■ AmtsveMMgungMM für die Prsvmziaidikeitiöii Äberheffe» und für das Kreisamt Eichen. \ ■ Erscheint Dienstag und Freitag. Nur durch die Poft zu beziehen. Nr. 74 28. September 1823 Jnhalts-Uebersicht: Erhöhung des Urkundenflempels. —'Gebühren für amtstieräcztliche Dienstverrichtungen. — Ausschreiben. — Jahresbericht der Gewerbeaufsichtsbeamten. — Sozial- und Kleinrentnerunterstützung. — Höchstpreise für Mehl und Brot. — Hauptkörungen im Jahre 1923 im Körbezirk Grünberg. — Aufkauf von Butter und Käse. — Fleischbeschaugebühren. — Schlachtscheingebühren. — Unterstützung von Arbeitslosen, die sich außerhalb des besetzten Gebietes aufhalten. — Erwerbslosenfürforge. — Viehzählung. — Viehmarkt in Langsdorf. — Dienstnachrichten. — Feldbereinigung in Beltershain. > Verordnung über die weitete Erhöhung des Urkundenstempels. Dom 15. September 1923. Auf Grund des Artikels 9 des Gesetzes über die Erhöhung des .Urkundenstempels vom 3. Januar 1923 (Aeg.-Bl. S. 2) und Vollmacht des Finanzausschusses des Landtags (Sitzung vom 10. Ajugust l. Js.)-wird hiermit verordnet, was folgt: ‘ § 1. Die Vorschriften unter b)—m) in Art. 1 Abs. 1 des vorbezeichneten Gesetzes — geändert durch § 1 der Verordnung vom 18. August 192$ (Aeg.-Bl. S. 264) — werden durch folgende ersetzt: > b) im übrigen, mit Ausnahme der nachstehend besonders ge- nannten Tarifflellen, auf das 350 OOOfache; c) für die Tarifstelle 10, Automaten und Musikwerke, auf das ■ 30 000fache: d) für die Tarisstellen 17, Beglaubigungen, und 28, Eingabestempel, aus das 30 OOOfache; c) für die Tarisstelle 35 V 8, Erlaubnis zum Betrieb eurer Wirtschaft, auf das 60 OOOfache; f) für die Tarisstelle 35 VI 2, Genehmigung zur Anlegung von Dampfkesseln usw., auf das 1 500 OOOfache; g) für die Tarifstellen 38, Gewerbeschein, und 90, Wandergewerbeschein, auf das 100 OOOfache: h) für die Tarifstelle 43a, Jagd- und Fischereipacht, auf das lOsache; i) für die Tarifstelle 47a, Kraftfahrzeuge: Ziffer 3 und 4 bezüglich Kraftwagen, auf das 2 000 OOOfache, im übrigen bezüglich der Tarifstelle 47a, auf das 1 OOO OOOfache; k) für die Tarisstellen 53, Luxuswagen, und 9, Reitpferde, auf das 60 OOOfache; 1) für die Tarifstelle 57, Pässe, mit Ausschluß von D 3, auf das 30 OOOfache; m) für die Tarisstelle 86, Derwaltungsstrasbescheide, auf das 600fache. ' , § 2. Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Darmstadt, den 15. September 1923. , Hessisches Ministerium der Finanzen. ________.__I. B.: Schüfe r._____________ Bekamltmachttttg," die Gebühren für amtstierärztliche Dienflverrichtungen betr. Vom 17. September 1923. .Die in der Bekanntmachung vom 6. Juni 1923 (Reg.-Blatt S. 156) festgesetzten Gebühren für amtstierärztliche Dienstverrichtungen werden mit Wirkung vom 1. Oktober 1923a 6 auf das Fünfzehnhundertfache erhöht. Die Bekanntmachung vom 6. September 1923 ist von diesem Tage ab ausgehoben. Darmstadt, den 17. September 1923. Hessisches Ministerium des Innern. ______________________3. D.: Spa m e r._____________________ Arisschreiberr. Bet r.: Diebstahl zum Nachteil des Wilhelm Weil I. in Geiß- Nidda.' 