Aiedr-Fiorstadt, 2 Dr. Albert Aaron, Rechtsanwalt, Giehen, 3 Bernhard Rechthien, Bürgermeister. B.lbel, 4 David Meinhardt, Musiklehrer, Alsfeld, 5 . Heinrich Kipper VIII., Bürgermeister, Ober-Seemen. 6* Heinrich Laudon. Dreher, Wieseck, 7. Georg Hildner, Beigeordneter, Büdingen, 8. Hermann Walz, Bürgermeister, Lauterbach, 9. Friedrich W:lh. Wiesenbach, Dürgerm ister, Büdesheim, 10. Frau Christine A ll geb. S m on, Hausfrau, G.ehen, 11. Karl Schl tt, Staatsförster, SH tten, 12. Otto Ottilie, Gewerkschafksangestcllter, Giehen. 3. Wahlvorschlag. Kennwort: Deutsche Demokratische Partei. 1. Justizrat Dr. h. c. Heinrich Reh, Rechtsanwalt und Aotar, Alsfeld, 2. Kommerzienrat Heinrich Langsdorf, Friedberg. 4. Wahlvorschlag. Kennwort: Deutsche Volkspartei. 1. Aeuenhagen, Ludwig, Präsident des Landgerichts der Provinz Oberhessen in Gieh-:n, 2. Christ, Heinrich, Mühlenbesiher und Landwirt, Holzmühle bei Lollar. 5. Wahlvorschlag. Kennwort: Vereinigte Stadt- und Landliste Deutschnationale Volkspartei und Hessischer Landbund im Kreise Giehen. 1. Wilhelm Fenchel, Landwirt, Ober-Hörgern, 2. Karl Schmahl, Amtsgerichts direkt r, G.ehen, 3. Otto Schneider I., Landwirt, Utphe, 4. Karl Schwalb, Landwirt, Grohen-Dusech 5. Adolf Roll, Fabrikant, Giehen. 6. Wahlvorschlag. Kennwort: Vereinigter Wahlvorschlag Hessischer Landbund und Deutschnationale Volkspartei im Kreis Alsfeld. 1. Karl Hesse, Landwirt in Otterbach 7. Wahlvorschlag. Kennwort: Vereinigter Wahlvorschlag Hessischer Landbund und Deutschnationale Volks- Partei im Kreise Büdingen. 1. Gustav Mogk I., Landwirt in Grund-Schwalheim, 2. Carl Roemheld, Geh. Justizrat, Oberamtsrichter i. R., Ä. 8. Wahlvorschlag. Kennwort: Vereinigter Wahlvorschlag Hessischer Landbund und De u t sch n a t ivn a le Volkspartei im Kreise Friedberg. 1. Karl Breidenbach, Landwirt in Dache m, 2. Konrad Philipp Diehl, Landwirt und Bürgermeister in Hochweisel, * 3. Aranz Kissel, Oberbademeister, Beigeordn. in Dad-AatHeim, 4. Johannes Seibold VI., Landwirt in Aieder-Eschbach. 9. Wahlvorschlag. Kennwort: Vereinigter Wahlvorschlag Hessischer Landbund und Deutschnationale Volks- partei im Kreise Lauterbach 1. Friedrich Jost, Bürgermeister und Landwirt in Bermuthshain. 10. W a h l v o r s ch l a g. Kennwort: Vereinigter Dahlvorschlag Hessischer Landbund und Deutschnationale Dolks- Partei im Kreise Schotten. 1. Theodor Cellarius, Landwirt in Schotten, 2. Friedrich W.lhelm Stein, Landwirt in Stumpertenrod. 12. Wah lvorschlag. Kennwort: Evangelische Volksgemeinschaft. 1. Völker, Theodor, Lich, Bürgermeister. 13. Wahlvorschlag. Kennwort: Kommuni st ische Partei. 1. Jakob Schäfer, Schneider, Bad-Äauheiin, Louisenstr. 15. Gemäh Artikel 58. Absatz 4 des Gesees, über die Wahlen für Gemeinden und Gemeindev-erbände (Kreise und Provinzen) vom 7. Oktober 1925 wird dies hiermit bekanntgegeben. Giehen, den 2. Dezember 1925. Der Provrnzialwahlkomm'ssar: Graes, Provinzialdirektor. 2 Bekanntmachung. Detr.: Kreistogswahlen am 15. Aovember 1925. Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 19. v. Mts. — Amtsvercün igungsblatt Ar. 91 v,m 20. v. Mts. — bringe ich zur offe.ttlichen Kenntnis, daß nach der vom Kreisausschuh gemäß Artikel 60 des Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und Gemei.rdeverbäirde getroffenen Feststellung als Kreistags- Mitglieder gewählt s.nd: 1. Heinrich Bausch, Landwirt und Metzger, Grünberg, 2. Georg Beckmann, Angestellt_r, Gießen, 3. Heinrich Becker IX., Bürgermeister, Alten-Bus«k, 4. 