AmtsverkulldlgungMatt für die Provinzialdireliion Gberhefsen und für das Kreisamt Siehe». Erscheint Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen. 54 _ 20. Juli 1923 Steinberg. — Gefunden, verloren. Bekanntmachung, d, i e M i e t e r n i g u n g s ü m t e r b e t r e f f e n d. Dom 7. Juli 1923. Die in der Bekanntmachung vom 2. März 1923 — Darmstädter Zeitung Ar. 55 vom 6. März 1923 — bestimmten Sätze werden mit Rücksicht auf die anderweite Desoldungsregelung der Beamten mit Wirkung vom 1. Juli d. Js. ab wie folgt geändert: 1. Für beamtete Vorsitzende und Schriftführer: a) für den Vorsitzenden für die erste Stunde . 4000 Mk b) für den Schriftführer für die erste Stunde . 3200 c) für den Vorsitzenden für die zweite und die folgenden Stunden 2000 d) für den Schriftführer für die zweite und die folgenden Stunden 1600 II. Für nichtbeamtete Vorsitzende: a) für die erste Stunde ,'i 6000 b) für die zweite und folgenden Stünden' 3000 " Hierzu tritt der jeweils geltende allgemeine Teuerungszuschlag für die Beamten mit Wirkung von dem Termin ab, mit dem dieser Zuschlag zu laufen beginnt. Zur Zeit beträgt derselbe 87 Prozent. Bei auswärtigen Dienstgefchäften können für die zu Fuß oder in sonstiger Weise zurückgelegten Strecken die jeweils geltenden Kilometersätze für die Staatsbeamten in Anrechnung gebracht werden. Der in der Bekanntmachung Les Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamts vom 20. November 1920 festgesetzte Ab- und Zugang fällt weg. Darmstadt, den 7. Juli 1923. Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. I. V.: E>r. Wagne r. Bekanntmachung, die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend. Dom 9. Juli 1923. Auf Grund des § 43 der Schornsteinfegerordnung vom 4. März 1921 (Reg.-Dl. S. 41) haben wir unter Aufhebung der in unserer Bekanntmachung vom 3. Juli 1923 zugebilligten Teuerungszuschläge mit Wirkung vom 9. I u l i 1 9 2 3 ab die Gebühren der Schornsteinfeger neu festgesetzt. Sie betragen numnehr einschließlich Teuerungszuschlag von diesem Lage an: 1. für die Kehrbezirke der Städte Darmstadt, Mainz, Offenbach und Gießen das 2151fache, 2. für die übrigen Kehrbezirke des Landes das 2501fache der Grundgebührensätze der Bekanntmachung, die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend, vom 8. Mai 1922 (Aeg.-Blatt S. 111). Die von den Zahlungspfltchtigen jeweils zu erhebenden Gesamtgebührenbeträge können auf volle 1 0 M k. nach oben aufgerundet werden. 3m übrigen behält es bei der Bestimmung unter II, Abs. 3 unserer vorgenannten Bekanntmachung vom 8. Mai 1922 sein Bewenden. Darmstadt, den 9. Juli 1923. Hessisches Ministerium des Innern. 3.D.: Dr. Reitz. Betr..: Die Gebühren der Dauschätzer in Brandversicherungsangelegenheiten. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 28. Juni 1923 (Amtsverk.-Bl. Nr. 48) teilen wir mit, daß die Tagegelder der Stufe II z. Z. sind: bei Abwesenheit unter 3 Stunden 4000 Mk., von 3—8 Stunden 15 000 Mk., über 8 Stunden 30 000 Mk. Gießen, den 18. Juli 1923. e Kreisamt Gießen. 3. D.: W e l ck e r. B e t r.: Reisekostenverordnung. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Mit Wirkung vom 1. I u l i 1 9 2 3 ab beträgt das volle Tagegeld für die Beamten der Stufe II: 38 000 Mk., der Stufe III: 46 000 Mk. Die Vergütung für Wegestrecken, die nicht auf der Eisenbahn usw. zurückgelegt werden können, ist auf 200 Mk. für das Kilometer festgesetzt worden. Dom 1. Juli ab sind bei Berechnung der Tagegelder die zu gewährenden Beträge auf den nächstliegenden vollen 500-Mk.