für die Nr. 46 AmtzveMndigUMblM oberheffen und für das Ureisaint Sietzen ■ Erscheint Dienstag und Freitag. Qiut durch die Post zu beziehen. 22. Ium 1923 ÄAussv^runa^n m ^-rgulungen der Bürgermeister der Landgemeinden. - Statistik der Streiks LandesanswL-Erwerbs S™ «usgewie euer Personen. - Gebührenerhöhung für Benutzung des Bohrzeugs der Geologischen Landesanstal.. - Erwerbs^^«e; - Dunstnachnchten. - Feldbereinigung Stangenrod. - Zuschläge zur Gebührenordnung für plc Dienstmanner in d„r Stadt Giegen. — Scgwemerotlaus in Gießen. — Gefunden, verloren. Verordnung über die Erhöhung des Urkundenstempels. Bom 5. Juni 1923. 2luf Grund des Artikels 9 des Gesetzes über die Erhöhung des .Urkundenstempels vom 3. Januar 1923 (Aegierungsbl Ar 1 S. 2) wird hiermit mit Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags bestimmt: § 1. 1. In der Vorschrift unter b in Artikel 1 des vorbezeichneten Gesetzes treten an die Stelle der Worte: „auf das 250fache" die Worte: „auf das Vierhundertfünfzigfache". 2. Die bisherige Erhöhung auf das Hundertfache bleibt bestehen: bei Ziffer 2 der Tarifstelle 16, Befreiung von Bauvorschriften. 3. für Tarifstelle 35 V 8, Erlaubnis zum Betrieb einer Wirtschaft tritt an Stelle der bisherigen Erhöhung auf das Dreißigsache eine solche auf das Fünfzigfache. § 2. Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 8 3. Mit der Ausführung dieser Verordnung sind sämtliche Ministerien und das Landesamt für das Bildungswefen beauftragt. Darmstadt, den 5. Juni 1923. .Hessisches Gesamtministerium. U lrich. v. Brentano. I.V.: Schäfer. Naab. Bckamitmachirng, die Vergütungen für vorwiegend tm Interesse Privater erfolgende Amtsgeschäfte der-Bürgermeister der Landgemeinden betreffend. Dom 15. Juni 1923. Auf Grund der Art. 84 Abf. 3 u. 89 der Landgemeindeordnung vom 8. Juli 1911 bestimmen wir hierdurch mit Wirkung vom 1. Juli 1923 ab: 1. Die in § 1 der Bekanntmachung vom 13. November 1913 — Reg.-Bl. S. 310 — aufgeführten Gebührensätze werden auf das lOOOfache erhöht. 2. Der § la der erwähnten Bekanntmachung in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1923 — Reg.-Bl. S. 15 — erhält folgende Fassung: „Werden bei gebührenpflichtigen Amtsgeschäften Schreibpapier und Vordrucke verwendet, die auf Rechnung der Gemeinden angefchafft wurden, so sind neben den Gebühren die tatsächlichen Auslagen für Schreibpapier und Vordrucke zu ersetzen." D a r m st a d t, den 15. Juni 1923. Hessisches Ministerium des Innern, von Brentano. Betr.: Statistik der Streiks und Aussperrungen. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. ■Unter Hinweis auf unser Ausschreiben vom 6. Juli 1920 (A.D.Bl. Ar. 95) empfehlen wir Ihnen, uns gegebenenfalls Bericht b i s z u m 5. I u l i d. I. zu erstatten. Formulare können bei uns angefordert werden. Fehlberichte sind nicht erforderlich. Gießen, den 18. Juni 1923. Kreisamt Giesten. I. V.: He mm erde. Betr.: Unterbringung ausgewiesener Personen. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Im Anschluß an unser übergedrucktes Ausschreiben vom 4. d. Mts. weisen wir Sie darauf hin, daß demnächst eine besondere Kommission der Hessischen Zentralflüchtliugsstelle in, Darmstadt sich bemühen wird, im Einvernehmen mit den zuständigen Kreis- und Gemeindebehörden Ünlerkunftsmöglichkeiten (Wohn-, Schlaf- und Kochgelegenheiten) für die aus dem besetzten Gebiet Ausgewic- senen zu beschaffen. Diese Kommission ist mit einem Ausweise der Hessischen Zentralflüchtlingsstelle vom 9. d. Mts. und einem solcyen von uns von heute versehen. Wir weisen Sie an, die Kommission in jeder Weise zu unterstützen und möglichst darauf hiiizuwirken, daß Unterkunftsmöglichkeiten freiwillig zur Verfügung gestellt werden. Wie wir Ihnen bereits früher mitgeteilt, haben, wird im Falle freiwilliger Bereitstellung von Aäumen nicht angenommen, daß diese. Räume etwa als entbehrlich zu bezeichnen sind und der Beschlagnahme unterliegen, vielmehr sollen sie, wenn sie nicht mehr für die Ausgewiesenen beansprucht werden, den früheren Inhabern wieder zur Verfügung gestellt werden. Gießen, den 13. Juni 1923. Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Heß. Bekamt tttlachinrg. Betr.: Erhöhung der Gebühr für die Benutzung des Bohrzeuges der Geologischen Landesanstalt. In der Bekanntmachung des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 1. Juni 1923, betreffend die Erhöhung der Gebühr für die Benutzung des Bohrzeugs der Geologischen Landes- anstali sind unter Absatz 4 hinter das Wort „Aeisekosteu" die Worte „sowie der Gehaltsanteil", und unter Absatz 5 nach dem Wort „Neisekosteu" die Worte „sowie dessen Gehaltsanteil" einzufügen. Gießen, den 16. Juni 1923. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun. Betr.: Erwerbslosenfürsorge: hier: Nachweisung für den Monat Juni 1923. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 25. Oktober 1920 — Amtsverlündigungsblatt Ar. 156 vom 28. Oktober 1920 — sehen wir der Einsendung der Nachweisung bis s p ä t e st e n s 3. Juli 1923 entgegen. Ferner ist eine Meldung überdieZahlderErwerbs- losen nach folgendem Muster zum 1. und 15. jedes Monats pünktlich an uns zu erstatten. Formular hierzu kann von uns bezogen werden. Fehlanzeige ist nicht erforderlich. Meldung über den Stand der Erwerbslosigkeit empfänger und Kurzarbeiter am 15 nur für aufgewendete Unterstützungsbeträge u. langfristige Erwerbslofe im Bezirk (bzw. Stadt) Haup e männliche tunterst mpfäng weibliche ützungs- er1) zusammen 3u- schlags- emp- fäuger2) Kurzarbtr. nach § 9 Abs. 2 der N. V. Summe der im vorhergchd. Monat -1./30. (31.)- für Erwerbslosenunter- stühuug aufgewendeten Beträge.3) Angaben nur bei Meldung vom 15. • Länger als 6 Monate unterstützte Erwerbslose männliche weibliche zusammen im Alter bis männliche ZU 21 Icchren weibliche im Alter über 60 Jahre männliche | weibliche 1. Linschlie glich der t eilweise L nterstütztei i (§ 6 a der Reichs- Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 1. November 1921). 2. Einschließlich der Familienangehörigen auswärts beschäftigter Verheirateter (§ 8 Abf. 3 der Reichsverordnung). 3. Einschließlich Familienzuschläge, Kurzarbeiterunterstützungen, Kosten der Arbeitsausrüstung, Krankenversicherungsbeiträge und Verwaltungskosten. Gießen, den 20. Juni 1923. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmid t. *) Der Nichtzutreffende Stichtag ist zu durchstreichen. Dicnstnachrichterl des Kreisamtes. Das Ministerium des Innern hat dem Hessischen Landesverein vom Noten Kreuz, deur Alice-Frauenverei» (Hess. Landesfrauenverein vom Roten Kreuz) und der Hessischen Hauptfürsorgestelle der Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge in Darmstadt die Erlaubnis zur Veranstaltung einer gemeinsamen Geldlotterie erteilt. Es dürfen 20 000 Losbriefe zu je 500 Mk. (einschließlich Lotteriesteuer und Teuerungszuschlag) ausgegeben werden und sind 2 000 000 Mk. Planmäßig für die Gewinne zu verwenden. Spielzeit: vom 15. Juni bis 15. September 1923. o Betr.: Feldbereinigung Stangenrod: hier: die Arbeiten des II. Abschnitts. In der Zeit vom 26. Juni bis einschließlich 9. Juli 1923 liegen aus,der Bürgermeisterei Stangenrod die Arbeiten des II. Abschnitts (Besihstandsaufnahme) zur Einsicht der Beteiligten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst Dienstag, den 1 0. Juli 1923, vormittags 10 bis 11 Ahr, statt, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, das) die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 15. Juni 1923. Der Hessische Feldbereinigungskommissär. Aebel, Negierungs-Assessor. Bekautttmachtt,«.^. Beto.: Zuschläge zur Gebührenordnung für die Dienstmänner in der Stadt Gießen. Gemäß § 76 der Reichsgewerbeordnung wird hiermit — vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindebehörde — folgendes bestimmt: Die Dienstmänner sind, vorbehaltlich jederzertigen Widerrufs, bis auf weiteres berechtigt, von den Gebühren, welche sich aus der Gebührenordnung für die Dienstmänner in der Stadt Gießen vom 24. September 1920 bzw. 22. Dezember 1922 ergeben, das 10- bzw. löfache zu erheben. Gießen, den 16. Juni 1923. Hessisches Polizeiamt. I. V.: Schmidt. Bekanntmachmlg. Betr.: Schweinerotlauf in Gießen. Die in dem Gehöfte Frankfurter Straße Nr. 144 dahier ausgebrochene Rotlaufseuche ist erloschen. Die angeordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben. Gießen, den 15. Juni 1923. Polizeiamt Gießen. I. B.: Schmidt. ' Bekanntmachung. Betr.: Schweinerotlauf in Gießen. Die in dem Gehöfte Franlfurter Straße Nr. 52 dahier aus- gebrochene Rotlaufseuche ist erloschen. Die angeordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben. Gießen, den 15. Juni 1923. Polizeiamt Gießen. 3. CB.: Schmidt. Bekanntmachung. 3n der Zeit vom 1.—15. Juni 1923 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Zahnbürste, 1 Spazierstock, 1 gesticktes Deckchen, mehrere Geldmappchen, 11 Stangenreiherfedern, 1 Paket mit Borde und Knöpfen, 1 Selbstbinder, 1 Regenschirm, 1 Messingkapsel von einem Arito, mehrere Damenhandtascheii, 1 Kunstbrosche, 2 Paar Handschuhe und einzelne Handschuhe, 1 Werkzeugzange, 1 Vergrößerungsglas, mehrereGeldbeträge, 1 Trauring, 1 Beil, 1 zerbrochene Brille, 1 Armband: vom Stadttheater abgeliefert: 1000 Mk., 2 Gürtel, 2 Kettenarmbänder, 1 Ahrkette, 1 Federhalter, 1 Haarpfeil, 1 Okyspule, 1 silberner Bleistifthalter, 1 Hutnadel, 1 Gürtel, 5 Paar Handschuhe, 4 einzelne Handschuhe, 1 Zwickerfutteral, 12 Taschentücher, 1 schwarze Haarschleife,' verloren: 1 silberne Halskette, 100000 Mk., 1 goldener Ring mit Goldplatte, gez. M. P., 1 goldene Brosche, 1 Marquise- Ring (Gold): herrenlose Hunde eingeliesert: am 7. 6. 23 ein junger, brauner, etwa 10 Wochen alter Spih-Pintfcher (Bastard, Rüde), am 8. 6. 23 ein etwa 2 Jahre alter, brauner Schäferhund (Rüde) mit dunklem Rücken. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 8—12hz Ahr vormittags und 2l/3—5 Ahr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 3, erfolgen. Gießen, den 16. Juni 1923. Polizeiamt Gießen 3. CB.: Schmidt. Druck der Arühl'schen Unwersitäts-Vuch. und Stetnüruckerei. R. Lange, Gießen.