Ainkvertündigungsblatt für die Provinzialdirektion Gberheffen und für dar Kreisamt Giehen. Erscheint Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen. Nr. 88 16. November 1923 Jahasts-Aebersicht: Gebühren der Schornsteinfeger. — Verbot des Ausschankes von Branntwein. — Ausästen von Bäumen an Tele- graphenlinren. —• Anschlußgleisanlage. Schlachtscheingebühren. — Tagegelder und Reisekosten. — Richard-Dehmel-Gedächtnis. — Aufnahme oer taubstummen Kinder. Aufkauf von Butter und Käse. — Abgaben sür Fischereikarten und Jagdwaffenpässe. — Produktive Erwerbslofenfürsorge. Erwerbslosenfürsorge. —' Dienstnachrichten. — Feldbereinigung. —■ Straßensperre. Bekamttmachung die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend. ' ' Bom 6. November 1923. An die Stelle der Sätze der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1923 treten mit Wirkung vom 5. November V. Js.: 1. für die Kehrbezirke der Städte Darmstadt, Mainz, Offenbach und Gießen das 14 000 millionenfache, 2. für die übrigen Kehrbezirke des Landes das 16 000 millionenfache der Grundgebührensähe der Bekanntmachung vom 8. Mai 1922 (Reg.-Dl. <5.111). Die von den Zahlungspflichtigen jeweils zu erhebenden Gesamt gebührenbeträge tonnen auf volle hundert Millionen Mark nach oben aufgerrindet werden. Wird die Zahlung der Gebühren nicht innerhalb 5 Tagen nach erfolgter Anforderung geleistet, so ist der Schornsteinfegermeister berechtigt, Zahlung der Gebühren unter Zugrundelegung der am Zahlungstage geltenden Schlüsselzahl zu verlangen. Darm stacht, den 6. November 1923. Hessisches Ministerium des Innen:. I. D.: Dr. R e i tz. vder näher als einen Meter 75 Zentimeter von der äußeren Schiene, das Anbringen sonstiger Fahrhindernisse, die Erregung falschen Alarms, die Nachahmung von Signalen und überhaupt die Vornahme aller den Betrieb störenden Handlungen ist verboten. § 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, soweit nicht auf Grund anderweitiger Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. geahndet. Gießen, den 6. November 1923. Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher. Bekanntmachung. Betr.: Die Schlachtscheingebühren. Die Schlachtscheingebühren für die Zeit voin 12.—18. November 1923 betragen: „ für ein Stück Großvieh 153 400 000 000 Mk. für ein Schwein........ 100 300 000 000 „ für ein Stück Kleinvieh 53 100 000 000 „ für ein Sauglamm usw 29 500 000 000 „ Gießen, den 14. November 1923. Kreisamt Gießen. I.B.: Welcher. Bekanntmachung. Betr.: Das Verbot des Ausschanks von Branntwein. Die von uns unterm 24. Oktober d. Js. erlassene vorübergehende Anordnung des Verbots des Ausschanks von Branntwein wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 14. November 1923. Kreisamt Gießen. __________________Matthias.______z Bekanntmachung. Betr.: Das Ausästen von Bäumen an Telegraphenlinien. Auf Grund des § 4 des Telegraphengesetzes vom 18. Dezember 1899 fordern wir die Besitzer von Daumpslanzungen längs bestehender Telegraphenlinien auf, gelegentlich, der im Herbst dieses und im Frühjahr kommenden Jahres stattfindenden Ausästungen der an diesen Linien vorhandenen Bäume ^ßiefe soweit zurückzuschneiden, daß Berührungen mit den- vörbeiführenden Telegraphen- und Fernsprechleitungen auch beim raschen Wachsen bei Bäume ausgeschlossen bleiben. Die Bürgermeistereien der Landgemeinden wollen dies alsbald ortsüblich bekanntgeben. Gießen, den 8. November 1923. ______________Kreisamt Gießen. I, V.: W e l ck e r. ____________ Polizei-Verordnung. Betr.: Den Betrieb der