3 Hann Karl Benner, Gewer.schaftsang stellter, Wieseck, 5. Friel räch D.mmersheim, Landwirt, Langsdorf, 6. Wilhelm Fenchel, Landwirt, Ober-Hörgern, 7. Fer inand Germer >., Stuhlschrcin r, Heuchelheim, 8. Heinrich G-ttmann, Landwirt, Gießen, 9. Gustav Güngerich, Dr„ Landgerichtspräs.dent i. R., Gießen, 10. Lulwig Haas II., Zigarrenfabrikant, Watzenborn, 11. Konrad Hanack, Landwirt, Watzenborn, 12. Ludwig H fmann V., Landwirt, Lollar, 13. Paul H mberger, Rechtsanwalt, Gieß n, 14. Frau Marianne Hüter, Huusf.au, Gießen, 15. Philipp Klein V., Werkführec-A rwä ter, Klein-Linden, 16. Georg Kreiling, Bürgermeister, Heuchelheim, 17. Otto Lenz, Dr., Stu ienrat, Gießen, 18. Ichs. Ludwig Lotz, Rektor, Leihgestern, 19. Ge rg Friedr. Müller, Landwirt und Bürgermeister, Bellersheim, 20. Karl Rinker, Zimmermeister, Aonnenroth, 21. Heinrich Rohrbach VIII., Krankenoesucher, Lollar, 22. Heinrich Ru >olf, Bürgermeister und Landwirt, Trais-Horloff, 23. Ich. Jos. Sauer, Kaufmann, Gießen. 24. Konrad Anton Schaum, Landwirt, Lang-Göns, 25. Richard Schudt, Landgerichtsd'rekt'r, Gehen, 26. Ludwig Wagner, Landwirt und Bürgerme'ster, Geilshausen, 27. Otto Weihgerber, Prof, und Studienrat, Gießen, 28. Friedrich Welcker, Oberregierungsrat a. W., G ehen, 29. Heinrich Will VIII., Landwirt und Bürgermeister, Treis (Lumda), 30. Georg Wissemann, Dahnschlosser, Lollar. Gießen, den 2. Dezember 1925. Der Kreiswahlkommissar: Dr. Heß, Ober-Regierungsrat. Betr.: Die Festsetzung der Dezembermiete nach dem Reichsmietengesetz. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Wir empfehlen Ihnen, nachstehende Bekanntmachung unverzüglich zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Gießen, den 30. November 1925. Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Krüger. Bekanntmachung. Aach Anhören von Interessent nvertretungen und Sachverständigen wird auf Grund des Artikels 9 der hessischen Ausführungsverordnung zum Reichsmieteng setz in der Fassung der Berordnung vom 20. August 1923 (RGBl. Seite 276) und der § 27, 28 der Dritten Steuernotvrrvrdnung vom 21. Februar 1924 (RGBl. S. 74) in der Fassung des § 11 des Gesetzes vom 10. August 1925 (RGBl. S 254) für die Berechnung der Miete für den Monat Dezember folgendes bestimmt: Die gesetzliche Miete für den Monat Dezember bleibt die gleiche wie für den Monat Aovember. (Bgl. Bekanntmachung vom 26. Oktober ds. 38., Darmstädter Zeitung vom 27. Oktober ds. 38. Ar. 251.) Darmstadt, den 25. Aovember 1925. Der Minister für Arbeit und Wirtschaft. Raab. Bekanntmachung betreffend die Behandlung der Zugtiere im Wenter. An alle Besitzer von Zugtieren und Leiter von Fuhrwerken richten wir die dringende Mahnung, bei Kälte und Straßenglätte ernstlich darauf Bedacht zu nehmen, daß die Zugtiere vor den nachteiligen Einflüssen der Witterung nach Möglichkeit geschützt werden, daß namentlich: 1. die Zugtiere niemal8 länger als unbedingt erforderlich und niemals unbedeckt im Fre'en stehet gelassen werden^ 2. das Zaumzeug im Stall aufbewahrt oder andernfalls vor dem Anlegen das Gebiß erwärmt wird, und __ 3. die Hufeisen der Pferde zum Shutzr gegen das Aus^leiten gehörig geschärft oder mit Stollen begehen sind. Gießen, den 2. Dezember 1925. Kreisamt Dieben. 