Amtsverkimdigungsblatt für öle provinzialdirektion Äberhessen unö für öas Kreisamt Gießen ----------------~ilÜ 9'”M‘9 1SniUü- d-ch di- Pos, zu beziehen gegen Mk. 75.- vierteljährlich. Ttr‘ 23 ' ~ 20. März {7^3 Aufbewahrung von Mineralölen. Dt^e °Abhackung^de^Mei'stm nUnierstuhung notleidender Kleinrentner. - Lagerung und 9 Ung fter£ ut“n9,cn 1923- — Diehmarkt in Langsdorf. - Maul- und Klauen- ___ ___________ leuche. — Straßensperrung. ’ Gesetz jur Abänderung der Verordnung über Erwerbslosenfürsorae vom 1- November 1921. — Dom 20. Februar 1923. Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Aeichsrats hiermit verlündet wird: Artikel 1. 3m § 9 Abs 2 Satz 1 der Verordnung über Erwerbslosen- fursoi^e vom 1. November 1921 (Reichsgesehbl. S. 1337) werden 5 Anterstutzungsbetrag" ersetzt durch die Worte „das Anderthalbfache des Unterstützungsbetrags" Artikel 2. Dieses Gesetz tritt am 19. Februar 1923 in Kraft .Berlin, den 20. Februar 1923. Der Reichspräsident: Ebert. Der Reichsarbeitsminister: Dr, Brauns. , Detr.: Unterstützung notleidender Kleinrentner " An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises uceuerdmgs sind uns wieder vorschußweise Mittel zur Unter- stuhung notleidender Kleinrentner zugewiesen worden, die nach Maßgabe des Rcichsgesehes bew. die Fürsorge für die Kleinrentner vom 4. «zebruar 1923 der Ausführungsbestimmungen und der Richt- IV116— berwendet werden sollen. (Siehe unsere Bekanntmachung vom 26. sebruar 1923 im A.D.Bl. Ar. 18 vom 2. März 1923.) Die Abrechnung dieser Mittel hat getrennt von den früheren Zuwendungen vierteliährlich in ähnlicher Weise zu erfolgen, wie die Abrechnung der laufenden Unterstützungen der Sozialrentner. au! rsten to0^en hiernach weiter Erforderliche umgehend ver- Wie sich bei Besprechungen zwischen den beteiligten Ministerien ergeben hat, wird vielfach Wert darauf gelegt, daß für die mmderbemittelte Bevölkerung, zu der außer den Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen, den Sozialrentnern und anderen twr allem auch die Kleinrentner gehören, Maßnahmen zur Beschaffung von Lebensmitteln, Kleidung und Brennstoffen getrof- , irerden. Ferner geben wir Ihrer Erwägung anheim, die Ttrittel der Kleinrentnerfürsorge auch zur Unterstützung solcher Kleinrentner zu verwenden, die durch eine erhebliche Mietsteigerunq besonders hart betroffen sind G i e ß e u, den 8. März 1923. ______________Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr H e h. Detr.: Verordnung die Lagerung und^Äüfbewahrung von Mi- neralölen betreffend, vom 20. Mai 1903. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir verweisen auf die Verordnung über Lagerung und Aufbewahrung von Mineralölen, vom 20. Mai 1903 — Regierungsblatt Nr. 35 vom 30. Mai 1903 —, und bemerken noch, daß als Mineralöle die unter Ziffer 1 des § 2 fallen, hauptsächlich Benzin Benzol und Aether, unter Ziffer 2 des genannten Paragraphen hauptsächlich Petroleum zu nennen sind. Falls in einzelnen Fällen Mineralöle unvvrschriftsmähig oder ohne Genehmigung, soweit eine solche erforderlich ist, gelagert werden. empfehlen wir 3hnen zu berichten. . 7 f . ,, « i Gießen, den 12. März 1923. ■/1vV . '•4'7 _________Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. H e s). Bekanntutachung^ ’B e t r.: Die Abhaltung der Meisterprüfungen 1923. Der Schlichmeldetermin zur diesjährigen Meisterprüfung ist auf den 1. Llpril 1923 festgesetzt. Die Gebühr mit vorläufig 5000 Ml. ist an die Hessische Hand- Werkskammer zu Darmstadt einzuzahlen und erhalten die Ein- seiioer Quittung und Anmeldeformular, das sofort dem für den zuständigen Vorsitzenden der Meislerprüfungskommisiion nebst den erforoerlichen Unterlagen einzureichen ist. Für die Provinz Oberhessen ist zuständig Vorsitzender Dipl.