16. Januar 1923 Amtsvertiilldiguiigsblatt für die Proviiyialdirektion Gberheffen und für das Kreisamt Siesten _______________- ®Tfc&eint ^engta« und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 75.- vierteljährlich ” Nr. 5 ------------ Bckan»»tmachttttg. Betr.: Die Wahl zum Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen. ... Auf Grund der Vorschrift des § 9, Ziffer 3 der Wahlordnung für die Wahlen der Kreis- und Provinzialausschüsse, vom 9 Juli 1919, teile ich nachstehend die Damen der Mitglieder des Wahl- gusschusses für die Wahl des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen zur öffentlichen Kenntnis mit: 1. Provinzialdirektor Matthias, Vorsitzender 2. Schulrat Martin Fischer, Beisitzer. 3. Lehrer Georg Kling, Beisitzer. 4. Redakteur Friedrich Detters, Beisitzer. 5. Provinzialsekretär Schüllermann, Schriftführer. Gießen, den 13. Januar 1923. Matthias, Provinzialdirektor.___________ Bekanntmachung. Betr.: Die Wahlen des Provinzialausschusses der Provinz Ober- • Hessen. ^^A'chöru'M des Provinzialausschusses habe ich Termin zur 'Wahl der Mitglieder und Ersatzmänner des Provinzialaus- schusses der Provinz Oberhessen auf Samstag, den 10. Februar 1923, , , vormittags 101/- Ahr, festgesetzt. . ®e.r, VtDbin5iattag hat 8 ONitglieder und 8 Ersatzmänner aus <)0hl ocr in Prvvinslaltag toä l)Ibaren Angehörigen der Prv- vinz nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. Die Wahl findet von lO1/^ bis 11 Uhr vormittags in dem Sitzungssaal des Degierungsgebäudes, Landgraf-Philipp-Platz Dr. 3 statt. Gießen, den 13. Januar 1923. Matthias, Provinzialdirektor. Bekanntmachuttg. B e t r.: Die Abhaltung von Amtstagen in Grünberg und Hungen. Freitag, den 2 6. Januar 1923, vormittags 91/. bis 1 Uhr findet im Rathaus zu Grün berg und Freitag, den 2. Februar 1 92 3, vormittags 91/- bis 1 Uhr findet im Rathaus zu Hungen Amtstag der unterzeichneten Behörde statt. Anliegen der Kreiseingesessenen aus den Amtsgerichtsbezirken Grunberg, Homberg und Lanbach können an dem Amtstage in Grunberg Anliegen der Kreiseingesessenen aus den Amtsgerichts- bezirken Hungen, Lich- uni> Aibbcr an bem Amkstag in Hungen vorgebracht werden. Die Bürgermeistereien der in den genannten Amtsgerichtsbezirken gelegenen Gemeinden des Kreises werden beauftragt vorstehendes in ihren Gemeinden wiederholt ortsüblich bekannt machen zu lassen. Gießen, den 12. Januar 1923. Kreisamt Gießen. Matthias. 3. 4. 5. Bekanntmachung. Betr.: Kreistagswahl vom 19. Dovember 192'2 Der Kreisausschuß des Kreises Gießen hat in seiner heutigen Sitzung folgendes fest gestellt: Bei der am 19. November 1922 vorgenvinmenen Wahl zum Kreistag sind folgende Stimmen abgegeben worden: 1. für den Wahlvorschlag mit dem Kennwort: „Kommunistische Partei Deutschlands" 1403 Stimmen 2. für den Wahlvorschlag mit dem Kennwort: „Vereinigte Sozialdemokratische Partei" 13 653 Stimmen für den Wahlvorschlag „Zentrumspartei", beginnend mit dem Damen Philipp Weidemann, Justizrat und Staatsanwalt Gießen 664 Stimmen für den Wahlvorschlag „Deutsche Demokratische Partei" beginnend mit dem Manien Kreuzten, Günther, Bürgermeister Gießen, Frankfurter Straße 3 2638 Stimmen für den Wahlvorschlag mit dem Kennwort „Deutsche Volks- Partei", beginnend mit dem Damen Landgerichtsrat Richard Schudt, Gießen 4603 Stimmen wr den Wahlvorschlag mit dem Kennwort: „Vereinigte Stadt- und Landliste" 12 881 Stimmen. mit gBcrbun£*n toaren Wahlvorschlag 3 mit 4, Wahlvorschlag 5 Es sind gewählt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. Heinrich Bausch, Metzgermeister in Grünberg. Jakob Becker, Landwirt und Sparkassenrechner, Kesselbach Georg Beckmann, Reichstagsabgeordneter, Gießen. Johann Karl Denner, Gewerkschaftsangestellter Wieseck Friedrich Dommersheiin, Landwirt in Langsdorf Wilhelm Fenchel, Landwirt in Ober-Hörgern. Ferdinand Germer, Stuhlschreiner, Heuchelheim Heinrich Gottmannn, Landwirt in Gießen. Ludwig