- Betrag abzurunden. Ergeben sich 250-Mk.-Beträge, so hat die Abrundung auf den nächsthöheren 500-Mk.-Betrag zu erfolgen. Gießen, den 13. Juli 1923. Kreisschulamt Gießen. 3. D.: H e m m e rde. Bekanntmachung. B e t r. den Will). Metzroth, geb. am 29. Dezember 1908 in Niederhausen a. A. .Unser Ausschreiben vom 9. Juni d. Js. hat seine Erledigung gefunden. Gießen, den 19. Juli 1923. Kreisamt Gießen. 3. D.: Hemmerd e. Bekanntmächnng. ■ ' Betr.: Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung. Die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung betragen v o m 9. Juli 1 92 3 ab: in den Orten der Ortsklassen 1. für männliche Personen A B C D u. E a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben 16200 15000 13900 12800 Mk. b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben 14200 13300 12200 11300 „ c) unter 21 Jahren..... 9900 9200 8600 7900 „ 2. für weibliche Personen a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben 14200 13300 12200 11300 „ b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben 11900 11000 10300 9400 „ c) unter 21 Jahren..... 9000 8300 7600 7000 „ 3. als Familienzufchläge für: a) den Ehegatten 5900 5800 5400 5000 „ b) die Kinder und sonstige unter- stützungsberechtigteAngehörige 4700 4300 4100 3800 „ Dec Reichstag hat in seiner Sitzung vom 7. Juli eine Entschließung angenommen, in der er für notwendig erklärt, d a ß E r - werbslvse, die bereits seit dem 18. Juni oder länger Unter st ützung beziehen, die vom 9. Juli an vorgesehene erhöhte Unterstützung bereits vom 2. Julian erhalten. Die Reichsregierung hat diesem Beschlüsse des Reichstages Rechnung getragen und angeordnet, daß die Fürsorgeträger im Sinne der Entschließung des Recchstages Verfahren und daß sie dann auch die Dorschüsse abdecken, die sie zum Teil in der letzten Woche gewährt zu haben scheinen. Die Kosten, die durch die Rückwirkung entstehen, sind in der üblichen Weise auf Wittel der Erwerbslosenfürsorge zu übernehmen. Gießen, den 16. Juli 1923. Kreisamt Gießen. 3. D.: Schmidt. < Betr.: Höchstdauer der Erwerbslosenunterstützung. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. 3m Anschluß an unser Ausschreiben vom 20. April lfd. Js. teilen wir 3hncn abschriftlich nachstehenden Erlaß desHerrn Aeichs- arbeitsministers vom 30. v. Mts. — X 5534/23 — zur Kenntnisnahme mit. Einzelanträge auf Erstreckung der Erwerbslosenfürsorge sind nach § 9 a Abs. 2 der Reichsverordnung über Erwerbslosen- sücforge zur Genehmigung uns vvrzulegen. Gießen, den 19. Juli 1923. Kreisamt Gießen. 3. D.: Schmidt. Abschrift. Auf Anregung mehrerer Landesregierungen habe ich die Lage des Arbcitsmarktes in den einzelnen Berufen im Hinblick auf die Höchstdauer der Erwerbslosenunterstützung, für die ich zuletzt in meinem Schreiben vom 6. April d. Js. X 2945/23 Richtlinien auf- 2 gestellt habe, einer Nachprüfung unterzogen. Dabei bin ich zu dem Ergebnis gekommen, daß bei der Arbeitsmarktlage, wie sie sich in den letzten Monaten im unbesetzten Teile Deutschlands entwickelt hat, Anlaß zu einer Abänderung dieses Rundschreibens nur in einzelnen Punkten besteht. Mr Buchhalter, Buchhalterinnen und Stenothpistinnen will ich eine Verlängerung der Fürsorgehöchstdauer auf 26 Wochen zulassen. Ebenso bin ich damit einverstanden, dah die Buchbinder und Angehörige berufsverwandter Gewerbe den Buchdruckern und Schriftsetzern hinsichtlich der Höchstdauer der Erwerbslosenunter- stützung