IS. Februar Innern. Auf Grund der vorstehenden Verordnung des Gesamt- Ministeriums zur 'Bekämpfung übertriebenen Aufwands vom 30. Januar 1923 wird folgendes angeordnet: l. Die von den Polizeibehörden festgesetzte Polizeihunde gilt bis auf weiteres auch für geschlossene Gesellschaften, Vereine usw. . Theatralische Vorstellungen, Vorstellungen in den Lichtspieltheatern, Festlichkeiten und Lustbarkeiten aller Art müssen bis 11 Ahr abends beendet sein. Artikel 223 des PStrGD. bleibt unberührt. II. Zuwiderhandlungen gegen die vorliegenden Anordnungen werden gemäß Artikel 2 der vorliegenden Verordnung des Gesamtministeriums bestraft. Auf Grund derselben De- • stimmung ist zu bestrafen, a) wer in einer Schankstube oder an einem öffentlichen Vergnügungsort über die gebotene Polizeistunde hin- ' aus verweilt, ungeachtet ob dec Wirt, sein Vertreter oder ein Polizeibeamter ihn zum Fortgehen aufge- »7 fordert hat, « b) wer als Wirt, Saalbesitzer usw. es duldet, dast seine Gäste über die gebotene Polizeistunde hinaus verweilen, c) wer eine Tanzbelustigung, die nach der Verordnung vom 19. Dezember 1893/2. Januar 1901 der Genehm; gung bedarf, ohne diese Genehmigung veranstaltet. Darmstadt, den 9. Februar 1923. Hessisches Ministerium des v. B r e n t a n v. Beroronung v zur Bekämpfung übertriebenenAufwan d s.' Vom 30. Januar 1923. Auf Grund des Artikels 9 der Hessischen Verfassung vom 12. Dezember 1919 wird verordnet: Artikel 1. Das Ministerium des Innern ist ermächtigt, die nötigen An- jungen zu treffen, um übertriebenen Aufwand, Mistbrauch ' alkoholischer Getränke und die Veranstaltung von Lustbarkeiten • Pie im Hinblick auf den Ernst der Zeit Aergernis zu erregen ge- , eignet sind, zu verhüten. Artikel 2. Zuwiderhandlungen gegen die gemäß der Vorschrift des Artikels 1 erlassenen Anordnungen des Ministeriums des Innern werden mit Geldstrafe bis zu 100 000 Mk. bestraft. 3nt Falle der Aneinbringlichkeit der Geldstrafe finden die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs und des Aeichsgesetzes zur Erweiterung des Anwendungsgebietes der Geldstrafe und zur Einschränkung der kurzen Freiheitsstrafen vom 21. Dezember 1921 (Äeichsgesehbl. S. 1604) Anwendung. Darmstadt, den 30. Januar 1923. Hessisches Gesamtministerium. .....Alrtch. Henrich, v. Brentano, Raab. Bekanntmachung. , Betr.: Kreisausschußwahl. Der Kreistag des Kreises Gießen hat am 9. (. Ak. als Mit- glieder bzw. Ersatzmitglieder des Kreisausschufses gewählt: Mitglieder: Gg. Deckmann, Reichstagsabgeordneter, Gießen Paul Hornberger, Rechtsanwalt, Gießen, Otto Weißgerber, Studienrat, Gießen, Wilhelm Fenchel, Lanütagsabgevrdneter,. Ober-Hörgern . sriedrich Bommersheim, Landwirt, Langsdorf Georg Lindt, Rechtsanwalt, Grünberg. Ersatz Mitglieder: Ferdinand Germer, Stuhlschreiner, Heuchelheim,. Frau Marianne Hüter, Gießen, Günther Krenzien, Bürgermeister, Gießen, Ernst Alfred Rompf, Landwirt, Lang-Göns, Gustav Knauß, Staatsanwalt, Gießen, Hermann Schieferstein, Fabrikant, Lich. Gießen, den 12. Februar 1923. Der Vorsitzende des Wahlausschusses. , Welcker, Oberregierungsrat. Bekanntmachung die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend. Dom 7. Februar 1923. . m~.ui t?-11.™ *>eS § 43 der Schvrnsteinfegerordnung vom 4. Marz 1921 (Regierungsblatt S. 41) haben wir unter Auf- ßebung öer in unserer Bekanntmachung vom 25. Januar 1923 zu- i n n ol®^rITr?’euevuniI^.3u^^,iÜ3c mit Wirkung vom 5. Februar 19 2 3 ab bis auf weiteres die Teuerungszuschläge auf die unter 1 un.erer Bekanntmachung, die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend, vorn 8. Mai 1922 (Regierungsblatt S. 111) bestimmten Grundgebühren wie folgt festgesetzt: A die Kehrbezirke der Städte Darmstadt, Mainz, Off enbach und Gießen auf 1 5 000 Prozent, 2- !u„l ,te übrigen Kehrbezirke des Landes auf 1 9 5 0 0 Prozent. Sie Gebühren der Schornsteinfeger