Anschlußgleisanlage der Firma Hey- ligenstaedt & Comp. A. G. Mit Genehmigung des Hess. Ministeriums des Innern vom 29. Oktober 1923 zu Nr. M. d. I. P. 603 und nach Vernehmung der Lokalpolizeibehörde und der Gemeindevertretung von Gießen wird auf Grund des Art. 64 der Kreis- und Provinzialordnung vom 8. Juli 1911 für den Betrieb der Anschlußanlage der Firma Heyligenslaedt & Comp. 21,®., Gießen hiermit verordnet wie folgt: § 1. Beim Ertönen der Läutesignale haben Fußgänger, Fuhrwerke, Reiter und Diehtransporte sich rechtzeitig von den Gleisen zu entfernen und den Wagen vollständig auszuweichen oder falls sie sich dem Bahngleise nähern, in angemessener Entfernung von den ausgestellten Warnungstafeln zu halten. Es ist verboten, Fuhrwerke oder Vieh ohne Aufsicht auf oder neben dem Fahrgleis stehen zu lassen, oder Vieh frei auf dem Gleis laufen zu lassen. Personen, welchen die Aufsicht über die auf der Straße oder sonst in der Nähe der Dahn befindlichen Tiere obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, daß die Tiere nicht das Gleis betreten und daß sie vorkommendenfalls alsbald wieder von demselben abgetrieben werden. Das Dahnpersonal oder das die Verschiebung der Wagen beaufsichtigende Personal der Firma ist befugt, alle die Gleise versperrenden Gegenstände von dem Bahnkörper zu entfernen. » § 2. Pflüge, Eggen und andere • Geräts, Baumstämme und andere schwere Gegenstände müssen beim Transport über das Gleis entweder getragen vder auf Wagen oder unterschobenen Schleifen gefahren werden. § 3. Jede Beschädigung des Gleises und der dazu gehörigen Anlagen, sowie der Betriebsmittel nebst Zubehör, das Auflegen von Steinen, Holz usw. auf das Planum der/Dahn, das Auf» und Abladen von Gegenständen auf dein Fahrgleise An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, die Gemeinderechner alsbald hiervon in Kenntnis zu setzen. Gießen, den 14. November 1923. '_______Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.____________ Betr.: Tagegelder und Reisekosten der Ortsvorstandspersonen, der Kirchenvorstandspersonen und der Kirchenrechner. An die Bürgermeistereien und evang. und kath. Kirchenvorstände des Kreises. Das volle Tagegeld beträgt ab 5. November 1923: Stufe I 196 000 000 000 Mk. „ II 245 000 000 000 „ „ III .... 294 000 000 000 „ das Kilometergeld . . 2100 000 000 „ Gießen, den 12. November 1923. Kreisamt Gießen. I, V.: Welcker. Hessisches . Darmstadt, 9. Nov. 1923. Lanöesamt für das Bildungswesen. Zu Nr. L. f. d. D. 36 904. Betr.: Richard-Dehmel-Gedächtnis. An die Direktionen der höheren Vcbranitaltcn, die Vetter ö er höheren Bürgerschulen, die Krci-1- und Ttadtschnlämter. Am 18. November fährt sich der Geburtstag des im Jähre 1920 verstorbenen Dichters Richard Dehmel zum sechzigsten Male. Wir empfehlen Ihnen, den Deutschlehrern nahezulegen, an diesem Tage oder wenigstens um diese Zeit eine vder mehrere äknterrichtsstunden dem Gedächtnis Richard Dehmels zu widmen und die Schüler dabei mit Wecken dieses Dichters, sowert sie dem Alter und dem Verständnis der Klasse,: entsprechen, vertraut zu machen. In den höheren Klassen der höheren Schulen werden die Schüler mit Nutzen auf die literaturgeschichtliche Stellung des Dichters und der Zeitströmung, die er repräsentiert, hinzuweisen sein. Das Material kann den gesammelten oder in Einzelausgaben erschienenen Werken vder den Anthologien über modern» Lyrik (z. D. Denzmann, Reclam) entnommen werden. Eine brauchbare Auswahl der Gedichte ist im Verlag Schuster u. Löffler erschienen. Empfohlen kann auch die viele Gedichte und eine Selbst- bivgraphie enthaltende Abhandlung Rudolf Franks in der Hessischen Volksbücherei Nr. 400 werden. Die Deutschlehrer der höheren Lehranstalten verweisen wir auf den in der „Darmstädter Zeitung" erscheinenden Aufsatz Wilhelm Michels über Richard Dehmel. 