Haas, Zigarrenfabrikation, Steinberg Karl Hildebrand, Eisenbahner, Gießen, Leihgcsterner Weg 18 Paul Hornberger, Rechtsanwalt, Gießen. Diarianne Hüter geb. Weber, Hausfrau, Gießen. Gunther Krenzien, Bürgermeister, Gießen, Frankfurter Str 3 Georg Lind, Rechtsanwalt, Grünberg (Hessen). Georg Friedrich Müller, Bürgermeister und Landwirt in Bellersheim. Otto 21tii[[er, Eisenbahnsekretär, Reiskirchen. Adolf Doll, Fabrikant, Gießen. Carl Rinker, Zimmerobermeister, Donnenroth bei Hunoen Heinrich Rohrbach VIII., Schlosser, Lollar. Heinrich Rudlos, Land- und Gastwirt, Trais-Horloff. Ernst Ludwig Sack, Metzgermeister, Gießen Gilbert Sames, Landwirt in Dettenhausen. Konrad Anton Schaunp Landwirt in Lang-Göns Willy Schilling, Parteisekretär, Lollar. Richard Schudt, Landgerichtsrat, Gießen. Ludwig Wagner, Landwirt und Bürgermeister Geilshausen. Karl Weigand, Installateur, Großen-Linden.' Otto Weißgerber, Studienrat, Gießen. Heinrich Weh II., Bürgermeister und Landwirt, Holzheim. Heinrich Will VIII., Landwirt in Treis a. d. Lda. Gemäß Art. 60 des Gesetzes vom 19. August 1922 über die s ,.eE Stadtverordneten und Gemeinderatsinitglieder sowie Der vtAgßeder der Kreis- und Provinzialtage wird vorstehendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gießen, den 10. Januar 1923. Der Wahlkommissar. Welcker, Ober-Regierungsrat. Bekanntmachung. D e t r.: Kreistagswahl. .. ®ec Beschlnh des Kreisausschusses Gießen über die am 19. November 1922 stattgehabte Kreistagswahl vom 15 Januar 1923 liegt ab 14 ^age beim Kreisamt Gießen, Zimmer Nr.'10 offen. innerhalb der Offenlegungsfrist können von den Siimmberech- tlgten gegen den Beschluß des Kreisausschusses bei dem Kreisdirektor Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll erhoben werden. Gießen, den 10. Januar 1923. Der Kreisdirektor. I. D.: W e l ck e r. Betr.: Bekämpfung der Anwerbung zur Fremdenlegion. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Es besteht Veranlassung, erneut und mit besonderem Nachdruck aus dw Gefahren hinzuweisen, die unserer Jugend in der Fremdenlegion drohen. Es muß mit Bedauern'fest gestellt werden, daß die Anwerbungen zur Legion ihrer Zahl nach nicht geringer toeroen r rlrfUc!bcr daran zu zweifeln, daß in der großen Mehrzahl die pingen Leute sich freiwillig bei den französischen Werbebureaus emfinöen. Nach Mitteilungcher französischen Presse sollen allwöchentlich rund 100 Deutsche angeworben werden, und der Andrang soll sogar so groß fein, daß diese hundert aus einer 9toBeren Anzahl von Bewerbern ausgesucht werden können, ^cach den von der zuständigen deutschen Stelle angestellten Ermittelungen muß angenommen werden, daß diese Zahlen nicht zu hoch gegriffen sind. Unter diesen Umständen wird man die sich letzt hausenden Nacyrichten über zwangsweise Anwerbungen ^besetz en reutschen Gebiet mit Vorsicht aufnehmen müssen Es scheint leider Tatsache zu fein, daß die französischen Werbe- cid)t '"ehr nötig haben, ihre Zuflucht zur zwangsweisen Anwerbung zu nehmen. a ®cr Neichsregierung ist es in einer Reihe von Fällen gelungen, junge Leute, die minderjährig in die Legion gekommen 2 sind, durch Verhandlungen mit der französischen Regierung frei zu bekommen. Es mutz aber darauf hingewiesen werden, datz die Befreiung eines Angeworbenen zur Zeit sehr schwer zu erreichen ist und außerdem sehr hohe Kosten verursacht: schon die an Frankreich zurückzuerstattenden Werbeprämien machen bei der heutigen Kaufkraft unseres Geldes einen außerordentlich hohen Betrag aus. Für die Z u st ä n d e in der Fremdenlegion ist eine amtliche Aeutzerung des französischen Außenministers bezeichnend, der u. a. erklärte, es herrsche in der Fremdenlegion eine sehr strenge Disziplin, und sicher würden die größten Ansprüche an die Legionäre gestellt. Das liege einmal in der Aatur der Sache. Ebenso seien die .Unzuträglichkeiten schwer zu beseitigen, die sich daraus ergäben, datz die Freindenlegion aus zusammengewürfelten