AmtsveriimdigungsblaN für die provinzialdireMon Gberhefjen und für dar Kreisamt Gießen. Erscheint Dienstag rntfc Frrttas. Anr durch Mt M ______________ _ 3e Januar 1925 Jnhalts-Aebersicht: Reichstagswahl. - Amtliches Ergebnis der Reichstagswahl für den 33. Wahlkreis - Die Januarlniete ^auI" und Klauenseuche in Lardenbach, Lang-Göns und Sich. - Lehrmittel für die landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen- -Aushändigung der Reichsverfasfung an die zur Entlassung kommenden Schuler. - Feldbereinigung Röthges. Der Reichsminister des Innern. Berlin, den 11. Dezbr. 1924. Detr.: Reichstagswahl. Das vorläufige Gesamtergebnis der Reichstagswahl konnte bereits am Mittag nach der Wahl bekanntgegeben werden. Diese Leistung, die umso bemerkenswerter ist, als mit der Reichstagswahl im gröhten Teile des Reichs Wahlen zu Landesparlamenten oder Kommunalwahlen verbunden waren, ist dem ziel- bewuhten Zusammenwirken der Gemeinde- und Verwaltungsbehörden mit den Kreiswahlleitern und dem Reichswahlleiter zu danken. Ich bitte, allen amtlich und ehrenamtlich bei der Festsetzung der Wahlergebnisse beteiligten Persönlichkeiten, insbes. den Wahlvorstehern, den Mitgliedern der Wahlvorstände, den Bürgermeistern, den Beamten der unteren Verwaltungsbehörden, den Kreiswahlleitern und ihren Beamten meinen Dank und meine volle Anerkennung aussprechen zu wollen. Die rasche und zuverlässige Zählung der Wahlergebnisse stellt eine glänzende Leistung deutscher Amtstätigkeit und Organifationsfähigkeit dar. gez. Dr. Jarres. Bekanntmachung. Der Kreiswahlausschuh hat in seiner heutigen Sitzung gemäß tr 137 der Reichsstimmordnung die nachfolgenden Personen als zu Abgeordneten für den Wahlkreis Rr. 33 Hesfen- Darmstadt gewählt erklärt: 1. Staatspräsident Karl Ulrich in Darmstadt, 2 Reichsminister a. D. Dr. Eduard David in Darmstadt, 3. Redakteur Dr. Ludwig Quessel in Darmstadt, 4. Rechtsanwalt Dr. Bockius in Mainz, 5. Regierungsrat Wilhelm Knoll in Mainz, 6. Reichsminister a. D. Dr. Johann Decker in Duisburg, 7. Pfarrer Adolf Korell in Rendel (Oberhessen). 8. Landwirt Wilhelm Dorsch 11. in Wölfersheim (Oberh.). Der Kreiswahlausschuh hat in der gleichen Sitzung die Reihenfolge der Ersatzmänner für die oben angegebenen Abgeordneten wie folgt festgesetzt: 1. Angestellter Georg Beckmann in Giehen, 2. Professor Dr. Reinhard Strecker in Darmstadt, 3. Gewerkschaftsbeamter Wilhelm Weber in Offenbach, 4. Landwirt und Bürgermeister Heinrich Franz Mobs in Rieder-Mörlen, 5. Professorswitwe Else Hattemer in Darmstadt, 6. Landwirt Philipp Wolf in Albig (Kreis Alzey), 7. Prof. Dr. Jng. Enno Heidebroek in Darmstadt, 8. Gärtnereibesiher Friedrich Christian Heinrich Bösenberg in Laubenheim. Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises Rr. 33 Hessen-Darmstadt: 222 585 48103 99 205 33 694 73 735 8 216 54 372 5 788 78 861 349 289 872 1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands 2. Deutschnationale Volkspartei ........ 3. Deutsche Zentrumspartei.........• • 4. Kommunisten • 5. Deutsche Dolkspartei ..... . . 6. Rationalsozialistische Freiheitsbewegung 7. Deutsche Demokratische Partei . . . - • • 9. Wirtschaftspartei des deutschen Mittelstandes . 10. Hessischer Bauernbund und rheinhessische Landliste . 13. Haeuherbund • ■ • -. - • - 14. Freiwirtschaftsbund FFü lSreiland-Srelgeld) . . 15. Unabhängige Sozialdemokratische Partei (A.S.P.D.) D a r m st a d t, den 18. Dezember 1924. Die Zahl der überhaupt abgegebenen gültigen Stimmen im Wahlkreis beträgt 626 069. Diese verteilen sich auf die einzelnen Wahlvorschläge wie folgt: Dvrnemann, Ministerialrat. Bekanntmachung. Rach Anhörung von Jnteressentenvertretungen und Sachverständigen wird auf Grund des Artikel 9 der hessischen Ausführungsverordnung zum Reichsmietengeseh in öcr Raffung der Verordnung vom 20. August 1923 (Reg.