3.V.: älrstadt. Betr.: Wie oben. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir. weisen Sie auf die Verfügung des Landesamts für das Dildungswesen vom 9. November 1923 zu Nr. L. B. 36 904 in Nr. 264 der „Darmstädter Zeitung" vom 10. November 1923, sowie auf den in der Verfügung erwähnten, in der. gleichen Nummer der genannten Zeitung erschienenen Aussatz besonders hin. Gießen, den 12. November 1923. Kreisschulamt Gießen. 3. D.: Hemmerde. 2 • Betr.:. Die Aufnahme der taubstummen Kinder in die Taub- stummen-Anstalten des Landes. An die Schulvorstände des Kreises. Wir sehen Ihren Berichten darüber entgegen, ob in Ihren Gemeinden taubstumme Kinder vorhanden sind, welche das zur Ausnahnie in eine Taubstummen-Anstalll erforderliche Alter erreicht haben, und welche Kinder im vergangenen Jahre in die Taubstummen-Anstalt ausgenommen worden sind. Die aufzunehmenden Kinder müssen am 1. Mai 1924 das 7. Lebensjahr vollendet, dürfen aber Las 12. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben. Die Aufnahme erfolgt stets auf die Dauer von sieben Jahren. Sollten sich aufnahmefähige taubstumme Kinder in Ihren Gemeinden Vvrfinden, dann ersuchen wir Sie, sich über die Derhält- nisse der Eltern der Kinder ausführlich zu äutzern und hierbei das im Amtsverkündigungsblatt Ar. 118 vom 10. November 1919 gebrachte Formular, dessen einzelne Rubriken sorgfältig auszufüllen sind, gefl. zu benutzen. Giehen, den 5. November 1923. ________Kreisamt Giessen. I. D.: Dr, Krüger. _______ Bekanntmachung betreffend Aufkauf von Butter und Käse. Aus allen Teilen des Kreises kommen Klagen über das üleberhandnehmen der wilden Dutterauskäuser. Damit alle Kreise der Bevölkerung unterrichtet sind, wer zum Aufkauf von Butter und Käse beim Erzeuger berechtigt ist, veröffentlichen wir nachstehend eine Liste der zugelassenen Händler und der Aufkaufsorte, in welchen dieselben auftäufen dürfen. Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß die Duttererzeuger nur an diese zugelassenen Händler verlaufen dürfen, die sich durch ihre Erlaubniskarte ausweisen können, welche in Zwe.felssäl.en vorgelegt werden muh. Insbesondere ist es unzulässig, Butter aus Gemeinden, in welchen kein Händler zugelassen worden ist, dem Händler in seinen Auskaufsocl zu, drangen oder an eine von dem Händler bezeichnete Sammelstelle zu liefern. Zuwiderhandlungen werden auf Grund der Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft in Darmstadt vom 13. Dezember 1922 bestraft. Liste der zum Auskauf beim Erzeuger zugelasseueii Auskäiifer. 1. Drück, Karl Phil., Albach". 2. Formhals, Gertrude, Ackendorf a. Lda.". 3. Krieb, Ludwig, Ackendorf a. Lda.'. 4. Hormann, Heinrich, Allertshausen, Allertshausen und Climbach". 5. Döring, Margarete, Bauern". 6. Meissinger, Elisabethe, Beuern". 7. Kehler, Marie, Beuern". 8. Haas, Heinrich. Burkhardsfelden, Burkhardsfelden und Harbach". 9. Horn, Adolf, Burkhardsfelden, Harbach und Saasen". 10. Sames, Wilhelm, Dorf-Gill". 11. Loth, Heinrich, Dorf-Gill*. 12. Müller, Wilhelm, Eberstadt, Cberstadt und Ober-Hörgern*. 13. Vogler, Johannes, Ettingshausen*. 14. ‘Stieget, Ludwig I., Garbenteich*. 15. Biedenkopf, Katharine, ' Garbenteich*. 16. Dietz, Berta, Geilshausen, Geilshausen und Lumda*. 