- 3ng. Bunnings, Gießen. Besonders die Handwerker, denen vorläufig die Anleitungs- defugnrs bis zur Beendigung der diesjährigen Meisterprüfung ver- liehen wurde, weisen wir auf die Einhaltung des Termins zur Anmeldung hin. Gießen, den 14. März 1923. Kreisamt Gießen. 3. D.: Weicker. ‘ Bekanntmachung. Detr.: Viehmarkt in Langsdorf. s. Mr genehmigen hiermit für Montag, den 26. März 1923, die Abhaltung eines Diehmarktes zu Langsdorf unter folgenden Bedingungen. Es dürfen aufgetrieben werden: 1. Vieh aus dem Kreis Gießen. Durch Ursprungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere uachzuweifen. 2. Vieh von Händlern, das nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht hat. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes. 3 Das Vieh der Händler ist auf einem, von dem Teile des Maiktplayes, auf dem die Züchter ihr Rkaterial austreiben getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen 4. Die Untersuchung des Antriebes ha! abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allensallsigen Beanstanduiigen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren. 5. Der Auftrieb darf nur in der Zeit von 9—10 Uhr vor- mittag^ stattfinden. (§ 47 der Bundesrats-Ausführungsbestim- mungen zum RVG.) Gießen, den 19. März 1923. Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker. Bekanntmachung. Belr.: Maul- und Klauenseuche. 3n Ulfa (Kreis Schotten) ist die Seuche erloschen. Die Gemarkungen Rabertshausen I und II werden aus dem Beobach- tungsgebiet ausgeschieden und treten zu dem gefährdeten Gebiet. Gießen, den 8. März 1923. Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker. Bekanntmachung. Detr.: Straßensperrung. 3nfvlge Dornahme von Chaussierungsarbeiten wird hiermit der Sandkauterweg zwischen der Fabrikeinfahrt der Firma Georg Philipp Gail und dem Schiffenberger Weg für jeden Fuhrwerks- und Fahrradverkehr bis auf weiteres gesperrt. Gießen, den 12. März 1923. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen. Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. 23. März 1923 3. 18. II. Versichertenvertreter: 1. bei bei der 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 4. 5. 6. 7. 8. 9. ©iefien, am 21. März 1923. ®eir Wahlleiter: Dr. Heß, Regftrungsrat. Rittmann, Wilhelm, Lagerhalter, Lollar, beschäftigt beim Konsumverein Gießen und-Umgegend. 2. Rohrbach, Heinrich VIII., Schlosser, Lollar, beschäftigt bei der Mam-Weser-Hütte in Lollar. 3. Werner, Heinrich, Gärtner, Reuhof, beschäftigt bei Oeko- nomierat Müller, Reuhof bei Leihgestern. 4. Bern Wilhelm II., Maurerpolier, Langgöns, beschäftigt bei Martin Abermann in (Ziehen. 5. Schachner Karl I., Bergmann, Lang-Göns, beschäftigt bei Grube Adler. 6. Rinn, Karl HL, Schreiner, Heuchelheim, beschäftigt bei der Firma Rinn & Cloos 21.®., Heuchelheim. Müller, Heinrich. Wagner, Lich, beschäftigt bei Georg Schieferstein in Lich. Krug^ Heinrich, Ofenarbeiter, Trais (Lda.), beschäftigt bei der Firma Scheidhauer & Giessing in Mainzlar. Dorr, Albert, Maurer, Großen-Buseck, beschäftigt bei der Bauhütte G. m. b. H., Gießen. Münch, Johannes I., Feldschütz, Harbach, beschäftigt bei der Gemeinde Harbach. Schmidt, Heinrich III., Bergmann, Lauter, beschäftigt bei der Gewerkschaft Louise. Schleenbecker, Adolf, Lagerarbeiter, Heuchelheim, beschäftigt der der Firma Rinn & Cloos A. G., Heuchelheim. Wagner, Ludwig II., Feldschütz, Alten-Duseck, beschäftigt bei der Gemeinde