Nr. 62 1923 17. August AmtZverlündigungsblatt für die provinzialdirektion Gberheffen und für das Kreisamt Eichen. Erscheint Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen. Jnhalts-Aebersicht: Gebühren für amtstierärztliche Dienstverrichtungen. — Ausgabe von Notgeld durch die Provinzial-Dtrektion Oberhessen. — Fleischbeschauabrechnung. — Schafräude in Geilshausen. — Feier des Fronleichnamstages usw. — Reifekostenverordnung. — Gebühren der Bauschätzer in Brandversicherungsangelegenheiten. — Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung. — Dienstnachrichten. — Feldbereinigungen. Bekanntmachung, die Gebühren für amtstierärztliche Dienstverrichtungen betreffend. Bom 7. August 1923. Die in der Bekanntmachung vom 6. Juni 1923 (Regierungsblatt S. 156) festgesetzten Gebühren für amtstierärztliche Dienst- verrichtungen werden vom 15. August 1 923 ab auf das 10- fache erhöht. Die Bekanntmachung vom 21. Juli 1923 ist damit aufgehoben. Darmstadt, den 7. August 1923. Hessisches Ministerium des Innern. v. Brentano. Bekanntmachnng. Detr.: Ausgabe von Notgeld durch die Provinzial-Direktion Oberhessen. Mit Genehmigung der Okegierung hat unterzeichnete Behörde die Ausgabe von 70 000 Aotgeldscheinen zu je 1 Million veranlagt. Sie werden in diesen Tagen den Banken zugehen. Gießen, den 14. August 1923. Provinzial-Direktion Oberhessen. 3. B.: Weicker, Ober-Regierungsrat. Betr.: Fleischbeschauabrechnung; hier: für 1923 Rj. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir sehen der umgehenden Vorlage der Fleischbeschauabrechnung für 1922 Rj. entgegen, soweit noch nicht geschehen. Gießen, den 15. August 1923. Kreisamt Gießen. I. B.: W e l ck e r. Bekanntmachung. Detr.: Ausbruch der Schafräude in Geilshausen. Unter der Schafherde zu G e i l s h a u s en ist die Räude aus- gebrochen und Gemarkungssperre verhängt worden. Gießen, den 10. August 1923. Kreisamt Gießen. 3. B.: W e l ck e r. Betr.: Feier des Fronleichnamstages, des Maria Himmelfahrtstages und des Allerheiligentages. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die nachstehende Verfügung des Landesamts für das Bil- dungswesen teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und Beachtung Da unsere Verfügung zu Nr. L. D. 16 945 vom 23. Mai 1923, die Feier des Fronleichnamstages, des Maria Himmelfahrtstages und des Allerheiligentages betreffend, nicht gleichmäßig gehandhabt wurde, finden wir uns veranlaßt, zu bestimmen, daß den katholischen Schülern bzw. Schülerinneit an den vorgenannten Festtagen ohne besonderen Antrag freizugeben ist. Wird durch btefc ^Befreiung ein oi'önungsmühigei' Unterricht an einer Schule nid) t mehr möglich, bann ist die betreffende Schule zu schließen; es bleibt also hinsichtlich des Ausfalles. des Unterrichts bet der Hebung, wie fie vor der am 23. Akai 1923 bekannt gegebenen Entschließung des Gesanitministeriums bestanden hat. Gießen, den 10. August 1923. Kreisschulamt Gießen. 3. V.: H e m m e r d e. Betr.: Reisekostenverordnung. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Mit Wirkung vom 1. August "23 ab beträgt das volle Tagegeld für die Beamten der Stufe II: 134 000 Mk., der Stufe III. 160 000 Mk. ., c , Die Vergütung für Wegeftrecken, die nicht auf der Eisenbahn usw. zurückgelegt werden können, ist auf 800 Mk. für das Kilometer festgesetzt worden. Gießen, den 10. August 1923. Kreisschulamt Gießen. 3.V.: Hemmerde. Betr.: Die Gebühren der Dauschätzer in Drandverficherungs- angelegenheiten. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Bezugnehmend auf unsere Bekanntmachung vom 28. Quitt 1923 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 48 vom 29. Qunt 1923) teilen wir nachstehend die Tagegelder nach Stufe II mit. Diese betragen: ab 16. VII. 23 ab 1. VIII. 23 a) bei einer Abwesenheit unter 3 Stunden 8 500 Mk. 17 000 Mk. b) bei einer Abwesenheit v. 3- 8 Stunden 33 500 Mk. 67 000 Mk. c) bei einer Abwesenheit über 8 Stunden 67 000 Mk. 134 000 Mk. Gießen, den 14. August 1923. Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß. Bekanntmachung. i > Betr.: Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung. Die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung betragen vom 8. August 1923 ab in den Orten der Ortsklassen 1. für männliche Personen A B C D u. E a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen Mk. Mk. Mk. Mk. leben 225000 210000 195000 180000 b) über 21 Jahre, sofern fie in dem Haushalt eines anderen leben 185000 175000 165000 155000 c) unter 21 Jahren 135000 125000 115000 105000 2. für weibliche Personen a) über 21 Jahre, sofern fie nicht im Haushalt eines anderen leben 185000 175000 165000 155000 b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben 150000 140000 130000 120000 c) unter 21 Jahren 105000 100000 95000 90000 3. als Familienzuschläge für: a) den Ehegatten 80000 75000 70000 65000 b) die Kinder und sonstige unter- stützungsberechtigteAngehörige 65000 60000 55000 50000 Gießen, den 14. August 1923. Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Krüger. Licustnachrichten veö KrcisamttiS. In Eschenrod (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. __ Bekarmtmuchung. Betr.: Feldbereinigung Lumda: hier: die Arbeiten des III. Abschnitts. In der Zeit vom 7. bis einschl. 31. August 1923 liegen aus dem Amtszimmer der Bürgermeisterei L u m d a die Arbeiten des 111. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: a) 1. 16 Hauptkarten. 2. 2 Band Gütergeschosse I. 3. 1 Band Gütergeschosse mit Zuteilungsplan. 4. 1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse. 5. 1 Band Zuteilungsverzeichnis. 6. 1 Heft Obstbaumverzeichnis. 7. 1 Heft Obstbaumgeschosse. 8. Der allgemeine Melivrationsplan mit dem Protokoll über die von der Zuteilungskvmmission vorgenvmmenen Aen- derungen. b) Abschrift des Kommissionsbeschlufses Ziffer 1, 2, 3 vom 9. August 1923. c) Abschrift des Kommissionsbeschlusses Ziffer 2 und 3 vom 30. April 1923. d) Abschrift der Bekanntmachung betr. Obstbäume pp. vom 9. August 1923. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen finden daselbst 2 Dienstag, den 4. September 1923, vormittags 10—11 Mr statt, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, datz die Richterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die gütlichen Verhandlungen finden daran an» s chl i eh e n d stat t. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle Montag, den 27. August 1923, vormittags 10 Mr, und soweit erforderlich, die folgenden Tage statt. Zusammenkunft hierzu vor der Bürgerineisterei Lumda.. Friedberg, den 11. August 1923. Der Hessische Feldbereinigungskommissär. ■Hebel, Regierungsassessor. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Ober-Steinberg: hier: den Kostenausschlag. In der Zeit vom 15. bis einschl. 22. August 1923 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Watzenborn-Steinberg der Kostenausschlag vom 2. August 1923 nebst dem zugehörigen Kommissionsbeschlust vom 24. Juli 1923 in Abschrift zur Einsicht der Beteiligten osfen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Watzenborn- Steinberg schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 8. August 1923. Der Hessische Feldbereinigungskommissär. ■Hebel, Regierungsassessor. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigungen Grosten-Linden und Grüningen; hier: Kostenausschläge. In der Zeit vom 23. bis einschliestlich 30. August 1923 liegen auf den betreffenden Bürgermeistereien Abschriften der Beschlüsse der Vollzugskommission vom 10. August 1923 über weitere Erhebung von Kostenausschlägen zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Osfenlegungszeit bei der betreffenden Bürgermeisterei schriftlich einzureichen. Friedberg, den 10. August 1923. Der Hessische Feldbereinigungskommissär. S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat. Druck der Brühl'schen Univerfitäts-Vuch. und Steindruckerei. R. Lauge, Biesten.