17. Wissner, Elise, Geilshausen, Geilshausen und Kessel- bach*. 18. Roth Maria, Giehen, Aonnenroth*. 19. Goller, Mar- . garete, Giehen, Stangenrod". 20. Gräf, Ludwig. Grohen-Duseck*. 21. Stephan, Christian 1X„ Grohen-Buseck*. 22. Klinkler, Marie Wwe., Grohen-Buseck*. 23. Depler, Anion, Grohen-Linden, Rödgen und Grohen-Buseck*. 24. Menges, Marie, Grohen-Linden*. 25. Weber, Anna, Grohen-Linden*. 26. Schmidt, Martin, Grünberg, Göbelnrod, Stangenrod und Molkerei Seim, Weickartshain*. 27. Leidlich, Wilh., Grüningen, Garben teich, Watzenborn-Steinberg und Molkerei Seim Weickartshain*. 26. Hartmann, Elis., Grüningen*. 29. Gernandt, Hrch., Heuchelheim, Heuchelheim und Ruttershausen*. 30. Müller, Dorothea, Holzheim*. 31. Zeih, Elisabeth Wwe., Holzheim*. 32. Sames, Wilh. Heinr., Holzheim*. 33. Laux. Georg, Holzheim*. 34. Kühl, Elisabethe, Holzheim*. 35. Weil, Wilhelm Inheiden*. 36. Sommeriad, Elise, Kssselbach*. 37. Weigel, Wilhelm IV., Klein-Linden*. 38. Ludwig, Otto, Langd, Langd und Molkerei Hungen*. 39. Steinmücker, Katharina, Lang-Göns*. 40. Jung, Johannes II., Lang-Göns, Grohen-Buseck* (nur Matte). - 41. Brück, Wilhelm, Lang-Göns*. 42. Spies, Wilh. Kasp. gang» Göns, Lang-Göns, Leihgestern und Steinberg* 43. Krug, Joßs. II. Lang-Göns, Grohen-Buseck* (nur Matte). 44. Stock, Anna, Lang- Göns, Lang-Göns und Watzenborn-Steinberg*. 45. Beppler, Hrch. August, Lang-Göns, Lang-Göns und Watzenborn-Steinberg. 46. Frei), Heinrich II., Lang-Göns, Lang-Göns und Watzenborn-Steinberg". 47. Pfannenschmidt, I. G., Lang-Göns, Lang-Göns und Watzenborn-Steinberg*. 48. Müller, Ludwig, Lang-Göns, Laug- Göns und" Watzenborn-Steinberg*. 49. Wagner, Wilhelm IV., Lang-Göns, Lang-Göns und Watzenborn-Steinberg*. 50. Müller, Heinrich V. Ehefrau, Lang-Göns, Lang-Göns und Watzenborn- Steinberg*. 51. Rahlow, Anna, Lang-Göns, Lang-Göns und Watzenborn-Steinberg*. 52. Wegner, Konr. Wilh., Lang-Göns, Lang-Göns und Watzenborn-Steinberg",. 53. Ries, Adam Ehefrau, Langsdorf*. 54. Schäfer, Karl II., Langsdorf*. 55. Haas, Heinrich, Leihgestern*. 56. Meyer, Lina, Leihgestern*. 57. Wolf, Katharina. Lindenfl ruth*. 58. Benner, Christine, Lindenstruth*. 59. Klos, Heinrich Wwe., Münster*. 60. Matern, Marie, Muschenheim*. 61. Winn, Johanna M., Aonnenroth*. 62. Groh, Otto, Obbornhofen, Obbornhofen und Dettenhausen". 63. Jacob, Laura, Ober-Dessrn- gen, Ober-Bessingen und Röthges*. 64. Wissner, Karl, Odenhausen Wertershain", 65, Wissner, Elisabethen Odenhausen, Odenhausen Druck der Lrühl'scheu Unwersitäts-Buch- und Lumda*. 66. Rüster, Henriette, Oppenrod*. 67. Rock, Anna. Queckborn*. 68. Junker, «Sjeini-. I. Wwe., Queckborn*. 69. Dörr, Veronikst, Queckborn, Göbelnrod*. 70. Röder, Katharina, Queckborn*. 71. Schäfer, Anna, Reiskirchen*. 72. Gräf, Marg., Reiskirchen, Reinhardshain und Beltershain*. 73. Schmidt, Kack. Rödgen*. 74. Röhrig, Dorothea, Rödgen*. 75. Friedrich, Elisabeth? Rüdüingshausen*. 76. Pest, Karl, Aüddingshausen, Rüdoings- hausen, Weitershain und Stangenrod". 77. Hahn, Peter, Steinbach*. 78. Becker, Karl, Steinheim*. 79. Knauh, Otto, Steinheim, Steinheim, Ober-Dessingen und Rabertshausen*. 80. Grau, Wil- helnr Wwe, Treis a. d. Lda.". 81. Heger, Maria, Treis a. d Lda." 82. Kehr, Joh. Hch. IV. Wwe., Treis a. d. Lda.*. 83. Bergen, Katharina, Treis a. d.sLda.*. Hettche, Maria, Treis a|. d. Lda.". 85. Graf, Heinrich V., Villingen*. 86. Walter, Friedrich, Wieseck, Annerod". 87. Lemmer, Heinrich Ww., Mainzlar". 88. Weber, Anton V., Hochelheim, Staufenberg und Ruttershausen*. 