Alten-Buseck. Klinket, Ludwig VIII., Former, Lollar, beschäftigt bei der Mam-Weser-Hütte, Lollar. Stein,Friedrich, Maurerpolier, Geilshausen, beschäftigt bei Heinrich Deibel in Lollar. ?r.au,.tv Wilhelm, Fuhrmann, Staufenberg, beschäftigt Heinrich Deibel in Lollar. Zimmer Otto IV., Bergmann, Billingen, beschäftigt Grube Abendstern, Hungen. Wagner, Wilhelm, Packer, Heuchelheim, beschäftigt bei Zirma Rinn & Cloos 21. G., Heuchelheim. .. _ r r Bekanntmachung, öie Gebühren für amtstierärztliche Dienstverrichtungen betreffend - Bom 9. März 1923. ®le ui der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1922, die ©ebuöwn für Etstierarztliche Dienstverrichtungen betreffend n423)1 festgesetzten Gebühren werden vom 1. April 1923 um 400 Prozent erhöht. p Darmstadt, den 9. März 1923. Hessisches Ministerium des Innern, von Brentano. ,. _ r_, Bekanntmachnng, &ie Gebühren der Schornsteinfeger betreffend. Bom 9. März 1923 4 43. Schornsteinfegerordnung vom 4. Marz 1921 lReg.-Dl. S. 41) haben wir unter Aufhebung der m unserer Bekanntmachung vom 16. Februar 1923 zugebilligten ^euerungszuschlaM mit Wirkung vom 5. März 1 923 ab bis auf weiteres die Teuerungszuschläge auf die unter I unserer De- 8 re der Schornsteinfeger betreffend, von, folgt festgeftht'9 6‘111 bestimmten Grundgebühren wie 11 für die Kehrbezirke der Städte Darmstadt, Mainz Offenbach und Giesen auf 2 7 000 Prozent 21 9/000 übrigen Kehrbezirke des Landes ' aus 3 4 0 0 0 P r o z e n t. Gebühren der Schornsteinfeger einschließlich Teuernngs- Zuschlag betragen demnach ab 5. 2lrärz 1923 in den zu Ziffer 1 K'brbezirken das 2 7 1 fache, in den übZgen ^b^brzllken des Landes das 341 fache der Grundgebührensätze der Bekanntmachung vom 8. Mai 1922. . Grgeben.^ sich bei der Berechnung der von den Zahlungspflichtigen lewcils zu erhebenden Gesamtgebührenbeträge Pfennig- ±*,D fu'd die Gebührenbeträge bei einem Psennigbetrag von 50 Pf. oder mehr auf volle Mark a u f zurunden, bei einem. Pfennia- beßörf J«" üolle Mark a bzurunden. Jin übrigen »ä> V» Stimmung unter II, Absatz 3 unserer vorge- itatmteii Bekanntmachung vom 8. 2Nai 1922 sein Bewenden Darmstadt, den 9. März 1923. Hessisches Ministerium des Innern. 3. 25.: Dr. Reitz. Jnhalts-Aebersicht: Wahl der Versichdrunasvertreter nls s , .n~7~r----------------- tierärztliche Dienstverrichtungen. - Gebühren der Sckornsteinsel».- - m ^ersicherungsamts beim Kreisamt Gießen. — Gebühren für amts- Fahrzeug- und Reittierhaltungen. - Zahltage der Kreiskaüe9 ' der Genossenschaft für die Reichsunfallvcrsicherung der stunden. - Aenderung des §46 2 öÄSfomwSueraC4t,el 4?/b'^rl°Ichordnung. - Ausfall der Geschäfts- elchung im Kreise Gießen. - Bekämpfung übertriebenen Aufwands ~ U.Ä" Getmchtspolizei und die Durchführung der Rach- Amtzverkündigungsblatt Nr. 24 '------- ’■ Meiling, Georg, Bürgermeister, Heuchelheim. 2. 2iuhn, Balthasar, Zimmermeister, Lollar ° Weiß, Rudolph, Pächter, Hof-Graß Bergen, Gustav, Direktor, Heuchelheim. Horn Philipp IV Bürgermeister und Landwirt, Annerod E>eulrich, Dureauchef, Bergwerk Unterhof. Ehleder, Arthur, Kaufmann, Lollar. Zimmer, Ferdinand, Kaufmann, Lich Kutscher, Ernst, Schlossermeister, Lollar 10. Bruckmann, Heinrich, Gutspüchter, 2keuhof bei Leihgestern 11. Lang, Karl, Landwirt, Wieseck. 12. Föhr, Wilhelm, Direktor, Mainzlar. }3- H°rr Ludwig Landwirt und Gemeinderechner, Hausen 14. Schäfer, Karl II., Maurermeister, Wieseck Papencordt. I., Direktor, Trais-Horloff. 16. Kramer, Jakob II., Landwirt und Bürgermeister, Steinbach. 