3in der Nacht vom 5. zum 6. ds. Mts. wurde aus dem Stall des Wilhelm Weil I. eine braune, mittelschwere Stute, sowie ein dem Gustav Bopp gehöriges Break gestohlen. In bringendem Verdacht stehen zwei Zigeuner, die. einer größeren Bande angehören. Bei Wiedrrbringung wird Durch die Bestohlenen hohe Belohnung in Naturalien gewährt. Gießen, den 25. September 1923. __Kreisamt Gießen. 3. V.: He m meri) e,__ Betr.: Die Jahresberichte der Gewerbeaussichtsbeamten für 1923. An das Polizetamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die für den diesjährigen Jahresbericht der Gewerbeaussichtsbeamten erforderlichen Erhebungen sollen in gleicher Weise wie in den Vorjahren, und ztvar derart vorgenommen werden, daß für jeden Gewerbebetrieb von dem Gewerbeunternehmer selbst ein besonderer Fragebogen und zwar n ach dem Stand am 1. L> k- t o b e r 1 9 2 3 ausgefüllt wird. Zu diesem Zwecke werden Ihnen demnächst Verzeichnisse der in Ihrem Dienstbezirk befindlichen und der Aussicht der Gewerbeaufsichtsämter unterliegenden Betriebe mit der erforderlichen Anzahl Fragebogen nebst Uebersicht unmittelbar übersandt werden. 3m übrigen verweisen wir Sie ausdrücklich auf unsere Dekannt- machung vom 18. September 1922 — A B.Dl. Ar. 102 vom 29. September 1922 — mit dem Anfügen, daß die dort verzeichneten weiteren Anordnungen auch für die Erhebungen dieses Berichtsjahres sinngemäß anzuwenden sind, mit der Maßgabe, daß das gesanite Material s p ä t e st e n s bis z u in 15. Oktober 1 923 uns vorzulegen ist. Wir verweisen im übrigen aus unsere Bekanntmachung vom 6. ds. Mts. — A.D.Bt. Nr. 71 vom 18. ds. Mts. Gießen, den 24. September 1923. __Kreisamt Gießen. 3. D: Dr, Heß.__ Betr.: Sozial- und Kleinrentnerunterstützung. An die Bürgermeistereien der Landgetneinden des Kreises. Die Indexzahl zur Berechnung der Unterstützungen in der ersten Oktoberhälfte beträgt 28 000 000. (Dgl. unsere Übergedruckte Ber- sügung vom 6. September d. Js. betreffend Sozialrentnerfürsorge.) Gießen, den 27. September 1923. _____________Kreisamt Gießen. 3. D: Dr, Heß._____________ Bekattttlmachnnss. B e t r.: Höchstpreise für Mehl und Brot. Mit Wirkung vom 1. Oktober d. Js. werden für die Landgemeinden des Kreises Gießen die Derkaufspreise für Mehl und Brot an die Verbraucher wie folgt festgesetzt: 1. f ü r M e h l: Weizenbrotmehl 5 000 000 Akk. für daö Pfund ausschl. Roggcnmehl 4 700 000 Mk. Verpackung Gerstenmehl 5 000000 Akk. 2. für Brot: für den 4-Pfd.-Laib 16 500 000 Mk. für den 2-Pfd.-Laib 8 250 000 Mk. Das Derkaufsgewicht des Brotes muß noch 24 Stunden nach seiner Fertigstellung vorhanden sein. Das vom Koliimunalverband gelieferte Mehl darf nur gegen Brotmarken abgegeben werden. Zuwiderhandlungen sind nach § 49 des Aeichsgesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 17. Juli v. Js. (A.G.Bi. S. 549 ff.) strafbar. Gießen, den 27. September 1923. Kreisamt Gießen. 