3. D: Dr. H e ß. | D e t r.: Die Ausstellung von Wandergewerbeschrinen. An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Da nach § 60 der Gewerbeordnung die Wandergewerbe scheine • für die Dauer des Kalenderjahres zu erteilen sinn, to'tten Sie alle Personen, welch' den Gewerbebetrieb i.n 3ah:e 1926 fortzusehen oder zu beginnen beabsichtigen, durch w.eberholt ortsübliche Bekanntmachung auffor.:ern, ihre Anträge aus Erteilung eines Wandergewerbescheines jetzt schm, und zwar so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächste 3ahres im Besitze der Scheine sein köirnen. D.e eingehenden Anträge sind uns unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars, auf welchem am Kopfe das Jahr, für welches der Schein begehrt wird, anzugebrn ist, baldigst vorzulegen. Alte, schon gebrauchte Wandergewe r bescheine sind nicht mit vorzulegen. Die Beantwortung der gestellten Fragen ist von Ihnen so eingehend zu vollziehen, daß Rückfragen und, damit Verzögerungen in der Ausstellung vermieden werden. Eine Beantwortung wie „unbekannt" hat zu unterbleiben, es sind vielmehr die erforderlichen Ermittelungen von 3 h n e n vorzunehmen. Den Anträgen auf Vertreibung,ven Druckschriften ist ein Verzeichnis derselben in doppelter Ausfertigung brizufügen. Aach der Bekanntmachung des Reichskanzl:rs vom 4. März 1912 Reichsgesetzblatt S. 189 ff. — ist in d e Wandergewerbescheine eine Photographie des Inhabers einzukleben. Wir verweisen auf unser Ausschreiben vom 12. Oktober 1912 (Kreisblatt Qlr. 80). Die Photographie ist in Visite rkartenformat unauf- gez'^en bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Wandergewerbescheines beizubringen. Sie muß ähnlich und gut erkennbar sein, eine Kopfgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben und darf in der Regel nicht älter als 5 Jähre se'n. Se ist zu erneuern, wenn in dem Aussehen des Gewerbetreibenden eine wesentliche Veränderung eingetreten ist. Bei gemeinsamen Wanoergewerbesche'nen genügt d'e Photographie d-es älnternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vorhanden ist, die e'nes M tgliedes. Auf der Rückseite der Photographie ist die Persönlichkeit des Antragstellers sofort genau zu vermerken, damit Verwechselungen vermieden werden. Gleichzeitig machen wir Sie nochmals besonders auf die Vorschriften des § 82 ff. der Ausführungsverordnung zur Gewerbeordnung vom 20. März 1912 (Regierungsblatt S 48 ff.) aufmerksam. Anträge auf Erteilung von Wan^ergewerbescheinen sind nach Regierungsblatt 1912 Seite 131 zu behandeln und die Verhältnisse, insbesondere die gestellten Fragen wegen etwaiger Bestrafungen des Antragstellers und der Begleiter gewissenhaft und erschöpfend zu beantworten. Die Personalbeschreibung ist, wo dies ohne besondere Weitläufigkeiten ausführbar ist, stets durch persönliche Vernehmung festzust lllen. Hat der Antragsteller erst im laufenden Jahre seinen Wohnsitz in Ihrer Gemeinde genommen, so ist, sofern nach Lage der Sache l ie Mög ichkeit mißbräuchlicher Verw ndung des W mdergrwerbe- scheines nicht ausgeschlossen erscheint, durch Aachfrage bei der Polizeibehörde des früheren Wohnorts festzustellen, ob dem Antragsteller bereits ein Wandergewerbesche'n erte lt war. Wegen der vorher zu regelnden Krankenversicherung der im Wandergewerbe beschäftigten Personen machen wir S'e darauf aufmerksam, daß alle Wandergewerbetreibenden die in ihren Betrieben Beschäftigten und soweit sie von ihnen von Ort zu Ort mitgeführt werden sollen, bei den zuständigen Krankenkassen vor Beantragung des Wandergewerbeschemes als Mitglied anzumelden haben. Zum Schlüsse weisen wir wederholt darauf hm, daß die ausgefertigten Wandergewerbescheine von uns an d'e Finanzämter abgegeben und von diesen nach Verwendung des älrkunden- stempels und nach Regelung d'r Wandergewerbesteuerfrage an tje Gewerbetreibenden ausgehändigt werden. Gießen, den 17. Aovember 1925. Hess. Kreisamt Gießen. 