17. Formhals. Justus, Zigarrenfabrikant, Großen-Linden. alkandler. Georg, Schreinermeister, Heuchelheim. Bekanntmachung. Betr.: Wahl der Versicherungsvertreter als Beisitzer des Versicherungsamts beim Kreisamt Gießen. zu dem in der Bekanntmachung vom 6. Rovember1922 Amtsverkündigungsblatt Ar. 114, angegebenen Termin ist nur ft eine Dorschlagsliste von den Arbeitgebern und den Versicherten eingereicht worden, so daß in beiden Gruppen keine Wahl stattzufinden hat. Gemäß Ziffer 13 der Wahlordnung gelten die /achstebenden Vorschlagslisten verzeichneten Personen unter „einschließlich in der Reihenfolge der Vorschläge als gewählt, wahrend die übrigen als Stellvertreter in Betracht kommen. Die Gültigkeit der Wahl kann binnen einem Monat fwch Erscheinen dieser Bekanntmachung bei dem unterzeichneten Wahlleiter angefochten werden. uiiierzeicyneten 1. Arbeitgebervertreter: < _. Erster Nachtrag zum Prämicntarif der Genossenschaft für die Reichsunfallversicherung der Fahrzeug- und Reittierhaltungen, vom 2. Dezember 1921. - Die Sätze der Mindestprämie werden wie folgt aeändert ■ statt 24 Mark sind 300 Mark und 9 statt 6 Mark sind 75 Mark zu erheben Die neuen Sähe gelten vom 1. Januar 1923 bis auf weiteres Beschluß. Festgesetzt gemäß § 804 der Reichsversicherungsordnung Berlin, den 15. Dezember 1922. ®/s, Aeichsversicherungsamt, Qlbt. für Unfallversicherung S.)gez. Dr. Kaufmann. Bckauutmachuug. Betr.: Zahltage der Kreiskasse. be” -30' März 1923, fallende Zahltag der Kreiskasse zu Grunberg wird wegen des Karfreitags auf Donners- tag, den 29 lf. 21t. verlegt. Die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises werden angewiesen, Vorstehendes wiederholt ortsüblich zu veröffentlichen. Die Gemeinderechner sind hierauf besonders aufmerksam zu machen. Gießen, den 16. März 1923. _____________Kreisamt Gießen. 3.25.: Dr. Heß. Betr.: Ausführung der Landesfenerlöschordnung. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises tear S‘ntoc>g unfere Bekanntmachung vom 23. Februar 1923 — Amtsverk.-Dl. 2lr. 19 vom 6. März 1923 — erinnern wir Gie an rechtzeitige Berichterstattung bis zum 1. April d Js Gießen, den 20. März 1923. _____________Kreisamt Gießen. 3.25.: Dr. Heß. Betr.: Ausfall der Geschäftsstunden. Air die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises Die Dienststunden des Äreisschulrats fallen am 27 März aus Gießen, den 22. März 1923. Kreisschulamt Gießen. 3.25.: Fischer. L B e t r.: Verordnung vom 15. Februar 1923 zur Aenderung des § 46 Abs. 2 deS Einkommensteuergesetzes. A» die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Mit nächster Post geht Ihnen ein Abdruck des Ausschreibens des Gesamtministeriums Ar. St. M. 4983 vom 9. März 1923 zur 'Bekanntgabe an die Lehrer zu. G i e h e n, den 16. März 1923. Kreisschulamt Gießen. 3.V.: Hemmerde. Bekarltttmachuttg. Betr.: Die Maß- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung im Kreise Gießen im Jahre 1923. Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Längen- und Flüssigkeitsinaße, Meßw erkzeug e für Flüssigkeiten, Hohlmaße, Gewichte und transportable Handels wagenunter 3000 kg soll im Kreise Gießen demnächst beginnen und nach dem untenstehenden Rundreiseplan durch- geführt werden. Eichpflichtig sind alle diese Meßgeräte nicht mir im öffentlichen Verkehr, sondern auch im Handelsverkehr, wenn er n i ch t in offenen Verkaufsstellen stattfindet, sowie in fabrikmäßigen Betrieben, wenn sie zur Ermittlung des Arbeitslohnes dienen, und in allen landwirtschaftlichen Betrieben. Die Besitzer solcher eichpflichtiger Rietzgeräte haben dieselben, auch wenn sie schon geeicht und noch richtig sind, bei den örtlich en Eich tag en zur