gleichgestellt werden. Im übrigen habe ich gegen eine wohlwollende Berücksichtigung begründeter Einzelgesuche selbstverständlich nichts einzuwenden. Dicustnuchrichten des Kreisamtes. Herr Amtsveterinärarzt Dr. Stein ist vom 16. Julr bis 12. August beurlaubt. Stellvertreter: Herr Prof. Dr. Knell, Fernruf 1632/Herr Dr. Ülhrig, Fernruf 1162. Philipp Stumpf II. zu Reiskrrchen wurde zum Rechner für die Gemeinde Reiskirchen ernannt und verpflichtet. Philipp Pauli II. zu Langsdorf wurde zum Rechner für die Gemeinde Langsdorf ernannt und verpflichtet. HeinrichJunkerll. von Queckborn wurde zum Feld- geschworenen für die Gemeinde Queckborn bestellt und vom Kreisamt Gießen verpflichtet. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Treis a. d. Lda.; hier: Gütergeschvß mit Zuteilungsplan und topographisches Güterverzeichnis. In der Zeit vom 25. Juli bis einschließlich 7. August 1923 liegen auf der Bürgermeisterei Treis a. d. Lda. das Gütergeschoß sowie das topographische Güterverzeichnis, enthaltend die Ordnung der Rechtsverhältnisse, zur Einsicht der Beteiligten offen. F— -Ginwendrmgen-gegeir die--Srdrnmg-derMecht^verhäktniffe,"fv-«- weit sie in den früheren Offenlegungsakten noch nicht enthalten war, sind während der Offenlegnngszeit bei der Bürgermeisterei schrift- t lich und mit Gründen versehen einzureichen. | Friedberg, den 8. Juli 1923. Der Hessische Feldbereinigungskommissär. । __________ Schnittspahn, Regierungsrat._____________ Bekanntmachnng. I Betr.: Feldbereinigung Watzenborn-Steinberg; hier: den allgemeinen Meliorationsplan. 1 3n der Zeit vom 20. Juli 1923 bis einschließlich 3. August 1923 I liegen auf dem Rathaus zu Watzenborn-Steinberg die nachstehen- i den Akten zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: a) Erläuterungsbericht, b) Protokoll-Beschluß vom 4. Juni 1923 und 5. Juni 1923 in Abschrift, c) Prüfungsprotokoll vom 15. Juni 1923 in Abschrift, d) Plan. Tagfahrt zur Entgegennahme der Reklamationen hiergegen findet daselbst Dienstag, den 7. August 1923, vormittags 10 bis 11 Llhr statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Richterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 4. Juli 1923. Der Hessische Feldbereinigungskommissär. Hebel, Regierungs-Assessor. Bekanntmachung. In der Zeit vom 1. bis 17. Juli 1923 wurden in hiesiger Stadt gefunden: mehrere Geldbeträge, mehrere Brieftaschen mit Inhalt, 1 Schippe und Rechen, 1 Kinderstrumpf, 1 silbernes Arm- bändchen, 1 Kinderfingerring, 1 Trauring, 1 Haarpseil, 1 Fahrradluftpumpe, 1 Zeitungshalter, 1 Schürze mit Stickerei, ein Damenregenschirm, 1 Damenarmbanduhr, 1 Taschenfeuerzeug, 1 Gummisauger von einer Flasche, 1 Brosche mit Perlen, 1 Peitsche, 2 Paar Herrensocken, 1 Damenuhr, 1 Drille, ein kleiner Schlüssel, 2 neue Korsetts, 1 grauemaillierter Topf nut Schürze und 8 Paar Schuheisen; verloren: 1 grüne Brieftasche (Inhalt: ca. 40000 Mk. und einige Quittungen aus der Klinik), 100 000 Mk., 1 großer Brillant, 1 Füllfederhalter mit Goldfeder „Soennecken", eine graue Brieftasche mit ca. 40 000 Mk., 1 Portemonnaie mit 8000 Mk. und Quittungen, 1 Brillantstem, 1 Bund Schlüssel am Ring, 1 Zwicker mit Futteral. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 älhr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmeir Rr. 1, erfolgen. Gießen, den 17. Juli 1923. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen. i । Druck der Briihl'schen Universitäts-Buch, und Stetndruckerei. R. Lange, Bietzen.