einschließlich Teuerungs- zufchlag betragen demnach ab 1. Januar in den zu Ziffer 1 genannten städtischen Kehrbezirken das 151fache, in den übrigen Kehrbezlrken des Landes das 196fache der Grundgebührensätze der Bekanntmachung vom 8. Mai 1922. Ergeben sich bei der Berechnung der von den Zahlungspflich- tlgen jeweils zu erhebenden Gesamtgebührenbeträge Pfennig- detrage, so sind die Gebührenbeträge bei einem Pfennigbetrag von 50 Pfennig oder mehr auf volle Mark auf zurunden, bei emem Psennigoetrag unter 50 Pfennig auf volle Mark abzurun- r m übrigen behält es bei den Bestimmungen unter I! Ab- laß 2 Sah 1 und Absatz 3 unserer vorgenannten Bekanntmachung vom 8. Mai 1922 sein Bewenden. Dar mstad t,ben 7. Februar 1923. Hessisches Ministerium des Innern. _____________________I, V.: K i r n b e r g e r. D e t r.: Vergnügungssteuer: hier: dleTlZlranstaltungen des Ver- bandes der deutschen Dolksbühnenvereine. ‘ An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Das Ministerium des Innern hat Veranstaltungen des Verbandes der deutschen Volksbühnenvereine, Berlin SO 16, Köpenicker Straße 65, und seiner örtlichen Organe, die ohne die Absicht auf Gewinnerzielung ausschließlich zum Zwecke der Kunstpfleae - kfder der Volksbildung unternommen werden, auf Giund des Art. il § 2 Ziffer 5 der Bestimmungen üher die Vergnüaungs- ftener vom 9. Juni 1921 widerruflich als gemeinnützig anerkannt Diese Veranstaltungen sind sonach Vergnügungssteuer f r ei, Gießen, den 8. Februar 1923. Kreisamt Gießen. I. D.: H e m m e r d e. _________________ 1023 ^ergnügungäfteuer.' -tHu^a^neprähxng f?rC?ie&^uf6au^^eE'u sXbbera^SA V^Ufl?an&ö- - ®eBür)ren bcr Schornsteinfeger. - memde-, Mark- unbjStiftunggredjnungen für 1921 — Schulinventar: — -Termin für die Einsendung der Ge- und Klauenseuche. - Bekämpfung der T cher uwfe Z fur öc" Dießem - Fleischbeschaugebühren. - Maul- ----—------------l. ' ^retsfutiorgetinnen. - Gebühren der Feuervisilatoren. - Dienstnachrichten. AmtrveMndigllngsbiatt für die proviiiziaidirektion Gberhesseu und für das Kreisamt Eiefzen -------------------Dienstag und Freitag. Rur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 75.- bterteliäbrfirfi I Nr. 14 De tr.: Aufnahmeprüfung für die Ausbauschule zu Friedberg. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die vbenbezeichnete Prüfung findet Freitag, den 9. März vormittags 8 Ahr, statt. . Einzureichen sind: Gesuch mit Lebenslauf (150 Mk Hess Stempel), Geburtsschein, Impfschein (grün), Sckmlzeugnis mit Roten in allen Fächern, deutsche und lateinische Proöeschrift Probezerchnung. Bei Zulassung erfolgt keine besondere Benachrichtigung. Wir empfehlen Ihnen, geeignete Schüler auf die Aufbauschule und ihre Ziele aufmerksam zu machen. Gießen, den 10. Februar 1923. Kreisschulamt Gießen. F. V.: H e m m er d e.__________ Betr.: Das Schulinventar. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir erinnern an unser Ausschreiben vom 2. Dezember 1922 — A.V.BI. Ar. 122 vom 8. Dezember 1922 — mit Frist von 5 Tagen. - Gießen, den 10. Februar 1923. Kreisschulamt Gießen. I, D.: He mm er de. j>: Den Termin für die Einsendung der Gemeinde- Mark- und Stiftungsrechnungen für 1921. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie Mark-- und Stiftungsvorstände deS Kreises. Durch Verfügung vom 12. Dezember v. I., Amtsverkündi- Mngsblatt Ar. 125, hatten wir den Rechnern aufgegeben, die tKecßnungen für 1921 alsbald ferligzustellen und bis längstens Ende Januar d. I. an Sie abzuliefern. Soweit noch nicht geschehen, empfehlen wir, innerhalb einer Woche anzuzeigen, ob die Rechnungen in Ihren Besitz gelangt sind. Um unnötige Rückfragen zu vermeiden, empfehlen wir gleichzeitig zu berichten, ob die Rechnungen an die Oberrech- nungskammer abgeliefert worden sind. Sollten die Rechner obiger Verfügung noch nicht entsprochen haben, dann sind die Gründe hierfür festzustellen und uns ebenfalls binnen einer Woche mitzuteilen. Greben, den 10. Februar 1923. __________Kreisamt Gießen. 