R ach e ich un g v orz u- legen. Fässer, große oder wrtsfeste Wagen und Präzisionsmeß- gcrüte können bei örtlichen Eichtagen nicht behandelt werden; sie sind vom Hess. Eichanit Gießen besonders zu behandeln. Die Aacheichung macht den Besitzern nur unerhebliche Kosten, sofern nicht Reparaturen nötig sind. Die Eichbeamten dürfen solche 'Reparaturen nicht mehr ausführeu. Es muß den Interessenten überlassen bleiben, sie anderweit bei geeigneten Fachleuten aus- ■ führen zu lassen. Die Gegenstände sind gehörig her-gerichtet und gereinigt einzuliefern. Jeder Einlieferer hat zur Vermeidung von Verlusten und Verwechslungen ein mit seinem Aamen versehenes S t ü ck Verzeichnis mit einzureichen. Für Gegenstände, welche zu der vom Eichbeamten festgesetzten Feit nicht abgeholt worden sind, übernimmt dieser bei seiner Abreise keine Verantwortung. Solche Gegenstände werden unter entsprechender Mitteilung dem Besitzer des örtlichen Eichlokals zu- rückgclassen, der jedoch ebenfalls keine Verantwortung für deren Verbleib trägt. Einwendungen müssen deshalb unmittelbar bei der Abholung der Gegenstände vorgebracht werden,- spätere können nicht berücksichtigt werden. Solche Meßgeräte, die wegen ihrer Größe oder Befestigung am Aufstellungsort oder aus ähnlichen Gründen nicht eingeliefert werden können, werden auf rechtzeitigen Antrag an ihrem Aufstellungsort in unmittelbarem Anschluß an den örtlichen Eichtag nachgeeicht, sofern dadurch kein unverhältnismäßiger Aufenthalt entsteht. Für Eichung am Aufstellungsort ist als Fuschlag zu den Gebühren in diesem Falle nur eine Ganggebühr zu zahlen, während an anderen Lagen der gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag erhoben werden muß. Der Transport der Eichnomale geht in beiden Fällen auf Kosten des Antragstellers. Die Besitzer eichpflichtiger Gegenstände haben zur Vermeidung verzögerter Abfertigung die den betreffenden Gemeinden zugeteil- ten örtlichen Eich tage zu benutzen und— von ganz besonderen Ausnahmen abgesehen — nicht die Wahl, statt dessen ihre Gegenstände bei dem Hess. Eichamt Gießen nacheichen zu lassen. Es empfiehlt sich, daß die Bürgermeistereien die Eichtage alsbald in ortsüblicher Weise bekannt machen lassen und kurz vorher nochmals darauf Hinweisen. Eine Benachrichtigung betreffs Tageszeit und Anzahl der pro Tag abzufertigenden Interessenten wird den Hess. Bürgermeistereien durch das Hess. Eichamt Gießen rechtzeitig zugehen. Für Durchführung der Aacheichung werden örtliche Eichtage in nachstehender Reihenfolge abgehalten werden: Vom Hess. Eichamt Gießen aus: * Am 3. April 1923 in Lollar, zugleich für Ruttershausen, Staufenberg, Mainzlar und Daubringen. Am 11. April 1923 in Treis a. d. Lda. * Am 12. April 1923 in Allendorf a. d. Lda., zugleich für Climbach,. * Am 17. April 1923 in Londorf, zugleich für Allertshausen, Kesselbach, Odenhausen, Geilshausen, Rüddingshausen und Weilers- hain. * Am 12. Juni 1923 in Grünberg, zugleich für Lauter, Stangenrod, Lumda, Beltershain, Reinhardshain und Göbelnrod. * Am 19. Juni 1923 in Ettingshausen, zugleich für Harbach, Queck- born, Münster und Ober-Bessingen. Am 21. Juni 1923 in Villingen, zugleich für Avnnenroth. * Am 26. Juni 1923 in Hungen, zugleich für ältphe, Inheiden, Trais-Horloff, Rodheim, Steinheim, Rabertshausen undLangd. * Am 3. Juli 1923 in Bellersheim, zugleich für Obbornhofen. * Am 5. Juli 1923 in Langsdorf, zugleich für Bettenhausen. * Am 10. Juli 1923 in Lich, zugleich für Aieder-Dessingen. Am 17. Juli 1923 in Muschenheim, zugleich für Arnsburg und Birklar. Am 18. Juli 1923 in Eberstadt, zugleich für