3. V.: Wolf. B e 1 r.: Gewerbe-Legit imationskarten. An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wer nach § 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen aufsucht oder Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimat'onskarte, welche nach § 44a der Gew.-Ordn, für die Dauer des Kalenderjahres erteilt wird. Sie wollen die 3ntrrrssenten, welche ihren. Geschäftsbetrieb im 3ahre 1926 fortzusehen oder zu beginnen beabsicht gen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auffordern, ihre Anträge auf Erteilung der L'git mationskarte bei Ihnen jetzt schon und so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres im Besitz der erforderlichen Legitimationskarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns, unter Benutzung des von uns durch Ausschreiben vom 25. Januar 1906 — Amtsblatt ohne Aummer — vorgeschriebsnen Formulars, baldigst vorlegen. Zur Erstattung des Berichtes ist die Bürgermeisterei des Aicderlassungsortes der F.rma zuständig, in Gießen das Polizeiamt. — 3 — Ferner ist best'.mmt worden, daß in die Legitimationskarten ein Lichtbild des Inhabers ei.^ukleben ist. Es sind nur unauf- gezogene Lichtb.lder zu^ulassen, die eine Kopfgröhe von mindestens 1.5 Zentimeter haben, ähnlich un) gut erkennbar und in der Regel nicht älter als 5 Jahre s.nd. Aas der Ruckse.te des D ldes ist die Persönlichke.t sofort genau zu vermerken, damit Verwechselungen vermieden werden. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Staatsangchörigke.t und Geburtsort in den Berichten anzu- geben sind. Gießen, den 17. November 1925. Hess. Kreisamt Gießen. 3. D.: Wolf. Betr.: Ausführung des Reichsv.ebseuchengesehes, hier: Ernennung der Schätzer und Stellvertreter. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die Amtsze t der nach Artikel 3 Absatz 2 des hessischen Gesetzes zur Ausführung des Reichsveehseuchengesetzes vom 13. Mai 1921 (Reg.-Blatt Ar. 12) bestellten Schätzer ist ab-- gelaufen. Wir sehen Ihrem Bericht binnen 14 Tagen nach Anhörung der Gemeindevertretung entgegen, welche zwei Schätzer und zwei Stellvertreter für 3hrr Gemeinde in Vorschlag gebracht werden, bzw. welche von den seitherigen Schätzern oder Stellvertretern weiterh.n im Amte bleiben sollen. Gießen, den 33. November 1925. Kreisamt Gießen. 3. V.: l)r. Braun. Detr.: Geflügel-Märkte und -Ausstellungen. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nach § 296 der Ausführungsvorschri'ten zum Reichsvieh- seuchengeseh können bei größerer Seuchmgrfahr Geslügelaus- stellungen und Geflügelmärkte verboten werden. Um nachprüfen zu können, ob von dieser Befugnis Gebrauch gemacht werden soll, empfehlen wir Ihnen, uns von der beabsichtigten Abhaltung der genannten Veranstaltungen rechtzeitig Kenntnis zu geben. Gießen, den 1. Dezember 1925. Krcisamt Gießen. 3. V: Dr. Draun. Bekanntmachung. Detr.: Die Amtsveterinärarztstelle Grünberg. Veterinärarzt Dr. Martin in Grünberg ist vom 4. Dezember bis 18. Dezember beurlaubt. D e Vertretung hat Amts- veterinärarzt Dr. Stein. Gießen übernommen. Gießen, den 3. Dezember 1925. Kreisamt Gießen. 