3. V.: H e m m erd e. Bekanntmachung. Betr.: Milchverkaufsordnung für den Kreis Gieben vom 16. März 1906. Wir machen hiermit alle Milchhändler, Milchsammler und Molkereibesitzer erneut auf die Vorschriften des § 13 unserer Milchverkaufsordnung vom 16. März 1906 für den Kreis Gießen, veröffentlicht im Kreisblatt Giehen vom 29. März 1906, Rr. 35, aufmerksam mit dem Anfügen, dab in Zukunft jede Äebertreiung der betreffenden Vorschriften unnachsichtig gemäß § 23 genannter Verordnung geahndet wird. Gieben, den 8. Februar 1923. Kranken, die nur mit Schwierigkeiten in d ic Vach- nr i t t a g s s p re ch st u n den kommen können, ist es gestattet, schon in den Vormittags st unden von 10 b i s 12 Uhr z u erscheinen. Lungenkranke und Krantheitsgesährdete, die in ärztlicher Behandlung sind, bedürfen einer Ueberweisung ihres Arztes an die Lungenfürs orgesielle. Unbemittelte werden unentgeltlich beraten. Giehen, den 9. Februar 1923. Kreisamt Giehen. V.: Dr. Krüger. Betr.: Wie oben. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, Vorstehendes ortsüblich bekanntzumachen und Interessenten entsprechend zu bedeuten. Giehen, den 9. Februar 1923. Kreisamt Giehen. 3. V.: Dr. Krüger. Kreisamt Gieben. 3. V.: Welcker. § 1,3. Gefähe, in denen Milch von einem Produzenten an einen Händler oder von einem Händler an einen anderen Händler befördert wird, müssen von dem Absender mit einem gegen unbefugtes Oeffnen sichernden Verschlüsse (Plomben, Siegel oder dergleichen) und mit einem Kennzeichen, aus welchem der Absender ersichtlich ist, versehen sein. Der Verschluß darf nur im Beisein des Empfängers oder seines Beauftragten geöffnet werden. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, vorstehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zur Kenntnis zu bringen. Gießen, den 8. Februar 1923. Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker. Bekanntmachung. Betr.: Die Kreisfürsorgerinnen. Unsere Kreissürsorgerinnen: die Schwestern Amalie Schmölze, hier, K i r ch st r. 5, Lotte Eichmeyer, hier, Friedrichstr. 17 und Margarete Müller in Grünberg (bei Herrn Lehrer Roth), sind in den Landgemeinden des Kreises, besonders in folgenden Zweigen der sozialen Fürsorge tätig: Mutter- und Säuglingsschuh, Tuberkulose- und Bäderfürsorge, Kriegsbeschädigten- und -Hinterbliebenenfürsorge, Fürsorge für Pflege-, Klein- und Schulkinder, Trinkerfürsorge und Fürsorge für Flüchtlinge. Es werden vorwiegend tätig sein: 1. 6chwester Lotte Eichmeyer im Arb.eitsbezirk Gießen-Land, umfassend dir Gemeinden: Allendorf a. d. Lahn, Alten-Duseck, Daubringen, Grohen-Buseck, Grohen-Linden. Grü- ningen, Heuchelheim, Holzheim. Klein-Linden. Lang-GönS, Leih- Bckanntmachung. Betr.: Die Fleischbeschaugebühren. Das Ministerium des 3nnern hat die durch Bekanntmachung vom 22. Januar 1923 (A.D.Dl. Rr. 10) festgesetzten Gebühren mit Wirkung vom 1. Februar 1923 wie folgt erhöht: 1. Die Beschaugebühren der F l e i s ch b e s ch a u e r (l. a. 1) für Großvieh auf 500 Ml. „ Schweine — „ 300 „ „ Kleinvieh „ 250 - „ „ Saugferkel „ 100 „ 2. Die Ganggebühr (l. a. 2) für den Kilometer auf 30 Mr. 3. Die Zufatzgebühr (l. a. 3) auf 250, bzw. auf 400 Mk. 4. Die Beschaugebühren der Tierärzte (L b. 1) für Einhufer auf 1000 Mk. „ G.oßvich „ 750 „ . * „ Schweine „ 450 „ , „ Kleinvieh „ 350 „ „ Saugferkel „ 150 „ 6 5. Die Ganggebühr (I. b. 2) für den Kilometer auf 60 Mk. 6. Die Zusatzgebühr (I. b. 3) auf 500 bzw. 750 Mk. 7. Die Gebühr für Ausübung der Ergänzungsbeschaa durch Tierärzte (II. 1) a) innerhalb ihres Wohnortes und in dessen Gemarkung aus 1000 Mk. b) außerhalb der Gemarkung ihres Wohnortes auf 1500 Mark. 8..Die Gebühr der beamteten Tierärzte (II.2) für Erledigung der Ergänzungsbeschau auf 100 Mk. 9. Die Vergütung für den Kilometer (II. 3) auf 60 Mk. > Giehen, den 7. Februar 1923. / Kreisaml Gießen. 