Elementen bestände, die „bekanntlich nicht die besten Elemente seien". Es mutz für uns von besonderem Interesse sein, zu hören, in welcher Weise der französische Minister über die Unglücklichen urteilt, die durch Unwissenheit oder Leichtsinn in die Legion geführt worden sind. Wir empfehlen Ihnen, den Gefahren, die unserer Heranwachsenden Jugend in der Anwerbung für die Fremdenlegion drohen, sortgefetzt Ihre ganz besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und fordern Sie hiermit auf, alles zu tun und jede Gelegenheit zu benützen, um in eindringlichster Weise aufzuklären, zu warnen und unsere jungen Volksgenossen vor diesem schweren, drohenden Unglück zu bewahren. Wir ordnen an, datz in der Fortbildungsschule und den oberen Klassen der Volksschule in regelmäßigen, kürzeren Zwischenräumen im Unterricht und auch sonst bei jeder sich bietenden Gelegenheit, z. D. bei Zusammenkünften, Ausflügen, Vortragsabenden usw. immer von neuem von der Fremdenlegion und ihren Gefahren gesprochen wird. Wir erwarten von allen Lehrpersonen, datz sie sich der hohen vaterländischen Aufgaben, die diese Sache bietet, stets bewußt bleiben und daß sie mit dazu beitragen. unsere jungen deutschen Volksgenossen vor unbedachtem Eintritt in die Fremdenlegion zu bewahren. Gießen, den 7. Januar 1923. Kreisschulamt Gießen. I. B: H e m m e r d e. Betr.: Die Staatliche Detriebskrankenkasse für den Volksstaat Hessen. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die obige Kasse teilt mit, daß die Versicherungsgrenze für die Angeslellken-Dersicherung mit Wirkung vom 1. Aovember 1922 an von 300 000 auf 840 000 Mk. erhöht worden ist. G i e tz e n, 9. Januar 1923. Kreisschulamt Gießen. I.V.: Hemmerde. Bekanntmachung. Betr.: Brennstoffversorgung der Haushaltungen, der Landwirtschaft und des Kleingewerbes in den Landgemeinden des Kreises. Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 22. Mai v. Js. (Amtsverkündigungsblatt Ar. 66) werden für die Haushaltungen der Landgemeinden für den Rest des laufenden Hausbrandwirtschaftsjahres (30. April 1923) weitere 5 Zentner Brennstoffe freigegeben. Die Bürgermeistereien werden ersucht, auf Anfordern Bezugsscheine über genannte Menge auszustellen. 3m übrigen findet die Bekanntmachung des Reichskommissärs für die Kohlenverteilung vom 30. März 1918 (Kreisblatt Ar. 44) und die diesseits erlassene Bekanntmachung vom 23. April 1920 (Amtsverkündigungsblatt Ar. 54) entsprechende Anwendung und sind genau zu beachten. Gießen, den 10. Januar 1923. Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr. Braun. Bekarmtmachung. Betr.: Anlegung des Grundbuchs für die Gemarkung Hattenrod. Das Hess. Amtsgericht Lich teilt mit, datz in dem Verfahren zur Anlegung des Grundbuchs, sowie des Berggrundbuchs für die Gemarkung Hattenrod die Anmeldefrist am Donnerstag, dem 1. Februar 1923, beginnt, und am Montag, dem 30. April 1923, endigt. Gießen, den 11. Januar 1923. ' Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Brau n. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Alten-Buseck. 3n A l t e n - B u s e ck ist die Maul- und Klauenseuche anitlich fest gestellt word en. Es wird gebildet ein Sperrbezirk bestehend aus der Gemarkung Alten-Buseck, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus den Gemarkungen Wieseck, Trohe, Rödgen, Grotzen- Duseck. älnsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Ar. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des St. G. B. mit Gefängnis. Gießen, den 30. Dezember 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Schmidt. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. 3n Große»- Linden ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Großen-Linden wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden. Die Gemarkungen Klein-Linden, Leihgestern und Allendorf ,a. d. Lahn werden aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden. Gießen, den 12. Januar 1923. Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcker. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. 3n Watzenborn-Steinberg ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Watzenborn-Steinberg wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden. Die Gemarkungen Hausen, Schiffenberg, Garbenteich und Grü- ningen werden aus dem Deobachtungsgebjet ausgeschieden. Gießen, den 13. Januar 1923. Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker. Bekanntmachung. Betr.: Ansteckender Scheidekatarrh in Obbornhofen. Die am 2. Oktober 1922 verhängten Sperrmaßregeln sind hiermit aufgehoben. Gießen, den 12. Januar 1923. ____________Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcker.____________ Bekanntmachung. Betr.: Beschädigung von Obstbäumen. An der Straße Grünberg—Beltershain sind in der Aacht vom 6. Januar 1923 6 junge Däumchen abgebrochen worden. Der Kreisausschuß hat eine Belohnung von 5000 Mk. für Ermittlung der Täter ausgesetzt. Dieselbe ist zahlbar nach gerichtlicher Feststellung derselben. Gießen, den 12. Januar 1923. ____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.____________ Dienstnachrichten vcs Kreisamtes. 3n den Gemeinden Ranstadt, Rohrbach und Aulen- d i e b a ch (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche fest- gestellt worden. Unter dem Viehbestände des Landwirts Ehr. Lorch in Wermertshausen (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauen- seuche ausgebrochen. ________________ Bekauutmachung. Betr.: Gewerbe-Legitimationskarten. Anter Bezugnahme auf das nachstehend abgedruckte Ausschreiben des Kreisamts Gießen fordern wir die in Betracht kommenden Gewerbetreibenden auf, ihre diesbezüglichen Anträge f ü r das Jahr 1 9 2 3 alsbald bei den zuständigen Polizeirevieren zu stellen. Gießen, den 10. Januar 1923. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen. Betr.: Wie oben. A» die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Polizeiamt Gießen. Wer nach § 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen aufsucht oder Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte welche nach § 44 a der Gew.-Ordn. für die Dauer des Kalenderjahres erteilt wird. Sie wollen die Interessenten, welche ihren Geschäftsbetrieb im Jahre 1923 fortzusehen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung ausfordern, ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei Ihnen jetzt schon und so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres im Besitz der erforderlichen Legitimativnskarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns, unter Benutzung des von uns durch Ausschreiben vom 25. Januar 1906 — Amtsblatt ohne Aum- mer — vorgeschriebenen Formulars, baldigst vorlegen. . . Zur Erstattung des Berichtes ist die Bürgermeisterei des Aiederlassungsortes der Firma zuständig, in Gießen das Polizeiamt. Ferner ist bestimmt worden, daß in die Legitiinationskarten ein Lichtbild des Inhabers einzukleben ist. Es sind nur unauf- gezvgene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopfgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben, ähnlich und gut erkennbar und in der Regel nicht älter als 5 Jahre sind. 2luf der Rückseite des Bildes ist die Persönlichkeit sofort genau zu vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam daß Staatsangehörigkeit und Geburtsort in den Berichten anzugeben sind. Für Erteilung der Legitimationskarte ist nach Tarif Ar 49 des .Urkundenstempelgesetzes ein Stempel von 35 Mark zu verwenden, welcher Betrag vor Erteilung zu entrichten ist. Sie wollen auf Seite 1 des Berichtes angeben, ob die Einsendung des Betrages gleichzeitig mit demselben und auf welche Art (durch Ueberbrjnger oder Pvsteinzahlung) erfolgt. Gießen, den 29. Aovember 1922. ___________Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.__________ Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch. und Steindruckerei. R. Lange, Bichern