3. D: Dr. Braun. Bekanntmachung. Detr.: Maul- und Klauenseuche in Langsdorf. 3n Langsdorf ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest- gestellt worden. Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus dem Seuchengehöft des Moritz Oppenheimer und der Reichsgasse, von der Drauhausgasse bis einschließlich Dahnhof. D'r übrige Teil des Ortes und der Frldgemarkung Langsdorf bilden De- obachtungsgebiet. Unfere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung. Iuwi^rhandlungen gegen di? erlassenen Anordnungen (Derben mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie cv'ssentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. Gießen, den 2. Dezember 1925. Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Braun. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Allertshausen. Ort und Gemarkung Climbach werden aus dem Deobach- tungsgebiet ausgeschieden. Gießen, den 1. Dezember 1925. Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Braun. Betr.: Kriegergräberfürsorge 1925. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, die durch die Instandsetzung von Kriegergräbern im Rechnungsjahr 1925 der Gemeind? entstandenen Kosten getrennt nach den Kosten für Instandsetzung bezw. Unterhaltung der Grabzeichen, Bepflanzung und sonstigen gärtnerischen Anlagen uns bus spätestens 1. Februar 1926 ein- I zureichen. Bei der Nachweisung muß insbesondere auch noch angegeben werden, wiev.el Gräber bei dem Zentralnachwe:s° amt für Kriegerverluste und Kr egirgräbec in Berlin-Spandau gemeldet sind. Wenn b.s zu diesem Ze.tpunkt die Jahresnachweisung nicht eingeht, kann aus Zuweisung von Reichsmitteln nicht gerechnet werden. Gleichze.tig weifen to:r darauf hin. daß, falls die Grundsätze für die praktische Durchführung der Kriegergräberfürsorge -- vergleiche unser Rundchre.ben vom 10. Qlpril 1923 — be- aq>tct werden, da alle das vorgeschriebene Maß übersteigenden baulichen Anlagen n.cht auf Reichsmittel üb rnommen werden können. Im allgemeinen darf der Satz von 2 Rm. pro Grab nicht überschritten werden. Gießen, den 2. Dezember 1925. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Drau n. Detr.: Die Dersicherungspflicht der Handarbeitslehrerinnen. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Der Vorstand der Staatlichen Betri bskrankenkasfe für den Volksstaat Hessen teilt u.is mit. daß Pflichtmitglieder der Kasse einen Dauerausweis über ihre M tgliedschast nicht erhalten. In Crkrankungsfällen weisen sich diese M tglieder dem Arzt gegenüber durch eine Erkrankungsanzeige aus. de durch die Schulvr stänke ausgestellt wird. Entsprechende Formulare können bei der Staatlichen Betriebskrankenkasse in Darmstadt (Alexander- straße 22) angef -rdert werden. Wir empfehlen Ihnen, für die Folge entsprechend zu verfahren und uns Anträge auf Aasstellung von Ausweisen nicht mehr vorzulegen. Cs wird noch bemerkt, daß es sich um techn sche nebenamtliche Han'arbeitslehrer nnen handelt, die versicherungspflichtig sind, die also vier oder mehr Wochenstunden Unterricht erteilen. G i e ß e n. den 1. Dezember 1925. Kreisschulamt Gießen. I. V: Fischer. Detr.: Dienststunden des Kreisschulamts. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die Sprechstunde des Kreisschulrats Fischer fällt am 8. Dezember vormittags aus. Gießen, den 3. Dezember 1925. Kreisschulamt Gießen. 