3. D.: Welcker. / An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. ' Wir empfehlen Ihnen, die Tierärzte und Fleischbeschau^ von vorstehender Verordnung alsbald in Kenntnis zu setzen. Gießen, den 7. Februar 1923. Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker. gestern, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Trohe. 2. S ch w e st e r A m a l i e S ch m o ! z e im A r b e i t s b e z i r k Lich-Hungen, umfassend die Gemeinden: Alvach, Annerod, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Güll, Eberstadt, Garbenteich, Haufen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Lich, Muschen- heim, Obbornhofen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Lltphe, Dillingen, Watzenborn- Steinberg, Wieseck. 3. S ch w e st e r Margarete M ü l l e r im A r b e i t s - bezirk Grünberg, umfassend die Gemeinden: Allendorf an der Lumda, Allertshausen, Beltershain, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Climbach, Ettingshausen? Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Hattenrod, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Münster, Rieder-Bessingen, Rvnnenroth. Ober- Bessingen, Odenhausen, Oppenrod, Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Röthges, Aüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Treis a. d. Lda., Weickartshain, Weitershain, Winnerod Wir ersuchen die Herren Bürgermeister, Geistlichen, Aerzte, Lehrer, die Hebammen und alle sonstigen in der sozialen Arbeit stehenden Personen, die Kreisfürsorgerinnen in ihrer Tätrgkeit zu untcrsi ützepck Ga e.ß e n, den 5. Februar 1923. / / Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß. D/t rX Die Gebühren der Feuervisitatoren. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. / /Mit Rücksicht auf die gewaltige Teuerung haben die Feuer- /visiaatoren erneut um eine Erhöhung ihrer Gebühren nachgesucht. Dieser Antrag erscheint berechtigt. / 3n Äebereinstimmung mit dem Kreisausschuß empfehlen wir, /vom 1. Januar 1923 an die Gebühren festzusehen auf 2000 Mk. bei einer Tätigkeitsdauer von 8 Stunden und mehr, 1000 Mk. bei einer Tätigkeit^ dauer von weniger als 8 Stunden. Wir empfehlen, dem Gemeinderat darüber Vorlage zu machen und uns baldigst eine Abschrift des Beschlusses mitzuteilen. Gießen, den 5. Februar 1923. Kreisamt Giehen. 3. V.: Dr. Heß. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. In Alten-Duseck ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Alten-Buseck wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und zum Deobachtungsgebiet erklärt. Die Gemarkungen Wieseck, Trohe. Rödgen, Großen-Duseck werden aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden. Gießen, den 9. Februar 1923. ____________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker. _________ ■- Bekanntmachung. Betr.: Bekämpfung der Tuberkulose. Die Sprechstunden der Fürsorgestelle für Lungenkranke in der Medizinischen Klinik, geleitet von Herrn Prof. Dr. Stepp, finden jeden Mittwvchnachmittag von 5—6 Ähr statt. Auswärtigen Dienstnachrichten des Kreisamtes. In den Gemarkungen Rieder-Wöllstadt, Ober-Erlenbach und Petterweil (Kreis Friedberg) rst die Maul- und Klauenseuche erloschen. In Melbach (Kreis Friedberg) ist die Seuche erloschen. Beienheim, Dorheim, Södel, .Weckesheim und Wisselsheim scheiden aus dem Deobachtungsgebiet aus. Die Maul- und Klauenseuche ist in Cyriaxweimar (Kreis Marburg) erloschen. Die angeordneten Schutzmaßnahmen sind aufgehoben. Die Maul- und Klauenseuche in Holzhausen und Rollshausen (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angeordneten Schutzmaßnahmen sind aufgehoben. Die Rkaul- und Klauenseuche in Bortshausen (Kreis Marburg) ist erloschen. Druck der Brühl'schen Unioersitäts-Vuch. und St-indruckerei. N. Lauge, Bietzen.