3.25.: Dr. Brau n. Betantttinachrittg. Betr.: Die Hauptkörungen im Jahre 1923 im Körbezirk Grünberg. Die Hauptkörungen der Gemeinde-Bullen, -Eber, -Ziegen- und -Schafböcke für 1923 finden in folgender Reihenfolge statt: I. Mittwoch, den 26. September, 9 Uhr vormittags in Grünberg, 11 Uhr in Stangenrod, 1 Uhr nachmittags in Stockhausen, 3 Uhr in Weickartshain. tt. Donnerstag, den 27. September, 9>,<_• Uhr vormittags in Lauter, 11 Uhr in Queckborn, 1 Uhr nachmittags in Ettingshausen, 3 Uhr in Münster. III. Samstag, den 29. September, 9>/- Uhr vormittags in Röthges, 111,2 Uhr in Villingen, l1/» Uhr nachmittags in Nvnnen- roth, 31/2 Uhr in Ober-Bessingen, 5 Uhr in Nieder-Bessingen. IV. Dienstag, den 2. Oktober, 9'/2 Uhr vormittags in Göbelnrod, 11 Uhr in Saasen, 12 '/s Uhr nachmittags in Lindenstruth, 2 Uhr in Hattenrod, 4 Uhr in Harbach. V. Mittwoch, den 3. Oktober, 913 Uhr vormittags in Lumda, 11 Uhr vormittags in Weitershain, 1 Uhr nachmittags in Rüddings- hiausen, 3 Uhr in Odenhausen, 4 Uhr in Geilshausen. VI. Freitag, den 5. Oktober, 10 Uhr vormittags in Kessel- buch, 11,Uhx in Londorf, 12w Uhr nachmittags in Ullendorf a. d. Lda., 2 Uhr in Climbach, 4 Uhr in Treis a. d. Lda. VII. Samstag, den 6. Oktober, 10 Uhr vormittags in Allertshausen, 111/2 Uhr in Beuern, 1 Uhr nachmittags in Bersrod, 2 Uhr in Winnerod, 3‘/s Uhr in Reinhards Hain, 4'/2 Uhr in Beltershain. Die Zeit der Ankunft der Körkoinmission in den einzelnen Orten kann nur annähernd angegeben werde». Die Bürgermeiste- reien müssen die Körscheine und Sprungregister bereithalten und dafür sorgen, daß die Faseltiere (Bullen, Eber, Ziegen- und Schafböcke) im Orte sind, und Laß auch die Faselhalter und Schäfer zugegen sind, um die Tiere vorzuführen. Besitzer von Faseltieren, welche diese gelegentlich der Hauptkörungen ankören lassen wollen, haben dieses vor den genannten Terminen dem Vorsitzenden der Körkommission, Herrn Veterinärarzt Blume in Grünberg, anzuzeigen. Gießen, den 25. September 1923. ___-________Kreisamt Gießen. 3. D.: Ur. Drau n.____________ Betr.: Aufkauf von Butter und Käse. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. ' Aach § 1 der Verordnung des Hess. Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, Abtlg. für Ernährung und Landwirtschaft, vom 13. Dezember 1922, abgedruckt im Amtsverk.-Dl. Ar. 126 vom 22. Dezember v. Js., bedarf auch derjenige einer Erlaubnis, der in eigener Person Butter oder Käse bei Molkereien, Käsereien oder anderen Milchverarbeitungbetrie- ben zum Wiederverkauf aufkaust. Ein Auskauf von Butter oder Käse in Molkereien ohne diese Erlaubnis ist strafbar, und die mitgeführte Ware verfällt der Beschlagnahme. Die Erlaubniskarte wird durch uns ausgestellt und ist schriftlich zu beantragen. Jedem Gesuch ist eine Bescheinigung der betreffenden Molkerei beizufügen, aus der hervorgeht, daß sie in der Lage ist, Butter oder Käse zu liefern. Wir empfehlen, dieses Ausschreiben ortsübliche bekanntzumachen. Gießen, den 18. September 1923. Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr. Krüger. An das Polizeiamt Gießen und die Gendarmeriestationen des Kreises. Wir machen auf vorstehende Bekanntmachung besonders aufmerksam und empfehlen, auch Butter, die in Molkereien zuni Wiederverkauf aufgekauft wird, zu beschlagnahmen, wenn der Händler nicht im Besitze der erforderlichen Aufkaufsgenehmi- gung ist. Gießen, den 18. September 1923. _________Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Krüger.