89. Bender, Wilhelm, Södel, Birklar und Dettenhausen*. (Die mit * bezeichneten Orte sind die zugeteilten Aufkaufsorte.) An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Gendarmerie-Stationen des Kreises. Vorstehende Dekanntmachung wollen Sie alsbald ortsüblich veröffentlichen und hie Aamen der für Ihre Gemeinde zugelassenen Händler sind dabei bekanntzugeben. Die Po.izeidiener sind mit strengster Weisung zu versehen, dah sie sich der De- kämpfung des wilden Aufkäufertums annehmen. Gegen diese wilden Händler ist uns sofort Anzeige vorzulegen. Gleichzeitig werden die Gendarmeriestationen des Kreises zur schärfsten Äeber- wachung angewiesen. Giehen, den 1. Aovember 1923. ____________Kreisamt Giehen. I. V.: Pr. Dr aun.____________ Bekanntmachung. Betr.: Die Abänderung der Abgaben für Fischereikarten und Jagdwaffenpüsse, vom 27. bzw. 29. Oktober 1923. Gemäh Pos. III und Act. 2 der obigen Verordnung, abgedruckt im Amtsverkündigungsblatt Ar. 87 werden die nach dem 1. Oktober d. Js. gelösten Fischereikarten und Jagdwaffenpässe mit Ablauf des 26. Aovember l. Js. ungültig. Wird eine hiernach ungültig gewordene Fischereikarte oder ein Jagdwaffenpah innerhalb der vorgenannten Frist erneuert, so sind lediglich.% der in Artikel 1 bestimmten Abgabe zu entrichten. Giehen, den 14. Aovember 1923. Kreisamt Giehen. 2. V.: Dr. Draun. Bekanntmachung. Detr.: Produktive Erwerbslosenfürsorge: hier: Durchschnittssätze der ersparten Erwerbslosenunterstützung. Die D u r ch s ch n i 11 s s ä tz e, die bei Berechnung von Förderungen aus Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge in Betracht kommen, betragen in den Ortsklassen q, A B CD und E vom 29. Oktober 1923 ab 33,4 31,2 29 26, 8 MilliardenMk. „ b.Aovember 1923 „ 215 202 189 176 MilliardenMk. -Giehen, den 13. November 1923. ____________Kreisamt Giehen. 2. D.: Schmidt.____________ Betr.: Erwerbslosenfürsorge. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Der Herr Reichsarbeitsminister hat angeordnet, dah als Dorschuh auf die Erwerbslosenunterstützung der laufenden Woche der einfache Dorwochenbetrag zu zahlen ist. Giehen, den 14. Aovember 1923. ____________Kreisamt Giehen. I. V.: Schmidt. Dicnstnachrichten des Kreisamtes. Landwirt Johann Heinrich Brück von Burkhardsfelden wurde zum Beigeordneten für die Gemeinde Burkhardsfelden ernannt und verpflichtet.___________________________________ Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Beltershain, Harbach, Obersteinberg, StangenrDd. Auf Grund von Artikel 19 des Feldbereinigungs-Gesehes fordere ich die Beteiligten Grundeigentümer auf, die Einträge der Eigentums- und sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffentlichen Büchern, insoweit sie den bestehenden Derhäcknissen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von drei Monaten bei dem zuständigen Amtsgerichte berichtigen oder ergänzen zu lassen, damit die bestehenden Rechtsverhältnisse beim Feldbereinigungsverfahren berücksichtigt werden können. Friedberg, den 1. Aovember 1923. Der Hessische Feldbereinigungskommissär. ______________Dr. Andres, Regierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Strahensperre. Wegen Ausführung von Kanacksationsarbeiten wird die Wil- helmstcahe von der Ebelstrahe bis zur Strahe Auf der Weiheröe sowie die Äheringstrahe und die Strahe Auf der Weiherde bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerks- und Radfahrverkehr gesperrt. Giehen, dgn 6. Aovember 1923. __Polizeiamt Giehen. Frhr. v. Gemmingen._______ und Steiuöruckerei. R. Lange, Ließen.