Ober-Hörgern und Dorf-Güll. * Am 7. August 1923 in Lang-Göns, zugleich Holzheim. * Am 9. August 1923 in Watzenborn-Steinberg, zugleich für Grü- ningcn, Garbenleich und Hausen. Am 15. August 1923 in Leihgestern. * Am 16. August 1923 in Grvßen-Linden. Am 21. August 1923 in Klein-Linden, zugleich für Allendorf a. d. Lahn. ■’ - * Am 22. August 1923 in Heuchelheim. * Am 28. August 1923 in Wieseck. * Am 4. September 1923 in Grvtzen-Buseck, zugleich für Alten- Duseck, Trohe, Rödgen und Beuern. Am 11. September 1923 in Reiskirchen, zugleich für Saasen mit Bollenbach, Lindenstruth, Winnerod und Bersrod. Am 13. September 1923 in Burkhardsfelden, zugleich für.Hattenrod und Oppenrod. Die Gemeinden Steinbach, Albach und Annerod bringen ihre Gegenstände am 18. und 19. September auf das EichamtGießen. In gleicher Reihenfolge und angemessenem Abstande findet die Polizeiliche Matz- und Gewichtsrevision statt. Gießen, den 20. März 1923. Kreisamt Gießen. 3. D.: H e m m erde. * 3m Bedarfsfälle mehr als 1 Tag. Bckanntmachunft. Betr.: -Bekämpfung übertriebenen Aufwands. In den Landgemeinden des Kreises bleibt entsprechend ministerieller Anweisung die Feierabendstunde nach wie vor auf 11 Ähr festgesetzt. Gießen, den 15. März 1923. Kreisamt Gießen. I. B.: W e l ck e r. Betr.: Die Kirchen- und Stistungsvoranschläge für 1923 und 1923/25. An die Kirchen-- und Stiftungsvorstände des Kreises. Bezugnehmend auf unsere Verfügung vom 5. Februar 1923 — Amtsverk.-Bl. Rr. 13 — erinnern wir die Rückständigen an umgehende Einsendung des Berichts, daß die Voranschläge an die Dekanate abgegangen sind. Gießen, den 17. März 1923. Kreisamt Gießen. I. D.: Welcker. Bekantttttrachung. Betr.: Baumfrevel und Diebstahl von Obstbäumchen an der Straße Klein-Linden—Dutenhofen, Kreis Gießen. Am 14. März 1923 wurde auf der Kreisstraße Klein-Linden— Allendorf, kurz vor dem Allendorfer Wäldchen, die Beschädigung eines Apfelbäumchens festgestellt (Abbruch der Krone). Ferner wurde 200 Meter von der Landesgrenze ein Apfelbäumchen ausgerissen und entwendet. Wer Täter so namhaft macht, daß eine gerichtliche Feststellung erfolgen kann, erhält eine Belohnung von 5000 Mark. Gießen, den 20. März 1923. Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker. Betr.: Das Deckgeld für Bedecken von ©tuten, Deckzeit 1923. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Rach Meitteilung der Landgestütsdireklivn wurde beim Besichtigen von Deckorten der Lieferungshaser in sehr schlechter Beschaffenheit vorgefunden. Das Hessische Ministerium für Arbeit und Wirischaft hat deshalb genehmigt, daß die Stutenbesitzer, die keinen Hafer von guter Beschaffenheit oder überhaupt keinen Hafei gebaut haben, die Lieferungsmenge in guter, gereinigter Gerste er statten können. Im Anschluß an unser Ausschreiben vom 20. t Mts. (Amtsverk.-Vlatt Rr. 16) empfehlen wir Ihnen, die Stuten besitzer alsbald hierauf hinzuweisen. Gießen, den 17. März 1923. Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker. Bckantttmachuiig. Die reguläre Fleischbeschau zu Allendorf (Lda.) übt Tiercr Dr. Harth aus. Stellvertreter ist Fleischbeschauer Hch. Michel ' zu Treis (Lda.). Gießen, den 20. März 1923. _____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.__________/ Belanntmachllttst. 3n einem Gehöfte zu Ober-Hörgern ist Schafräude au brochen. Wir haben bis auf weiteres einen Wechsel des Standi dieser Schafe (Deitreiben zu anderen Herden) untersagt. Gießen, den 19. Mürz 1923s Kreisamt Gießen. 3. D.: W e l ck e r. Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch, und Steindruckerei. N. Lange, Eießen.