__________ Bekalmtmachttng. Detr.: Die Fleischbeschaugebühren. Das Ministerium des Innern hat die im Amtsverlündigungs- blatt Ar. 61, vom 14. August 1923, abgedruckten Gebühren für die Zeit v o m 2 4. bis 30. September 1 923 auf den einHunde rtsiebzigfach en Betrag erhöht (also 50 000 Mk. auf 8 500 000 Mk. usw.). , ■ Gießen, den 26. September 1923. " _________Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Krüger._________ Vckamrtmachmlg. Betr.: Schlachtscheingebühren. Die Schlachtscheingebühren werden für die Zeit vom 2 4. bis 3 0. September d. Js. für ein Stück Großvieh auf 22 100 000 Mk. für ein Schwein aus 14 450 000 Mk. für ein Stück Kleinvieh auf ■ 7 650 000 Mk. für ein Sauglamm auf 4 250 000 Mk. erhöht. Gießen, den 26. September 1923. Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr. K rüge r. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, die Gemeinderechner entsprechend zu bedeuten und davon in Kenntnis zu setzen, daß die Festsetzung der Schlachtfcheingebühren für die Folge wöchentlich erfolgt. Gießen, den 26. September 1923. __________Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr. Krüger.__________. Betr.: Unterstützung von Arbeitslosen, die sich außerhalb des besetzten Gebietes aufhalten. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Der Herr Deichsarbeiismiuister hat in seinem Erlaß v. 20. d. M. X R 6305,23 bestimmt, daß -die Arbeitslosen, die sich feit mindestens sechs Wochen außerhalb des besetzten Gebietes und der Gebiete, die ihm gteichstehen, aufhalten, in die allgemeine Erwerb slosenfürsorge ü b e r g e h e n, wie sie an ihrem Wohnort geübt wird. Damit ist dann nach § 6 der Verordnung vom 1. Avvember 1921 in jedem Falle auch ihre Bedürftigkeit zu prüfen. Die vorstehende Anordnung gilt vom Mittwoch-, d e m 2 6. September, an. Mit diesem Tage treten also die 2lr- beitslosen, die sich dann schon mindestens sechs Wochen außerhalb des besetzten Gebietes aufhalten, in die allgemeine Fürsorge über. Die Verbände und die Betriebe, die aus Mitteln des Deiches Zahlungen an solche Erwerbslose leisten, haben sie mit diesem Tage einzustellen. ■ . Gießen, den 27. September 1923. Kreisamt Gießen. 3. V.: S chm i dst ____ Betr.: Erwerbslose,tfiirsorge. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir weisen dstraus hin, daß: 1. die Aachweisung über die Ausgaben der unterstützenden Erwerbslosenfürsorge für den Monat coeptember bis spätestens zum 3. Oktober d. Js., 2. die Aachweisung über die Zahl der Erwerbslosen (blaue Karte) a) nach dem Stand vom 1. Oktober bis spätestens zum 3. Oktober d. I., - b) nach den! Stand von: 15. Oktober bis spätestens zum 18. Oktober d. Js. tut uns einzusenden ist. Fehlbericht ist nicht erforderlich. Das Formular zu Ziffer 2 kann von uns bezogen werden. Gießen, den 26. September 1923. ____________KreiSamt Gießen. 3, V.: Schmidt.__ Bet r.: Viehzählung. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Am 1. Oktober 1923 findet eine Viehzählung statt, die sich auf Dindvieh, Schafe, Schweine und Ziegen erstreckt. Die einzelnen Viehgattungen sind in jeder Haushaltung, also auch bei Aichtland- wirten, zu zählen. Wir beauftragen Sie hiermit mit der Ausführung der Viehzählung: die erforderlichen Zähllisten und Ge- meindebogen werden 3hnen umnittelbar von der Hess. Zentralstelle für die Landesstaiistik zugehen. Sollten Sie bis zum 25. September nicht im Besitz der erforderlichen Zählpapiere sein, so wollen Sie diese unmittelbar bei der Zentralstelle auf schnellstem Wege an- sordcrn. Aus der auf dem Gemeindebogen und den Zähllisten aufgedruckten Anweisung ist zu ersehen, wie die Zählung im einzelnen durchzuführen ist. Wir empfehlen Ihnen, die Anweisungen genauestens zu beachten, die Zähler entsprechend zu belehren, und diese besonders darauf aufmerksam zu machen, das) die Aamen der Diehbesitzer deutlich- zu schreiben und Datum und Hausnummer genau anzugeben sind. Gleichnamige Viehbesitzer find durch ihre Beizeichen zu kennzeichnen. Etwaige weitere Anfragen bezüglich der Zählung sind unmittelbar an die Hess. Zentralstelle für die Landes- siatistik 31t richten. Die ausgefüllten Zähllisten und die rlrschristen der Gemeindebogen sind spätestens bis zum 5. Oktober d. Js. an die Zentralstelle abzusenden. Der Termin ist unbedingt einzuhalten. Abschriften der Zähllisten sind zu 3hren Akten zu nehmen. Wer vorsätzlich die Angabe seines Viehbestandes, zu der er bei dieser Zählung aufgefordert wird, nicht erstattet oder tu er wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bestraft. 2luch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Ur» teil als für den Staat verfallen erklärt werden. Wir empfehlen 3[men, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise bekanntzumachen und die erforderlichen Maßnahmen zur gewissenhaften Durchführung der Zählung alsbald zu treffen. Eine Vergütung für die Mitwirkenden wird von Staats wegen nicht geleistet. Gießen, den 7. September 1923. ___________, Kreisamt Gießen. 3. V.: Schmid t._____________ Bckamrtmachrulg. Betr.: Viehmarkt in Langsdorf. Mit Rücksicht auf den Stand der Maul- und Klauenseuche wird der für den 15. Oktober 1923 in Langsdorf vorgesehene Viehmarkt hierdurch verboten. Gießen, den 25. September 1923. _____________Kreisamt Gießen, 3. D.: S ch m i d t.______________ Dierlftuachrichten des Krciöamles. 3n der Gemeinde Ruppertenrod (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. 3n den Gemeinden Laubach, Freienseen, Lardenbach, Seln- rod, Höckersdors, Wvhnfeld, üllrichstein und- Michelbach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Johannes Biehl aus Eberstadk wurde zum Polizeidiener für die Gemeinde Eberstadt ernannt und vom Kreisamt verpflichtet. Wilhelm Decker II. Von Reiskirchen wurde als Feldgeschworener für die Gemeinde Reiskirchen bestellt und verpflichtet._______ Bckarrntmachttttft. Betr.: Feldbereinigung Beltershain: hier: Kostenausschlag. 3n der Zeit vom 25. September bis einschließlich 1. Oktober lsd. Js, liegt auf der Bürgermeisterei Beltershain der Kostenausschlag nebst dazugehörigem Beschluß der Vollzugskommission vom 18. September 1923, Ziffer 1, in Abschrift zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Ofsenlegungszeit dortselbst schriftlich und mit Gründen versehen vorzubringen. Friedberg, den 19. September 1923. Der Hessische Feldbereinigungskommissär. Dr. Andres, Regierungsrat. D^ü