3. V: Fischer. Detr.: Fortbildungsschulstatistit. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Mit nächster Post gehen 3hnen zw i Vordrucke zum Bericht über den Stand des Fortbildungsschulwesens mit dem Empfehlen zu, sie auszufüllen und uns (beide!) bis spätestens zum 10. Dezember zurückzugeben. Gießen, den 3. Dezember 1925. Kreisschulamt Gießen. 3. V: Fischer. Bekanntmachung. Detr.: Feldbereinigung Allendorf a. d. Lahn ;bier Regulierung der Kleebach 3n der Zeit vom 2. b.s einschließlich 15. Dezember 1925 liegen auf dem Amtszimmer der Hess. Dürgermeisterei Allendorf a. d. Lahn 1. das Projekt über die Regulierung des Kleebach in Flur VIII Nr. 293/94—461, 2. Abschrift der Beschlüsse bei Dollzugskommiss'vn vom 29. 3uli 1925, Z.ffer 2 und vom 18. November 1925 Ziffer 1 zur Eins.cht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungsfrist bei der Bürgerin nsterei Allendorf a. d. Lahn schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 7. September 1925. Der Hessische Feldbereinigungskommissar. ______________Dr. Andres, Regierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Münster bei Gießen: hier Kostenausschlag. 3n der Zeit vom 1. bis einschließlich 7. Dezember 1925 l?«gf auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei zu Münster bei Gießen ein Ausschlag über ungedeckte F'ldber'-nng-ngskosten nebst Abschrift W Kommissionsbeschlusses Ziffer I vom 12. November 1925 zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen h er gegen sind b'i Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schr.ftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 21. November 1925. Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat. — 4 Bekanntmachung. Betr.:Feldbereinigung in der Gemarkung Trohe, Kr. Gießen. Don 13 beteiligten Grundeigentümern, welche zusammen 17,39.81 Hektar Fläche besitzen, ist unterschristlich die Einleitung des Feldbereinigungsverfahrens beantragt worden. Da an dem Anternehmen im ganzen 35 Grundeigentümer mit 22,39.30 Hektar Fläche beteiligt sind, liegt die für das Zustandekommen des Unternehmens gesetzlich erforderliche Mehrheit von mehr als ein Fünfteil der beteiligten Grundeigentümer, welche mehr als ein Fünfteil des Gesamtflächengehalts des Feldbereinigungsbezirks besitzen, vor. Die Landeskommission für Feldbereinigung hat gemäß Artikel 11 Feldbereinigungsgesetzes die Durchführung des Verfahrens für zulässig erklärt. Der Antrag mit den Zustimmungserklärungen nebst Ergebnis und Zusammenstellung liegt vom 3. bis einschließlich 9. Dezember 1925 auf der Hess. Bürgermeisterei Trohe zur Einsicht offen. Einwendungen gegen die Zulässigkeit des Verfahrens und die Feststellung des Ergebnisses sind nach Artikel 16 des Feld- bereinigungsgesehes bei Meidung späterer Nichtberücksichtigung während der Offenlegung oder binnen 14 Tagen, vor der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsverkünd-gungsblatt an gerechnet, mittelst schriftlicher Beschwerde bei der Landeskommission für FeldbereiniLung (Ministerium für Arbeit und Wirt- schäft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, in Darmstadt) geltend zu machen. Friedberg, den 21. November 1925. Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat. Betr.: Feldbereinigung Trei s a.d. Lda.; hier: Geldbeschaffung. Bekanntmachung. 3n der Zeit vom 9. bis einschließlich 15. Dezember 1925 liegen auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Treis