-Blatt S. 276) und der §§ 27, 28 der dritten Steuernotverordnung vom 14. seviiiar 19Z4 (7? G Bl. S. 74) sür die Berechnung der Miete für den Monat Januar 1 925 folgendes bestimmt: Die für den Monat Dezember 1924 getroffene Regelung bleibt auch für den Monat Januar 1925 bestehen. Darmstadt, den 22. Dezember 1924. Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Raab. Detr.: Reichsmietengesetz: hier: die Januarmiete. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen, vorstehende Bekanntmachung unverzüglich zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Giehen, den 30. Dezember 1924. Kreisamt Giehen. I. V.: vr. Braun. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lardenbach: hier: Bildung eines Deobachtungsgebietes bestehend aus den Gemarkungen Stockhausen und Weickartshain. In Lardenbach (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Es wird ein Beobachtungsgebiet gebildet, bestehend aus den Gemarkungen Stockhausen und Weickartshain. Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920"in Rr 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemahe Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des St.G.B. mit Gefängnis. Giehen, den 31. Dezember 1924. Kreisamt Giehen. I. V.: vr. Brau n. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lang-Göns. In Lang-Göns ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest- gestellt worden. Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Lang-Göns, und ein Deobachtungsgebiet. bestehend aus der Gemarkung Grohen-Linden. Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Rr. 122 des Amtsverlündigungsblattes findet sinngemähe Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des St.G.B. mit Gefängnis. Giehen, den 29. Dezember 1924. Kreisamt Giehen. J.V.: vr. Braun. Bekanntmachung. Detr.: Maul- und Klauenseuche. In Lich ist die Seuche erloschen. Die durch unsere Bekanntmachung vom 11. Dezember 1924 angeordneten Schuhmahnahmen werden wieder aufgehoben. Giehen, den 29. Dezember 1924. Kreisamt Giehen. 3. 03.: Dr. Draun. Detr ' Lehrmittel für die landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen: hier: Angebot des Deutschen Kalisyndikats G. m. b.H. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. In den nächsten Tagen werden Ihnen von der Landwirtschaftlichen Auskunftsstelle Darmstadt des Deutschen Kalisyndl- kats G. m. b. H., Darmstadt, Elisabethenstrahe 8, eine Sammlung von Rohmaterial und Erzeugnissen des Syndikats sowie Tafeln und Broschüren unentgeltlich zur Verwendung im Fortbildungs- schulunterricht zugehen. Die Drucksachen erhalten Sie in einer der Zahl Ihrer landwirtschaftlich beschäftigten Schuler entsprechenden Anzahl. Die betreffenden Zahlen hierzu haben wir Ihrem — 2 — Bericht auf unsere Verfügung vom 23. Oktober 1924 entnommen. G i e h e n, den 30. Dezember 1924. Kreisschulamt Girhen. 3. V.: Fischer. Betr.: Aushändigung der Reichsverfassung an die zur Entlassung kommenden Schüler. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Mit nächster Post gehen Ihnen die bestellten Abdrucke der Reichsverfassung zu. G i e h e n. den 30. Dezember 1924. Kreisschulamt Giehen. I. V.: Fischer. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Röthges: hier: Drainage in Flur II. 3n der Zeit vom 2. bis einschl. 9. Januar 1925 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Röthges Abschrift des Kommissionsbeschlusses vom 13. Rovember 1924 nebst dem Kostenausschlag vom 8. Dezember 1924 zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei zu Röthges schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 23. Dezember 1924. Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat.